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Tempolimits A10, Widerspruch Und Ausblick


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Auf dem südlichen Berliner Ring ist mal wieder ein :geil: Limit stark ausgeweitet worden.

 

Diesmal von der Abfahrt Niederlehme bis zur Abfahrt Königs Wusterhausen. Danach folgen eh mehrere Kilometer :geil: wegen des Schönefelder Kreuzes.

 

Alle Teilabschnitte sind neu, dreispurig mit Standstreifen. Zusatzschilder: Unfallgefahr !(jaaaa, Leben ist gefährlich :D ).

 

Habe also heute die nächstgelegene Autobahnmeisterei angerufen, um zu erfragen, wer das Limit angeordnet hat , um dort Widerspruch einzulegen. (Google, "Autobahnmeistereien" hilft da weiter).

 

Der dort zuständige Mitarbeiter war sehr kooperativ und gab bereitwillig Auskünfte. Interessant war, daß er orakelte, daß sei erst der Anfang, ich solle abwarten... . Er kenne die Stelle sehr gut, halte sie auch nicht für gefährlich, aber es gäbe dort viele Unfälle. Also habe die Polizei sich für ein Limit stark gemacht.

 

Das dolle sei, daß die Unfallzahlen erst nach dem dreispurigen Ausbau zugenommen haben, da die Leute offensichtlich mit dem vielen Platz überfordert seien. Zu zweispurigen Zeiten sei es ruhiger gewesen.(höre ich da etwa Mittelspurpenner heraus?)

 

Einschub: Strecke nach der Wende zweispurig zerhoppelt, dann stückchenweise geflickt. ;) . Dann zweispurig erneuert, :) . Dann dreispurig ausgebaut, :) . Dann die ersten Limits an den großzügigen Kreuzen, großzügig weit vorher beginnend.

 

Dann das erste Einkaufszentrum an der BAB, sofort auch an der betreffenden Ausfahrt :wand: , später gleich verbunden usw.

 

 

Nun meinte mein Gesprächspartner, ein Einspruch habe eh keinen Zweck, die Polizei würde sich durchsetzen. Da habe es doch den Fall bei Kiel gegeben. Limit, jemand klagt und gewinnt, weil eben nicht so viele Unfälle geschehen seien.

 

Also habe man die nächsten Unfälle abgewartet, dann limitiert und sich dann vor Gericht durchgesetzt (den Fall kannte ich nicht, aber genau das ist auch mein Eindruck der miesen Polizeistrategie).

 

Heute gelte das Limit unangefochten.

 

Und genau das sei auch auf dem Berliner Ring zu erwarten. Er müsse ja immer den Schrott beseitigen usw, das sei absehbar.

 

Soweit zu dem Gespräch.

 

Mein Widerspruch ist raus.

 

Hier heißt es dringend, sich zu wehren, Widerstand zu leisten ! Nimmst Du das hin, wird das nächste Stück limitiert. Vielleicht vor Deiner Abfahrt. Oder mal eben von :250: auf :B): gesetzt usw.

 

Wehrt Euch, bekundet Eure Meinung durch Protestschreiben. Ersäuft die Behörden in Widersprüchen, die sie beantworten müssen!. Die müssen merken, daß das so nicht gewollt wird!

 

Oder fahrt bald :lol: .

 

 

MfG

 

Kaimann

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Nun meinte mein Gesprächspartner, ein Einspruch habe eh keinen Zweck, die Polizei würde sich durchsetzen. Da habe es doch den Fall bei Kiel gegeben. Limit, jemand klagt und gewinnt, weil eben nicht so viele Unfälle geschehen seien.

das ist genau die Gefahr: ein bestehendes Limit macht es den Behörden "argumentativ sehr leicht", bei nächster Gelegenheit weitere Limits dranzuhängen.

@Kaimann: ob sich die Polizei/Autobahnbehörde durchsetzt mit ihrer Begründung, entscheidet letztendlich das Verwaltungsgericht. Was Dein netter Gesprächspartner mit dem "Fall Kiel" meinte, ist wohl der Fall von www.fuhse.de (A7 nach Hamburg von Kiel kommend).

Die reine Anzahl der Unfälle sagt ja nichts aus.

1.) Es gibt ja Unfallraten (bezogen auf gefahrene Kilometer).

2.) Die Unfallursachen müssen schon genau angeschaut werden

 

;)

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post-14-1087846843.gif

 

Weiter so! Meine Briefe sind auch raus, habe aber noch keine Antwort bekommen. ;) Bei Antwort werde ich ernsthaft überlegen, der Rechtsbehelfsbelehrung Folge zu leisten :)

 

Kaimann, kannst du mir mal deinen Brieftext schicken? (Gerne auch per PM)

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Wie sieht das Ganze denn rechtlich aus? Wenn ich Einspruch einlege, müssen die doch eigentlich einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung erstellen, gegen den ich dann klagen kann, oder?

Ich habe nämlich nur einen Brief zurückbekommen mit dem Schlusssatz "ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben." (siehe hier)

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Verwende doch einfach mal meinen Text mit der Aufforderung zur Belehrung.

 

Da scheinen die sich schwer zu tun. Mein Widerspruch gegen den "Blitzersee" wurde auch geschoben und geschoben, Ablehnung wurde signalisiert, ein Bescheis von mir vor zwei Monaten angemahnt, aber abschließend kam nichts.

 

Nächste Mahnung an den Dienststellenleiter folgt nach telefonischer Anfrage bei dem bisher sehr kooperativen Sachbearbeiter in den nächsten Tagen.

 

 

MfG

 

Kaimann

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Wie sieht das Ganze denn rechtlich aus? Wenn ich Einspruch einlege, müssen die doch eigentlich einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung erstellen, gegen den ich dann klagen kann, oder?

Ich habe nämlich nur einen Brief zurückbekommen mit dem Schlusssatz "ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben." (siehe hier)

Theoretisch müßte ein Widerspruchsbescheid erlassen werden mit Rechtsmittelbelehrung-Klage da und da bis dann und dann.

 

Allerdings kostet es dann auch was, denn viele Gemeinden/Landkreis etc haben hierdurch eine neue Einnahmequelle entdeckt bzw. lassen sich durch diese Kosten und Auslageneinforderungen einige Querulanten abschrecken-könnte ja Geld kosten.

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Ich möchte einmal zum Vergleich auf die Rechtsprechung (soweit mir bekannt) der Verwaltungsgerichte beim Widerspruch gegen andere Verkehrszeichen hinweisen. Nämlich auf Widersprüche gegen Benutzungspflichtige Radwege. Anmerkung: Ein Radweg ist nur dann Benutzungspflichtig wenn er mit Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Gegen das Schild kann man Widerspruch einlegen.

 

Soweit mir bekannt ist ist die Praxis aber wie folgt:

- Widerspruch ist nur möglich innerhalb eines Jahres nach aufstellen des Schildes, bzw. innerhalb eines Jahres nachdem man erstmalig hiervon betroffen war.

- Widerspruch kann nur einlegen wer von dem Schild betroffen ist.

 

Ist das nicht erfüllt, dann wird ein Widerspruch wohl nicht angenommen. Ggf kann man aber trotzdem einen Antrag auf Aufhebung stellen (z.B. weil Rechtsvorschriften bezüglich des Radweges nicht eingehalten wurden) und bei Ablehnung des Antrags, Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Bei Radwegen kann man sich ganz gut auf §45 Absatz 9 StVO berufen.

 

Ich denke diese obigen Punkte lassen sich auch auf Widersprüche gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen übertragen. Das ist prinzipiell vergleichbar. Bezüglich §45 Absatz 9 StVO bin ich bei Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht sicher. Trotzdem lohnt ggf. ein Blick in §45 StVO. Ggf. lohnt auch eine Recherche zu Widersprüchen gegen Radwege, gibt es oft und diesem wird inzwischen häufig stattgegeben. Von dem Verfahren dort kann man durchaus lernen.

 

@Kaimann

viel Glück bei Deinen Widersprüchen. Wünsche Dir Erfolg hiermit! :rolleyes:

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@someone

Jetzt erklär' mir doch mal, wieso Kaimann oder irgendjemand Anders Widerspruch gegen solch ein Schild einlegen sollte?

Zwingt es doch den Radfahrer auf diesen Weg...

Als Radfahrer wie als Autofahrer betrachte ich diese Schilder mit ihrer Hinweisenden Wirkung als Beiwerk, die ich wohlwollend zur Kenntnis nehme.

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- Widerspruch kann nur einlegen wer von dem Schild betroffen ist.

Eine einmalige Betroffenheit reicht aber aus.

 

Schilder kann man tatsächlich nach § 45 überprüfen lassen bzw. "bitten" welche aufzustellen-sofern die Voraussetzungen vorliegen.

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  • 6 months later...
Guest Simineon
Version 2, noch nicht entschieden:

ein kleiner Beitrag dazu aus der Rubrik "Zwiebelfisch" (die korrekte Verwendung der deutschen Sprache):

 

"Ich möchte Widerspruch einlegen ... " hat als Antwort "Ja, dann tu es doch"

"Ich lege Widerspruch gegen ... ein" ist wesentlich verbindlicher und deutlicher.

 

Ansonsten finde ich die Briefe sehr gut und schreibe grade schon selber einen :mecker:

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  • 1 year later...
  • 11 months later...

ich bin vor kurzem nach ein paar Jahren mal wieder nach Berlin gefahren, von FFM aus. Die A9 ist echt ein Traum, dreispurige jede Fahrtrichtung plus Standstreifen, dazu noch wenig Verkehr. Das Limit auf dem Berliner Ring und der A115 vom Ring Richtung Stadt / Avus ist mir auch aufgefallen. Ich empfand es auch als unnötig. Vor allem auf der A115. Die ist insgesamt 6 (!)-spurig plus je 1 Standspur. Was ich als einen Witz empfinde: Die Beschilderung http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Zeichen_105.svg als Begründung für die 120! Wer entscheidet so einen Mist?

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  • 7 months later...

Ich glaube die entscheiden einiges sehr willkürlich.

Es wundert auch keinen, wenn die Begründungen abenteuerlich sind - das Kind muss ja einen Namen haben, man kann ja nicht sagen, dass man einfach nur abkassieren will.

Außerdem: wenn wir alle mal ganz ehrlich sind, es ist natürlich richtig hier nach dem Motto "Wehret den Anfängen" vorzugehen- Raser und andere Verkehrssünder sind schließlich die einzigen echten Schwerverbrecher und die Terroristen von morgen...

 

Aber wie nur kommt dieser sarkastische Unterton in diese Bemerkung hinein...? :licht:

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  • 1 year later...

Rot-Dunkelrot hat erste Auswirkungen:

 

Verkehr

 

Tempolimit am nördlichen Berliner Ring

 

Auf dem nördlichen Berliner Ring wird es ab kommender Woche ein Tempolimit geben.

 

In Höhe der Anschlussstelle Birkenwerder dürfen LKW in den Nachtstunden dann nur noch höchstens 60 Kilometer, Autofahrer 100 Kilometer pro Stunde fahren. Das Brandenburger Verkehrsministerium reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden und Klagen von Anwohnern.

 

[...]

Quelle und vollständiger Artikel: http://tinyurl.com/274mq8r :whistling:
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  • 3 months later...
Das dolle sei, daß die Unfallzahlen erst nach dem dreispurigen Ausbau zugenommen haben, da die Leute offensichtlich mit dem vielen Platz überfordert seien. Zu zweispurigen Zeiten sei es ruhiger gewesen.(höre ich da etwa Mittelspurpenner heraus?)

Oh man, was meinst du wie mich diese Leute nerven. Links und recht, weit und breit kein Auto zu sehen. Und dann plötzlich, vor mir mit Tempo 100 nen Auto auf der Mittelspur. Am beste noch einer, der mit 110 auf der linken Spur überholt. Das ganze in einer leichten Kurve, wo Mittelstreifen mit Sichtschutz zugestellt ist. Ich nun also mit 220 hinten dran, was bleibt mir anderes als rechts zu überholen? Und ich bin dann der Gestrafte? Hier beuge ich schließlich auch ganz klar einem Unfall vor *g

 

Spaß bei Seite, Blaulicht aus'm Fach raus und auf dicken Polizisten gemacht :blink: Wie die Leute sich dann in die Hose machen, ist teilweise echt lustig he he.

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  • 11 months later...
Irgendwann fahren wir so langsam wie ein Radfahrer, ...

Manchen Leuten sind sogar Radfahrer noch zu schnell: Bei der Neufassung der StVO wird überlegt, ob man Radfahrern auf - immerhin benutzungspflichtigen - kombinierten Geh- und Radwegen nicht ein Limit von 15 km/h aufdrücken soll.

 

Ist schon interessant: Radfahrer mit 20 km/h ist ein Raser, Autofahrer mit Tempo 30 ist akut vom Einschlafen bedroht...

.

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