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Wdr: Der Tag, Als Ich Zum Todesraser Wurde


Guest Guest_Chris

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Naja, ich lese hier immer wieder, daß das Urteil ein Fehler sei, aber ich habe noch von keinem gehört, der diese Feststellung auf der gleichen Grundlage wie die Gerichte treffen konnte.

 

Ich maße mir nicht an, das Urteil zu bewerten, weil ich eben nicht alle Fakten kenne.

Kennst du sie? Wenn nicht, woher nimmst du dann das Wissen, mit dem du sagst, daß die Urteile falsch seien?

 

Gruß

Goose

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weil es eindeutige fakten gibt, die gegen einen fahrer RF sprechen. diese waren im übrigen auch schon vor dem beitrag bekannt.

 

und wenn man diese fakten berücksichtigt, sind zumindest große zweifel angebracht... und in dubio pro reo....

 

 

 

bevor du fragst, welche fakten: z.b. die fast unmögliche fahrtzeit vom werk zum unfallort und dazu noch die nichtberücksichtigung der aussage des pförtners

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weil es eindeutige fakten gibt, die gegen einen fahrer RF sprechen. diese waren im übrigen auch schon vor dem beitrag bekannt.

 

und wenn man diese fakten berücksichtigt, sind zumindest große zweifel angebracht... und in dubio pro reo....

 

bevor du fragst, welche fakten: z.b. die fast unmögliche fahrtzeit vom werk zum unfallort und dazu noch die nichtberücksichtigung der aussage des pförtners

Offensichtlich aber haben diese Aussagen denn doch nicht ausgereicht, das Gericht bzw. die Gerichte dazu zu bewegen, einen Freispruch zu verkünden. Ja ja, ich weiß, Gerichte und so, Unfehlbarkeit, Obrigkeitshörigkeit etc.pp. Leute, das sind keine kleinen Amtsgerichte. Da sitzt auch nicht nur EIN Richter.

Und inwieweit diese angeblichen Fakten, eher Zeugenaussagen (!), große Zweifel begründen, sollte doch eher der bzw. sollten doch eher die beurteilen, die dafür auch ausgebildet sind. Wenn also die Tatsachen eher FÜR eine Verurteilung als dagegen sprechen, so ist der Besch. entspr. zu verurteilen. Da ist dann auch nix mit "in dubeo pro reo".

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@Bluey, Goose

 

Die Urteilsbegründung ist ja nun bekannt, siehe hier. Wir haben also nun die "Fakten", auf die sich das Urteil stützen will.

 

Richtig ist: Rolf Fischer war zur Tatzeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht am Unfallort:

 

 

1.) Fahrzeugtyp

 

Ein Grund für die Verurteilung war der Ausschluß anderer in Frage kommender Fahrer. Überprüft wurden alle möglichen Fahrer ähnlicher Fahrzeugtypen, jedoch nicht die Fahrer von SL-Fahrzeugen. Es kann nach den Zeugenaussagen auch ein SL gewesen sein, der sieht dem CL sehr sehr ähnlich, jedenfalls ähnlicher als andere Fahrzeuge, die überprüft wurden. Die SL-Fahrer wurden jedoch nicht überprüft.

 

Aus der Urteilsbegründung:

 

Anschließend erfolgte eine erste Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt mit folgenden Parametern: Kennzeichen BB, Typen CL 215 und 220 auch AMG-Version, schwarze Farbe. ...

 

Am 16.07. erfolgte dann eine zweite Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt und am 17.07.2003 die dritte erweiterte Anfrage mit folgenden Parametern:

 

Kennzeichen BB, Fahrzeugtyp 211 - d.h. E-Klasse neues Modell = E 500, E 400, CDI, E 55 AMG; Fahrzeugtyp 220 - d.h. S-Klasse Limousine = S 600, S 500, S 430, S 55 AMG und S 400 CDI -; Fahrzeugtyp 215 - d.h. S-Klasse Coupe = CL 600, CL 500 und CL 55 AMG -.

 

Angefragt wurden leistungsstarke Fahrzeuge mit mindestens 3900 cm³ und in allen Farben.

 

Diese dritte Anfrage ergab 707 Fahrzeuge, wobei die Fahrzeuge der ersten und zweiten Anfrage komplett darin enthalten waren.

Ich vermisse hier die SL-Fahrzeuge. Ein Nachweis auf Grund zuverlässigen Ausschließens anderer möglicher Fahrer entfällt also.

 

 

2.) Zeitpunkt

 

Um zum Unfallzeitpunkt am Unfallort gewesen zu sein hätte F. einen Schnitt von 173 fahren und damit alle Limits (im wesentlichen 100 / 120er-Bereiche) mit v-max durchfahren müssen, und das als Berufsfahrer auf einer alltäglichen Fahrt, obwohl er kurz zuvor bereits mit +26 km/h im VZR eingetragen wurde. Schon das ist unglaubwürdig. Viel glaubwürdiger ist seine eigene Aussage, +20 gefahren zu haben.

 

Hinzu kommt, dass definitv beobachtet wurde, dass der tatsächliche Unfallfahrer in der Baustelle vor dem Unfall vorschriftsmäßig fuhr. Wie sollte F. zuerst alle Limits völlig mißachten und dann plötzlich in einer Baustelle vorschriftsmäßig fahren ? Absurde Annahme.

 

 

3.) Es kann auch der Teamleiter gewesen sein.

 

Seine Weg-Zeit-Berechnugen sind völlig unglaubwürdig. Seine Ehefrau deckt seine Aussage, aber das entlastet ihn nicht wirklich.

 

 

4.) Das Gericht hat sich bei der Urteilsbegründung an der Presse orientiert.

 

Schon im ersten Satz der Begründung ist die Urteilsbegründung nachweislich fehlerhaft. Sie enthält falsche Angaben aus der Presse statt Fakten, die man leicht hätte feststellen können:

 

In der Berufungsverhandlung hat die Kammer folgenden Sachverhalt festgestellt:

 

Der Angeklagte ... befuhr, mit eingeschaltetem Fahrlicht, am Montag, den 14.07.2003 gegen 6.00 Uhr als Fahrer des PKW Daimler-Chrysler CL 600 Typ 215, Bi-Turbo-Coupé, ein Fahrzeug der S-Klasse, Leistung 350 (476) kw (PS), amtliches Kennzeichen BB- ...,

Um die Fakten festzustellen hätte man nur ich den Fahrzeugschein sehen müssen, dort steht "368 kW" (500 PS). Die 350 kW / 476 PS sind falsch und stammen aus der Presse, siehe zB stern oder Die Welt.

 

Die Kammer hat also keine Sachverhalte festgestellt sondern vorher in der Presse verbreitete Mutmaßungen in die Urteilsbegründung geschrieben. Was dazu nicht paßt, wie zB Ungereimtheiten bei der Weg-/Zeit-Berechnung und die Zweifel beim Fahrzeugtyp wurden einfach weggelassen.

 

Das Urteil stand von vorn herein fest. Die ausgesprochene Bewährung war nur der Ersatz für den eigentlich fälligen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

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Guest Chris11

Ist schon fast müssig, aber selbst wenn er es war, die Urteilsbegründung des Gerichts ist völlig weltfremd.

 

Zitat aus der Urteilsbegründung im Verkehrsportal:

Der Angeklagte, der auch das auf der linken Fahrspur fahrende Fahrzeug der ... ... überholen wollte, näherte sich etwa bei

km 615 in der Gemarkung W. von hinten dem PKW Kia und verzögerte dabei seine Geschwindigkeit, kurz auch mit einem

Bremsmanöver, von etwa 220 km/h auf etwa 184 km/h. Der Pkw Kia fuhr zu diesem Zeitpunkt mit 131 bis 154 km/h.

Der Abstand zwischen den Fahrzeugen hatte sich auf 22 m - bei einer Differenzgeschwindigkeit von 53 km/h - bis 13 m -

bei einer Differenzgeschwindigkeit von 30 km/h - verringert und reduzierte sich geschwindigkeitsbezogen laufend weiter.

Ein Aufprall des Daimler-Chrysler auf den vorausfahrenden Kia drohte bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten nach etwa

1,5 Sekunden.

Dem Angeklagten war bewusst, dass er den erforderlichen Sicherheitsabstand bei weitem unterschritt. Wie er bei

gehöriger Sorgfalt auch ohne weiteres hätte erkennen können und müssen, verstieß er mit diesem Fahrverhalten in

besonders hohem Maße gegen geltende Verkehrsvorschriften. Er wollte die Zeugin ... zwingen, die linke Fahrspur

umgehend zu räumen und ihm so das Überholen zu ermöglichen. Ihm ging es hierbei ausschließlich um sein eigenes

schnelleres Vorwärtskommen; über die ihm in der konkreten Verkehrssituation obliegenden Pflichten als

Kraftfahrzeugführer und die Sicherheitsinteressen der anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Insassen den Pkw

Kia - machte er sich aus Gleichgültigkeit keine näheren Gedanken; Bedenken gegen seine aggressive Fahrweise ließ er in

sich von vornherein nicht aufkommen. Er fuhr unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflos.

Dadurch wurde - wie der Angeklagte bei gehöriger Sorgfalt ohne weiteres hätte erkennen können und müssen - Leib und

Leben der Insassen des vorausfahrenden PKW in hohem Maße konkret gefährdet. Die geringste eigene Fehlreaktion oder

die geringste Fehlreaktion der Fahrerin des Kia - etwa ein panikartiges Brems- oder Ausweichmanöver - oder auch ein

technischer Defekt des Kia mit einer daraus resultierenden Geschwindigkeitsverzögerung konnte zu einem

folgenschweren Unfall führen. Der Ablauf der Ereignisse wäre dann für den Angeklagten nicht mehr beherrschbar

gewesen.

 

Das Fahrmanöver des Angeklagten hatte auch tatsächlich zur Folge, dass die Fahrerin des PKW Kia ... ... ihren Pkw

ruckartig nach rechts lenkte, in Bestürzung und Schrecken wegen des sich ihr mit erheblicher Differenzgeschwindigkeit

nähernden Daimler-Chrysler und des geringen restlichen Abstandes zwischen den Fahrzeugen von 22 bis 13 m und der

sich daraus ergebenden Furcht vor einem Aufprall in nächster Sekunde auf ihren PKW.

Dieses geschwindigkeitsunangepasste Fahrmanöver und die sich daraus ergebende - jedenfalls subjektiv empfundene -

Instabilität des Fahrzeuges veranlasste die Fahrerin zu einer unmittelbaren, unkontrollierten, direkten Gegenlenkung nach

links, die wiederum dazu führte, dass das Fahrzeug außer Kontrolle geriet und mit einer Spurenzeichnung von ca. 105 m

nach rechts über die mittlere, rechte und Standspur in das angrenzende Waldgelände schleuderte, wo es bei km 615,664

gegen einen Baum prallte.

Zum Fahrer:
Der Angeklagte ist seit 16 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3. Er fuhr zuletzt etwa 40.000 bis 60.000 km

jährlich im öffentlichen Straßenverkehr und zusätzlich etwa 10.000 km jährlich auf Testgeländen.

Er war tätig als Versuchsingenieur im Bereich der Fahrwerksabstimmung der S-Klasse, der aktiven Federung. Weiter im

Bereich der Abstands- und Sicherheitssysteme.

 

Das Gericht stellt fest, das es nach 1,5 Sekunden gekracht hätte, wenn keine weiteren oder richtigen Reaktion erfolgt wären.

 

Der Mercedesfahrer hätte einen Zusammenstoß in jedem Fall verhindert. Von unkontrollierbar kann hier keine Rede sein. Geht man davon aus und Indizien wurden dazu gebracht, das die Frau mit einer kurzen Schlenkbewegung irrtümlich einen Spurwechsel angedeutet hat, und der Mercedesfahrer deshalb nicht weiter abgebremst, sondern Überholtempo beibehalten hat, so war dies eine völlig alltägliche Situation die sich nur aus einem Grund zur Katastrophe mutierte.

 

Die ums Leben gekommene Frau hatte nicht mal einen Tag Fahrpraxis mit dem Fahrzeug auf BAB. Und hat es geschafft, nach 105m Spurzeichnung ungebremst

über drei Fahrspuren und Standspur in einen Baum zu krachen. Die 105m hätten immer gereicht, um das Auto von 154km/h auf 0 abzubremsen.

Hört sich hart an, aber hier hat Darwin zugeschlagen. Diese Frau hat in einem Kraftfahrzeug nichts zu suchen und ihr Kind uns sie hat für ihre Unfähigkeit mit dem Leben bezahlt. Statt des Mercedesfahrers hätte bei den Fahrfähigkeiten auch ein herumliegender Reifen oder ein Kaninchen ihrem Leben genau so gut ein Ende gesetzt. Dank Bildzeitung ist nun ein weiteres Leben zerstört.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Dem Angeklagten war bewusst, dass er den erforderlichen Sicherheitsabstand bei weitem unterschritt. Wie er bei

gehöriger Sorgfalt auch ohne weiteres hätte erkennen können und müssen, verstieß er mit diesem Fahrverhalten in

besonders hohem Maße gegen geltende Verkehrsvorschriften. Er wollte die Zeugin ... zwingen, die linke Fahrspur

umgehend zu räumen und ihm so das Überholen zu ermöglichen. Ihm ging es hierbei ausschließlich um sein eigenes

schnelleres Vorwärtskommen; über die ihm in der konkreten Verkehrssituation obliegenden Pflichten als

Kraftfahrzeugführer und die Sicherheitsinteressen der anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Insassen den Pkw

Kia - machte er sich aus Gleichgültigkeit keine näheren Gedanken; Bedenken gegen seine aggressive Fahrweise ließ er in

sich von vornherein nicht aufkommen. Er fuhr unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflos.

das war also
eine völlig alltägliche Situation

 

ja nee, is klar

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Die Kammer hat also keine Sachverhalte festgestellt sondern vorher in der Presse verbreitete Mutmaßungen in die Urteilsbegründung geschrieben. Was dazu nicht paßt, wie zB Ungereimtheiten bei der Weg-/Zeit-Berechnung und die Zweifel beim Fahrzeugtyp wurden einfach weggelassen.

 

Das Urteil stand von vorn herein fest. Die ausgesprochene Bewährung war nur der Ersatz für den eigentlich fälligen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Wenn das denn so einfach nachweisbar waere, laege hier ein ganz klarer Revisionsgrund vor, den kein BGH ablehnen koennte - moechte ich einmal aus laienhafter juristischer Sicht behaupten. Jeder halbwegs versierte Rechtsanwalt wuerde mit einer dreizeiligen Begruendung Erfolg haben, die Revision zu erreichen. Warum also hat Rolf F. diese nicht mehr angestrebt?

Weil ihn die Presse (sprich:BILD) "tot" schrieb? Sorry, auch wenn ich glauben mag, dass man als Opfer dieser Medien 'ne Menge erleiden kann und noch mehr erdulden muss, mein Leben, meine Existenz und meine Zukunft haette ich mir davon nicht zerstoeren lassen - wenn solch ein klarer Revisionsgrund vorliegt..... :blink:

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Dieser Rolf F. ist doch längst ein Psychowrack.

 

Allein die Schilderung, wie er von diesen Pressehyänen geheztz wurde , sich verstecken mußte, fliehen mußte. Wie dann alles, aber auch alles in der "Blöd" gegen ihn ausgelegt wurde.

 

Wie Daimler mit ihm umgegangen ist.

 

Na glaubt Ihr denn, daß er selbst nach einem Freispruch wieder bei DC anfangen könnte, als wäre nichts gewesen? Naiv, oder?.

 

Der Typ ist ein Wrack, am Ende, bekommt nie wieder ein normales Leben hin, dank Bild.

 

Und da meint jemand, der würde nochmal ins Fadenkreuz treten? Freiwillig?

 

Netter Traum.

 

Kaimann

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Guest Chris11
Dem Angeklagten war bewusst, dass er den erforderlichen Sicherheitsabstand bei weitem unterschritt. Wie er bei

gehöriger Sorgfalt auch ohne weiteres hätte erkennen können und müssen, verstieß er mit diesem Fahrverhalten in

besonders hohem Maße gegen geltende Verkehrsvorschriften. Er wollte die Zeugin ... zwingen, die linke Fahrspur

umgehend zu räumen und ihm so das Überholen zu ermöglichen. Ihm ging es hierbei ausschließlich um sein eigenes

schnelleres Vorwärtskommen; über die ihm in der konkreten Verkehrssituation obliegenden Pflichten als

Kraftfahrzeugführer und die Sicherheitsinteressen der anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Insassen den Pkw

Kia - machte er sich aus Gleichgültigkeit keine näheren Gedanken; Bedenken gegen seine aggressive Fahrweise ließ er in

sich von vornherein nicht aufkommen. Er fuhr unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflos.

das war also

eine völlig alltägliche Situation
ja nee, is klar

@Rocketeer

 

Dies ist eine reine Vermutung des Gerichts. Alle Zeugen, die den Merzedes vorher gesehen hatten sprechen von einem unauffälligen Fahrstil ohne Lichthupe, Drängeln etc.

 

Jeder, der mit einem etwas zügigeren Auto mal unterwegs war, kennt die Informationsform:

 

Vor ihm Überholender ist dran vorbei und macht einen Schwenker nach rechts. Also fährt

jeder von hinten kommende ausrollend oder leicht Bremsen weiter, statt auf die für einen konstanten Sicherheitsabstand notwendige Geschwindigkeit abzubremsen. Rechts neben dem Vordermann ist frei und er hat angedeutet, das er schon rüberzieht.

 

Trotzdem wird die nötige Vorsicht und Bremsabstand eingehalten, der auch bei völligem Fehlverfalten, oder plötzlichem technischem Defekt des Vordermann noch für ein sicheres Brems oder

Ausweichmanöver reicht. Das dies in dem Fall noch möglich war, wurde von den Gutachtern bestätigt. Wobei die Zuverlässigkeit der für die Abstands- und Situationsdarstellung herangezogenen Zeugen äusserst fragwürdig ist.

 

Zum Abstand seines Fahrzeuges zur Unfallsituation gab der Zeuge zunächst eine Entfernung von 300 bis 400 m an und auf Vorhalt seiner früheren Angaben am 16.07.2003 mit 100 bis 200 m und am 25.07.2003 mit 100 m und in der Hauptverhandlung vom 09.02.2004 mit 200 m - er könne schlecht schätzen. Er habe aber schräg auf die Fahrzeuge sehen können.

 

Wenn ich mir überlege, da wird ein weiteres Leben zerstört auf Basis dieser "Erkenntnisse".

 

Möchte die ganze Diskussion nicht wieder aufleben lassen, aber das meiste, was in den alten Threads vermutet und diskutiert wurde, hat sich sich durch die Urteilsbegründung bestätigt.

 

Im Film wurde schon die Beweislage, die zu Rolf führte, auseinander genommen.

Ich bin davon überzeugt, das eine objektive Darstellung und Untersuchung des Unfallhergangs den Merzedesfahrer entlastet. Leider reichen die noch erhaltbaren Informationen hierzu nicht "mehr" aus. Das Gericht und die Gutachter gingen IMHO jedoch nach der Maßgabe "im Zweifel gegen den Angeklagten" vor.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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@HarryB, Goose

 

Ich denke auch, dass der BGH die Revision nicht angelehnt hätte. RF begründet aber seinen Verzicht in dem ARD-Beitrag: Er hat erkannt, dass er nach allem was passiert ist zu seinem Recht nicht mehr kommen kann. Ob das objektiv richtig ist sei dahin gestellt, dass er subjektiv davon ausgeht kann ich nachvollziehen.

 

Hinzu kommt, dass RF sicherlich nicht die stärkste Persönlichkeit ist. Manch anderer an seiner Stelle hätte sich mit der Bewährung nicht zufrieden gegeben sondern hätte die Sache durchgezogen. Er hat nun einmal diese Stärke nicht, was man ja in seinem ganzen Verhalten im Lauf der Sache durchaus sehen kann, vielmehr hat sein eher schwacher Charakter einiges zu dem Fehlurteil beigetragen, deshalb ist er aber nicht schuldig.

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@HarryB, Goose

 

Ich denke auch, dass der BGH die Revision nicht angelehnt hätte. RF begründet aber seinen Verzicht in dem ARD-Beitrag: Er hat erkannt, dass er nach allem was passiert ist zu seinem Recht nicht mehr kommen kann. Ob das objektiv richtig ist sei dahin gestellt, dass er subjektiv davon ausgeht kann ich nachvollziehen.

 

Hinzu kommt, dass RF sicherlich nicht die stärkste Persönlichkeit ist. Manch anderer an seiner Stelle hätte sich mit der Bewährung nicht zufrieden gegeben sondern hätte die Sache durchgezogen. Er hat nun einmal diese Stärke nicht, was man ja in seinem ganzen Verhalten im Lauf der Sache durchaus sehen kann, vielmehr hat sein eher schwacher Charakter einiges zu dem Fehlurteil beigetragen, deshalb ist er aber nicht schuldig.

So kann man es sehen.......

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@HarryB, Goose

 

Ich denke auch, dass der BGH die Revision nicht angelehnt hätte. RF begründet aber seinen Verzicht in dem ARD-Beitrag: Er hat erkannt, dass er nach allem was passiert ist zu seinem Recht nicht mehr kommen kann. Ob das objektiv richtig ist sei dahin gestellt, dass er subjektiv davon ausgeht kann ich nachvollziehen.

 

Hinzu kommt, dass RF sicherlich nicht die stärkste Persönlichkeit ist. Manch anderer an seiner Stelle hätte sich mit der Bewährung nicht zufrieden gegeben sondern hätte die Sache durchgezogen. Er hat nun einmal diese Stärke nicht, was man ja in seinem ganzen Verhalten im Lauf der Sache durchaus sehen kann, vielmehr hat sein eher schwacher Charakter einiges zu dem Fehlurteil beigetragen, deshalb ist er aber nicht schuldig.

Ich kann es nicht nachvollziehen.

 

So, wie es ist, werden wir wohl nie herausbekommen, wer Recht hat. Ich glaube den zwei Gerichten bis zum schlüssigen Beweis für ein Fehlurteil, ihr glaubt dem Angeklagten.

 

Gruß

Goose

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Dieser Rolf F. ist doch längst ein Psychowrack.

 

Allein die Schilderung, wie er von diesen Pressehyänen geheztz wurde , sich verstecken mußte, fliehen mußte. Wie dann alles, aber auch alles in der "Blöd" gegen ihn ausgelegt wurde.

 

Wie Daimler mit ihm umgegangen ist.

 

Na glaubt Ihr denn, daß er selbst nach einem Freispruch wieder bei DC anfangen könnte, als wäre nichts gewesen? Naiv, oder?.

 

Der Typ ist ein Wrack, am Ende, bekommt nie wieder ein normales Leben hin, dank Bild.

 

Und da meint jemand, der würde nochmal ins Fadenkreuz treten? Freiwillig?

 

Netter Traum.

 

Kaimann

full ack!

 

Aber man sollte noch weiter denken. Der Axel Springer Verlag mit all seinen meinungsbildenden Blättern und Blättchen will ins große TV-Geschäft einsteigen (er ist ja schon drin, aber scheinbar nicht "groß" genug...) Das Kartellamt hegt Zweifel an dem Vorhaben, weil dadurch eine sehr einseitige Meinungsbildung entstehen könnte.

 

Nachzulesen auf 3 oder 4 Seiten im "Stern", aktuelle Ausgabe.

 

Einige weitere "Fälle": Schauspielerin Kekilli (Porno Vergangenheit), Charlotte Roche ("Fast forward" - eine in meinen Augen geniale Frau!) etc. etc. etc. All diese Menschen wurden dank "Bild" vorverurteilt und bewusst kaputt geschrieben, teilweise sogar mit Paparazzi-Fotos erpresst ("entweder Interview oder Foto in Bild") Völlig perverse Züge und das alles im Deckmantel der Pressefreiheit.

 

Außerdem: Wie soll ein arbeitsloser Rolf F. überhaupt noch in der Lage sein die Kosten weiterer Gerichtsverfahren zu zahlen?

 

Gruß

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@Goose

 

Wärst du bereit, zum Thema zwei konkrete Fragen zu beantworten ?

 

Frage (1): Hast du dir mal die Urteilsbegründung in den entscheidenden Punkten angesehen und versucht sie nachzuvollziehen ?

 

Der Punkt ist doch, dass es im Grunde überhaupt keinen positiven Beweis gibt, dass RF der Unfallfahrer war. Hat ihn jemand identifiziert ? Hat jemand sein Kennzeichen abgelesen ? NEIN !

 

Stattdessen wird das ganze Pferd sehr zweifelhaft von hinten aufgezäumt: Er soll es gewesen sein, weil

 

1.) alle 707 anderen in Frage kommenden Fahrer es angeblich nicht waren

2.) er zum Unfallzeitpunkt am Unfallort gewesen sein kann

3.) er sich durch sein charakterschwaches Verhalten in der Ermittlungsphase verdächtig gemacht hat

 

Ich denke, so weit sind wir uns einig. Oder habe ich irgendwas anderes übersehen, das gegen ihn spricht ?

 

Nun frage ich:

Wie viele Leute werden mit dem Argument verurteilt, dass es kein anderer gewesen sein kann ?

Wie viele Leute werden verurteilt, weil es möglich ist, dass sie zum Tatzeitpunkt am Tatort waren ?

Wie viele Leute zeigen charakterschwaches Verhalten, obwohl sie nicht schuldig sind ?

 

Frage (2): Bist du nicht auch der Meinung, dass schon die Grundstruktur dieser Argumentationskette - selbst wenn diese drei Argumente gesicherte Fakten wären - mindestens als schwach zu bezeichnen ist ?

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@Goose

 

Dann sind wir schon hier verschiedener Meinung. Ich finde, das würde selbst dann nicht reichen, wenn alle drei Säulen in sich sehr plausibel wären.

 

Aber selbst wenn wir das mal außer Acht lassen, betrachten wir die Plausibilität der Einzelpunkte:

 

(1) "Es kann kein anderer gewesen sein, weil das Fahrzeug ein CL war."

 

Wie du dich sicher erinnerst, wurde am Unfalltag nach einer "E-Klasse mit AMG-Auspuff" gefahndet. Dies basierte schon am Unfalltag auf den selben zwei Zeugen, die dann in den Prozessen dazu aussagten. Es kamen hier keine neuen Zeugen hinzu, dennoch hat sich das Fahrzeug mittlerweile in einen CL verwandelt. Allein das ist Beweis genug, wie unzuverlässig die heutige Annahme ist, dass es ein CL war.

 

Aber schauen wir uns näher an, wie es zu dieser Annahme kommt:

 

Der Auspuffzeuge (Muth):

 

Er hat am Unfalltag eine Skizze des Auspuffs angefertigt, die haargenau dem Auspuff eines SL gleicht. Keine anderer DC-Auspuff kommt seiner Skizze derartig nahe. Außerdem hat er als Fahrzeugtyp auf eine E-Klasse getippt.

 

Später hat er zufällig einen CL fahren sehen und der Polizei gemeldet, so ein Fahrzeug sei es gewesen.

 

Letzteres ist jedoch völlig unglaubwürdig. Wenn er eine E-Klasse so schlecht von einem CL unterscheiden kann, obwohl die wirklich sehr verschieden aussehen, dann kann er schon gar nicht einen CL von einem SL unterscheiden, denn die sehen fast gleich aus. Hätte er zufällig einen SL fahren sehen, dann hätte er sicher gemeldet, es wäre ein SL gewesen. Dann hätte nämlich auch seine zuvor angefertigte Auspuffskizze genau dazu gepasst.

 

Der Scheinwerferzeuge (Fiene)

 

Der Scheinwerferzeuge hat zwei getrennte runde Scheinwerfer gesehen, wie sie E-Klasse oder CL haben, im Gegensatz zu einem integrierten Hauptscheinwerfer der S-Limousine. Der SL hat aber ein Zwischending: Er hat durchaus zwei runde Scheinwerfer, die aber leicht in einander übergehen. Ansonsten sieht der SL dem CL zum Verwechseln ähnlich. Wenn man nun berücksichtigt, dass man sich in der vierten stundenlangen Vernehmung schließlich "auf diese Scheinwerfer [des CL] festgelegt" hat, wobei dem Zeugen nach eigener Aussage nicht wohl war, dann reicht das nicht, um SL-Fahrzeuge auszuschließen.

 

Nochmal: SL-Fahrer wurden nicht überprüft. Selbst wenn alle anderen zuverlässig überprüft wurden, ist Punkt 1 "Er muss es gewesen sein, weil es kein anderer war." nicht haltbar.

 

 

(2): "Er war zum Unfallzeitpunkt am Unfallort."

 

Fakten: Die Entfernung Tor 16 / Unfallort beträgt 83,5 km. Die Autobahn ist überwiegend auf :40: / :o begrenzt.

 

Wie ein Zeuge beobachtete fuhr der tatsächliche Unfallfahrer in der Baustelle direkt vor dem Unfallort vorschriftsmäßig.

 

Unfallzeitpunkt:

 

Zwischen "Spätestens 05:57 Uhr" (Zeuge F. auf Grund Beginn der Nachrichten auf Antenne 1) und 06:00 Uhr (Eingang Notruf).

 

Abfahrtszeitpunkt:

 

Tankzeitpunkt im Werk, 700 m vom Tor 16 entfernt: 05:22 Uhr. Danach will RF noch den Fahrersitz gereinigt haben.

 

Aussage des Pförtners: Kurz nach der Ausfahrt von RF wurde das zweite Tor geöffnet. Dies geschieht um 05:30 Uhr.

 

Der Pförtner erinnert sich an RF, weil dieser zurücksetzen mußte und dabei mit einem Rad auf den Bordstein fuhr. Es war erst eine Spur offen, und der Pförtner ließ zuerst ein Fahrzeug einfahren.

 

Selbst wenn RF den Sitz nicht gereinigt hat, kann er nach Schließen des Tankdeckels, Einsteigen, Starten, Losfahren, den 700 m im Werk und diesem Vorfall am Tor niemals vor 05:24 Uhr am Tor 16 draußen gewesen sein, wahrscheinlicher ist aber eine Ausfahrzeit von frühestens 05:28 Uhr, auf die sich das Amtgericht ja festgelegt hat.

 

Das Landgericht revidiert dies ohne stichhaltige Begründung. Es ignoriert in diesem konkreten Punkt bei der Zeitberechnung die Aussagen des Pförtners, spricht von einer Abfahrtszeit von 05:22 Uhr an der Tankstelle und vergleicht diese dann mit den Testfahrten der Ermittler ab Tor 16. Hier unterschlägt das Landgericht mindestens 2-6 Minuten. RF kann nun also realistisch zwischen 05:24 Uhr und 05:28 Uhr ausgefahren sein.

 

Der Unfall passierte also zwischen 29 Minuten (05:28 -> 05:57) und maximal 36 Minuten (05:24 -> 06:00 Uhr) nach RFs Ausfahrt.

 

Abhängig von der angenommenen Zeit ergibt sich nun, welchen Durchschnitt RF gefahren haben müßte:

 

29 Minuten: 173 km/h (plausible Zeitdifferenz zwischen Abfahrt RF und Unfall)

30 Minuten: 167 km/h

31 Minuten: 162 km/h

32 Minuten: 157 km/h

33 Minuten: 152 km/h

34 Minuten: 147 km/h

35 Minuten: 143 km/h

36 Minuten: 139 km/h (theoretisch maximle Zeitdifferenz zwischen Abfahrt RF und Unfall)

 

40 Minuten: 125 km/h (Testfahrt eines Sachverständigen mit +20 km/h über Limit)

41 Minuten: 122 km/h (Testfahrt der Ermittler mit +20 km/h über Limit)

 

Die Annahme von 36 Minuten ist nun schon extrem zu Ungunsten von RF gerechnet. Dennoch ist sie noch 4 bzw. 5 Minuten entfernt von der Testfahrt der Ermitller mit + 20 km/h über Limit.

 

Nochmal: Der Unfallfahrer fuhr in der Baustelle vor dem Unfallort nicht +20 über Limit sondern vorschriftsmäßig !

 

Und jetzt erklär mir noch mal, deine Aussage:

 

Das Urteil in sich ist schlüssig und nachvollziehbar.

:lol:

 

Alles was bleibt ist RFs charakterschwaches Verhalten, seine enttarnten Lügen usw. Aber wie gesagt: Das kann kein Grund sein, ihn zu verurteilen, das kann reiner Selbstschutz gewesen sein.

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Wie du sagtest: Das kann reiner Selbstschutz gewesen sein. Ich war nicht dabei, im Gegensatz zu den Richtern konnte ich mir keinen persönlichen Eindruck von ihm und den Zeugen machen.

 

Für zwei Gerichte haben die Indizien gereicht.

 

Da ich weiß, wie schnell ein Verfahren bei begründeten Zweifeln eingestellt wird, gehe ich davon aus, daß hier keine begründeten Zweifel vorlagen.

 

Aber wir drehen uns im Kreis. Wir werden hier wohl nie auf einen Nenner kommen, nicht mit dem Wissen, das wir vom Vorfall und den Verhandlungen haben.

 

Gruß

Goose

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Da ich weiß, wie schnell ein Verfahren bei begründeten Zweifeln eingestellt wird, gehe ich davon aus, daß hier keine begründeten Zweifel vorlagen.

Ich denke, das ist der Punkt. So hätte man hier verfahren müssen. Man tat es in diesem Fall nicht, weil man es unter dem öffentlichen Druck der Medien nicht gewagt hat.

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Da ich weiß, wie schnell ein Verfahren bei begründeten Zweifeln eingestellt wird, gehe ich davon aus, daß hier keine begründeten Zweifel vorlagen.

Ich denke, das ist der Punkt. So hätte man hier verfahren müssen. Man tat es in diesem Fall nicht, weil man es unter dem öffentlichen Druck der Medien nicht gewagt hat.

Und das glaube ich nicht. Ich denke nicht, daß sich ein Landgericht dem "Druck der Medien beugt".

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Gibt es dir auch nicht zu denken, dass das Gericht die Leistungsdaten des Fahrzeugs ("476 PS") aus der Presse abgeschrieben hat statt aus dem amtlichen Fahrzeugschein (500 PS) ?

Glaubst du, die haben den Artikel aus der Zeitung genommen und daraus die Daten abgeschrieben? Das glaube ich nicht wirklich.

 

Gruß

Goose

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Nein, das nicht, aber sie sind in diesem Punkt genauso der Medien-Story gefolgt wie in den anderen Punkten.

 

Das erste Urteil sprach Bild, dem folgten die andern Medien, denen folgte zuerst das AG und dann das LG.

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Das Urteil in sich ist schlüssig und nachvollziehbar.

@goose: sprechen wir vom gleichen Urteil? Lese doch einfach z. B. die Sätze 212ff, welche von @gm reingestellt worden sind, ganz neutral. Das ist nur ein Beispiel für das "Hinkonstruierte". Die Intension ist klar.

Oder laß Dich doch mal exakt auf die Darlegungen von @gm ein.

Du "glaubst" vieles nicht. Es passt offensichtlich nicht in Dein Heile-Weltbild von Paragraphen/Theorie/ehrwürdige Gerichte, daß ausgerechnet hier ein krummes Ding gelaufen ist.

:lol:

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Ich habe das Urteil gesamt gelesen. Ich denke, wir werden hier auf keinen Nenner kommen.

 

Du "glaubst" vieles nicht. Es passt offensichtlich nicht in Dein Heile-Weltbild von Paragraphen/Theorie/ehrwürdige Gerichte, daß ausgerechnet hier ein krummes Ding gelaufen ist.
Ebenso könnte man sich die FRage stellen, ob es nicht in dein Heile-Weltbild der "gefahrlosen Schnellfahrer" passt, daß er es war.

 

Aber das bringt hier nichts.

 

Gruß

Goose

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Koennten wir uns alle vielleicht darauf einigen, dass es eine Seite gibt, die sich sicher ist, das Utrteil ist ein Fehlurteil und eine andere Seite die da sagt, er wurde zweimal verurteilt, er verzichtet einfach auf alle Rechtsmittel (unter eventuell zu akzeptierenden Umstaenden) also ist es auch durchaus moeglich, dass er es gewesen ist. Warum er das so macht, kann nur Rolf F. persoenlich erklaeren, nicht vor der Kamera.

Beide Seiten sollten aufhoeren zu versuchen, die jeweils andere Seite mit allen Mitteln zu ueberzeugen.... :lol: Man akzeptiere einfach die Meinung des anderen...... :40:

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@HarryB

 

Aber sachlich diskutieren wird man das wohl noch dürfen.

 

So lange wir hier keine Urteilsbegründung hatten, konnte immer darauf verweisen, dass wir die Überzeugung des Gerichts ja nicht nachvollziehen können. Nun haben wir das Urteil, also was liegt näher, als der Sache nun endlich so fundiert nachzugehen, wie wir es in früheren Diskussionen eben nicht konnten.

 

@Goose

 

Für mich ist das hier im übrigen KEINE Glaubens- oder Weltanschauungsfrage. Auch ich kann nicht ausschließen, dass RF der Unfallfahrer war. Ich halte es nur für nicht sehr wahrscheinlich und bin entrüstet, wie die Gerichte der öffentlichen Meinung folgen. Das AG ging voraus und das LG wagt nicht, alles nochmal umzudrehen.

 

RF geriet in die Mühlen, weil er sich verdächtig verhalten und gelogen hat. Deshalb und nur deshalb hat man sich die Mühe gegeben, alles andere passend zu machen.

 

Aber was ist mit dem Teamleiter ? Der lügt doch (vermutlich) auch dass sich die Balken biegen: Er will um 04:30 Uhr gestartet sein und dann diesen langen Ritt mit einem Schnitt von 67 km/h angegangen haben ??? Warum hat es nicht ihn erwischt ? Und falls er es war, dann war er auch derjenige, der RF in Papenburg verrückt gemacht hat.

 

Also warum RF und nicht der Teamleiter ? Dies entscheidet sich letztlich an der flüchtigen Beobachtung eines Scheinwerfers im Rückspiegel. Reicht das aus ? Der Scheinwerferzeuge selber meint: Nein, man hätte RF nicht verurteilen können.

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Hallo zusammen,

 

wer schon selber einige male erlebt hat, was Gutachter, Polizisten und Zeugen so

von sich geben, kann nicht nachvollziehen, wie ein solches Urteil aufgrund dieser

Indizien gefällt werden kann.

 

Beispiel (hat nichts mit diesem Fall zu tun):

Es wurden einige Polizisten (nicht im Dienst) unter einem Vorwand auf einen Parkplatz

gelotzt und mit irgendwas belabert. Dann wurde ein Verkehrsunfall mit Handgemenge

und Fahrerflucht insziniert. Anschließend wurden die Polizisten nach den Unfallhergang

befragt. Fast alle Aussagen wichen in erheblichem Maße von der Wirklichkeit ab. Sogar

die Fahrzeugfarben wurden falsch genannt.

 

Und dann soll jemand, im Rückspiegel bei fahrendem Auto, Doppelscheinwerfer von

Fast-Doppelscheinwerfern und einen eckigen von einem fast-eckigen Auspuff unterscheiden

können? Völlig unglaubwürdig.

Die Zeugen wurden sogar unter Hypnose gesetzt und zur fraglichen Autonummer befragt.

Natürlich konnte die Nummer nicht komplett genannt werden. Bei der Nennung einer Ziffer

aber sagte einer der Ermittler "Jetzt haben wir ihn". Allerdings wurde nicht bedacht, dass

diese Ziffer auch in der Autonummer des Zeugen selber vorkam. Der einzige Beweis dieser

lächerlichen Aktion ist der, dass "Turbo-Rolf" mit allen Mitteln überführt werden sollte.

 

Meiner Meinung nach musste ein Schuldspruch her, egal wie. Es musste ja schließlich der

Tod einer jungen Mutter mit Kind gesühnt werden. Ob sich dadurch die Hinterbliebenen

besser fühlen kann ich nicht beurteilen. Sicher bin ich mir aber, dass ein Sündenbock gesucht

und in Rolf gefunden wurde. Egal ob er es nun war, oder nicht.

 

Viele Grüße

Roland

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Zu Deinem "tollen" Beispiel: ich hab das auch im TV gesehen. Leider hast Du mal eben so nebenbei unterschlagen, daß es sich bei den "Polizisten" um angehende, also in der Ausbildung befindliche und damit noch völlig unerfahrene Polizeianwärter handelte. Daß die idR genauso reagieren, wie der Ottonormalbürger, dürfte auf der Hand liegen. Erfahrene Cops sind da deutlich besser.

 

Auf Basis dieser Argumentation gehört Deine Meinung nur an einen Ort: in den Rundordner. Naja, hauptsache, auch mal etwas dazu gesagt zu haben, gell?! :blink:

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@Bluey

 

Daß die idR genauso reagieren, wie der Ottonormalbürger, dürfte auf der Hand liegen. Erfahrene Cops sind da deutlich besser.

Gut, dann sagen wir eben: Der Versuch entspricht der Beobachtungsgabe von "Ottonormalbürger". Die beiden Zeugen im A5-Fall waren ja auch nichts anderes.

 

Auf dieser Basis, sag mal ehrlich:

 

1.) Angenommen, ein Zeuge erzählt dir zuerst, er hätte eine E-Klasse mit AMG-Auspuff gesehen. Dann sieht er einen CL fahren, ruft dich an, und erklärt, es sei ein CL gewesen, würdest du dann ausschließen, dass es auch ein SL gewesen sein kann ?

 

2.) Kann man ein Urteil abhängig machen von einer im Rückspiegel von Ottonormalbürger flüchtig beobachteten Scheinwerferform ?

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1. nein, daß würde ich pers. nicht ausschließen.

 

2. nein, auch das allein würde ich pers. nicht für ausreichend erachten.

 

ABER: auch ich kenne längst nicht alle Fakten, die letztendlich zu einem Urteilsspruch geführt haben. Von daher maße ich mir auch nicht an, hier irgendeine Meinung zu vertreten. Und aus diesem Grund hab ich mich aus der bisherigen Diskussion auch (weitestgehend) herausgehalten.

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ABER: auch ich kenne längst nicht alle Fakten, die letztendlich zu einem Urteilsspruch geführt haben.

So lange wir die Urteilsbegründung hier nicht hatten, konnte ich dieses Argument gelten lassen, und habe mich auch weitgehend heraus gehalten.

 

Nachdem diese nun aber bekannt ist, gehe ich davon aus, dass alle relevanten Fakten, die zu dem Urteil geführt haben, in der Begründung niedergelegt sind.

 

Auf dieser Basis halte ich es nicht nur für legitim, das Urteil zu hinterfragen, es ist sogar im Sinne des Rechtsstaats erwünscht, dass dies getan wird. Insofern kann ich hier den Begriff "Anmaßung" nicht nachvollziehen. Nicht umsonst ist so eine Verhandlung öffentlich und auch das Urteil mit Begründung öffentlich bekannt.

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Hallo,

 

@Bluey

Du hättest den Bericht zu Ende ansehen sollen. Der Versuch wurde mehrmals durchgeführt,

u.a. mit Polizeianwärtern und "echten" Polizisten. Warum eigentlich sollten "Cops" deutlich

besser sein? Das Ergebnis des Tests war jedenfalls, dass erfahrene Polizisten etwas besser

abgeschnitten haben als andere, aber eben nur etwas.

Im übrigen kannst du bei mir eine andere Ausdrucksweise an den Tag legen. Deine jetzige

ist jedenfalls äußerst respektlos und völlig unangebracht.

 

Viele Grüße

Roland

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Beispiel (hat nichts mit diesem Fall zu tun):

Es wurden einige Polizisten (nicht im Dienst) unter einem Vorwand auf einen Parkplatz

gelotzt und mit irgendwas belabert. Dann wurde ein Verkehrsunfall mit Handgemenge

und Fahrerflucht insziniert. Anschließend wurden die Polizisten nach den Unfallhergang

befragt. Fast alle Aussagen wichen in erheblichem Maße von der Wirklichkeit ab. Sogar

die Fahrzeugfarben wurden falsch genannt.

 

Daher ist der Zeugenbeweis ja auch das unzuverlässigste Beweismittel.

 

Es sei denn ein Polizist ist Zeuge. :blink:

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Im übrigen kannst du bei mir eine andere Ausdrucksweise an den Tag legen. Deine jetzige ist jedenfalls äußerst respektlos und völlig unangebracht.

Ich fand und finde meine Ausdrucksweise Deinem Beitrag durchaus angemessen. Vielleicht solltest Du ihn Dir selbst noch einmal (kritisch) durchlesen um dahinter zu kommen, warum ich so und nicht anders schrieb.

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@Chris11

 

Darauf will ich nun nochmal zurückkommen:

 

Jeder, der mit einem etwas zügigeren Auto mal unterwegs war, kennt die Informationsform:

 

Vor ihm Überholender ist dran vorbei und macht einen Schwenker nach rechts. Also fährt

jeder von hinten kommende ausrollend oder leicht Bremsen weiter, statt auf die für einen konstanten Sicherheitsabstand notwendige Geschwindigkeit abzubremsen. Rechts neben dem Vordermann ist frei und er hat angedeutet, das er schon rüberzieht.

 

Trotzdem wird die nötige Vorsicht und Bremsabstand eingehalten, der auch bei völligem Fehlverfalten, oder plötzlichem technischem Defekt des Vordermann noch für ein sicheres Brems oder

Ausweichmanöver reicht. Das dies in dem Fall noch möglich war, wurde von den Gutachtern bestätigt.

 

An dem Punkt sehe ich das allerdings anders: Der Unfallfahrer hatte die Sache durchaus nicht im Griff. Lesen wir nochmal den Ablauf des Überholmanövers:

 

Während des Schlenkers des Kia nach rechts, bevor dieser nach links zurückgeschert sei, sei der Daimler-Chrysler links am Fahrzeug vorbei gefahren, äußerst links fahrend und dabei vom Mittelstreifen eine Staubwolke aufwirbelnd. Die beiden seien so dicht beieinander gefahren, dass er gedacht habe, die stoßen zusammen. Es habe nicht viel dazwischen gepasst.

 

...

 

Während des vorausgegangenen Schlenkers des Kia nach rechts und vor der Gegenbewegung nach links überholte der Angeklagte mit seinem Fahrzeug stark beschleunigend und den linken 75 cm breiten Seitenstreifen zum Mittelstreifen hin ausnutzend mit sehr geringem Seitenabstand den Kia und fuhr davon.

Der Kia hat zwar eine Bewegung nach rechts gemacht - warum auch immer - dabei die Spur aber nicht tatsächlich geräumt. Trotzdem hat sich der Unfallfahrer zwischen dem Kia und der Leitplanke durchgequetscht. Hätte er alles im Griff gehabt (einschließlich "völligem Fehlverhalten"), dann hätte er hier hinter dem Kia noch gefahrlos bremsen müssen. Nach den Zeugenaussagen war das Überholmanöver so eng, dass die Fahrzeuge auch hätten kollidieren können.

 

Erst daraufhin, also vermutlich vor Schreck nach diesem Manöver um Haaresbreite, folgte dann ja auch das verhängnisvolle Verreißen des Lenkrads nach rechts.

 

Hier bin ich allerdings der Meinung: So wie dieser Mercedesfahrer kann man nicht fahren, das ist riskant und rücksichtslos.

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Guest Chris11

@GM,

 

in dem alten Thread ist schon trefflich spekuliert worden. Die Aussagen der Zeugen, die am dichtesten dran waren, die Transitfahrer die nach eigenen Aussagen zwischen 100m und 400m dran waren, sind IMHO nicht sehr verlässlich. Warum sollte der Merzedesfahrer nur in diesem Fall rücksichtslos draufhalten, wo ihm vorher von allen Zeugen unauffälliges bis vorbildliches Verhalten bescheinigt wurde. Dieser Aspekt wurde weder während der Voruntersuchung des Falls noch in den Gerichtsverhandlungen berücksichtigt. Zeugenaussagen eines Ablaufs werden von dem später Geschehen + Presse und Öffentlichkeit normalerweise stark beeinflußt (Frau und Kind tot, Fahrer eines neiderzeugenden Sportwagens flüchtig). Kommt in dem Film aus gut raus. Nenn mir einen Grund, warum der Merzedesfahrer sein und anderer Leben in einer Situation völlig rücksichtslos aufs Spiel setzen sollte, wenn er vorher unter Beachtung von allen Beschränkungen niemandem aufgefallen ist.

Für den unterstellten Ablauf fallen meiner Meinung nach sowohl Rolf als auch der andere Testwagenfahrer aus. Daher ist entweder der Ablauf nicht vollständig rekonstruiert (wahrscheinlichere Variante) oder es war der große Unbekannte mit Persönlichkeitspaltung.

 

Nun, die Gerichte haben sich auf die Bildzeitungsversion geeinigt. Was soll man dann weiter philisophieren. Glücklicherweise hat sich die BAB fahrende Öffentlichkeit nach einem Jahr beruhigt. Kurz nach dem Unfall war der Teufel los, wenn man mit einem sichtbar leistungsstarken Fahrzeug unterwegs war.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Nenn mir einen Grund, warum der Merzedesfahrer sein und anderer Leben in einer Situation völlig rücksichtslos aufs Spiel setzen sollte, wenn er vorher unter Beachtung von allen Beschränkungen niemandem aufgefallen ist.

Sicher war das Manöver so nicht beabsichtigt.

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Mercedesfahrer schon im Heranfahren auf einen Spurwechsel spekuliert hat - was bei Einhaltung gewisser Grenzen und Sicherheitsheitsreserven grundsätzlich noch kein Fehler ist.

 

Dann ging er aber auf Grund der ersten Bewegung des Kia nach rechts ganz fest von diesem Spurwechsel aus, sodass er nur noch auf den Grünstreifen fahren konnte, als der Kia diese Bewegung unterbrochen hat und sogar wieder nach links gefahren ist.

 

Wie gesagt: Ich tippe hier nicht auf Absicht, aber der Fahrer hat sich bezüglich der Bewegung des Kia verrechnet, und mangels Sicherheitsreserven wäre er mit dem Kia fast kollidiert, es lag jedenfalls nicht mehr in seiner Macht, eine seitliche Berührung hier zu verhindern.

 

Offen bleibt für mich die Frage: Wann ist die Kia-Fahrerin letztlich "zu Tode" erschrocken ?

 

War es, als sie den Mercedes im Rückspiegel sah und daraufhin diesen Schlenker machte ?

Oder war es erst, als der Mercedes um Zentimeter mit einer Staubwolke links an ihr vorbeiflog ?

 

Tippen würde ich auf letzteres, das ist aber nicht so bedeutend. Die Fahrweise des Mercedes war so oder so der Auslöser dieses tödlichen Schrecks.

 

An einer neuen Diskussion, inwieweit ein Schrecken ohne Fahrzeugberührung kausal einen Unfall verursachen kann, will ich mich jetzt nicht erneut beteiligen. Persönlich meine ich, dass man das nicht pauschal verneinen kann. Auch dass die Frau auf dem Weg zum Baum nicht gebremst hat ist tragisch, hat aber in der Kausalitätkette imho auch eine untergeordnete Bedeutung. Zu dem ganzen Vorfall hätte es so ganz einfach nicht kommen dürfen.

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Guest Chris11

Hallo GM,

 

bei jedem Überholvorgang ist man irgendwann mal neben dem überholten Fahrzeug. Mir ist es auch schon passiert, das obwohl das überholte Fahrzeug schon ganz auf der nächsten Spur war, es unvermittelt wieder zurück kam. Ohne wirkliche Notwendigkeit. Wenn der jetzt aus Schreck den Abflug gemacht hätte, ware ich auch dann der Schuldige?

 

Zu der Kia Fahrerin, Freitags gabs von der Mutter den "neuen" gebrauchten Kia Sephia. Montag morgen war die Fahrerin tot. Einfach wenig wahrscheinlich, das ein erfahrener Testfahrer die Hauptschuld tragen soll.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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@Chris11

 

Wenn wir aber davon ausgehen, dass RF nun einmal nicht der Unfallfahrer war, dann ist die Person und das Fahrkönnen des Mercedesfahrers völlig offen. Im Extremfall kann es der Sohn gewesen sein, der trotz wenig Erfahrung mal Papas Sportwagen fahren durfte.

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Guest Chris11

Kann sein, ist alles Spekulation. Aber auch der wäre vorher völlig unauffällig gefahren. Meiner Meinung nach gibt es bei der Geschichte viel zu viele Dinge, die nicht zusammenpassen.

 

Das am Ende zwei Gerichte überzeugt sind, das Rolf der Täter war und vorsätzlich....

 

Bei der Faktenlage und nüchternen qualitativen Bewertung der Zeugenaussagen IMHO ein Skandal.

 

Auch das ungebremste Abschmieren über 105m hätte man mal näher untersuchen sollen. Warum z.B. jemand ohne weitere Gegenwehr (über 3 Sekunden) in eine Baumgruppe schleudert.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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