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Haben Bauarbeiter Das Recht


Guest Bodo mit dem Bagger

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Guest Bodo mit dem Bagger

Einen schönen guten Morgen an die ganze Community!

 

Ich möchte auf diesem Wege gerne mal fragen, wie es denn mit verkehrsmäßigen Eingriffen von Bauarbeitern in Baustellen auf Landes- bzw. Bundesstraßen aussieht.

Anders formuliert: Wenn die Sonder-Verkehrsregeln in einer Baustelle (Geschwindigkeitsbegrenzung, vor allem aber Vorfahrtsregelungen) durch eindeutig plazierte Schilder angekündigt sind und in der Baustelle verkehrsmäßig irgendetwas schief läuft und ein Bauarbeiter dieses mitverfolgt, darf er dann rechtmäßig in den fließenden Verkehr eingreifen (Handzeichen etc.)? Oder einfacher: Darf ein Bauarbeitet kurzfristig und situationsbedingt aufgestellte Verkehrsschilder außer Kraft setzen?

Klingt vielleicht etwas kompliziert, aber ich hoffe ihr wisst, worauf ich in etwa hinaus will...

 

Danke!

Bodo

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Moin Bodo,

 

die Regelung des fließenden Verkehrs ist alleinige Aufgabe der Polizei!

 

Deshelb werden in D die Baustellen so beschildert, daß sie ohne Einweiser oder Absperrer (in USA die Jungs mit dem Stop & Go Schild) funktionieren.

 

Wenn jetzt ein Bauarbeiter mit erhobener Hand auf die Straße tritt und Dir damit signalisiert, daß Du bitte anhalten möchtest, damit z.B. der Autokran rückwärts auf die Fahrbahn stoßen kann: Er darf das nicht.

 

Zur Erinnerung:

§36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.... Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

 

Deshalb machen wir z.B. bei Feuerwehreinsätzen auch keine Straßensperrung, sondern wir sichern die Einsatzstelle.

 

Ralph

 

PS.: Im Extremfall ist es ein "Gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr" nach StGB § 315b:

 

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

-Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

-Hindernisse bereitet oder

-einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Guest Pferdestehler

Die Schilder in Baustellen werden auch nicht von der Polizei aufgestellt, sondern von den Bautrupps, denke ich? Mit behördlicher Genehmigung?

 

Und ich denke, daß einem winkenden Menschen in einer Baustelle durchaus erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Nicht immer sind Schilder in jeder Situation der Weisheit letzter Schluß.

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So pauschal ist die Frage nicht zu beantworten.

 

Es gibt Bautrupps die haben Arbeiter, die während der Bauphase den Verkehr regeln. Die dürften mehr gelten als die sonst dort geltenden Regeln.

 

Weiteres Beispiel ist, wenn z.B. ein Fahrzeug durch einen Einweiser auf die Straße geleitet wird, oder die Verkehrsregelung durch Privatpersonen nach einem Unfall, Stau, Ende einer Veranstaltung.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Schilder in Baustellen werden auch nicht von der Polizei aufgestellt, sondern von den Bautrupps, denke ich? Mit behördlicher Genehmigung?

Jep. So isses.

 

Und so wie PS schon sagte, einem Bauarbeiter mit erhobener Hand würde ich schon mehr Beachtung schenken, als einem Verkehrsschild.

 

Als ich früher mit Kollegen defekte Signalgeber ausgetauscht habe und dies nicht gerade auf stark befahrenen Kreuzungen der Fall war, wurde durch uns bestimmt, wer wann fahren durfte.

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Hallole,

 

rechtlich einwandfrei ist das natürlich nicht. Bauarbeiter haben grundsätzlich kein Verkehrsregelungsrecht. Das ist nämlich den Behörden oder der Polizei vorbehalten.

 

Die Baustellen werden nach einem Schilderplan beschildert, dieser ist von der Behörde genehmigt und aus dem geht hervor, wann welche Beschilderung oder Verkehrsführung vorgesehen ist. Die Baufirma sorgt dann dafür, dass die Schilder korrekt aufgestellt werden.

Dass es dazu erforderlich sein kann, den Verkehrsfluss zu unterbrechen ist halt so - auch wenn das vom Gesetz so nicht vorsieht.

 

Nicht immer wird vom Bautrupp die Polizei gerufen, nur damit sie einen Bagger von einer auf die andere Seite fahren können. Dann wird eben auch der Verkehr kurzfristig angehalten. So ähnlich wird es doch auch im privaten Bereich gemacht, wenn jemand rückwärts aus einer engen Gasse fahren will.

 

Schwierig wird es dann, wenn etwas passiert. Ich würde keinem Bauarbeiter empfehlen, den Verkehr regeln zu wollen (insbesondere Vorfahrtsregeln o.ä.) - wenn es dann nämlich zu einem Unfall kommt, ist er ziemlich schnell der Buhmann.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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@papemark:

Richtig!

Genausogut kannst Du Dich auch auf die Winkzeichen eines Beifahrers verlassen...

 

@Hartmut:

Der Einweiser dient nur dazu, dem Fahrer die Information zu übermitteln, ob der Weg frei ist. Er darf nicht andere Fahrzeuge anhalten oder umleiten.

 

@herzi:

Das war dann aber schon "Amtsanmaßung" :-)

 

Es ging auch nicht um das Aufstellen der Schilder, sondern um den aktiven Eingriff in den fließenden Verkehr. Und der ist ausschließlich Sache der Polizei!

 

STVO § 44 Sachliche Zuständigkeit

(2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

 

Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA):

6 Warnposten

(1) Warnposten sind besonderer Gefahr ausgesetzt. Sie dürfen daher nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dabei muss sich ihre Tätigkeit darauf beschränken, die Verkehrsteilnehmer in umsichtiger Weise vor einer Verkehrseinschränkung oder Gefahrenstelle zu warnen. Eine andere Tätigkeit dürfen sie während dieser Zeit nicht ausüben.

 

(3) Warnposten dürfen keine Verkehrsregelung vornehmen, dies bleibt ausschließlich der Polizei vorbehalten.

 

(5) Der Warnposten steht bzw. geht in der Regel außerhalb der Fahrbahn an der Fahrbahnseite, auf welcher sich die Verkehrseinschränkung oder Gefahrenstelle befindet.

 

 

Ralph

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@falco1

 

Ohne jetzt auf die rechtlichen Grundlagen einzugehen, aber bei uns wird es oft so gemacht wenn z.B. nur eine Spur befahrbar ist. Wie weit das von der Haftung abgedeckt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wenn Du so einen Fahnenschwenger, der dich anhalten will, ignorierst, dürftest Du arge Erklärungsnot haben wenn es zu einem Unfall kommt.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage hier in Taiwan ist, aber der Verkehr wird hier häufig von Bauarbeitern geregelt. An beiden Enden der Baustelle steht je ein wild winkender Bauarbeiter, der sich per Funkgerät mit seinem Partner verständigt.

 

Das ergibt ein Berufsbild, das in Deutschland komplett fehlt: Der Beruf der Baustellenampel. Ideal für Ein-Euro-Jobber.

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So wie Hartmut es schreibt, ist es richtig.

 

Die dürfen eigentlich nicht in den fließenden Verkehr eingreifen, aber für eine Aktion ( Ausfahrt eine LKW oder so ) gleicht die Polizei zu rufen ist nicht verhältnismäßig.

 

Der Baumann hat kein großes Problem, wenn etwas passiert ( falls er sich nicht vor die Fahrzeuge schmeisst ), aber der Fahrer, der ihn mit Nichtbeachtung straft und einen VU produziert, hat ein Problem!

 

Gruß dete

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