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Selbstmord


Guest Thomas B

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Guest Thomas B

Hallo !

 

Ich muss hier unbedingt mal nach Rat fragen. Folgender Sachverhalt:

Meine beste Freundin hatte eine sehr sehr schlechte Erfahrung mit einem jungen Mann gemacht.

Er hatte sie mal erpresst. Sie wurde zum Sex gezwungen. Nun ist sie ihr Leben lang geschädigt! :kopfschuettel:

Sie will sich umbringen. Ich weiß wann, wo und wie sie das machen will. Ich kann sie allerdings nicht daran hindern und alle Versuche von mir und meinen Freunden sie davon abzuhalten schlugen fehl.

Wenn sie tod ist und die Polizei ermittelt, werde ich dann wegen fahrlässiger Tötung bestraft?

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Hier könnte sich eine besondere Garantenstellung für dich ergeben, aus der heraus du verpflichtet bist, den Suizid zu verhindern. Du solltest dringend die zuständigen Behörden informieren.

 

Gruß

Goose

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Nein, denn jeder ist für sich selber verantwortlich.

 

Sogar die Hilfe zum Suizid ist, auch wenn es ein schmaler Grad ist straffrei.

 

Allerdings ist nur ein Suizid der nicht stattfindet ein guter Suizid, von daher sollte sich deine Freundin erst einmal Hilfe holen, und zwar als erste Anlaufstelle einen Psychiater. Sterben kann sie immer noch wenn es nichts bringen sollte. Aber die Chance sollte sie sich geben.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, denn jeder ist für sich selber verantwortlich.
Das ist falsch. Es gibt Garantenstellungen, aus denen sich das Begehen durch UNterlassung auch beispielsweise beim Suizid ergeben kann.

Wenn man in dieser Garantenstellung also einen Suizid nicht verhindert macht man sich strafbar.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Wie die :kopfschuettel: das handhabt wenn sie zu so einem Fall kommt, ist leider bekannt. Ändert aber nichts daran das die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist, geschweige denn, die Selbsttötung. Somit kann nur das Wissen über die Suizidgefahr eines anderen auch nicht strafbar sein. Solange die Gedanken klar sind, besteht kein Grund unverlangt einzugreifen.

 

Natürlich ist das Verhalten der Polizei, und auch der Ärzte die in so einer Situation eingreifen gedeckt, aber nur über Gummiparagraphen. Und die wo so gerettet werden, werden keine Behandlung akzeptieren, sondern sich bei nächster Gelegenheit töten. Tut mir leid, ist aber so.

 

MfG.

 

hartmut

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§ 13 StGB

Begehen durch Unterlassen

 

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

 

(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

 

Garantenpflichten ergeben sich z.B. aus Gesetz, z.B. § 1353 BGB, wonach Ehegatten verpflichtet sind, Leibes- und Lebensgefahren voneinander abzuwenden, auch in Fällen der Selbsttötung (BGH 2, 153; BGH 7, 269)

 

Ebenso ergeben sich Garantenpflichten aus besonderen Vertrauensverhältnissen, so beispielsweise bei einem Liebesverhältnis (JR 56, 347)

 

Gruß

Goose

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...ist nur ein Suizid der nicht stattfindet ein guter Suizid, ...

Ein Suizid, der nicht stattfindet, war allenfalls ein untauglicher Versuch...

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ...

Suizidversuch als solcher ist doch meines Wissens im juristischen Sinne nicht strafbar, oder?

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Nein, Suizid ist nicht strafbar. Jedoch erfüllt der unnatürliche Tod eines Menschen den Tatbestand eines Strafgesetzes.

 

Siehe auch die Auslegung des Bundesgerichtshofes, die unter dem Gesetzestext stehen.

 

Gruß

Goose

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Ich weiß wann, wo und wie sie das machen will. Ich kann sie allerdings nicht daran hindern und alle Versuche von mir und meinen Freunden sie davon abzuhalten schlugen fehl.

Auch wenn dies nicht die Frage des TE ist:

 

Viel wichtiger als die rechtlichen Folgen ist doch nun, dass die Freundin an ihrem Vorhaben gehindert wird.

 

Die Freundin braucht professionelle Hilfe, ggf. auch gegen ihren Willen, d.h. wenn die Sache so ernst ist, muß man dies in die Wege leiten.

 

Wie macht man das, also wohin kann man sich wenden, wenn man davon weiß ?

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@Goose

 

Der §13 dürfte wohl nicht zutreffen, das Suizid ja nicht strafbar ist.

 

Mit der Garantenplicht hast Du Recht, wenn derjenige nicht mehr in der Lage ist sein verhalten selber zusteuern. Trifft zu, wenn z.B. Bewusstlosigkeit eingetreten ist. Am Springen kannst Du niemand hindern, darfst sogar ihn hinfahren, aber wenn er fliegt sollt Du als Garant ihn auffangen.

Von daher würde ich sagen, wer jemanden findet, ist zur Hilfe verpflichtet, wer beim Suizid hilft nicht. Im Vorfeld keinesfalls, erst wenn eine hilflose Lage eingetreten ist.

 

c) Der Senat geht von folgenden Überlegungen aus:  18

aa) Die Beteiligung an einem Selbstmord ist für den, den Garantenpflichten für das Leben des Suizidenten treffen, nach den Tötungstatbeständen und den hierzu entwickelten allgemeinen Grundsätzen strafbar, soweit sich nicht aus der Entscheidung des Gesetzgebers, die Beteiligung an dem Selbstmord als solche straffrei zu lassen, Einschränkungen ergeben. Nach allgemeinen Grundsätzen macht sich wegen eines Tötungsdelikts durch Unterlassen strafbar, wer einen Bewußtlosen in einer lebensbedrohenden Lage antrifft und ihm die erforderliche und zumutbare Hilfe zur Lebensrettung nicht leistet, obwohl ihn - z.B. als Ehegatten oder behandelnden Arzt - Garantenpflichten für das Leben des Verunglückten treffen. Von seinem Willen und seiner Haltung zu dem ohne sein Eingreifen bevorstehenden Tod hängt es ab, ob eine Bestrafung wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötungsdelikts in Betracht kommt.

Falsche Quelle

 

Richtige Quelle

 

Quelle berichtigt

MfG.

 

hartmut

Edited by hartmut
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Wie ich schon in meinem ersten Beitrag sagte: Er soll die zuständigen Behörden informieren. Originär zuständig ist das Ordnungsamt, im Zuge der Eilzuständigkeit kommt natürlich auch die Polizei ins Spiel.

 

Gruß

Goose

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@Hartmut: Die Garantenpflicht ist eine rechtliche Handlungspflicht. Hier hat der Täter dafür einzustehen, daß der Erfolg nicht eintritt.

 

Beispielsweise gemäß § 1353 BGB ergibt sie diese Garantenpflicht, da danach die Ehegatten füreinander Verantwortung tragen.

Aus dieser Verpflichtung heraus ergibt sich die Handlungspflicht, einen bevorstehenden Suizid zu verhindern.

 

So sagt's die Rechtssprechung.

 

Gruß

Goose

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So sagt's die Rechtssprechung.

soweit sich nicht aus der Entscheidung des Gesetzgebers, die Beteiligung an dem Selbstmord als solche straffrei zu lassen, Einschränkungen ergeben.

Aus obiger Quelle

 

Das wird eben im Einzelfall zuklären sein.

 

Imho besteht kein Anlass bei reiner Suizidgefahr die Behörden zu informieren. Es ist ein untaugliches Mittel, wenn es darum geht die dem Suizid zugrunde liegende Gründe zu bearbeiten.

Auch die Beamte vor Ort können sich das ganze nur mal anschauen, und werden dann auch wieder abziehen. Was sollen sie auch machen, wenn ein fröhliches Wesen die Türe öffnet.

 

Sag mir, was machst Du, wenn jemand der angeblich suizidgefärdet ist fröhlich die Türe öffnet? Da bin ich mal gespannt.

 

MfG.

 

hartmut

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In der obrigen Quelle kann ich den kopierten Passus nicht finden.

 

Nun steht die Aussage eines Prof. Dr. jur. der Auffassung des BGH in zwei Entscheidungen gegenüber....

 

Zu deiner Frage:

Sag mir, was machst Du, wenn jemand der angeblich suizidgefärdet ist fröhlich die Türe öffnet? Da bin ich mal gespannt
Lebenssachverhalte sind so komplex, daß ich dir darauf am Grünen Tisch keine Antwort geben kann. Das hängt sicher vom jeweiligen Einzelfall ab.

 

Gruß

Goose

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In der obrigen Quelle kann ich den kopierten Passus nicht finden.

Man möge mich erschießen, habe die falsche Quelle angegeben

 

Richtige Quelle

 

MfG.

 

hartmut

Nein, das habe ich nicht vor :30:

 

Aber auch dein eingestellter Link verneint die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid nicht grundsätzlich. Beachte beispielsweise Randnummer 22.

Der Nichtverurteilung lagen hier letztendlich die besonderen Gründe bei der ärztlichen Gewissensentscheidung zugrunde. Beachte beispielsweise folgenden Passus (Randnummer 5) "Der Angeklagte ging davon aus, daß die Patientin nicht, jedenfalls nicht ohne schwere Dauerschäden zu retten sein werde. Das Wissen um den immer wieder geäußerten Selbsttötungswillen und die vorgefundene Situation veranlaßten ihn schließlich, nichts zu ihrer Rettung zu unternehmen."

Diese Beurteilung kann aber beispielsweise ein Ehegatte kaum treffen.

 

Es ist also ein strittiges Thema, unter Würdigung des Einzelfalles kann eine Verurteilung unter Umständen ausbleiben, ebenso aber auch erfolgen.

 

Gruß

Goose

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Es ist also ein strittiges Thema, unter Würdigung des Einzelfalles kann eine Verurteilung unter Umständen ausbleiben, ebenso aber auch erfolgen.

Die Auslegung, so wie ich die auffasse ist relativ einfach. Straffrei ist die Beihilfe, auch bis zum Eintritt des Todes. Kommt aber jemand unvermittelt hinzu, muss er Schritte zur Hilfe einleiten. Anders macht es keinen Sinn.

 

Eingriffe, bevor der Suizid beginnt sind von daher nicht gerechtfertigt. Auch wenn es da den Begriff der Selbstgefährdung gibt.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Mr_Biggun

1) Imho Troll-Alarm

 

2) Eine Beihilfe zum Selbstmord gibt es nicht, da Suizid nicht strafbar ist und es damit für eine Beihilfe an der rechtswidrigen Haupttat fehlt. In Frage kommt lediglich eine eigene Strafbarkeit wegen Unterlassens.

 

3) Hier besteht keine Garantenpflicht, da kein rechtlich relevantes Näheverhältnis (beste Freundin != Ehegatte) zwischen TE und Suizidwilliger (reine Freundschaft reicht nicht, Ingerenz o.ä. scheidet ohnehin aus), daher keine Gefahr der Begehung eines unechten Unterlassungsdelikts.

 

4) Dennoch sollte hier die Ordnungsbehörde allein schon aus mitmenschlichen Gründen informiert werden. Evtl. seelsorgerische Hilfe hinzuziehen, sofern die Freundin für sowas offen ist.

 

5) Ich hoffe doch mal, daß bereits Strafanzeige gegen den 'jungen Mann' erstattet wurde...

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also abgesehen von der rechtlichen lage, denke ich, dass ankündigungen von suiziden bzw. fehlgeschlagene suizide nur hilfeschreie sind. jemand der sich wirklich umbringen will macht das ohne dass es jemand weiß. vielleicht ist die dame psychisch etwas gestört - ich hatte auch eine in der schule, die die ganze welt mit ihren probleme terrorisiert hat und sich nur wohl gefühlt hat, wenn sie von möglichst vielen leuten bedauert wurde.

 

(das mal ganz unabhängig davon, ob der fragesteller ein troll ist, oder nicht)

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Nun ist sie ihr Leben lang geschädigt!

Zeit heilt alle Wunden. Doofer Spruch, aber sehr wahr.

Ich empfehle auch lieber eine Therapie. Gibt noch viel sinnvolles, was man mit seinem Leben anfangen kann.

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Die Freundin braucht professionelle Hilfe, ggf. auch gegen ihren Willen...

 

woher nehmen eigentlich immer wieder soviele menschen sich das recht, andren menschen ihren willen aufzwingen zu dürfen? was bilden solche menschen sich ein, wer sie wären, daß sie glauben, andren menschen ihr recht auf selbstbestimmung nehmen zu dürfen?

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Ich muss hier durchaus Hartmut beipflichten, wenn auch nicht aus den Gründen, die er angibt.

 

Beihilfe zum Freitod ist nicht strafbar, da es an einer Strafbarkeit der Selbsttötung an sich fehlt.

 

Ferner ist zu beachten, dass Begehen durch Unterlassen nur dann stattfinden können, wenn der Betreffende von Gesetzes wegen verpflichtet wäre, einzuschreiten (O-Ton BGH: "Ließ dem Zufall [schicksal] Raum, wo er hätte handeln müssen"). Die Selbsttötung ist zwar explizit nicht unter Strafe gestellt, jedoch wird sie von der Rechtsordnung nicht hingnommen. Dies folgt aus dem Grundsatz des Lebens als höchstes Gut (das Leben hat so viel Wert, dass sogar der Rechtsgutsträger nicht befugt ist, darüber zu entscheiden). Hier darf also nicht, wie von Hartmut praktiziert, auf ein Fehlen einer strafrechtlichen Bestimmung über die Selbsttötung abgestellt werden, sondern es muss vielmehr die Gesamtrechtsordnung als Maßstab herangezogen und das von der Rechtsprechung anerkannte generelle Tötungsverbot verwendet werden.

 

Es gibt allerdings nur eine Konstellation, in der dies denkbar wäre. Nämlich dann, wenn der Betreffende in besonderer Weise für das Leben des Opfers verantwortlich ist ("Garantenstellung"). In diesem Falle käme eine Bestrafung wegen Tötung auf Verlangen durch Unterlassen in Betracht. Bei einer Liebesbeziehung ist dies in der Regel der Fall. Fraglich ist, wie dieser Fall zu bewerten ist, wenn die Liebesbeziehung beendet wurde. Da in diesem Fall aber keine Liebesbeziehung vorgelegen hat, sondern nur eine gute Freundschaft, tendiere ich eher dazu, die Garantenpflicht zu verneinen.

 

Und wenn keine Garantenpflicht besteht, ist das Nichtverhindern der Selbsttötung zwar - gemessen an der Gesamtrechtsordnung - illegal, wird aber nicht bestraft.

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Nein, Suizid ist nicht strafbar. Jedoch erfüllt der unnatürliche Tod eines Menschen den Tatbestand eines Strafgesetzes.

Das ist nicht ganz richtig.

 

Da der Suizid im StGB nicht explizit unter Strafe gestellt ist, fehlt es ja folglich auch am Tatbestand eines Strafgesetzes.

 

Der unnatürliche Tod eines Menschen kann den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllen, muss dies aber nicht. Ich denke, was du meinst ist, dass die Gesamtrechtsordnung eine Selbsttötung nicht billigt. Sie ist zwar illegal, aber nicht strafbar.

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Man könnte den Versuch bestrafen und somit auch die Teilnahme an der Tat in Form von Beihilfe oder Anstiftung (außerhalb der Garantenstellung) unter Strafe stellen (vgl. Schweiz).

 

Die vollendete Tat zu bestrafen ist natürlich Unfug!

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unter Strafe stellen (vgl. Schweiz).

Die Schweizer sind in diese Hinsicht liberaler als die Deutschen.

 

Dabei empfehle ich dir mal die Schweizer Organisation Exit anzuschauen.

 

Wobei ich diese Organisation Exit verachte, insbesonders den Schweizer Sterbehelfer Rolf Sigg. EXIT war auch schon aktiv in Deutschland unterwegs.

 

MfG.

 

hartmut

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Ok stimmt, hab das eben auch nochmal selbst nachgelesen..

 

Da hat unser Strafrecht-Professor damals Müll erzählt :B):.

Der hatte behauptet, in der Schweiz stehe Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Ich hatte das nicht weiter überprüft, warum auch!

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Die Freundin braucht professionelle Hilfe, ggf. auch gegen ihren Willen...

 

woher nehmen eigentlich immer wieder soviele menschen sich das recht, andren menschen ihren willen aufzwingen zu dürfen? was bilden solche menschen sich ein, wer sie wären, daß sie glauben, andren menschen ihr recht auf selbstbestimmung nehmen zu dürfen?

Weil der Staat vielleicht ein Wörtchen mitzureden hat, wenn sich ein junger Mensch, der bereits zig Tausende Euro an Steuermitteln durch Ausbildung, Gesundheitsvorsorge usw. verschlungen hat und diese nun eigentlich durch ein langes Arbeitsleben zurückbezahlen soll, einfach so aus dem Leben stiehlt und damit seine Rechnung nicht begleicht? ;-)

 

Ein Sozialstaat funktioniert nur durch nehmen UND geben. Ist nunmal so. Nehmen und sich dann verp*ssen ist asozial.

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woher nehmen eigentlich immer wieder soviele menschen sich das recht, andren menschen ihren willen aufzwingen zu dürfen? was bilden solche menschen sich ein, wer sie wären, daß sie glauben, andren menschen ihr recht auf selbstbestimmung nehmen zu dürfen?

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen erstreckt sich nicht auf das Leben :B):.

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Weil man davon ausgeht, daß etwa 95% der Suizide unüberlegte, vorschnelle Handlungen waren.

Falsch, nicht einmal 5% erfolgen unüberlegt, nur die wenigsten können die Signale deuten die einem Suizid vorran gehen. Oder wollen die Signale nicht sehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Weil man davon ausgeht, daß etwa 95% der Suizide unüberlegte, vorschnelle Handlungen waren.

Falsch, nicht einmal 5% erfolgen unüberlegt, nur die wenigsten können die Signale deuten die einem Suizid vorran gehen. Oder wollen die Signale nicht sehen.

 

MfG.

 

hartmut

Ich beziehe mich mit der Aussage u.a. auf Burkhard Jähnke, der diese im Leipziger Kommentar vertritt.

 

Worauf beziehen sich deine 5%?

 

Gruß

Goose

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Worauf beziehen sich deine 5%?

Diese 5% sind geschätzt, denke aber, die sind real.

Meine Erfahrung beziehe ich einfach daraus, dass ich mich seit vielen Jahren mit solchen Menschen die, so wie ich auch, gefährdet sind beschäftige. Über dieses Thema gibt es genügend Foren, stehe mit solchen Menschen über Mail usw. in Verbindung. Einige Zeit hatte ich selber so ein Forum geleitet. Ein großer Teil der Gedanken dreht sich bei diesen Menschen darum, wie sie das Material zum töten sich beschaffen können. Hast Du dich noch nie gefragt, wie es sein kann, dass bei gelungenen Suiziden die Mittel vorhanden waren. Könntest Du mal schnell einen Henkerknoten machen, wüsstest Du die richtige Seillänge, damit das Genick bricht, und beim Sprung nicht der Kopf abreißt. Oder wenn das Seil zukurz ist, qualvolles erdrosseln die Folge ist.

So könnte ich weitermachen, denn Methoden gibt es viele.

 

Es ist immer noch ein Tabu sich über dieses Thema zu unterhalten. Versucht es jemand bekommt er nur dümmliche Kommentare ala, auf Regen folgt Sonnenschein zuhören. Statt konkret Hilfe anzubieten wir es verdrängt. Mag daran liegen das viele damit einfach überfordert sind.

Inzwischen habe ich für sowas feine Antennen, und scheue auch nicht wenn ich es merke anzusprechen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ein B. Jähnke vertritt eine Meinung.

Es gibt zu diesem Thema aber div. andere Meinungen.

 

Der Hauptgrund, warum das Rechtssystem dem Menschen das Recht, über sein Leben zu entscheiden, nicht einräumt (theoretisch erscheint das sinnvoll, praktisch ist dies jedoch absoluter Nonsens) dürfte aber nicht darin liegen, dass Suizidtaten in der Regel unüberlegt begangen werden (was ich allein faktisch schon anzweifle), sondern vielmehr darin, dass die Rechtsordnung das Leben als höchstes Gut stellt, das unberührbar ist (vgl. auch Verfassungsrang des Rechtes auf Leben).

Das Suizidverbot gründet in meinen Augen auf zwei wesentlichen Faktoren: zum einen ist es eine konsequente Ausgestaltung des Tabus der Tötung (Selbsttötungen und andere vorsätzliche Tötungen sind Tabubrüche) und zum anderen ist es ein derart wertvolles (höchstes) Rechtsgut, dass die Entscheidung darüber der Justiz (bzw. dem Staat), übertragen wird. Die Rechtsordnung sieht den Menschen als nicht mündig genug an, über dieses höchste aller Rechtsgüter (unstrittig) alleine zu entscheiden.

 

Der zweite Punkt mag möglicherweise von den von Goose genannten Gründen mitgetragen sein, jedoch alleine sind sie kein ausreichender Grund, das persönliche Selbstbestimmungsrecht derart einzuschneiden.

 

Theoretisch ist die Argumentation pro Selbsttötungsverbot durchaus sinnvoll (vgl. o.g. Ausführungen), in Wirklichkeit jedoch läuft sie gnadenlos an der Praxis vorbei. Das Selbsttötungsverbot verkennt, dass es ins Leere geht, da es sich keiner Sanktionsmöglichkeit bedienen kann. Lediglich in Bezug auf Täterschaft und Teilnahme vermag es sinnvoll zu sein..

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@hartmut

 

Es ist immer noch ein Tabu sich über dieses Thema zu unterhalten. Versucht es jemand bekommt er nur dümmliche Kommentare ala, auf Regen folgt Sonnenschein zuhören. Statt konkret Hilfe anzubieten wir es verdrängt. Mag daran liegen das viele damit einfach überfordert sind.

 

Fängt schon damit an, dass der gemeine Hausarzt oftmals nicht mal in der Lage ist, eine Depression von einem Schnupfen zu unterscheiden. Wenn man sieht, wieviel Geld für aufklärende / vorsorgende Maßnahmen bei anderen Todesmotiven (Unfalltote z.B.) ausgegeben wird, die viel kleinere Opferzahlen aufweisen, ist das insgesamt schon ein Witz.

 

Verdrängtes Randgebiet halt, da hast Du schon recht.

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Worauf beziehen sich deine 5%?

Diese 5% sind geschätzt, denke aber, die sind real.

Meine Erfahrung beziehe ich einfach daraus, dass ich mich seit vielen Jahren mit solchen Menschen die, so wie ich auch, gefährdet sind beschäftige. Über dieses Thema gibt es genügend Foren, stehe mit solchen Menschen über Mail usw. in Verbindung. Einige Zeit hatte ich selber so ein Forum geleitet. Ein großer Teil der Gedanken dreht sich bei diesen Menschen darum, wie sie das Material zum töten sich beschaffen können.

Nun, augenscheinlich haben wir unterschiedliche Hintergründe bezüglich des Suizides.

 

Die mit denen ich es zu tun hatte, waren die Jugendlichen, die sitzengeblieben sind, die von ihrer Freundin verlassen wurden, oder die jungen Väter, die finanzielle Probleme hatten u.s.w.

In meiner gesamten Dienstzeit, in der ich schon unzählige Suizide und Suizidversuche hatte, kann ich die, die sich das Leben nahmen, weil sie unheilbar krankt waren, an einer Hand abzählen.

Von daher betrachte ich die 95% als durchaus realistisch.

 

Hast Du dich noch nie gefragt, wie es sein kann, dass bei gelungenen Suiziden die Mittel vorhanden waren. Könntest Du mal schnell einen Henkerknoten machen, wüsstest Du die richtige Seillänge, damit das Genick bricht, und beim Sprung nicht der Kopf abreißt. Oder wenn das Seil zukurz ist, qualvolles erdrosseln die Folge ist.

So könnte ich weitermachen, denn Methoden gibt es viele.

Wenn das die Fragen sind, die man sich in solchen Foren stellt, dann zeigt das, daß es eben Menschen sind, die sich mit der Thematik nicht richtig befasst haben. Sich den Kopf abzureißen bedarf es erheblicher Kraft, ein Henkersknoten zum Genickbruch, wenngleich einfach geschlungen, ist ebenfalls nicht erforderlich, da beim typischen Erhängen bereits ein Bruchteil des Körpergewichtes ausreicht, die Blutversorgung zum Gehirn zu unterbrechen.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Da wo Du hinkommst sind es aktuelle Fälle. Geplante Suizide laufen leise ab. Zeit muss verstreichen, damit man nicht gefunden wird, wenn es langsame Methoden wie z.B. Gifte sind. Auch die Gründe die Du nennst sind eher die Ausnahme. Eine große Zahl der Suizide sind auf Grund von depressiven Erkrankungen. Das Motiv ist dann einfach ausgedrückt, man hält das Leben nicht mehr aus. Ist für Außenstehende unverständlich, und deshalb wird eben ein Grund gesucht der passt. Oft ist dann auch der Grund der hier gesucht wird der Auslöser so einer Depression. Wobei natürlich sehr viele Ursachen die Auslöser sein können.

 

In der Tat ist die Wahl der Methode einer der Hauptgründe sich zu informieren. Auch wie Du beschrieben hast könnte die Strangulation ausreichen. Und genau da ist das Problem, allen gemeinsam ist dieses könnte, und auch damit die Gefahr wenn es schief geht danach irgendwo sabbernd im Rollstuhl zu sitzen. Davor haben die meisten panische Angst.

Persönlich halte ich nichts von diesen Mehodendiskussionen, und wir hatten sie aus unserem Forum ausgeschlossen.

 

Ein anderer wichtiger Aspekt dieser Foren, es wird gesprochen. Weniger in den Foren selber, aber in den Chats oder es wird telefoniert. Da fängt keiner an stottern wenn man mal konkret wird. Auch werden Erfahrungen ausgetauscht, wie Behandlungen eingeleitet werden können, welche Methoden es gibt. Von daher sind diese Anlaufstellen wichtig, das es nicht zum Suizid kommt.

 

MfG.

 

hartmut

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