Guest Gast_paulina Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Hallo Spezialisten,gestern ist meine Frau mit unserem Auto (Opel Vivaro) und unseren 3 Kindern zum Zahnarzt gefahren. Bei der Parkplatzsuche hat sie ein anderes Auto erwischt (Kotflügel gestreift) aber nichts bemerkt.Deshalb ist sie auch langsam weiter gefahren, bis sie etwa 10 Meter weiter ein Parkplatz gefunden hat (war aber um die Ecke).Eine Zeugin hat diesen Unfall gesehen und dass meine Frau einfach weiterfährt bzw. wegfährt. Sie ging zur Polizei.Zwei Stunden später stand die Polizei vor unserer Tür.Meine Frau war fix und fertig, weil nun Fahrerflucht vorliegt.Sich versicherte der Polizei, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben. Ich muss zugeben, dass es mit 3 Kindern manchmal im Auto ziemlich laut und hektisch zugehen kann. Zumal sich unser 4jähriger bei der Parkplatzsuche auch abgeschnallt hat und im Auto rabatz gemacht hat. Dazu kam noch das unser Baby (10 Wochen) wach geworden ist und lauthals nach Mamas Brust geschrieen hat.Wahrscheinlich hat meine Frau in der ganzen Hektik und Krach wirklich den Unfall nicht bemerkt.Fest steht jedoch, dass unser Wagen leicht beschädigt ist und das andere Auto einen Schaden zwischen 500 und 1000 EUR hat.Was tun??Wie geht es weiter?Was blüht meiner Frau im schlimmsten Fall? DANKE für eure Antworten! Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Es kommt nun drauf an, ob die Polizei das glaubt, dass sie nichts bemerkt hat, das wäre aber eine große Ausnahme. Normalerweise macht die Polizei eine Anzeige wegen Unfallflucht. Im Prinzip kann das auch der Unfallgegner machen, wenn es je die Polizei nicht macht. Sollte es zu so einer Anzeige kommen, dann ist zu einem guten Anwalt zu raten, denn es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit sondern eine echte Starftat, bei der Führerschein in der Regel lange weg ist (zB 6 Monate), sowie eine Geldstrafe verhängt wird (kein Bußgeld mehr). Anwälte für Verkehrsrecht findet man zB beim ADAC. Im Fall einer Verurteilung wegen Unfallflucht kann die Haftpflichtverischerung den Schaden von Euch zurück fordern. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Dazu habe ich auch mal eine Frage.Wenn das angefahrene Auto nur einen ganz geringen Schaden hat (den der Halter bzw. Führer des Fahrzeugs nicht Anzeigen würde) aber ein Pasant die Fahrerflucht gesehen hat und Anzeige erstattet. Gilt das dann auch als Unfallflucht? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Es handelt sich um eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung und folglich nicht um ein Antragsdelikt.Dies bedeutet, dass jeder Bürger, der Zeuge dieser Straftat wurde oder anderweitig von ihr erfahren hat, berechtigt ist, (eine wirksame) Anzeige zu erstatten. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Hallole, @blondyja, sobald ein Unfall vorliegt (schädigendes Ereignis im Straßenverkehr mit nicht ganz unbedeutendem Sachschaden) kann man Unfallflucht begehen. Sobald die Stoßstange angekratzt ist (die sind ja meistens lackiert) oder ein Spiegel fehlt (heute meist elektrisch verstellbar und beheizbar) ist die Grenze zum unbedeutenden Schaden auf jeden Fall überschritten. Genaue Schadenshöhe kann ich jetzt nicht sagen (früher hieß es mal 40,- DM). Unsere Fachleute von der grün-weißen Fraktion wissen sicherlich mehr dazu. Grundsätzlich gilt aber: auch wenn ein Passant eine Unfallflucht beobachtet und anzeigt, wird die Polizei in jedem Falle ermitteln. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
Guest gast_paulina Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Spielt es eigentlich eine Rolle, wenn wir den Autoschaden privat bezahlen und der Versicherung nicht melden??Hat meine Frau evtl. eine Chance, dass die Ermittungen/Verfahren eingestellt werden?Sie hat bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht und beteuerte ihre Unschuld/Nichtwissen. Die Polizei nahm das alles zu Protokoll, auch dass die Kinder zu dieser Zeit brüllten und meine Frau wahrscheinlich dadurch abgelenkt wurde. Wir hatten noch keinerlei Ärger mit der Polizei (od. Strafpunkte in Flensburg) Bitte gibt uns noch Tips, was wir machen können! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Die Polizei kann dieses Verfahren nicht mehr einstellen. Wenn es nachvollziehbar ist, daß deine Frau den Anstoß nicht gemerkt hat, kann es jedoch sein, daß die StA das Verfahren einstellt. Melde den Schaden in jedem Fall deiner Versicherung, auch wenn du ihn später (z.B. wegen der Prozente) selber bezahlst. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest gast_paulina Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Angenommen die StA stellt das Verfahren ein: Muss meine Frau dann trotzdem eine Geldbuße zahlen, bekommt sie Punkte in Flensburg, oder wird der Führerschein eingezogen???? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Das kommt darauf an, ob das Verfahren gegen Auflagen oder ohne Auflagen eingestellt wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted January 7, 2006 Report Share Posted January 7, 2006 Wenn die Staatsanwaltschaft einstellt, dann ohne Führerscheinentzug und ohne Geldstrafe und ohne Punkte. Hoffen wir mal, dass es so kommt. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted January 8, 2006 Report Share Posted January 8, 2006 Habe ich das jetzt richtig verstanden? Beispiel:Jemand fährt mein Auto an und haut ab, ein Nachbar sieht das und ruft die Polizei. Diese nimmt die Anzeige auf.Ich werde dann benachrichtigt und stelle aber fest das mein Auto nur einen geringen Schaden hat, sagen wir mal 50-100 Euro. Dann sage ich der Polizei das ich das nicht anzeigen will. Wird der Verursacher dann trotzdem wegen Fahrerflucht angezeigt?? Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 8, 2006 Report Share Posted January 8, 2006 Hallole @blondyWie schon vorher gesagt, die Polizei ist verpflichtet, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erhält (also Anzeige des Nachbarn) dieses auch zu verfolgen. § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist kein Antragsdelikt, d.h. die Polizei muss bei Kenntnis Ermittlungen einleiten. Wenn sich nun im Rahmen der Ermittlungen herausstelt, dass der Geschädigten überhaupt keinen Schaden hat ("oh je, ich hab an meinem Auto ca. 85 Beulen, obs jetzt 86 sind oder nicht kann ich nicht sagen, juckt mich sowieso nicht"), liegt kein Unfall vor. Demnach kann auch keine Unfallflucht vorliegen. Nur, die Beamten können, nachdem sie einmal ermittelt haben, keine Straftat einfach einstellen. Die Einstellung obliegt der Staatsanwaltschaft - und wenn der Geschädigte sagt: "Ich habe keinen Schaden", wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit einstellen. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
Lewis_Parker 0 Posted May 20, 2006 Report Share Posted May 20, 2006 Hallole @blondyWie schon vorher gesagt, die Polizei ist verpflichtet, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erhält (also Anzeige des Nachbarn) dieses auch zu verfolgen. § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist kein Antragsdelikt, d.h. die Polizei muss bei Kenntnis Ermittlungen einleiten. Wenn sich nun im Rahmen der Ermittlungen herausstelt, dass der Geschädigten überhaupt keinen Schaden hat ("oh je, ich hab an meinem Auto ca. 85 Beulen, obs jetzt 86 sind oder nicht kann ich nicht sagen, juckt mich sowieso nicht"), liegt kein Unfall vor. Demnach kann auch keine Unfallflucht vorliegen. Nur, die Beamten können, nachdem sie einmal ermittelt haben, keine Straftat einfach einstellen. Die Einstellung obliegt der Staatsanwaltschaft - und wenn der Geschädigte sagt: "Ich habe keinen Schaden", wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit einstellen. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - -> genau ! Ein Unfall liegt dann ebenfalls nicht vor, wenn der Fremdschaden unter 25€ liegt. Die Definition eines Verkehrsunfalls ist nämlich: Ein Verkehrsunfall ist ein, zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen nicht gänzlich belanglosem fremdem Sach und/oder Personenschaden zur Folge hat. Hier ist aber dennoch das Zivilrecht zu beachten. (Schadensregulierung) Quote Link to post Share on other sites
Rafioso 0 Posted May 20, 2006 Report Share Posted May 20, 2006 Komisch mein Auto wurde auch angefahren. Aber das konnte deine Frau nicht gewesen sein weil es auf einem parkplatz eines Kaufhauses geschehen ist. SCHULDIGER BITTE MELDEN Quote Link to post Share on other sites
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