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Kann Jemand Ohne Führerschein Ein Auto Auf Sich Anmelden?


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Hallo!

 

Folgendes:

 

Ich bin 20 und somit gehöre ich zu den Leuten, die von der Versicherung bei 240% eingestuft werden. Da ein Auto sowieso schon sehr teuer im Unterhalt ist, gibt mir das als baldiger Azubi absolut den Rest.

Viele Leute lassen das Auto deshalb auf den Namen ihrer Eltern anmelden und zahlen so wesentlich weniger. Jetzt ist meine Mutter allerdings nicht im Besitz eines Führerscheins... ist es trotzdem möglich, dass sie den Wagen auf ihren Namen anmeldet und wir dann 120% (so steigt ein normaler Erwachsener doch ein, oder?) zahlen?

 

Danke für eure Hilfe! :D

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Guest Trekkerfahrer

Grundsätzlich ist es erlaubt, daß jemand, der gar keinen Führerschein hat, auch ein KFZ anmelden kann. Ja, er muß sogar noch nicht einmal volljährig sein !

És ergab sich vor ca. 10 Jahren, da hatte ein Kumpel der noch keine 18 war, aber das Auto schon vor der Türe hatte, dieses bereits angemeldet, versichert und mit Kennzeichen versehen. Auch mein KFZ wurde vor dem 18. Geburtstag zugelassen. Hatte den Hintergrund, daß ich gleich am Geburtstag losfahren konnte damit.

Also machbar ist da ! Inwiefern es günstiger kommt weiß ich nicht... Heute gibt es ja derlei viele komplizierte Tarife....

Hättest du nicht die Möglichkeit, dein Auto als 2.-Wagen eines bestehenden Familienmitglied anzumelden ?

Dann müßtest du eigentlich mit 120% einsteigen.

Auch wenn deine Mutter keinen FS hat und noch kein KFZ versichert hatte. Auch sie fängt mit 240% an.... (hat nichts mit Erwachsen zu tun, glaub ich)

Wenn du dann den Wagen als 2.-Wagen angemeldet hättest, dann könntest du nach ein paar Jahren diese Versicherung auf dich umschreiben lassen...

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Ich habe mich vor einiger Zeit schonmal mit dem Thema beschäftigt und meine, damals gelesen zu haben, dass die 240% wirklich nur Fahranfänger unter 23 Jahren bekommen.. alle älteren fangen bei 120% an. Ich finde allerdings leider gerade nichts dazu, was das untermauern würde...

 

Das Problem ist halt, dass die einzigen Leute aus meiner Familie, die einen Führerschein haben und somit auch einen Zweitwagen anmelden könnten, meine Großeltern sind, die in einem ganz anderem Ort wohnen... das hieße, ich würde dann mit Kennzeichen rumfahren, die ein gutes Stück von meiner Gegend entfernt liegen... das könnte Probleme geben, oder?

 

Und ausgerechnet habe ich es mir bei mehreren Versicherern... 120% mit Zuschlag für Fahrer unter 23 Jahren kostet gerade mal ein bisschen über halbsoviel wie 240% für mich selbst.

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Oh, danke, das ist ja wunderbar :D

Fragt sich nur, ob meine vernünftigen Großeltern den UNNÖTIGEN, UNVERNÜNFTIGEN Wunsch ihres Enkels verstehen, sich ein Auto zuzulegen..

 

Falls nicht:

Weiß jemand mehr zu der Sache mit meiner Mutter? Hat sie wirklich nur 120%?

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Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht identisch sein.

Das ist vielleicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber es gibt nur wenige Versicherungen, die das mitmachen. Mein erster Wagen war auf nich zugelassen und auf Papa versichert. Bei meinem zweiten Auto hat sich die Versicherung dann quergestellt.

 

Wie ich heute weiß, ist es aber kein Nachteil, wenn das eigene Auto auf eine andere Person zugelassen ist. :D

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Auch das ist prinzipiell möglich. Meines Wissens muss jedoch dann der regelmäßige Standort des Fahrzeugs mit in den Fahrzeugschein aufgenommen werden.

:D

 

Wenn der Standort des Fahrzeug verlegt wird, ist das der Zulassungsstelle zu melden, dauert die Verlegung länger als 3 Monate, ist das Fahrzeug umzumelden.

 

Klick

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Guest Trekkerfahrer

Und selbst wenn er eine Versicherung hat, die dem nicht zustimmt, so dürfte es doch eigentlich überhaupt kein Problem darstellen, daß Fahrzeug trotzdem dauerhaft zu fahren ! Selbst wenn dann die Mutter Halter sein müßte, so kann doch der Sohn dauerhaft damit umherfahren ! Und auch dauerhaft in ganz Deutschland parken, wo er will ! Wäre ja wohl noch schöner, wenn das verboten sein würde. Hier hatte ich jedenfalls noch nichts in der Richtung gehört. Man muß halt nur in den Vers.-Tarifen etwas aufpassen, daß man dort nicht bonusbringende Sachen ordert, die dann hinterher nicht zutreffen (Carport/Garage....Halter=Fahrer, Alleinfahrer, ....)

Aber es stimmt schon, das es bei Verkehrsverstößen Ärger für die Mutter vermeidet, wenn der Sohnemann doch selber als Halter eintreten kann.

 

Übrigens mal ein Beispiel: Der gesamte Fuhrpark der DB ist in Frankfurt versichert und zugelassen. So parken auch dauerhaft sehr viel Fahrzeuge ständig an den selben Stellen weit weg von Frankfurt immer mit "F"-Kennzeichen. Und da ist nichts im Fahrzeugschein eingetragen, wo die Autos stehen müssen... Das habe ich ebenso noch nie gehört...

 

(Hach, das wahren noch Zeiten, als da DB-XXX XX im Kennzeichen stand)

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Es soll sogar Versicherungen geben, bei dem man einen Zweitwagen unter 120 Prozent anmelden kann, wenn das Erstfahrzeug dort versichert ist. Wobei diese wohl zu den teureren der Branche gehören dürften, aber in diesem fall rechnet sich das vielleicht doch.

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Danke für alle Antworten, hätte jetzt noch ne Zusatzfrage:

Angenommen jemand anderes (Freund der Mutter) würde den Wagen (Halter bin ich) als Zweitwagen bei sich versichern.. der Mann hat 30%, das wäre ein Traum... der zahlt soviel im Jahr, wie ich im Monat *g*... naja, jedenfalls, was, wenn ich einen Unfall baue - betrifft das dann nur diesen Wagen oder wird auch der Prozentsatz des Erstwagens hochgestuft?

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Hallo,

 

Hochstufungen betreffen normalerweise nur den Vertrag, bei dem die Hochstufung auch eintritt.

Mag aber sein, dass es Versicherer gibt, die da aus der Reihe tanzen.

 

Zum Thema Zweitwagenregelung:

Viele Versicherer (nicht nur die teuersten) bieten mittlerweile eine "verbesserte Zweitwagenregelung" an, bei der fängt das zweite Fahrzeug dann mit 85% anstatt der 140 % anfängt.

 

gruß Frodo

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Selbst wenn dann die Mutter Halter sein müßte, so kann doch der Sohn dauerhaft damit umherfahren ! Und auch dauerhaft in ganz Deutschland parken, wo er will ! Wäre ja wohl noch schöner, wenn das verboten sein würde.

Dann ist es schöner...

 

§ 23 StVZO

(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.

 

Quelle

 

Welches Gesetzt nutzen die Firmen um dieses Gesetz zu umgehen?

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