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Geschwindigkeitsbegrenzung?!


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Ausschnitt aus StVO §3 Artikel 2c:

 

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

 

Der oben fett markierte Bereich. Was soll der Aussagen?

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Ganz einfach:

daß auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung

(Zeichen 295: Sie besteht aus einer durchgehenden Linie)

oder durch Leitlinien

(Zeichen 340: Leitlinie - Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken)

markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, durch die STVO keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

 

Es sei denn, aufgestellte Vorschriftszeichen ordnen etwas anderes an.

 

Ralph

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Also darf ich auf folgender Landstraße unbegrenzt schnell fahren?

 

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??

Nein, denn hier besteht ja nur ein markierter Fahrstreifen in jede Richtung. Unbegrenzt darfst du z.B. hier fahren:

 

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Gruß

Goose

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Hallo sladaloose,

nein, da du zwei Fahrstreifen pro Richtung, also

 

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Grüße

Klaus

 

Edit: Mist, wieder zu langsam.

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Guest Trekkerfahrer

Ich glaube, sowas gibt es nicht....!

Wenn es keine BAB ist (blaue Beschilderung), dann ist es eine Bundesstraße außerhalb geschl. Ortsch. mit :lol: (gelbe Beschilderung)

Eine höhere Limmitierung gibt es nicht auf Bundesstraßen (habe ich jedenfalls noch nie gesehen). Eben nur die Autobahnen...

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Guest Pferdestehler
Ich glaube, sowas gibt es nicht....!

Wenn es keine BAB ist (blaue Beschilderung), dann ist es eine Bundesstraße außerhalb geschl. Ortsch. mit  :lol: (gelbe Beschilderung)

Eine höhere Limmitierung gibt es nicht auf Bundesstraßen (habe ich jedenfalls noch nie gesehen). Eben nur die Autobahnen...

Aha.

 

Beispiel gefällig? Bundesstraße B101n, führt südlich aus Berlin raus. Zweispurig, Mittelleitplanke, Tempolimit ausgeschildert :unsure: .

 

Hätte noch ein paar mehr auf Lager bei Bedarf.

 

Und nun?

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Ich glaube, sowas gibt es nicht....!

Wenn es keine BAB ist (blaue Beschilderung), dann ist es eine Bundesstraße außerhalb geschl. Ortsch. mit :lol: (gelbe Beschilderung)

Eine höhere Limmitierung gibt es nicht auf Bundesstraßen (habe ich jedenfalls noch nie gesehen). Eben nur die Autobahnen...

Oh, da gibt es jede Menge von. Mit Mittelleitplanke habe ich solche unbeschränkten Bundesstraßen schon öfter gesehen, z.B. die B29 von Stuttgart nach Schwäbisch Gmünd.

Nur mit Mittellinie kenn ich keine. Daher die Frage.

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Und so sieht diese Bundesstraße aus:

 

*au wei, was sagt der pöse Zeiger* :lol:

170 bei 120. Wenn das die :licht: sehen ....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Naja, selbst fahr ich ja auch öfter am Fahrverbot-Bereich. :unsure:

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Ich dachte dagegen meint solche Straßen ohne bauliche Trennung (oder wie ist die bauliche Trennung definiert?).

 

 

Wer kennt eigentlich die B173 von Bamberg-Lichtenfels? Die schaut auch so aus wie auf Pferdestehlers bild, da kommt irgendwann nach Breitengüßbach :licht: --> :lol: , heißt das dann wirklich :unsure: ? (_m3?)

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@sladaloose: klar gilt auf der B173 :lol: . Also wirklich :unsure: ! Die von Ddir erwähnte Schilderaufstellung machte es doch mehr als deutlich.

Sicherlich gibt es VT, welche mittels Lichthupe mich drauf hinweisen wollen, daß man nach deren falscher Ansicht nicht :blink: +x fahren dürfe.

 

Schön, daß es solche Kraftfahrstraßen ohne Limit gibt, im Raum Nürnberg siehe auch z. B. die B2 bei Roth. Es gibt sogar welche ohne Standstreifen und ohne Limit.

 

Nur mit "gemalte" Mittelstreifen wird es wohl keine geben, wie von @dagegen angefragt.

Auch wenn der Mittelstreifen ein Doppellinie mit "rote Überfahrlappen" ist, dann wird zur Klarstellung ein Limitschild aufgestellt.

 

:licht:

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