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Stehplätze Im Schulbus?


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Frage:

 

Dürfen Personen (in diesem Fall Kinder) in einem Linienbus (in diesem Fall Schulbus) stehen?

 

Gibt es hierfür eine Vorschrift?

 

 

Hintergrund: Einige Leute in meinem "Dorf" regt es auf, dass der Schulbus meist überfüllt ist und die Kinder, dann im Bus (fast vorne beim Busfahrer) stehen müssen.

 

Beipspiel:

 

Schulbus - max zu befördernde Personen laut fahrteugschein: 40

Sitzplätze 20

 

 

Wieviele Kinder dürfen im Schulbus mitgenommen werden?

 

Gruß Jörg

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§ 22 BOKraft Stehplätze

 

(1) Stehplätze sind nur zulässig, wenn das Fahrzeug im Obusverkehr oder im

Linienverkehr mit Kraftomnibussen eingesetzt wird.

 

Nun muss geklärt werden, was Linienverkehr ist:

 

§ 42 PBefG (Personenbeförderungsgesetz)

Begriffsbestimmung Linienverkehr

 

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.

 

 

§ 43 PBefG

Sonderformen des Linienverkehrs

 

Als Linienverkehr gilt, unabhängig davon, wer den Ablauf der Fahrten bestimmt, auch der Verkehr, der unter Ausschluß anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von

 

1. Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr),

2. Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten),

3. Personen zum Besuch von Märkten (Marktfahrten),

4. Theaterbesuchern

 

dient. Die Regelmäßigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Ablauf der Fahrten wechselnden Bedürfnissen der Beteiligten angepaßt wird.

 

Also ist es grundsätzlich zulässig, einen Schulbus mit Stehplätzen einzusetzen und diese auch nutzen zu lassen.

 

Natürlich muss der Busfahrer die Beförderung der Kinder nach § 13 BOKraft ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Beförderung eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt. dieses kann z.B. der Fall sein, wenn der Bus so voll ist, daß kein Sitzplatz mehr vorhanden ist, andererseits aber das Schulkind auch keine Möglichkeit hat, sich irgendwo einen sicheren Halt zu verschaffen.

 

Gruß

Goose

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Guest lichterloh

Was ich mich nun frage nach diesem tollen Posting von Mark-RE, zählen Stehplätze nun zusätzlich?

Ich denke nicht, denn wenn laut Schein max. 40 Personen befördert werden, dann sind da doch wohl *alle* möglichen Plätze enthalten. Sei es nun aufm Gang, bei Oma auf dem Schoß oder die 3-Klässler in der Hutablage :blink:

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Im Fahrzeugschein sind unter Ziffer 11 die Zahl der Stehplätze und unter Ziffer 12 die Zahl der Sitzplätze angegeben. Beides zusammen ergibt die Gesamtzahl der Plätze im Bus.

Ferner findet sich unter Ziffer 15 das zulässige Gesamtgewicht. Dieses abzüglich des unter Ziffer 14 zu findenden Leergewichts ergibt die Gesamtmasse der zu befördernden Personen.

 

Gruß

Goose

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Guest NiliQB

Der Fahrer zählt nicht als Fahrgast.

 

Je nach Landkreis ist es vor dem Einrichten von Stehplätzen auch u.U. zulässig, kleine Kinder (bis etwa 10 Jahre) nötigenfalls zu dritt auf eine 2-er Sitzbank zu setzen.

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Guest NiliQB

Maximalzahl Fahrgäste = 40, davon 20 Sitz und 20 Steh, zzgl 1 Fahrer

 

oder eben je nach Landkreis 30 Sitz (je 3 auf 2er Sitzbank bei kleinen Kindern) + 10 Steh, Gesamtzahl dennoch 40 Fahrgäste, wobei der Fahrer nie mitzählt.

 

Stehplätze im Schulbus sind, wie bereits erwähnt, erlaubt, allerdings bei stehenden Fahrgästen vmax = :kopfschuettel:

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