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Kennzeichen Auf Fotos Unkenntlich Machen?


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Wenn ich ein KFZ ablichte und ins Web stelle sagen hier ja einige man solle das Kennzeichen unkenntlich machen. Wo liegt darin der Sinn? Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, warum ich das tun sollte. Das Fahrzeug steht auf der Straße ja auch mit Kennzeichen rum.

 

Paranoia oder was steckt dahinter?

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Guest lichterloh

Naja, man könnte natürlich über x Umwege (wobei das wohl eher auf die hier lesenden Beamten in den entsprechenden Behörden zutrifft) herausfinden, wer wo wann mal anhand seines Kennzeichens anwesend war.

 

Gewissermaßen entspricht es meiner Meinung nach dem Datenschutz des Eigentümers des KFZ. Daher mache ich die unkenntlich.

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Bei einem zufällig abgelichteten Fahrzeug dürfte es wohl weitgehend egal sein. Auch im Fernsehen sieht ein großer Personenkreis täglich Bilder mit Kfz-Kennzeichen. In beiden Fällen ist die Chance, dass jemand dies zufällig sieht und damit was anfangen kann, was dem Halter nicht recht ist, verschwindend gering. Derjenige hätte das Auto im übrigen auch genausogut live dort sehen können.

 

Wenn man strikt verheimlichen wollte, dass man irgendwo hin fährt, dann müßte man schon einen Mietwagen nehmen.

 

Ist es aber das eigene Auto (oder gibt es einen Bezug zu anderen im Forum bekannten Personen), dann kann jeder, der Zugriff auf die Behördensysteme hat, den zugehörigen Namen herausfinden, und das ist ja zumindest nicht erwünscht - oder willst du hier sinnlos deine Identität veröffentlichen ?

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Wenn man strikt verheimlichen wollte, dass man irgendwo hin fährt, dann müßte man schon einen Mietwagen nehmen.

Hehe, und den mit Kreditkarte bezahlen, was?

Nee, die einzige echte Möglichkeit ist ÖPNV und bar zahlen.

 

Alles andere lässt sich recherchieren.

 

Gruss

kai

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Guest lichterloh
Nee, die einzige echte Möglichkeit ist ÖPNV und bar zahlen.

Alles andere lässt sich recherchieren.

Falsch. In nahezu allen Hamburger U-Bahn Zügen sind Videokameras vorhanden.

 

Die Idee des unerkannten Bewegens in der heutigen Zeit mag gut klingen, sollte man aber als realistischer Mensch gleich wieder in die Schublade "Mythen aus der Vergangenheit" verschieben....

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Ich mache das immer, wenn ich den betreffenden Halter kenne und ich weiß, dass er es nicht so toll findet, wenn sein Kennzeichen bei irgendeine Veranstaltung zu sehen ist.

Deshalb sind z.B. meine Bilder vom Torpedorun alle ohne Kennzeichen.

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Hallo,

Für mich selbst betrachtet,halte ich das für überflüssig und sinnlos.

Mag ja sein,dass dieser oder jener einen grund sieht,das trotzdem zu tun.

Ich denke allerdings,dass sich viel zu viele leute als einzelpersonen für zu wichtig halten,ohne zu bemerken,dass keiner der "nabel der welt" ist.

Falls ich,durch zufall,tatsächlich mal in den focus von leuten geraten sollte,für die ich brennend interessant sein könnte,nützt mir eine derartige einzelmaßnahme überhaupt nichts,weil die gewöhnlich einen umfangreichen "apparat" zur verfügung haben,der ihnen unzählige(bekannte und unbekannte) "aufklärungsmöglichkeiten" bietet.

Ich bin realist und halte mich deshalb in solchen zusammenhängen eher für eine "graue maus"(die wir fast alle sind)!

 

Gruß

Carterarch

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@carterarch

 

Nun hast Du schon recht, so interessant sind wir alle hier nicht, wären wir wirklich interessant, dann würde ein Staatsanwalt die IP abfragen und aktiv werden.

 

Trotzdem kannst du davon ausgehen, dass ein großer Teil der Leute, die hier mitlesen, Zugriff auf Zulassungsdaten hat und über das Kennzeichen ganz formlos eine Identität feststellen kann. Und sobald dem so ist, müßte man sehr vorsichtig sein, hier noch seine Bußgeldgeschichten oder vergleichbare Informationen auszubreiten.

 

Außerdem findet man über Namen meistens auch leicht die Homepage oder sogar Arbeitsstelle, und das bietet natürlich breite Angriffsflächen. Zum einen können einem Diskussionsgegner private Informationen hier um die Ohren hauen - und sowas kommt tatsächlich vor. Zum anderen könnte jemand, der warum auch immer besonders sauer auf einen ist, im privaten oder beruflichen Umfeld leicht aktiv werden.

 

Also: Online sollte man anonym bleiben, auch wenn man vor niemand Angst und "nichts zu verbergen" hat.

 

@blue0711

 

Kommt eben drauf an, vor WEM man was verheimlichen will. Wenn ein Ehemann fremd gehen will, und Familie / Bekannte sollen sein Auto dort nicht sehen, dann ist ein Mietwagen kein Problem, so lange die Ehefrau nicht zufällig die Buchhaltung macht. Ich dachte da jetzt weniger an Behörden.

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Kennzeichen Auf Fotos Unkenntlich Machen?

 

weil bilder von dingen zwar ohne die zustimmung des eigentümers eröffentlicht werden dürfen, allerdings nur dann, wenn der gegenstand keinen bezug auf den eigentümer hat. und dieser bezug wäre bei nem autokennzeichen der fall. daher ist das kennzeichen aus datenschutzgründen unkenntlich zu machen

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Kennzeichen Auf Fotos Unkenntlich Machen?

 

weil bilder von dingen zwar ohne die zustimmung des eigentümers eröffentlicht werden dürfen, allerdings nur dann, wenn der gegenstand keinen bezug auf den eigentümer hat.

steht das auch irgendwo ?

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Private Fahrzeuge.

Kennzeichen werden ausgeschnitten

 

Behördenfahrzeuge:

Hier wird nicht verändert. Und nicht einschüchtern lassen das die Veröffentlichung verboten ist. Zumindest bei den Messfahrzeugen ist dies nicht der Fall.

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@gm: einen direkten gesetzestext hab ich nicht gefunden, aber folgendes:

 

Abbildungen von Sachen erfordern kein Einverständnis ihres Eigentümers [104]. Allerdings wird man bei einer unmittelbaren Personenbeziehbarkeit eines Gegenstandes Vorkehrungen treffen, also z.B. das Kennzeichen eines „Lieblingsautos“ unkenntlich machen, das man fotografiert und ins World Wide Web gestellt hat.

 

Vgl. Frömming/Peters (Fn. 37), S. 961.

 

quelle

 

 

und:

 

Dürfen Bilder von fremden Sachen gezeigt werden?

 

    Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben, wem es gehört.

 

quelle

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Als "Behördenvertreter" fühlt sich unsereiner natürlich angesprochen.

 

Alles, was ich in unseren Coputer eingebe, wird registriert und Stichprobenartig überprüft.

 

Falls ich keine gute Begründung habe, habe ich ein Problem!

 

Und nur Neugierde oder so wird mich nicht veranlassen, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen!

 

dete :huh:

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Bei Privat-KFZ; unkenntlich machen.

 

Bei Messwagen: keineswegs! Ich versteht da einige Leisetreter nicht, die auf die Hauptseite lauter Bilder ohne Kennzeichen stellen. So sehr langweilig und klassifiziert werden können sie auch nicht!

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@dete

 

Du könntest aber - wenn es dich wirklich interessieren würde - zur Abfrage eines Kennzeichens eine günstige Situation abwarten, in der selbst bei einer späteren Rückfrage niemand den Verdacht schöpfen würde, dass deine Begründung für diese Abfrage nicht stimmt.

 

Damit sei nicht unterstellt, dass du das tun würdest - aber die Möglichkeit hättest du doch wohl.

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Videoaufnahmen in den Fahrzeugen in Dresden müssen aus Gründen des Datenschutz nach 15 Minuten gelöscht werden.

Was ein Quatsch. Was wenn man spaeter merkt, dass was passiert ist?!

 

Lars

Ging doch erst kürzlich durch die Presse. Mord oder schwere Körperverletzung und das Band war bereits wieder überspielt :huh:

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Falls ich keine gute Begründung habe, habe ich ein Problem!

 

Und nur Neugierde oder so wird mich nicht veranlassen, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen!

 

 

Also für die Gegenseite wäre es sicher eine gute Begründung, wenn jemand hier eine Möglichkeit sucht, sich um das drohende Bußtgeld zu drücken.

 

z.B ich bin gefahren, bin aber nicht der HAlter und sage die Tante war am Steuer.

 

Da begeht die Gegenseite sicher keinen Mißbrauch, wenn sie das Kennzeichen abfragt.

 

Mal ganz allgemein ne Frage: Wenn hier jemand von einem geglückten "Alberto" berichtet. Das Archiv ist ja voll davon, können und müssen die :huh::P da nicht ermitteln und den Täter anhand der IP Adresse überführen. Schließlich könnte ja eine Straftat nach § 168 vorliegen?

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Mal ganz allgemein ne Frage: Wenn hier jemand von einem geglückten "Alberto" berichtet. Das Archiv ist ja voll davon, können und müssen die  :blink:  :D  da nicht ermitteln und den Täter anhand der IP Adresse überführen. Schließlich könnte ja eine Straftat nach § 168 vorliegen?

Warum ? Ist Alberto tot ? <_<

 

§ 168 StGB

 

Störung der Totenruhe

 

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Ich bin realist und halte mich deshalb in solchen zusammenhängen eher für eine "graue maus"(die wir fast alle sind)!

Grundsätzlich richtig.

 

Hier laufen aber genug Irre herum, die Identitäten filtern und Geburtstagshaßkarten versenden.

 

Und diese feigen Sabberdeppen hätten ja keinen Spaß, würde man es ihnen zu einfach machen. Und dann müßten sie bitte weinen, wenn man es ihnen zu einfach machte.

 

Und das wollen wir doch nicht, oder?

 

 

Voller Mitleid

 

Kaimann

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Ist es aber das eigene Auto (oder gibt es einen Bezug zu anderen im Forum bekannten Personen), dann kann jeder, der Zugriff auf die Behördensysteme hat, den zugehörigen Namen herausfinden[...]

Dazu benötige ich keinen Zugriff auf ein Behördensystem. Das kann letztlich jede Privatperson.

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