Guest hake Posted October 23, 2005 Report Share Posted October 23, 2005 Hallo, Ich habe noch ein Jahr Probezeit und bin kürzlich auf der Autobahn mit 142 (147 abzüglich Messtoleranz)geblitzt worden. Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen und die hat dann nach ein paar Wochen einen Brief bekommen, in dem Stand, dass das, auf ihren Namen zugelassenen Auto, geblitzt worden sei und sie angeben solle wer zu dem besagten Zeitpunkt damit gefahren sei.Meine Mutter hat darauf nicht geantwortet und ca. 3 Wochen später stand dann mal die Polizei vor unserer Tür und hat geklingelt, wir haben aber nicht geöffnet. Die Polizei hats dann nochmal versucht, aber wieder ohne Erfolg. Jetzt habe ich eine Vorladung bekommen in der ich als "Betroffener" zur "Anhörung" geladen werde. Soll ich da jetzt erscheinen oder nicht? Was ist am besten zu tun zu sagen? Danke hake Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted October 23, 2005 Report Share Posted October 23, 2005 Wenn so ein Schreiben als normaler Brief kommt, gibt es keinen Zustellnachweis. Man hat also nie etwas erhalten. Einfach weiter abwarten, nicht hingehen. Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 23, 2005 Report Share Posted October 23, 2005 Ist es besser dort zu erscheinen und zu leugnen, dass ich derjenige auf dem Foto bin(könnte ja auch irgendein Freund gewesen sein) oder identifizieren die mich sofort einwandfrei, wenn ich freiwillig erscheine. (Wenn ich sage, dass es ein Freund/Verwandter gewesen sein könnte, ist das dann strafbar) Oder soll ich einfach nicht erscheinen und darauf warten, dass die einen Bildabgleich machen und mir den Bußgeldbescheid schicken (oder kann ich dann auch eine Vorladung vom Gericht bekommen) Danke hake Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 23, 2005 Report Share Posted October 23, 2005 Hinweis: Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted October 23, 2005 Report Share Posted October 23, 2005 Wenn so ein Schreiben als normaler Brief kommt, gibt es keinen Zustellnachweis. Man hat also nie etwas erhalten. Einfach weiter abwarten, nicht hingehen. Hä? Ich denke dass der Aktenvermerk ausreicht, dass das Schreiben rausgegangen ist?!? Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 23, 2005 Report Share Posted October 23, 2005 @ traffic und lichterloh, Der Brief ist sowieso von der Polizei persönlich in den Briefkasten geworfen worden (am Sonntag) hake Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Hallo, Ich habe hier im forum von vielen gelesen, dass eine polizeiliche Vorladung nur einer Einladung entspricht. Ich habe aber einen Auszug aus dem Polizeigesetz, in dem steht: § 27Vorladung (1) Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben machen kann, die zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben erforderlich sind, oder 2. dies zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist. (2) Bei der Vorladung soll deren Grund angegeben werden. Bei der Festsetzung des Zeitpunkts soll auf die beruflichen Verpflichtungen und die sonstigen Lebensverhältnisse des Betroffenen Rücksicht genommen werden. (3) Leistet ein Betroffener der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie zwangsweise durchgesetzt werden, wenn dies 1. zur Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte oder 2. zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist. (4) Eine über § 20 Abs. 1 hinausgehende Auskunftspflicht besteht nur in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1. Zur Verweigerung der Auskunft ist ein Betroffener in entsprechender Anwendung von § 52 Abs. 1, §§ 53, 53a und 55 der Strafprozeßordnung berechtigt, soweit er durch die Auskunft sich selbst oder einen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden oder ihm auf Grund seines Berufes ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. § 20 Abs. 1 bleibt unberührt. (5) Für die Entschädigung eines auf Vorladung erscheinenden Zeugen oder Sachverständigen gilt das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entsprechend. Da steht doch auch, dass ich vorgeladen werden kann, wenn es zur "Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen" erforderlich ist, also auch wenn Beschuldigter bin und die das Foto von dem Blitzer mit mir vergleichen wollen. Dann dürften die mich ja auch gegen meinen Willen mit auf die Wache nehmen, oder? Oder habe ich da was falsch verstanden? Bitte helft mir Danke hake Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Man hört auch hier vieles, was so nicht immer zu 100 % stimmt. Es gibt Voraussetzungen, in denen auch die Polizei verbindlich vorladen kann. Eine davon ist die erkennunsdienstliche Behandlung. Handelt die Polizei als reine Ermittlungsbehörde (z.B. in Strafsachen oder in OWi-Sachen, die bereits an eine andere Verfolgungsstelle abgegeben sind) so braucht man dieser Ladung nicht zu folgen. Ist die Polizei jedoch selber noch Verfolgungsbehörde (und das kann auch bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, vor der Abgabe an die Bußgeldstelle, der Fall sein) so hat auch sie die selben Rechte und Pflichten wie die StA in Strafsachen, sie kann also auch verbindlich vorladen. Welchen Status die Polizei in deinem Fall hat und welche Verbindlichkeit für die Ladung sich daraus ergibt, wird man dir hier kaum mit absoluter Sicherheit beantworten können. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
andy1971 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Das selbe Problem war auch mal bei mir... Jedoch genau umgekehrt. Es war mein Auto und mein Vater fuhr damit. Es gibt ein sogenanntes "Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters bei Familieangehörigen".Warum wurdest du geladen und nicht deine Mutter als Fahrzeughalter. Am besten schick deine Mutter hin und sie soll von dem oben genannten Aussageverweigerungsrechtes Gebrauch machen.Ein kleiner Nachteil kann dabei aber entstehen... dies am Rande... bei gravierenden Verstoss kann das Gericht ein Fahrtenbuch deiner Mutter auflegen für einen gewissen Zeitraum. Bei meinem Vater waren es damals bei erlaubten 80 km/h gemessene 107km/h (abzüglich 5 km/h )... dies als Vergleich. PS: - hake hat es auch im beamtendeutsch ( ) oben gepostet - ich musste danach keins führen Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Danke Goose, Bei mir steht, dass "in der Ermittlungssache wegen Fahrer-/Halterermittlung meine Anhörungals Betroffener erforderlich ist". und weiter: "Sie werden daher gebeten am XXXX um XX:XX bei der oben genannten Dienststelle vorzusprechen" Kann ich dadurch sehen, welchen Status die Polizei in der Ermittlung einnimmt oder nicht? Danke hake Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 @ andi1971, Die Polizei war bei uns schon zweimal und wir haben nicht aufgemacht. Ich glaube, dass die einfach unsere Nachbarn gefragt haben, wer das auf dem Bild sein könnte und die haben dann mich angegeben. Quote Link to post Share on other sites
andy1971 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Schick deine Mutter hin und lass sie die Aussage machen... Versuch is es wert..... Aussage verweigernWenn du trotzdem hin musst.... dumm stellen... Halter ist für sein Fahrzeug verantwortlich Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Danke Goose, Bei mir steht, dass "in der Ermittlungssache wegen Fahrer-/Halterermittlung meine Anhörungals Betroffener erforderlich ist". und weiter: "Sie werden daher gebeten am XXXX um XX:XX bei der oben genannten Dienststelle vorzusprechen" Kann ich dadurch sehen, welchen Status die Polizei in der Ermittlung einnimmt oder nicht? Danke hake Vermutlich handelt die Polizei hier als Ermittlungsbehörde, definitiv kann man das aber nur nach Sichtung der Akten sagen. @ andy1971:Ein kleiner Nachteil kann dabei aber entstehen... dies am Rande... bei gravierenden Verstoss kann das Gericht ein Fahrtenbuch deiner Mutter auflegen für einen gewissen Zeitraum.Das Fahrenbuch wird von der Verwaltungsbehörde auferlegt, nicht vom Gericht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 ich kann doch aber nicht meine mutter hinschicken, wenn das schreiben an mich gerichtet ist hake Quote Link to post Share on other sites
andy1971 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Das Fahrenbuch wird von der Verwaltungsbehörde auferlegt, nicht vom Gericht.Okay... falsch ausgedrückt ...Bußgeldstelle = Verwaltungsbehörde... mein Fehler Bleibt trotzdem noch die Frage mit der Vorladung... Sollte Aussage verweigern und abstreiten ? ... will da keinen falschen Rat geben bei ner direkten Vorladung Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 @ andy1971, Ich glaub denen ist des scheiss egal, ob ich da meine aussage verweigere oder nichtund was ich denen erzähle als entschuldigung, weil die mit dem Bußgeld/der Nachschulung eigentlich gar nichts zu tun haben, sondern den Auftrag haben den Fahrer des Wagens festzustellen. Wenn ich da also auftauche sehen die mich und können mich sofort zweifelsfrei identifizieren. Wenn ich nicht hingehen muss müssen die doch des Blitzerfoto mit dem vom Perso vergleichen unddes ist schon n bissl älter. Aber meine ursprüngliche Frage ist immer noch offen: Kann ich dazu gezwungen werden, wegen einer Verkehrsordungswidrigkeitbei der Polizei zu erscheinen oder wird das Verfahren eingestellt, wenn man einfach nicht erscheint. Die könnten dann ja dann denn Bußgeldbescheid auf Verdacht an den Fahrzeughalter stellen. Vielleicht kann mir das jemand genauer beantworten Danke hake Quote Link to post Share on other sites
andy1971 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 Bei einer Vorladung bei der du nicht erscheinst, kann es zu Konsequenzen führen, die in keinster Weise zu dem eigentlichen Delikt stehen. Eine Vorladung durch die Behörde zu verweigern... Meine Antwort darauf: Nein!!! Quote Link to post Share on other sites
mclane 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 @ andy1971, Ich glaub denen ist des scheiss egal, ob ich da meine aussage verweigere oder nichtund was ich denen erzähle als entschuldigung, weil die mit dem Bußgeld/der Nachschulung eigentlich gar nichts zu tun haben, sondern den Auftrag haben den Fahrer des Wagens festzustellen. Wenn ich da also auftauche sehen die mich und können mich sofort zweifelsfrei identifizieren. Wenn ich nicht hingehen muss müssen die doch des Blitzerfoto mit dem vom Perso vergleichen unddes ist schon n bissl älter. Aber meine ursprüngliche Frage ist immer noch offen: Kann ich dazu gezwungen werden, wegen einer Verkehrsordungswidrigkeitbei der Polizei zu erscheinen oder wird das Verfahren eingestellt, wenn man einfach nicht erscheint. Die könnten dann ja dann denn Bußgeldbescheid auf Verdacht an den Fahrzeughalter stellen. Vielleicht kann mir das jemand genauer beantworten Danke hake gegen dich wird ja schon ermittelt. Warum sollte der Bußgeldbescheid dann noch auf Verdacht an die Halterin geschickt werden? Wenn du dich nicht meldest geht er an dich. Quote Link to post Share on other sites
hake 0 Posted October 25, 2005 Report Share Posted October 25, 2005 @ andi 1971, was für konsequenzen meinst du denn damit? Quote Link to post Share on other sites
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