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Parken in Zone mit Bewohner-Parkausweis?


Guest Christoph

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Guest Christoph

Hallo Leute,

 

ich erbitte Rat von Euch Spezialisten hier.

 

Also zur Sache:

Ich (bzw. meine Frau die die Halterin ist, ich bin aber an besagtem Tag gefahren bzw. habe geparkt und meine Frau ist über Monate nicht da) habe einen Bußgeldbescheid erhalten wegen angeblichen Parkens ohne Bewohnerparkaus im "eingeschränkten Halteverbot" einer solchen Zone (Zeichen 290/292 steht auf dem Bußgeldb. - falls das was bedeuted und irgendjemand was sagt).

 

Wollte an dem Tag Bekannte in der Stadt (München) besuchen - muß dazusagen ich bin das totale Landei - bis jetzt habe ich überhaupt nicht gewusst das es sowas wie einen "Bewohner-Parkausweis" überhaupt gibt.

Nachdem ich einen Parkplatz schon verlassen hatte, nachdem ich gerade noch bemerkte das der kostenpflichtig ist (Parkautomat), habe ich endlich einen in einer anderen Straße gefunden. Sah völlig "unverfänglich" aus. Die ganze Straße dieses Wohngebietes war zugeparkt bis auf diesen einen Parkplatz. Vorgewarnt habe ich trotzdem sicherheitshalber extra nachgesehen und konnte weit und breit kein entsprechendes Schild in dieser Straße entdecken (auch nicht an deren Anfang/Ende wo ich eingefahren bin und wo ich ganz in der Nähe stand).

 

Ich habe mittlerweile mit den Bekannten telefoniert bei denen ich war und die sagten es gibt Hinweisschilder an den Einfahrten zu den Vierteln wo so ein Bewohnerparkausweis benötigt wird.

 

Himmel nochmal - es war dunkel als ich dort angekommen bin - ich war in dieser Gegend zum ersten Mal und ich hatte genug zu tun auf den Verkehr zu achten und gleichzeitig einen Parkplatz zu finden der nicht 3km weit weg ist.

 

Kann man von einem Ortsfremden der noch nie was von einem "Bewohnerparkausweis" gehört hat wirklich erwarten daß er (nachts) ein Schild irgendwo am Anfang eines halben Stadtviertels registriert und das auch dann noch in Bezug auf einen Parkplatz gebracht wird der zig Straßen weit von diesem Schild entfernt ist???

 

Was soll ich machen? Euro 33,10 (15 Euro Geldbuße + 12,50 Kosten des Verfahrens + 5,60 Auslagen der Bußgeldstelle) ist ganz schön heftig für sowas und wurmt mich gewaltig, noch dazu wo ich mich wirklich unschuldig fühle und extra nochmal nachgeschaut habe.

 

Soll ich das trotzdem zahlen oder macht ein Widerspruch gegen diesen Bußgeldbescheid irgendwie Sinn? Wenn Einspruch, soll/muß der begründed sein und wie sollte der am besten formuliert sein? Das ich ein Landei bin und keine Ahnung habe wird als Begründung ja wohl kaum gelten - nehme ich an - oder wär`s einen Versuch wert (iss aber wahrscheinlich a bisser`l naiv)?

 

Letzte Frage: Ich dachte immer so eine Postzustellung wie ein Bußgeldbescheid muß entweder persönlich in Empfang genommen werden oder wird im Postamt niedergelegt und man bekommt einen Benachrichtigungszettel - bei mir lag der Bußgeldbescheid (gelber Brief - "förmliche Zustellung" ) einfach im Briefkasten - ist das normal!?

 

Bitte um baldmöglichste Tips da ich ggf. der Widerspruch in 2 Wochen da sein muß und ich das Schreiben schon ein paar Tage habe. Danke im Voraus!

 

Christoph

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Letztendlich gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Die Schilder für die Anwohnerparkzone an den Straßen, über die man dieses Wohngebiet erreichen kann, sind völlig ausreichend. In einer 30 km/h Zone wird die Geschwindigkeitsbeschränkung ja auch nicht ständig wiederholt. Diese Schilder sind normalerweise auch um einiges größer als z.B. ein Geschwindigkeits- oder normales Halteverbotschild. Es kann selbstverständlich mal passieren, dass man es übersieht, aber du hättest auch deinen Bekannten direkt beim Eintreffen nach der dortigen Regelung fragen und dann den Wagen sofort wieder umsetzen können.

 

Wieso hast du denn schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Liegt es an der langen Abwesenheit deiner Frau? Ist denn nie ein Anhörungsbogen bzw. schriftliche Verwarnung per Post gekommen?

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@christoph

landei hin oder her - aber die zonenschilder haben trotzdem fett das zeichen 286 draufgepinselt, für eingeschränktes halteverbot - und das musst du ja kennen.

 

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_290.gif

 

wenn du also die ausnahme nicht kennst, musst du davon ausgehen, daß für dich nur das haltverbotsschild gilt...

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Bei den 15,- Euro handelt es sich aus meiner Sicht auch nur um ein verbotswidriges Parken im "eingeschränkten" Haltverbot. Das der Hinweis auf den fehlenden Anwohnerparkausweis mit aufgeführt ist, soll wohl nur verdeutlichen, dass er mit Ausweis dort hätte parken dürfen.

 

In Halteverbotszonen, die für Anwohner freigegeben sind, steht unter dem o.a. Schild eigentlich ein Zusatschild drunter, z.B. "Mit Anwohnerparkausweis frei".

 

 

@ indy

 

Wo findet man die ganzen Bilder von den Verkehrszeichen?

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Guest Christoph

Servus alle zusammen,

 

erst mal vielen Dank für Eure Meinungen!

 

Ich hab`s mir ja gedacht ............aber fragen kost ja nix....im Gegensatz zu parken ohne Anwohnerparkausweis.

 

Ich habe kein Schild gesehen wie groß oder klein das auch immer gewesen sein und was da auch draufgestanden haben mag (hätte ich von der Existenz von Bewohner-Park-Revieren gewußt hätte ich wahrscheinlich besser drauf geachtet und hätt eines erkannt).

Wie gesagt abends/nachts (jedenfalls dunkel) mit Stadtplan in der Hand, aufpassen sich nicht zu verfahren und durch die 10000 Einbahnstraßen Münchens nicht vom Ziel abzudriften, auf den Verkehr achten, Parkplatz suchen und nebenbei lesen was alles auf Schildern steht ist doch ein bißchen viel auf einmal.

Auch zur Einfahrt oder in der Straße wo ich letztendlich parkte habe ich solch ein "Zonenschild" nicht gesehen.

 

Es ist nun aber 3 Monate her und bin mir nicht mehr 100% sicher. Ich könnte natürlich nochmal hinfahren und nochmal nachsehen und ggf. ein Photo machen. Da ich aber dort keinen Parkplatz finden werde und ohne Anwohnerparkausweis.... ;)......... werde ich mir das ersparen.

Mir ist immer noch nicht klar wie ich jemals in dieser Gegend parken könnte - es gibt einfach KEINE Parkplätze wo ich als Besucher parken könnte - ist doch irgendwie bescheuert - (man stelle sich vor einer und seine Freundin wohnen jeweils in solch einem Anwohnerausweisviertel......da müßte man glatt S-Bahn fahrn....und das is gleich noch teurer als falschparken....... :lol: )

 

Wieso hast du denn schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Liegt es an der langen Abwesenheit deiner Frau? Ist denn nie ein Anhörungsbogen bzw. schriftliche Verwarnung per Post gekommen?
es muß wohl ein Anhörungsbogen oder wie man das nennt gekommen sein. Ich kann mich dunkel erinnern das meine Frau mal was erwähnt hat (wenn sie da ist macht sie ihre Post natürlich selber auf). Ich habe mich aber nicht gleich drum gekümmert und das Ganze ist in Vergessenheit geraten als sie wieder mal nicht da war (sie ist dann oft monatelang weg).

 

 

Es kann selbstverständlich mal passieren, dass man es übersieht, aber du hättest auch deinen Bekannten direkt beim Eintreffen nach der dortigen Regelung fragen und dann den Wagen sofort wieder umsetzen können.

cop,

das mit den Bekannten fragen halte ich doch für etwas praxisfremd. Kein Mensch fragt an seinem Zielort danach ob sein Wagen auch richtig geparkt ist und erkärt dann genau wo er steht (ich hätte ja auch eine Veranstaltung oder was auch immer besuchen können....da fragt auch keiner die Kassiererin ob der Wagen da wo er steht nicht etwa in einer eingeschränkten Halteverbotsviertel stehen könnte). Noch dazu wo ich nachdem ich extra geschaut habe, guten Gewissens war, den Wagen da ohne Probleme stehen lassen zu können - ich bin ja kurz vorher schonmal von einem Parkplatz weggefahren als ich erkannte das er da nicht stehen bleiben kann.

Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ....ich weis (h..aach diese schönen alten guten Sprüche). :lol:

 

Übgrigens "Wagen sofort umsetzen" hätte nicht geklappt - bin kurz nach halb acht angekommen - um 19.45 ist das Fahrzeug aufgeschrieben worden - und da ich einfach noch 5-10 Minuten latschen mußte........

 

 

Was soll`s - werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und unseren Pleite-Vaterstaat etwas finanzieren - damit der Beckstein seine Polizeiautos silberfarben umlackieren kann - so kann ich doch beruhigt schlafen - hat das Ganze am Ende doch einen guten Zweck gedient :lol::lol:

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Letztendlich gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ganz klar. Rechtlich gesehen ist alles im grünen Bereich (bzw. im roten für Christoph) ;)

 

Die Schilder für die Anwohnerparkzone an den Straßen, über die man dieses Wohngebiet erreichen kann, sind völlig ausreichend. In einer 30 km/h Zone wird die Geschwindigkeitsbeschränkung ja auch nicht ständig wiederholt.

 

Da bin ich anderer Meinung als der Gesetzgeber. Eine 30er Zone geht fast immer einher mit einer gewissen baulichen Struktur (Wohngebiet) bzw. Vorfahrtsregelung (rechts vor links). Eine Anwohnerparkzone ist dagegen nicht so klar zu erkennen. Ich komme selbst aus München und bin schon darauf hereingefallen.

 

Wers ausprobieren will: Mal durch Haidhausen fahren und an jeder beliebigen Stelle sofort erkennen: Anwohnerparkzone ja/nein? Das ist alles andere als einfach.

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