Guest viel_unterwegs Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 Liebe Forummitglieder, ich bin das, was man einen langweiligen Fahrer nennt. Ich halte mich immer an alle Geschwindigkeitsbegrenzungen - fahre zum Leitwesen vieler LKWs in Baustellen sogar die vorgeschriebenen 60km/h wenn es verlangt wird... - brauche den Führerschein beruflich... Deshalb war ich neulich auch ziemlich geschockt: Auf der A39 in Höhe glaube ich von Salzgitter, ist die Geschwindigkeit freigegeben. Plötzlich an einer Ausfahrt sehe ich ein Schild mit Tempo 60 und Rollsplit. Dieses Schild stand nur rechts und damit rechts neben der Bremsspur der Ausfahrt. Ich habe zuerst sehr stark gebremst um dann festzustellen, dass für die auf die Autobahn auffahrenden diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gilt (da war nämlich kein Schild). Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass die 60 für die Autos gilt, die die Autobahn verlassen wollen, also ausfahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer schienen das genauso zu sehen, denn alle fuhren normal weiter. An der nächsten Ausfahrt war wieder ein Schild mit genau den selben Angaben und wieder kein Schild 100 Meter weiter für die auf die Autobahn auffahrenden.... Jetzt weiß ich nicht weiter!!! ich dachte immer, dass soleche Schilder für die Ausfahrenden gelten und auf eine Gefahrenquelle in der Ausfahrt hinweisen. Meistens ist dann zwar noch ein Pfeil angebracht, aber ich sah dieses auch schon ohne Pfeil. Was gilt hier nun? Kennt jemand die Stelle? Ich habe keinen Blitz und keine Anlage gesehen - mache mir aber trotzdem Sorgen, da ich nichtmeinen Führerschein verlieren will... Liebe Grüße viel_unterwegs Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 Theoretisch müsste der Pfeil (Zeichen 1000-21)* angebracht sein, damit die V-Begrenzung nicht für alle Fahrtrichtungen gilt. In Verbindung mit dem Gefahrenzeichen "Rollsplit" gilt die V-Bergrenzung aber nur für die Dauer der Gefahr. Keine Gefahr = keine V-Begrenzung. Auch die auffahrenden KFZ müsste sich an die halten, wenn sie davon wissen. Die "Unwissenden" haben sich den Verkehrsfluss anzupassen. Aber wenn du keinen Blitz gesehen hast, würde ich mir keine Sorgen machen. Deine einstellung ist recht löblich, als mach ruhig so weiter. +10 ist im Übrigen auch akzeptabel. Edit: Ich hoffe übrigens, dass die bei solch unklarer Beschilderung nicht blitzen.*http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1000-21.jpg Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 @Findom Wenn ich im mal Zweifel bin, was denn nun gilt, dann passe ich mich bis zur nächsten Abfahrt an. Nach der nächsten Abfahrt kenne ich nichts mehr, im Zweifel bin ich dann eben dort eingefahren. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 .....im Zweifel bin ich dann eben dort eingefahren. Schon x-mal diskutiert.....dem Verkehrsfluss anpassen,wenn keine Beschilderung existiert. Quote Link to post Share on other sites
Guest viel_unterwegs Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 Danke für die Hilfe, nur zwei Fragen hätte ich noch: 1. die 60 gelten ja für eine Gefahrenzone (Rollsplit) - wer definiert denn nun, dass die Gefahrenzone vorbei ist?? ich meine es war dort nämlich überhaupt kein Rollsplit... 2. Wenn jeweils nur die Ausfahrt die 60 als Begrenzung hat und die Auffahrt zur Autobahn nicht, kann ich dann nicht immer sagen, ich bin nach der Begrenzung aufgefahren und habe die Schilder somit nicht sehen können?? Lieben Gruß Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 1. die 60 gelten ja für eine Gefahrenzone (Rollsplit) - wer definiert denn nun, dass die Gefahrenzone vorbei ist?? ich meine es war dort nämlich überhaupt kein Rollsplit...Der Gesetzgeber traut dir die Entscheidung zu. 2. Wenn jeweils nur die Ausfahrt die 60 als Begrenzung hat und die Auffahrt zur Autobahn nicht, kann ich dann nicht immer sagen, ich bin nach der Begrenzung aufgefahren und habe die Schilder somit nicht sehen können?? Siehe oben. Erstens müsstest du das im Zweifel beweisen können, zweitens gilt: Bei fehlender Beschilderung soll man seinen Geschwindigkeit an den Verkehrsfluss anpassen. Quote Link to post Share on other sites
Guest viel_unterwegs Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 heißt also: zu 1.) Blitzen macht keinen Sinn weil gar keine Gefahr da war... zu 2.) Blitzen macht keinen Sinn weil es gar keinen Verkehrsfluß in dem Sinne gab - die AUtos die da waren, haben sich alle nicht an Tempo 60 gehalten.... Stimmt das?? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 Würde zu beiden Punkten einfach mal "ja" sagen. Im Ernstfall entscheidet darüber natürlich der Richter. Quote Link to post Share on other sites
Guest viel_unterwegs Posted November 5, 2005 Report Share Posted November 5, 2005 Gut dann noch letzte Frage an alle: Kennt jemand die Stelle von ich spreche und hat mitbekommen, dass dort doch geblitzt wird?? Lieben Gruß an Alle Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.