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Störtechnik


Guest Mr_Biggun

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Guest Mr_Biggun

1) LASERJAMMER (Laserblinder/Laserstörer)

 

- Überarbeitete Version Stand 02/2009 von BELuser - Hinweis: Der nachfolgende Text unterliegt einem Copyright. Anderweitige Verwendung oder Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist nicht gestattet

 

 

Wie funktioniert eine Messung der Geschwindigkeit durch sog. "Laserpistolen"?

 

Die Messung der Geschwindigkeit durch sog. Laserpistolen erfolgt durch Lichtreflexionen (kurze "Laserblitze" im unsichtbaren Infrarotspektrum werden ausgesandt und reflektiert. Aus der unterschiedlichen Laufzeit wird innerhalb von etwa 0,5 Sekunden die Geschwindigkeit und die Entfernung des Fahrzeugs ermittelt). Der verwendete Laser ist ein Infrarotlaser mit 904 nm Wellenlänge und für das menschliche Auge unsichtbar und unschädlich. Der Laserstrahl wird als kurzer Laserimpuls ausgesendet, dh. es wird kein dauerhafter Laserstrahl auf das Fahrzeug geschossen.

 

Kann eine Laserpistole gestört werden, so dass die Geschwindigkeit nicht ermittelt werden kann?

 

Grundsätzlich ja. Auf dem Markt gibt es sogenannte Laserjammer oder auch Laserblinder/Laserstörer genannt. Diese Geräte können an der Front und/oder am Heck eines Fahrzeugs verbaut werden. Wird nun das Fahrzeug mit einer Laserpistole beschossen, so empfängt der Laserstörer das Laserlicht und sendet seinerseits ein Lasersignal zurück (ebenfalls im Infrarotspektrum). Das führt zu einer Störung der Laserpistole, die sie nun neben dem eigentlichen Signal ein Zweites empfängt. Die Geschwindigkeit und Entfernung des gemessenen Fahrzeugs kann nicht angezeigt werden. Weiter unten wird das Prinzip der Störung für technikinteressierte Menschen noch wesentlich detaillierter erklärt!

 

Wird in Deutschland ausschließlich von vorne "gelasert" ?

 

Nein. Es kommt auch vor, dass Lasermessungen von hinten erfolgen. In diesem Falle sind an der Fahrzeugfront verbaute Laserstörer natürlich nutzlos. Überwiegend erfolgt die Messung in Deutschland jedoch von vorne. Wer sicher gehen will, muss neben der Front auch das Heck mit einem Störer versehen.

 

Können auch Motorräder mit einem Laserstörer ausgestattet werden? Ist das Risiko erwischt zu werden hier größer?

 

Natürlich können auch Motorräder mit einem Laserstörer ausgestattet werden. Da die Bauteile sehr klein sind und geschickt verbaut werden können, ist das Risiko erwischt zu werden nicht deutlich höher als in einem PKW. Doch wissen die Messbeamten natürlich, dass Motorradfahrer gerne Laserstörer verbauen. Wer suchet, der findet...

 

Wie sicher ist eine solche Störung durch Laserjammer ?

 

Dass das Grundprinzip der Störung von Laserpistolen funktioniert ist unbestritten, jedoch haben das auch die Hersteller von Laserpistolen erkannt. Deshalb rüsten einige Hersteller ihre Geräte mit einer Störungserkennung aus, die anzeigt, dass die Messung (absichtlich) gestört wurde. Andere Hersteller nutzen eine andere Wellenlänge des Lasers. Somit sind die Störer für 904 nm wirkungslos. Die große Gefahr besteht darin, dass der Beamte der Polizei, der die Messung durchführt eine Störung erkennt und das Fahrzeug anhält, um nach der Ursache zu suchen. Welcher Störer nun eine Störungsanzeige der Laserpistole verursacht ist bisher noch nicht 100%-ig geklärt (wir arbeiten dran...).

 

Ist der Einsatz von Laserstörern (gleich welcher Art) legal?

 

NEIN! Ähnlich wie bei Radarwarnern ist zwar der Besitz und der Verkauf legal, die Verwendung zur Störung von Geschwindigkeitsmessungen jedoch nicht und wird entsprechend bestraft! (§23 Absatz 1b StVO, OWI, 4 Punkte, 75 € Strafe + Bearbeitungsgebühr, Einzug des Gerätes). Ist ist zu vermuten, dass die Gerichte auch den Handel mit Laserstörern als sittenwidrig ansehen (ähnlich wie bei Radarwarnern) und der Kunde somit keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend machen kann (z.B. im Falle eines defekten Gerätes)

 

Wo kann ich Laserjammer/Laserblinder käuflich erwerben und mich darüber informieren?

 

In der Regel bei Händlern, die auch Radarwarner verkaufen. Ausführliche Testberichte findet man in der entsprechenden Rubrik hier im Forum! Anmerkung: Da sich die Technik der Laserpistolen stetig ändert bzw. verbessert, sollte darauf hingewiesen werden, dass unter Umständen bereits verbaute Laserjammer nicht automatisch jede Laserpistole der neuesten Generation auch stören. Es gibt auch Laserjammer, die zwar einen Teil der verwendeten Laserpistolen stören, aber eben nicht alle. Aber Gott sei Dank gibt es richtig gute Jammer ;-)

 

Warnen moderne Radarwarner auch gegen Lasermessungen?

 

Ja, ABER: Sobald Radarwarner die Lasermessung anzeigen, ist die Geschwindigkeitsmessung auch schon erfolgt. Radarwarner können also eine Lasermessung NICHT stören bzw. unbrauchbar machen, sondern nur anzeigen! Hat man Glück wurde ein anderes Fahrzeug - z.B. ein vorausfahrendes - "gelasert" und die Warnung des Radarwarners kommt noch rechtzeitig. Die Chancen diesbezüglich sind jedoch gering. Die einzige Möglichkeit bei einer Laserwarnung ist der Versuch vor dem evtl. Fahrzeugstopp umzudrehen oder anzuhalten und das Fahrzeug zu verlassen. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, muss der Fahrer des Fahrzeugs ermittelt werden, um eine evtl. Strafe auszusprechen.

 

Das Prinzip der Störung detailliert erklärt (Danke an das Mitglied GOLDMEMBER)

 

Bei einer Lasermessung empfängt ein Laserjammer die ersten Impulse und stellt so die Pulsrate der Laserpistole fest. Die verwendete Pulsrate ist entscheidend, um einen speziellen Störungsalgorithmus anzuwenden. Jede Laserpistole benötigt einen eigenen Algorithmus um eine effiziente Störung zu gewährleisten. Diese Pulsraten sind in einer sogenannten „Look-up Tabelle“ gespeichert.

 

Das Zeitfenster

Es gibt nur ein kurzes Zeitfenster indem eine Messung erfolgreich verhindert werden kann. Dieses Zeitfenster beginnt beim Aussenden des Pulses von der Laserpistole bis zum Wiedereintreffen. Herkömmliche Laserpistolen sind so programmiert, dass nur Impulse akzeptiert werden, wenn sie auch einen Laserimpuls erwarten. Wird also ein Impuls empfangen, wird kein weiterer Impuls erwartet, bis wieder ein neuer Impuls ausgesendet wird. Störimpulse müssen also in diesem begrenzten Zeitfenster eintreffen um überhaupt einen Effekt zu erzielen.

 

Die Störung

Zur Bestimmung dieses Zeitfensters, werden vom Laserjammer die ersten Impulse empfangen. Wenn genügend Impulse empfangen wurden, kann das Gerät die verwendete Pulsrate bestimmen und so voraussehen, wann der nächste Störimpuls gesendet werden muss, um noch ins Zeitfenster zu gelangen.

Theoretisch genügen zwei Impulse um eine Geschwindigkeit zu messen. In der Praxis sind es jedoch ca. 50 Impulse, die notwendig sind um eine fehlerfreie Messung zu gewährleisten.

 

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Laserpistole „LTI 20.20 Marksman“ arbeitet mit einer Pulsrate von 125pps, also 125 Impulse pro Sekunde bzw. 1 Impuls alle 8000 Mikrosekunden.

 

Bei 300m beträgt die Laufzeit des Impulses von der Optik bis zum Fahrzeug 1 Mikrosekunde. Bis dieser Impuls wieder von der Laserpistole empfangen wird, dauert es insgesamt 2 Mikrosekunden. Das relevante Zeitfenster beträgt folglich 2 Mikrosekunden. Exakt in diesem Zeitfenster muss ein Störimpuls in der Empfangsoptik der Laserpistole eintreffen. Trifft der Störimpuls zu spät ein (in den nächsten 7998 Mikrosekunden), wird dieser Störimpuls von der Laserpistole ignoriert und hat somit keinen Effekt mehr, um eine Geschwindigkeitsmessung zu verhindern.

 

 

Welche Laserpistolen gibt es und wo kann ich mich darüber informieren?

 

FAQ Lasermessgeräte

 

www.radarfalle.de

 

---

 

Deeplink: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...mp;#entry340744

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Guest lichterloh

2) MODIFIZIERTE LPD/LICHTSCHRANKENSTÖRER

 

- überarbeitete Version Stand 02/09 von BELuser - Hinweis: Der nachfolgende Text unterliegt einem Copyright. Anderweitige Verwendung oder Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist nicht gestattet.

 

Können die zur Geschwindigkeitsmessung verwendeten Lichtschranken gestört werden?

 

Ja. Hierbei ist zu erwähnen, dass nicht die Technik der Lichtschranken gestört wird, sondern die Funkübertragung zur Kamera. Somit wird eine Auslösung der Kamera/Fotoeinheit verhindert. Es erfolgt also eine korrekte Geschwindigkeitsmessung, allerdings erfolgt kein Foto des gemessenen Fahrzeuges und somit keine Identifizierung.

 

Wie funktioniert eine solche Störung?

 

Die Funkübertragung zur Kamera erfolgt mittels Datenburst auf einer ISMFrequenz im 70cmBand, und hier arbeiten bekanntlich auch die LPDs. Die gängigsten Frequenzen sind hierbei 434,700 MHz sowie 434,800 MHz. Die Leistung beträgt wenige mW und liegt somit unter den verwendeten LPDs. Das Funksignal zur Kamera wird also überlagert und somit gestört.

 

Was sind sogenannte LPDs?

 

Die Abkürzung "LPD" steht für “Low Power Device”. Gemeint sind die im Handel erhältlichen Handfunkgeräte, die getunt (also in der Sendeleistung deutlich erhöht) zum Einsatz kommen.

 

Kann jedes LPD umgebaut werden?

 

Das hängt von der Technik der Geräte ab. Es gibt beispielsweise amerikanische Hersteller, die für den deutschen bzw. europäischen Markt die Geräte nur auf die gesetzlich erlaubte Maximalleistung drosseln. Entdrosselt man die Geräte, senden diese auf einem deutlich höheren Niveau und können dadurch die Funkübertragung zwischen Lichtschranke und Kamera/Fotoeinheit stören. (Beispielthread)

 

Sind die Umbaumaßnahmen bzw. der Einsatz eines umgebauten LPD legal?

 

Nein! Zum einen ist das Tunen von LPDs illegal (Ausnahme: Inhaber der Amateurfunklizenz) und zum anderen ist jeglicher Einsatz von Technik zur Anzeige/Störung von Geschwindigkeitsmessungen verboten! (§23 Absatz 1b StVO, OWI, 4 Punkte, 75,- € Strafe + Bearbeitungsgebühr)

 

Wie hoch muss die Sendeleistung eines umgebauten LPD sein, will man damit effektiv die Lichtschrankenmessungen stören?

 

Lässt sich nicht pauschal beantworten. Dennoch gibt es Richtwerte: 0,5 Watt = ausreichend, 1 Watt = gut, 6 Watt = hervorragend.

 

Gibt es einen Haken an der Sache?

 

Ja. Die Störung zwischen Lichtschrankeneinheit und Kamera/Fotoeinheit funktioniert natürlich nur, wenn die Daten per Funk übertragen werden. Kommt ein Kabel zum Einsatz (zwischen Lichtschrankeneinheit und Kamera/Fotoeinheit) sind die umgebauten LPDs natürlich völlig nutzlos. Leider nutzen Lichtschranken der neuen Generation vorwiegend keine Funkübertragung mehr. Um diese Geräte auszutricksen, bedarf es anderer Lösungen. Zum jetzigen Zeitpunkt können ausschließlich (!) die Geräte gestört werden, die eine Funkübertragung nutzen und die werden leider immer weniger.

 

Wo kann ich mich über Lichtschrankenmessgeräte informieren?

 

FAQ mobile Geschwindigkeitsüberwachung per Lichtschranken

www.radarfalle.de

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