Jump to content

Abstandsverstöße


Recommended Posts

Abstandsverstöße

- erarbeitet durch Gast225 und indy -

1.) Rechtsfolgen bei Verstößen* **

Die Rechtsfolgen, welche bei einem Abstandsverstoß anfallen, variieren nach Verhältnis der gefahrenen Geschwindigkeit zum gemessenen Abstand zum Vordermann. Ein Bußgeldrechner für Abstandsverstöße findet sich hier.

a.) Gefahrene Geschwindigkeit unter 80 km/h:

  • Abstand mehr als 1/4 und weniger als 1/2 des Tachowertes: 25 Euro Verwarngeld
  • Mit Gefährdung: 30 Euro Verwarngeld
  • Mit Sachbeschädigung: 35 Euro Verwarngeld
  • Abstand weniger als 1/4 des Tachowertes: 35 Euro Verwarngeld

b.) Gefahrene Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 130 km/h - Regelsätze der Strafen bei einem gemessenen Abstand:

  • von nicht weniger als 1/4 bis weniger als 1/2 des Tachowertes: 35 Euro Verwarngeld
  • weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
  • weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR
  • weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR (1 Monat Fahrverbot, sofern Geschwindigkeit über 100 km/h zwei Punkte)
  • weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR (2 Monat Fahrverbot, sofern Geschwindigkeit über 100 km/h zwei Punkte)
  • weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR (3 Monate Fahrverbot, sofern Geschwindigkeit über 100 km/h zwei Punkte)

c.) Gefahrene Geschwindigkeit über 130 km/h - Regelsätze der Strafen bei einem gemessenen Abstand:

  • weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR
  • weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 180 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR
  • weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
  • weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
  • weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot

* ab einem Bußgeldbetrag von 40 Euro kommen noch Verwaltungskosten in Höhe von 5 Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro und 3,50 Euro für Auslagen (Porto) hinzu.
** Bei Voreintragungen im VZR und bei vorsätzlicher Begehung können die Bußgelder angemessen erhöht werden (idR verdoppelt).

2.) Kosten bei Verstößen mit LKW und Bussen

Unterschreitung des Mindestabstandes von 50m (bei einer Geschwindigkeit, die größer als 50 km/h ist) auf Autobahnen mit einem LKW (>3,5 t) oder einem Kraftomnibus:

  • 80 Euro Bußgeld, 28,50 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkte im VZR

3.) Probezeitrelevanz

Verstöße, die unter den Punkten 1b.) und 1c.) aufgeführt sind, gelten als A-Verstöße.
Verstöße, die unter Punkt 2.) fallen, gelten als B-Verstöße.

Für weitere Fragen zur Probezeit bitte die FAQ für Probezeitfragen lesen!

4.) Meßverfahren

Abstandsmessungen können durch Nachfahren, von Brücken oder von Anlagen neben der Straße aus vorgenommen werden.

Die bisher einzige stationäre Abstandsüberwachungsanlage befindet sich auf der A 71 (Thüringer Wald-vor bzw. nach dem Tunnel "Alte Burg").

Bei der Messung von Brücken wird neben dem Überwachungsbereich des Abstands auch der Bereich von 400 bis 500 Metern davor mit beobachtet, um eine unvermeidbare Unterschreitung des Abstandes durch Einscheren etc. ausschließen zu können.

Ein Beispiel für die Vorgehensweise und Auswertung eines Abstandsverstoßes von Brücken findet sich hier (VKS 3) oder hier (VAMA).

Weitere technische Details über Abstandsmessgeräte finden sie hier.

Edited by Gast225
Umstellung Punktesystem
  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Guest
This topic is now closed to further replies.
×
×
  • Create New...