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Geschwindigkeitsverstöße


Guest Mr_Biggun

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Geschwindigkeitsverstöße

- erarbeitet durch Gast225 und Mr_Biggun, Anmerkungen durch lichterloh -


1.) Rechtsfolgen

Alle hier genannten Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsverstößen stellen die Regelsätze des BKatV bei fahrlässiger Begehung mit einem PKW dar. Diese Bußen gelten AUCH für Kraftfahrzeugführer die noch in der Probezeit sind.
Für Pkw mit Anhänger, Lkw und Busse gelten spezielle Bußen und eine andere Staffelung der Punkte und des Fahrverbotes.

Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Bußgeldrechner.

Sollte in einen Bereich welcher mit dem Hinweis auf einen Schild "Radarkontrolle" versehen ist gemessen werden, so erhöht sich hierdurch NICHT das Bußgeld. Es gelten die allgemein gültigen Rechtsfolgen.

a.) Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaft*
(dies gilt auch für :z30: und :ruh: (verkehrsberuhigter Bereich))

Überschreitung:**

  • bis 10 km/h : 15 Euro Verwarngeld
  • 11-15 km/h : 25 Euro Verwarngeld
  • 16-20 km/h : 35 Euro Verwarngeld
  • 21-25 km/h : 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
  • 26-30 km/h : 100 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR
  • 31-40 km/h : 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h : 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h : 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h : 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h : 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot

b.) Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaft*

Überschreitung:**

  • bis 10 km/h : 10 Euro Verwarngeld
  • 11-15 km/h : 20 Euro Verwarngeld
  • 16-20 km/h : 30 Euro Verwarngeld
  • 21-25 km/h : 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
  • 26-30 km/h : 80 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR
  • 31-40 km/h : 120 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR
  • 41-50 km/h : 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h : 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h : 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h : 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot

* ab einem Bußgeldbetrag von 40 Euro kommen noch Verwaltungskosten in Höhe von 5 Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 25,00 Euro und 3,50 Euro für Auslagen (Porto) hinzu.
** Bei Voreintragungen im VZR und bei vorsätzlicher Begehung können die Bußgelder angemessen erhöht werden (idR verdoppelt).

2.) Fahrverbote

Bei gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen wird als Regelfolge ein Fahrverbot verhängt. Schwellenwerte für die Anordnung eines Fahrverbots sind Überschreitungen von

  • 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft
  • 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft
  • Daneben wird ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) um mehr als 25 km/h überschritten wird.

    Beispiel:
    Erste Tat am 01.01.2014
    Anhörungsbogen 01.02.2014
    Bußgeldbescheid 01.03.2014
    -kein Einspruch-
    Rechtskraft erste Tat 15.03.2014 => Beginn der Jahresfrist
  • Sollten innerhalb der Tilgungfrist mehr als 3 Punkteverstöße im Bereich Geschwindigkeit begangen werden, so KANN die Behörde auch bereits beim dritten Verstoß mit über 20 km/h zu schnell ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängen.

Das Fahrverbot wird in Monaten berechnet, wobei der Begriff Monat wörtlich zu verstehen ist. Die verbreitete Ansicht, das damit vier Wochen gemeint sind, ist mit der Ausnahme Februar (ohne Schaltjahr) falsch.
Bei einen Fahrverbot kann der Führerschein an jeden beliebigen Tag des Monats abgegeben werden. Eine Regelung bei der der Führerschein nur am 01. eines Monats abgegeben werden kann, gibt es nicht.

3.) Meßtoleranzen

Je nach der angewandten Meßmethode werden von dem gemessenen Geschwindigkeitswert Meßtoleranzen abgezogen.

a.) Mobile Kontrollen (Radar-, Lichtschranken- und Lasermessung)

  • bis 100 km/h werden 3 km/h vom Meßwert abgezogen
  • ab 100 km/h werden 3 Prozent vom Meßwert abgezogen, wobei der errechnete Wert immer auf volle km/h aufgerundet wird *

b.) Messung durch Provida-Fahrzeug (ziviles Polizeifahrzeug mit eingebauter Meßtechnik):

  • bis 100 km/h werden 5 km/h vom Meßwert abgezogen
  • ab 100 km/h werden 5 Prozent vom Meßwert abgezogen, wobei der errechnete Wert immer auf volle km/h aufgerundet wird *

c.) Messung durch Nachfahren

  • bei einem Meßfahrzeug mit geeichtem Tacho: 7 15 Prozent Abzug vom Meßwert
  • bei einem Meßfahrzeug mit ungeeichtem Tacho: ca. 20 Prozent Abzug vom Meßwert (Berechnung je nach Gericht/Gebiet/Behörde unterschiedlich)

Darüber hinaus ist die real gefahrene Geschwindigkeit zumeist niedriger als der Tacho des eigenen Fahrzeuges anzeigt, da dieser nur einen Vorlauf haben darf. Die Tachoabweichung ist von Fahrzeug zu Fahrzeug und je nach gefahrener Geschwindigkeit unterschiedlich, eine genaue Bestimmung kann nur durch Messung auf einem Prüfstand oder per GPS-Meßgerät erfolgen.

* Beispiel:
Die gemessene Geschwindigkeit beträgt laut Messgerät 104 km/h. Hiervon werden 3 Prozent (5 Prozent) abgezogen.
Das sind 3,12 (5,2) km/h vom gemessenen Wert. Allerdings wird nunmehr IMMER auf volle km/h aufgerundet. Somit ergibt sich ein tatsächlicher Abzug von 4 (6) km/h.
Mithin wird in diesen Beispiel dem Betroffenen eine Geschwindigkeit von 104-4=100 (104-6=98) km/h vorgeworfen.

4.) Meßstandorte

Anmerkungen zu den Messstandorten und den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung finden sie in den
FAQ Rechtliches und Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung

5.) Probezeitrelevanz

Eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h gilt als A-Verstoß und hat eine Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre zur Folge.

Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten-sofern die Regelungen bezgl. der Nachschulung eingehalten werden. Nur während eines eventuellen Fahrverbotes muß der Führerschein abgegeben werden.

Ein Geschwindigkeitsverstoß unter 21 km/h zu schnell hat keine Bedeutung für die Probezeit (sofern kein Bußgeld über 40 Euro verhängt wird). Es stellt auch keinen B-Verstoß dar.

Näheres im FAQ zur Probezeit.

6.) Weitergehende Links

FAQ Verjährung
FAQ Probezeit
FAQ Technik Geschwindigkeitsmessung
FAQ Lasermeßgeräte

Edited by Gast225
Neues Punktesystem eingearbeitet
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