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Scheckheftgepflegt - Was Bedeutet Das Eigentlich ?


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Guten Abend Community !

 

Habe mir vor einigen Tagen einen neuen Gebrauchten zugelegt, als Ersatz für meinen in die Jahre gekommenen Erstwagen. Da ich vor einigen Monaten bereits einen Neuwagen geleast habe, musste nun was preisgünstiges her.

 

Bin bei meinem Opelhändler fündig geworden: Ein schöner Passat Limousine 1.8 Automatik, top gepflegt, 86.000 km runter. Ich sah ihn und musste ihn haben :rolleyes: . Die Konditionen waren mit dem Händler schnell ausgehandelt. Aktuelle Inspektion wird durchgeführt, der Wagen bekommt eine neue HU/AU plus einen Satz Winterreifen. Habe ihn dann am Mittwoch abgeholt und bin erstmal schön 100 Kilometer spazieren gefahren. Ich war und bin begeistert. Ich muß es leider zugeben: Kein Vergleich zu einem Opel gleichen Baujahres. Da liegen Welten zwischen.

 

Jetzt hatte ich langes Wochenende und hatte ein wenig Zeit zum cruisen. Bin dann eines Nachts über die BAB gefahren, ca. 150 km/h schnell und dann passierte es: Beim Wiedereinscheren nach einem Überholvorgang geriet der Wagen leicht ins Schlingern. Genauer gesagt rutschte er mit dem Heck hinten leicht weg. Bin kurz vom Gas und hab sonst nichts weiter gemacht. Nach 2 Sekunden war der Spuk vorbei, der Wagen wieder in der Spur. Zurück blieb ein flaues Gefühl im Magen. Jetzt muß ich dazu sagen, das meine Frau sich schon ein wenig über die mangelnde Härte des Wagens beklagt hatte. Mir war das auch schon aufgefallen, besonders nach dem Bremsen bis zum Stillstand neigt der Wagen zum Nachschwingen, besonders im Heckbereich. Ich verdächtigte die Stoßdämpfer hinten und konsultierte einen befreundeten Automechaniker. Der bestätigte meine Vermutung: Die hinteren Dämpfer sind hin.

 

Jetzt wundere ich mich natürlich ein wenig. Der Wagen ist letzte Woche durch die Inspektion gegangen und der TÜV Nord hat lediglich Bremsscheiben und Bremsleitungen vorne bemängelt (wurde von der Werkstatt behoben). Was wird denn eigentlich bei so einer Inspektion geprüft ? Müsste so ein sicherheitsrelevanter Mangel nicht auffallen und behoben werden ? Und wieso ist das dem TÜV nicht aufgefallen ? Oder stimmt das, das die Dämpfer nicht zum Prüfprogramm gehören ?

 

Der Wagen hat ein Jahr Gebrauchtwagengarantie. Ich werde natürlich morgen direkt den Händler aufsuchen und meinem Ärger Luft machen sowie umgehende Nachbesserung verlangen. Sollte hier die Garantie nicht greifen, kann ich mich ja auf die Gewährleistungspflicht berufen. Ich finde es schon ein starkes Stück, das der Händler den Wagen in dem Zustand verkauft hat. Man überlege sich, was hätte passieren können, wenn der Wagen richtig ins Schleudern geraten wäre.

 

Schonmal danke für hilfreiche Tipps und Anregungen zu dem Thema.

 

MfG

!Xabbu

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Ich glaube nicht, daß Du die defekten Stoßdämpfer kostenlos ausgetauscht bekommst. Schließlich sind das Verschleißteile! Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall.

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@Bluey

Schließlich sind das Verschleißteile!

Ja, aber das sind Bremsen auch. Würdest du ein Auto verkaufen, wenn die Bremsen nicht funktionieren würden ? Ich glaube kaum. Ich muß mich doch drauf verlassen können, das der Wagen in einem verkehrssicheren Zustand übergeben wird. Und mit schrottigen Dämpfern ist der Wagen alles andere als sicher ! Es geht ja nicht um eine defekte Türdichtung oder sowas. Ich denke, das hier klar die Gewährleistungspflicht greift. Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler.

 

MfG

!Xabbu

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Tja, ich weiß es nicht. Aber ich meine da mal irgendwas gehört zu haben, daß bei Fz.-Teilen, die dem allgem. Verschleiß unterliegen, keine Gewährleistung gibt.

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Mit 86 000km dürften die Stoßdämpfer noch lange nicht so stark nachlassen, das der Wagen aufschaukelt. Da müssten schon erhebliche erschwerte Betriebsbedingungen gewesen sein, oder der Kilometerstand stimmt nicht. In dieser Richtung würde ich mal schauen.

 

Wie alt ist der Wagen?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich würde es auch auf jedenfall versuchen, denn du hast ja die Gebrauchtwagengarantie.

 

Bei meinem Audi war 1 Monat nach dem Kauf der Luftmassenmesser kaputt. Der Händler hats gezahlt. Und dann auch noch die Bremsen. Die hat er auch gezahlt.

 

Bei der Inspektion werden nur die Sachen nachgeschaut die eben bei der bestimmten Kilometerzahl fällig sind.

Dem TÜV hätte es allerdings schon aufallen müssen.

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Hab mich mal etwas umgeschaut und folgendes gefunden:

Mängelgewährleistung

 

Durch den im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 neu in das Gesetz eingefügten § 433 Absatz 1 Satz 2 BGB wird klargestellt, dass der Verkäufer dem Käufer die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Sofern die Kaufsache einen Mangel in Form eines Sach- oder Rechtsmangels aufweist, liegt somit eine Verletzung der den Verkäufer treffenden Pflicht aus dem Kaufvertrag vor. Es kann dann nach den im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 neu in das BGB aufgenommenen Bestimmungen Gewährleistung verlangt werden.

 

Für die in der Praxis äußerst bedeutsame Frage nach Sachmängeln bestimmt der im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 neu gefasste § 434 BGB, dass die Kaufsache dann frei von Sachmängeln ist, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit zur Beschaffenheit keine Vereinbarung getroffen wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Sofern eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht ermittelt werden kann, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und die übliche Beschaffenheit aufweist. Bei Kraftfahrzeugen besteht die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung regelmäßig darin, mit dem Fahrzeug Fahrten im Straßenverkehr durchzuführen wobei regelmäßig verlangt werden muss, dass sämtliche Einrichtungen des Fahrzeugs ordnungsgemäß funktionieren.

Quelle: strafzettel.de

 

Bei gebrauchten Kfz beträgt die gesetzliche Gewährleistung ein Jahr.

 

Ich werde den Händler morgen auf den Zahn fühlen. Wenn er dumm macht, werde ich von meinem 14-tägigem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Wagen zurückgeben. Mal gucken, wieviel er für einen guten Kunden zu tun bereit ist :rolleyes: .

 

@hartmut

 

Der Wagen ist Baujahr '97. Laut Fahrzeugbrief 1. Hand. Der Besitzer war ein über 70jähriger Mann, der die Kiste gehütet hat wie seinen Augapfel. Hat ihn dann für einen neuen in Zahlung gegeben. Lückenloses Scheckheft vom VW-Vertragshändler liegt vor. Ich habe keine Gründe anzunehmen, das der Tacho manipuliert wurde.

 

@blondy

 

Wo finde ich denn eine Liste, was der TÜV alles kontrollieren muß ?

 

MfG

!Xabbu

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Nachtrag.

 

Ich will den Wagen ja ein wenig aufmöbeln. Ein neues Fahrwerk wäre schon klasse :rolleyes: . Werde mal versuchen, dem Händler den Einbau eines schönen Fahrwerks schmackhaft zu machen nach dem Motto: Teile- und Einbaukosten minus den Kosten für den Dämpferwechsel. Ich spare was dabei und der Händler verdient auf der anderen Seite etwas extra. Damit ist jedem gedient und alle gehen zufrieden aus der Sache raus. Wenn er darauf nicht eingeht, kann ich ja immer noch die Gewährleistungsmasche durchziehen.

 

MfG

!Xabbu

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Wo finde ich denn eine Liste, was der TÜV alles kontrollieren muß ?

Ich weiß nicht ob es da eine List gibt.

 

Es gibt ein gewisses Pflichtprogramm das der Prüfer machen muss. Das sind im Normalfall bis zu 50 Positionen die der Sachverständige unter die Lupe nehmen muss. Von Bremse und der Lenkung über das Fahrwerk und die Lichttechnischen Einrichtungen bis zum Rahmen, den Sicherheitsgurten und den Scheinwerfern...

 

Quelle

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Mein 3,5-Jahre junger Bora Variant hat 107000 km auf der Uhr und das Sportfahrwerk von VW (20 mm tiefer). Die Stoßdämpfer sind 1a und das bei nicht gerade "opamäßiger" Fahrweise.

 

Also ist es schon erstaunlich, dass bei deinem Opa-Passat die Dämpfer kaputt sein sollen. :rolleyes:

 

Ich will den Wagen ja ein wenig aufmöbeln. Ein neues Fahrwerk wäre schon klasse

Ist sehr zu empfehlen, die Serienfahrwerke von VW sind viel zu schwammig! :cop01:

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@Hase

Also ist es schon erstaunlich, dass bei deinem Opa-Passat die Dämpfer kaputt sein sollen.

Nun, wenn ich hinten auf das Heck drücke, wippt der Wagen 3-4 mal nach. Bei guten Dämpfern sollte er das nicht machen. Ich weiß nicht, welche Dämpfer da verbaut sind. In meiner alten Werkstatt sprachen sie davon, das die Dämpfer alle sechzig- bis achtzigtausend Kilometer getauscht werden sollten. In meinem alten Opel sind die getauschten nun schon seit über 80.000 drin und das Auto liegt wie ein Brett auf der Straße.

 

Mfg

!Xabbu

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Guest Pferdestehler

Beim Passat dürften 80.000km durchaus normal sein, ist ein recht schweres Auto. Zudem gehen Dämpfer auch mal eben so kaputt, ohne daß sie ewig lange gelaufen sein müssen. Sind normale Verschleißteile, kosten auch nicht die Welt, gerade an der Hinterachse sind sie zudem recht einfach austauschbar, teilweise ohne Federspanner.

 

Ich kann nur davon abraten, sich auf irgendwelche Händleraussagen oder geduldige Papiere zu verlassen, wenn man ein Auto kauft. Im Zweifelsfall alles Makulatur. Den Wipptest sollte man beim Gebrauchtwagenkauf IMMER selbst machen. Vermeidet Ärger.

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Der TÜV hat bei meinen Autos noch nie die Stoßdämpfer offensichtlich kontrolliert. Vielleicht meint der Prüfer, dass er dies beim Hineinsetzen des Autos bemerkt.

 

Scheinbar habe ich aber auch einen geringen Verschleiß an Stoßdämpfern. Mit meinen bisherigen Fahrzeugen bin ich im Schnitt 120 Tkm gefahren und habe nie die Stoßdämpfer wechseln lassen. Dabei lasse ich diese jährlich bei einem Reifenhändler überprüfen, der auch Stoßdämpfer vertreibt. Ich denke, dass der Händler schon aus Eigeninteresse eher zu einem vorzeitigen Austausch raten würde.

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Hallo !Xabbu!

 

hier mal eine Checkliste was alles nach STVZO geprüft wird (werden sollte):

 

Fahrgestell-Nr. (Übereinstimmung Fahrzeug & Fahrzeugschein)

Abblendlicht, Scheinwerferstellung

Standlicht

Fernlicht

Blinker links / rechts, vorne / hinten, seitlich

Warnblinkanlage

Rückleuchten

Kennzeichenbeleuchtung

Bremslicht

Rückfahrscheinwerfer

Nebelschlussleuchte

alle evtl. zusätzlich montierten Leuchten (Nebelscheinwerfer etc.)

Instrumentenbeleuchtung inkl. Kontrollleuchten

Hupe

Frontscheibe (Beschädigungen und / oder Beieinträchtigungen im Sichtfeld des Fahrers

Scheibenwischer & Waschanlage

Innen und Aussenspiegel - Prüfung auf Sprünge und blinde Stellen

Motor (Ölaustritt)

Batterie (Befestigung und Abdeckung)

Karosserie (Durchrostungen)

Stoßdämpfer und Federn, Lenkmanschetten, Lenkspiel

Räder / Reifen (zulässigkeit, Profiltiefe muss min. 1,6 mm betragen und die Reifen dürfen nicht ungleichmässig abgefahren sein, ebenso dürfen die Reifen keine äußeren Schäden aufweisen

Bremsen (Bremsenprüfstand)

Abgasanlage (Beschädigung, Durchrostung)

Verbandskasten , Warndreieck

 

Sofern Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind werden diese auch überprüft (Anhand des Fahrzeugscheines wird überprüft ob die Veränderungen eingetragen sind)

 

Ralph

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Nun, wenn ich hinten auf das Heck drücke, wippt der Wagen 3-4 mal nach. Bei guten Dämpfern sollte er das nicht machen.

Empfehlung: Bei TÜV / Dekra / GTÜ gibts spezielle Anlagen für den Stoßdämpfertest (so ne Art Rüttelplatte). Anhand der Ergebnis-Werte kann festgestellt werden, ob die Dämpfer tatsächlich defekt sind.

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Die Konditionen waren mit dem Händler schnell ausgehandelt. Aktuelle Inspektion wird durchgeführt,

Solche Inspektionen vor Übergabe eines Gebrauchtwagens darf man nicht ganz ernst nehmen, da geht es mehr um den Stempel, den er dir spendet. Wobei ich auf einen Opel-Stempel in einem VW-Serviceheft sowieso nicht den großen Wert legen würde.

 

Ansonsten werden dabei nur offensichtliche Sachen gemacht, das Öl und der Filter werden sicher auch noch gewechselt, aber das war's dann.

 

Trotzdem kannst du dich auf die Inspektion berufen: Alles was bei einer Inspektion zu kontrollieren ist, muss auch innerhalb der Toleranzen sein, sonst muss der Händler nachbessern. Da mußt du eben selber hinterher sein.

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Also: Heute war ich nach der Arbeit beim Händler, die Werkstatt hatte natürlich schon zu :blink: . Hab dem Verkäufer das Problem geschildert und auch den Wipptest vorgeführt. Es folgte nur ein müde-süffiziantes Lächeln und der Kommentar, das dieser Test aus den 50er Jahren stamme und nicht mehr zeitgemäss und aussagekräftig sei. Da müsse der Wagen auf den Prüfstand. Er wolle das Problem mit der Geschäftsleitung besprechen, man werde sicher eine Lösung finden. Wir vereinbarten einen Termin in zwei Tagen, wo dann die Dämpfer gecheckt werden.

 

Bin nach dem Gespräch zum Boschdienst gefahren. Leider hatten die keine Rüttelplatte, doch der Meister höchstselbst hat den Wipptest durchgeführt...einmal...nocheinmal...dann der Kommentar:"Jo, die Dämpfer scheinen hin zu sein !"

 

Jetzt wird meine Frau morgen zum TÜV fahren und die Dämpfer dort testen lassen. Das Meßprotokoll werde ich mir dann zum Termin in zwei Tagen in die Tasche stecken. Mal gucken, was die auf ihrem Prüfstand herausbekommen. Und dann gehts zum Schw***vergleich, bildlich gesprochen. :o

Wobei ich auf einen Opel-Stempel in einem VW-Serviceheft sowieso nicht den großen Wert legen würde.

Die haben nicht nur Opel, sondern gehören einer grösseren Kette freier Werkstätten an. Angeblich seien sie von VW lizensiert, die Inspektionen nach Werksvorgabe durchzuführen. Nachprüfen kann ich das natürlich nicht. Ölwechsel, Kühlflüssigkeitswechsel und neue Zündkerzen hat es gegeben (Aufkleber im Motorraum).

 

MfG

!Xabbu

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Update.

 

War gestern in einer kleinen freien Werkstatt und habe die Dämpfer testen lassen. Ergebnis: Alle vier Dämpfer sind komplett hinüber und müssen getauscht werden.

 

Bin mit diesem Ergebnis in der Tasche zum Händler gegangen. Der hat auf seinem Prüftstand ebenfalls festgestellt, das alle vier Dämpfer hin sind, besonders die hinteren und dort auch seitendifferent. Ich habe daraufhin den Verkäufer um ein Gespräch gebeten. Er war etwas verwundert, als ich eine Nachbesserung auf Kosten des Hauses forderte. Man habe immerhin schon einiges in den Wagen investiert und außerdem sei er ja anstandslos über den TÜV gegangen mit den Dämpfern. Er fragte mich, was ich den noch wolle und wie ich mir das eigentlich vorstelle ? Ich brachte das Stichwort Gewährleistung, worauf er nicht wirklich beeindruckt war. Man habe ja kein 100% intaktes Auto vereinbart, sondern lediglich die Inspektion und den TÜV :kopfschuettel: . Die Dämpfer seien nunmal Verschleißteile und die gehen irgendwann kaputt. Ich entgegnete, das es verwunderlich sei, das die Kollegen aus der Werkstatt überhaupt nicht bemerkt hätten, das die Dämpfer defekt seien. Daraufhin kam nur ein:"Na und ? Wir haben schon genug in den Wagen investiert." Er fragte mich dann noch, ob ich allen Ernstes glauben würde, das mir das Autohaus vier nagelneue Dämpfer schenken würde ? Ich kürz das hier mal ab...

 

Das Angebot des Autohauses wie folgt: Einbau/Arbeitsstunden übernimmt das Haus, Teile bekomme ich zum Einkaufspreis. Der Händler verdient also nichts daran. Nach kurzer Bedenkzeit habe ich folgenden Deal vorgeschlagen: Statt der Dämpfer bauen sie mir ein Sportfahrwerk ein, die Teile zahle ich. Damit war der Händler einverstanden.

 

Ich habe dann vorhin noch eine telefonische Rechtsberatung bei einem ADAC-Vertragshändler in Anspruch genommen. Die Aussage war ernüchternd. Er hat mir geraten, das Angebot anzunehmen, da es das beste sei, was ich rausholen könnte. Die Gewährleistung beschränkt sich nur auf Mängel zum Zeitpunkt des Kaufes. Und was ein Mangel ist, sieht ein Richter ganz anders als der Kunde. So gibt es eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes, in der es um eine defekte Bremsanlage bei einem sechs Jahre alten Gebrauchtwagen mit 80.000 km auf dem Tacho ging. Der Kunde forderte die Nachbesserung der Bremse mit Verweis auf die Gewährleistung bei einem offentsichtlichem Mangel. Die Klage wurde abgewiesen. Die Richter sahen eine defekte Bremse nicht als Mangel im juristischen Sinne an. Bei der Kilometerleistung sei es ganz normal, das so ein Verschleißteil kaputt geht. Da müsse der Kunde mit rechnen und die Kosten selber übernehmen. Wohlbemerkt: Der Defekt bestand schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Fazit: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs nicht viel wert, in meinen Augen. Ich habe das Auto seit einer Woche und bereits eine erste Reparatur mit ca. 250,- € Kosten zu verbuchen, trotz Garantie und Gewährleistung. Ein Händler kann einem also theoretisch den letzten Dreck verkaufen, solange die Defekte keine Mängel im juristischem Sinne darstellen. Der Anwalt empfahl mir daher, stets einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn man ein Fahrzeug in die enge Wahl genommen hat. Die Kosten belaufen sich auf ca. 50-75 € und seien sicherlich nicht fehlinvestiert. Man bekommt dann auch einen realistischen Wert des Fahrzeugs genannt und kann mit diesen Argumentationsverstärkern besser in die Preisverhandlungen gehen.

 

Ein Tip, den ich beim nächsten Gebrauchtwagenkauf sicherlich beherzigen werde - wenn ich mir einen Wagen privat kaufe. Ein Händler kriegt mich nicht mehr zu sehen ! Außer überteuerten Preisen hat man dort keine wirklichen Vorteile gegenüber dem Kauf von einer Privatperson.

 

MfG

!Xabbu

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Ein Tip, den ich beim nächsten Gebrauchtwagenkauf sicherlich beherzigen werde - wenn ich mir einen Wagen privat kaufe. Ein Händler kriegt mich nicht mehr zu sehen ! Außer überteuerten Preisen hat man dort keine wirklichen Vorteile gegenüber dem Kauf von einer Privatperson.

Wohl wahr. So einen Händler würde ich nie wieder aufsuchen. :kopfschuettel:

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@Xabbu

 

Bin da jetzt auch kein Rechtsexperte, aber beinhaltet die vereinbarte Inspektion nicht vielleicht doch die Prüfung der Dämpfer mit Austausch bei Verschleiß ? Wenn es Verschleißteile sind müßte das doch so sein. Und wieviel er in den Wagen schon investiert hat interessiert keine Sau.

 

Wie auch immer: Zu einem freien Händler würde ich niemals gehen. Da sind die Vertragshändler immerhin noch etwas besser. Man muss da zwar auch aufpassen, aber so unverschämt wie dein Vertragspartner ist mir noch kein Audi-Händler gekommen.

 

Richtig miese Erfahrungen haben wir bisher nur bei BMW gemacht. Bei MB ist auch nicht alles Gold was glänzt, aber besser als BMW sind die allemal.

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Guest Chris11

Bei 4 platten Dämpfern bei 80Tkm würde ich diese KM Angabe doch stark in Zweifel ziehen. Was macht der Rest des Fahrzeugs den KM-mässig für einen Eindruck.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Update.

 

Habe morgen einen Termin beim Anwalt. Konnte diese ganzen Ausführungen des vorherigen Anwalts nicht ganz glauben und habe mir von der Anwaltskammer einen Anwalt mit Interessenschwerpunkt Vertragsrecht nennen lassen. Mit diesem habe ich ein sehr informatives telefonisches Gespräch gehabt und er stellt die Sachlage ganz anders da. Ich sei seiner Meinung nach eindeutig beschissen worden ! Der Händler müsse selbstverständlich die Kosten übernehmen im Sinne der Gewährleistungspflicht. Der Schaden habe bereits bei Übergabe bestanden und da spiele es keine Rolle, ob Verschleiß oder nicht. Den Verschleiß habe ja nicht ich verursacht, sondern der Sachmangel bestand schon vorher. Damit steht der Händler dafür gerade.

 

Werde dem Anwalt morgen ein Mandat erteilen und dann soll er die Kuh fliegen lassen. :30:

 

Demnächst mehr auf dieser Welle.

 

MfG

!Xabbu :lol:

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Wer ein Auto von einem Privatmann kaufen will, sollte die Angabe, das Fahrzeug sei scheckheftgepflegt, nicht überbewerten. Der Verkäufer übernimmt damit nur die Gewähr dafür, dass die nötigen Inspektionstermine eingehalten wurden.

 

Ob die ausführende Werkstatt sich beim Überprüfen des Autos strikt an die Vorgaben des Herstellers hielt, kann der private Verkäufer auch nicht garantieren.

 

Da Du das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast, hast Du gute Chancen aufgrund der Gewährleistung.

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  • 2 weeks later...

Update.

 

Habe, nachdem ich ein Wochenende drüber gegrübelt habe, einen Anwalt mit Interessenschwerpunkt Vertragsrecht eingeschaltet. Der hat die Sache ganz klar gesehen: Der Händler muß den Schaden auf seine Kosten nachbessern. Gesagt und einen netten Brief geschickt ;) .

 

Der Händler rief mich noch an dem Tag an, wo das Anwaltgeschreibsel bei denen eingetrudelt ist. Man fragte mich, wann ich denn das Fzg. vorbeibringen wollte, damit sie die Teile bestellen können. Wir haben einen Termin vereinbart und ich erhielt vier nagelneue Gasdruckdämpfer inkl. Einbau auf Kosten des Händlers.

 

MfG

!Xabbu :)

 

P.S. Besser erstmal einen Kaffee trinken, ehe man postet :nolimit: ...das mit dem Anwalt hab ich ja bereits geschrieben, ich Trottel.

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Der Händler rief mich noch an dem Tag an, wo das Anwaltgeschreibsel bei denen eingetrudelt ist. Man fragte mich, wann ich denn das Fzg. vorbeibringen wollte, damit sie die Teile bestellen können. Wir haben einen Termin vereinbart und ich erhielt vier nagelneue Gasdruckdämpfer inkl. Einbau auf Kosten des Händlers.

Na bitte, geht doch. :blink:

 

Wer zahlt den Anwalt? Deine RSV oder die Werkstatt?

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@Hase

 

Warte erstaml ab, wenn die noch auf ihre Kosten den Zahnriemen wechseln. Mein Anwalt hat schon sowas angedeutet. Morgen haben ich ein Gespräch diesbezüglich. Der Werkstattmeister hat mir nämlich im Gespräch gesagt, der Zahnriemen müsse gewechselt werden. Folgt man der Argumentation meines Anwalts, ist dies ein Mangel, der schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Und da meine RSV die Kosten übernimmt :koch: ...

 

Rock 'n roll :P .

 

MfG

!Xabbu

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Warte erstaml ab, wenn die noch auf ihre Kosten den Zahnriemen wechseln.

Dann reklamiere auch gleich mal die Zündkerzen, Scheibenwischergummi.

 

Also wenn das Fahrzeug nach Scheckheft gewartet wurde, war der Zahnriemenwechsel noch nicht fällig. Gerissen wird er wohl nicht sein.

 

Übertreiben sollte man es auch nicht :koch:

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut

 

So ein Zahnriemenwechsel bei einem Passat 3b ist kein Pappenstiel. Kosten belaufen sich auf ca. 600-700 €. Gleich so ein Posten kurz nachdem ich den Wagen gekauft habe ? Ich glaub ich spinne ! Und bedenke: Der Wagen wurde ja in Zahlung genommen im Rahmen eines Neuwagenkaufs. Glaub mal, das die das alles als Wertminderung abgezogen haben vom Vorbesitzer.

 

@Hase

 

Soll mir nur recht sein. Der hat sowieso bereits einen Kunden verloren. Und wer mir ans Bein pisst... :lol:

 

MfG

!Xabbu

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@!Xabbu

 

Du solltest dir mal vor Augen führen, Du hast eine alte Schüssel gekauft und keinen Neuwagen. Und der Zahnriemen bei einem Passat müsste nach meinen Kenntnisstand bei 90 000km geprüft werden, nicht notwendigerweise ausgetauscht werden, erst bei 120 000km. Falls er dann fällig sein sollte, ist das dein Bier, und nicht des Händlers. Sonst könntest Du auch gleich alle anderen Verschleißteile, seien es Bremsbeläge oder Reifen auch reklamieren. Schreist Du auch nach Garantie wenn eine Glühbirne ausfällt. Wie wärs noch mit einer kleinen Generalüberholung, mit Sitze austauschen und einer Neulackierung.

 

Wenn man schon meint sparen zu müssen und einen Gebrauchten kauft, sollte man keinen Neuwagen erwarten.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut

 

Der Werkstattmeister himself hat mir gesagt, der Zahnriemen müsse gewechselt werden, spätestens bei 90.000 km. Wenn ich als Gebrauchtwagenhändler einen Wagen mit einem Jahr Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung für teuer Geld verkaufe, sollte ich solche Sachen im Vorfeld ausschließen. Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber dieses netter Verbraucherschutzgesetz erlassen. Und das ist genau der Grund, warum ich meinen Gebrauchten nicht bei einem Privatmenschen gekauft habe, sondern einen zertifizierten KFZ-Händler aufgesucht habe. Ich hätte den Wagen bei einem Privatverkäufer um einiges billiger bekommen. Selbst wenn man die zu erwartenden Reparaturkosten einrechnet. Doch ich wollte mir nervige und kostspielige Folgen ersparen und bin lieber zu einem Händler gegangen. Nun wurde ich in meinen Augen ziemlich beschissen und wehre mich zurecht.

 

MfG

!Xabbu

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Guest Pferdestehler

Sehe ich nicht so. Es ist schlicht die Verpflichtung des Käufers, die einfache Frage vor dem Kauf zu stellen: "was ist mit dem Zahnriemen?"*. Das wäre wirklich nicht zuviel verlangt und kostet schlicht gar nichts! Es dürfte auch allgemein bekannt sein, daß unter anderem bei Volkswagen nahezu alle Motoren einen Nockenwellentrieb mit Zahnriemen haben, der als Verschleißteil irgendwann teuer gewechselt werden muß. Die Wechselintervalle stehen unter anderem in der Betriebsanleitung bzw. im Serviceheft, die/das man sich auch einsehen kann (und sollte! vor allem das Serviceheft/Scheckheft), bevor man etwas unterschreibt.

 

Schnell gierig ein Auto gekauft und danach kommt das große Erwachen, weil man nicht an alles gedacht hat ist ein Ding. Ein anderes ist, dann den Händler dafür verantwortlich machen zu wollen.

 

Ich sehe die Berechtigung hier gar nicht so klar gegeben. :lol:

 

*habe ich z.B. beim Kauf meines Wohnmobils gemacht, neben vielen anderen Fragen. Und es stellte sich heraus, daß dieser noch nie gewechselt wurde und nach 13 Jahren klar fällig war. Dennoch habe ich unterschrieben. Und ich wußte, was eine der ersten Zusatzausgaben sein wird!

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Wenn der Zahnriemen bei 90 Tkm gewechselt werden soll, ist er bei 86 Tkm definitionsgemäß noch in Ordnung. Ich kann da keinen Mangel erkennen.

 

Wenn der Tank nur zu einem Viertel gefüllt ist, stellt das schließlich auch keinen Mangel dar.

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Man kann das sehen wie man will. Der Gesetzgeber sieht die Gewährleistung vor und wenn ein Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand, muß dieser nachgebessert werden. Punkt. Wenn der Zahnriemen bei 90.000 km gewechselt werden muß, ist bei 86.000 km sicherlich ein Verschleiß zu erkennen. Und erklärt mir bitte mal, wo in diesem Fall der Unterschied zwischen Stoßdämpfern und Zahnriemen liegt ? Verschleiß ist Verschleiß. Und ich schmeiss mein Geld sicherlich nicht zum Fenster raus. Schonmal garnicht bei dem Preis, den ich hinblättern musste. Was anderes wäre es gewesen, wenn der Händler offen mit den Mängeln argumentiert hätte. Man hätte über alles reden können. So fühle ich mich abgezockt und der Gedanke drängt sich auf, das der Händler schon mal ein paar Folgereparaturen klar machen wollte. Alles in allem ein starkes Stück. Aber da ist er an den falschen Käufer geraten.

 

MfG

!Xabbu

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Wenn ich als Gebrauchtwagenhändler einen Wagen mit einem Jahr Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung für teuer Geld verkaufe, sollte ich solche Sachen im Vorfeld ausschließen. Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber dieses netter Verbraucherschutzgesetz erlassen.

Selbst wenn Du einen Neuwagen kaufst, und der hat 3Jahre Garantie, wird der Zahnriemen solange er nicht vorzeitig reißt, oder verschlissen ist, nicht als Garantiefall ersetzt. Zahnriemen sind wie Bremsbeläge Verschleißteile die nach gewissen Intervallen aus Sicherheitsgründen getauscht werden müssen. Und wenn ein Verschleißteil ersetzt werden muss ist es Sache des Besitzers.

 

Die gesetzliche Gewährleistung verlangt nur, dass das Fahrzeug keine Mängel hat. Und da der Zahnriemen wohl bis zu dem nächsten Wartungstermin noch hält, ist es kein Mangel. Das Gleiche, wenn dir der Auspuff jetzt durchrostet, weil er dem Alter entsprechend verschlissen ist.

 

Nach deiner Logik müsste der Wagen in einem Zustand sein, der einem Neuwagen entspricht.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut

Nach deiner Logik müsste der Wagen in einem Zustand sein, der einem Neuwagen entspricht.

Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Ich erwarte nicht den Zustand eines Neuwagens. Aber ich kann doch wohl erwarten, das ich länger als einen Monat von kostspieligen Reparaturen verschont bleibe. Solche offentsichtlich zeitnah anstehenden Reparaturen müssen von der Werkstatt durchgeführt werden, bevor der Wagen verkauft wird. Die gestiegenen Gebrauchtwagenpreise tragen der gesetzlichen Entwicklung schließlich Rechnung.

 

Mfg

!Xabbu

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Es ist ein Unterschied, ob ein Teil schon so verschlissen ist, dass es als defekt gelten muss, oder ob es in naher Zukunft diesen Zustand erreichen wird.

 

Die Stoßdämpfer waren defekt und mussten deshalb getauscht werden. Der Zahnriemen ist aber noch vollständig in Ordnung. Bei durchschnittlicher Nutzung des PKW muss er erst in einigen Monaten gewechselt werden.

 

Anders sähe der Fall aus, wenn der Wagen schon über 90 Tkm auf dem Kilometerzähler hätte und der Zahnriemenwechsel überfällig wäre.

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Aber ich kann doch wohl erwarten, das ich länger als einen Monat von kostspieligen Reparaturen verschont bleibe.

Dann solltest Du dir mal den Unterschied zwischen Reparatur und Wartung klar machen. Deine Stoßdämpfer waren eine Reparatur, weil sie vorzeitig verschlissen waren.

Geht es darum das Fahrzeug betriebssicher zu halten ist es Wartung. Dabei werden Verschleißteile ersetzt, seien es jetzt Zündkerzen, Betriebsstoffe, Ölfilter, Reifen, oder eben auch der Zahnriemen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

Tatsache ist: der Zahnriemen ist bei 86.000 und auch 90.000 Kilometern nicht erkennbar verschlissen. Er wird schlicht zur Sicherheit ausgetauscht. Und das eben zumeist nicht vor dieser Laufleistung. Reißt er vorher, wirst Du zumeist in den Genuß der Kulanz von VW kommen. Reißt er danach, wohl eher nicht. Und genau das heißt, daß ein Zahnriemen NICHT vor Ablauf der entsprechenden Distanz gewechselt werden muß.

 

Keine Chance, meine ich. Und das ist auch gut so.

 

Es wäre sicher fein(!) vom Händler gewesen, wenn er Dich auf die kommenden Kosten hingewiesen hätte. In der Pflicht ist er deshalb aber lange nicht.

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Laut meinem Scheckheft empfiehlt VW den Wechsel sogar erst bei 120.000 Kilometern. Daher kann ich die Sache wohl vergessen. Ich erreiche meinen Anwalt sowieso die ganzen Tagen nicht. Außerdem habe ich keinen Bock auf den Streß und belasse es dabei.

 

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, das dieser Zahnriemen vorzeitig reißt ? Kommt das besonders häufig vor oder ist es eher eine Rarität ? Habe so einen Zahnriemenabgang bisher nur einmal mitbekommen - bei einem Ford Transit und 50 km/h. Der Motor hats ohne Schäden überstanden gehabt. Aber das ist wohl eher Glück.

 

Wenn es noch etwas Zeit hat, schiebe ich die Wartung :lol: erstmal auf die lange Bank.

 

MfG

!Xabbu

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@!Xabbu

 

Wenn der Riemen nach Kundendienst gewechselt werden soll, ist noch eine sehr große Reserve drin.

Was passiert wenn der Riemen reißen sollte, hängt davon ab, ob der Motor ein Freiläufer ist oder nicht. Beim Freiläufer passiert nichts, ansonsten können bei einem Motor die Ventile und damit der Zylinderkopf beschädigt werden.

 

Mein Tipp, wechsle etwa zur Hälfte der geplanten Laufleistung. Weil, einmal kommt der Riemen sowieso, warum dann unnötig herausschieben, und ein Risiko eingehen. Abschleppen kostet auch Geld.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn der Zahnriemen erst bei 120 Tkm fällig ist, besteht nicht die geringste Veranlassung überhaupt an einen Austausch zu denken!

 

Je nach Verdichtung des Motors kann ein Riss keine bis fatale Folgen haben. Wenn nämlich die Kolben auf die Ventile prallen, mögen das beide nicht so gerne, ein großer Schaden ist die Folge.

 

Ich lasse meinen Zahnriemen in der Regel nicht vor der Fälligkeit wechseln. Beim Austausch der Wasserpumpe bot sich der Wechsel allerdings an, da der Riemen in 10 Tkm schon gewechselt werden sollte.

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Guest Pferdestehler

Der 827er-Block von VW (unter anderem 1.8l) ist definitiv KEIN Freiläufer. Reißt der Riemen, dann kracht es auch. Das muß sich nicht nur auf den Kopf beschränken, auch der Motorblock kann dabei Schaden nehmen.

 

Sofern aber tatsächlich erst bei 120.000 gewechselt werden muß, würde ich den Riemen nur einer gründlichen optischen Kontrolle unterziehen: Riemenschutz ausbauen, vierten Gang einlegen (bei ATM geht das natürlich nicht), Fahrzeug schieben, Riemen einmal komplett auf Beschädigungen prüfen (defekte Zähne, Reibspuren auf dem Rücken etc.

Geht die Kontrolle in Ordnung, dann würde ich sie jährlich wiederholen und bei 120.000 erst wechseln.

 

Man muß es nicht übertreiben!

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Steht im schlauen Büchlein auch ein zeitlicher Wechselintervall?Das wäre der einzige Punkt an dem man den Wechsel noch dem Händler aufs Auge drücken kann wenn es den gibt und der überschritten ist.Kenne es eben von Ford,bei meinem vorigen war der Intervall 120000km oder 5 Jahre.Was eben früher eintritt. Bei VW kann ich mir allerdings vorstellen das es da kein zeitliches Limit gibt,die sind da zum teil etwas fahrlässig.

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