sladaloose 6 Posted November 1, 2005 Report Share Posted November 1, 2005 Ausschnitt aus StVO §3 Artikel 2c: Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Der oben fett markierte Bereich. Was soll der Aussagen? Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted November 1, 2005 Report Share Posted November 1, 2005 Ganz einfach:daß auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295: Sie besteht aus einer durchgehenden Linie) oder durch Leitlinien (Zeichen 340: Leitlinie - Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, durch die STVO keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Es sei denn, aufgestellte Vorschriftszeichen ordnen etwas anderes an. Ralph Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted November 1, 2005 Author Report Share Posted November 1, 2005 Also darf ich auf folgender Landstraße unbegrenzt schnell fahren? ------------------------------------------------------------------ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ----------------------------------------------------------------- ?? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 1, 2005 Report Share Posted November 1, 2005 Also darf ich auf folgender Landstraße unbegrenzt schnell fahren? ------------------------------------------------------------------ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ----------------------------------------------------------------- ?? Nein, denn hier besteht ja nur ein markierter Fahrstreifen in jede Richtung. Unbegrenzt darfst du z.B. hier fahren: --------------------------------------------- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ----------------------------------------------- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- -------------------------------------------- GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted November 1, 2005 Report Share Posted November 1, 2005 Hallo sladaloose,nein, da du zwei Fahrstreifen pro Richtung, also --------------------------------------------------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - --- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - --------------------------------------------------- GrüßeKlaus Edit: Mist, wieder zu langsam. Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted November 1, 2005 Author Report Share Posted November 1, 2005 Dacht mir doch.. wieder alles falsch verstanden, was im Gesetzbuch steht Danke für die Antworten! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Kennt jemand in Deutschland eine solche Straße (unbegrenzt, 2 Spuren pro Richtung, keine bauliche Trennung) ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Trekkerfahrer Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Ich glaube, sowas gibt es nicht....!Wenn es keine BAB ist (blaue Beschilderung), dann ist es eine Bundesstraße außerhalb geschl. Ortsch. mit (gelbe Beschilderung)Eine höhere Limmitierung gibt es nicht auf Bundesstraßen (habe ich jedenfalls noch nie gesehen). Eben nur die Autobahnen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Ich glaube, sowas gibt es nicht....!Wenn es keine BAB ist (blaue Beschilderung), dann ist es eine Bundesstraße außerhalb geschl. Ortsch. mit (gelbe Beschilderung)Eine höhere Limmitierung gibt es nicht auf Bundesstraßen (habe ich jedenfalls noch nie gesehen). Eben nur die Autobahnen...Aha. Beispiel gefällig? Bundesstraße B101n, führt südlich aus Berlin raus. Zweispurig, Mittelleitplanke, Tempolimit ausgeschildert . Hätte noch ein paar mehr auf Lager bei Bedarf. Und nun? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Und so sieht diese Bundesstraße aus: *au wei, was sagt der pöse Zeiger* Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Du pitterpöser Rasser, Du! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Was klebt da links an der Scheibe MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Ich glaube, sowas gibt es nicht....!Wenn es keine BAB ist (blaue Beschilderung), dann ist es eine Bundesstraße außerhalb geschl. Ortsch. mit (gelbe Beschilderung)Eine höhere Limmitierung gibt es nicht auf Bundesstraßen (habe ich jedenfalls noch nie gesehen). Eben nur die Autobahnen... Oh, da gibt es jede Menge von. Mit Mittelleitplanke habe ich solche unbeschränkten Bundesstraßen schon öfter gesehen, z.B. die B29 von Stuttgart nach Schwäbisch Gmünd.Nur mit Mittellinie kenn ich keine. Daher die Frage. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 3, 2005 Report Share Posted November 3, 2005 Und so sieht diese Bundesstraße aus: *au wei, was sagt der pöse Zeiger* 170 bei 120. Wenn das die sehen .... Naja, selbst fahr ich ja auch öfter am Fahrverbot-Bereich. Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted November 3, 2005 Author Report Share Posted November 3, 2005 Ich dachte dagegen meint solche Straßen ohne bauliche Trennung (oder wie ist die bauliche Trennung definiert?). Wer kennt eigentlich die B173 von Bamberg-Lichtenfels? Die schaut auch so aus wie auf Pferdestehlers bild, da kommt irgendwann nach Breitengüßbach --> , heißt das dann wirklich ? (_m3?) Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted November 4, 2005 Report Share Posted November 4, 2005 @sladaloose: klar gilt auf der B173 . Also wirklich ! Die von Ddir erwähnte Schilderaufstellung machte es doch mehr als deutlich. Sicherlich gibt es VT, welche mittels Lichthupe mich drauf hinweisen wollen, daß man nach deren falscher Ansicht nicht +x fahren dürfe. Schön, daß es solche Kraftfahrstraßen ohne Limit gibt, im Raum Nürnberg siehe auch z. B. die B2 bei Roth. Es gibt sogar welche ohne Standstreifen und ohne Limit. Nur mit "gemalte" Mittelstreifen wird es wohl keine geben, wie von @dagegen angefragt.Auch wenn der Mittelstreifen ein Doppellinie mit "rote Überfahrlappen" ist, dann wird zur Klarstellung ein Limitschild aufgestellt. Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted November 5, 2005 Author Report Share Posted November 5, 2005 Danke _m3, war jetzt nur etwas verwirrt... Quote Link to post Share on other sites
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