Sven-Z 0 Posted September 19, 2005 Report Share Posted September 19, 2005 Hallo zusammen, bin letzt Woche mit einem geliehenen Auto auf der Autobahn in der Schweiz mit knapp 160 geblitzt worden.Das ist besonders ärgerlich, da ich sonst eigentlich vorschriftmässig unterwegs war, an dieser Stelle zügig überholen wollte, den Blitz gesehn habe, aber nicht erkannt habe, dass es ein Blitz . Es war eine Kamera auf einem Mast. Ich dachte es ist eine Kamera um den Verkehrsfluss zu überwachen. Was ist nun besser: 1. Der Halter verweigert die Aussage 2. Der Halter sagt, er wisse nicht, wer gefahren ist. Soweit ich weiss, gibt es in der Schweiz keine Halterhaftung und kein Rechts/Amtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik. Wie gehe ich bzw. der Fahrzeughalter am Besten vor? Vielen Dank und Gruß Sven Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted September 19, 2005 Report Share Posted September 19, 2005 nur sollte dein Freund mit dem Wagen nicht mehr in die Schweiz fahren, da es sonst folgen für ihn haben könnte, wenn Sie ihn kontrollieren und feststellen das auf seinen Wagen noch eine Rechnug offen ist wird es für ihn teuer. Wie in D. besteht in der SChweiz keine Halterhaftung nur für Parkverstöße. Aber der Halter ist dazu angewiesen eine Auskubft zu geben die sogenannte Lenkerauskunft zu genen. Da kein rechtsabkommen mit Deutschland besteht kann ihr auch kein Geld eingetrieben werden. Quote Link to post Share on other sites
Sven-Z 0 Posted September 20, 2005 Author Report Share Posted September 20, 2005 Hi McStrasse, danke für Deine Antwort. Ich dachte, es sei gerade anders herum:Halterhaftung nur bei Parkverstössen. Wer weiss dazu mehr? Gruß Sven Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted September 20, 2005 Report Share Posted September 20, 2005 @ Sven Du musst hier zwischen Deutschland und Ländern mit zweifelhafter Rechtsstaatlichkeit unterscheiden... In Deutschland gibt es die Halterhaftung nur bei Parkverstößen. In der Schweiz oder Österreich gibt es aber gesetzliche Regelungen (z.B. eine Strafe, wenn man den Fahrer seines Autos nicht bennenn kann [ähnlich der Halterhaftung]) um die Halter zu erpressen, die Fahrer zu benennen! Ist schon irgendetwas aus der Schweiz gekommen? Ansonsten erst abwarten. Quote Link to post Share on other sites
Sven-Z 0 Posted September 20, 2005 Author Report Share Posted September 20, 2005 Hi Pefgan! Nein, es ist noch nichts gekommen. Es war ja erst am Freitag. Mal abwarten.Ich möchte nicht, dass der Halter sagt, er wüsste nicht wer gefahren ist (um mir zu helfen) und dann eine Strafe bekommt.Unterscheiden die Schweizer zwischen Aussage verweigern und sagen, man weiss nicht wer gefahren ist?Der Halter ist übrigens mein Schwiegervater. Kann er sagen, er weiss wer gefahren ist, verweigert aber die Aussage?So haben wir es in D mal mit dem Auto meines Vaters gemacht und es hat funktioniert. Gruß Sven Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted September 20, 2005 Report Share Posted September 20, 2005 @ Sven Wie stehst du zu deinem Schwiegervater? Gutes Verhältnis? Vielleicht kennt er ja auch jemanden in Usbekistan, Australien oder Samoa, der zu Besuch war und das Auto geführt hat.... einfach mit Schreibmaschine in den Anhörungsbogen eintragen und niemand kann jemandem eine falsche Verdächtigung vorwerfen.... Lies dich erstmal hier ein! Das Wichtigste steht am Ende des Threads. Wenn es dann ganz konkret wird und Post da ist, bitte wieder melden. Wenn du dich geschickt anstellst, lässt sich die Österreich-Methode hier auch gut anwenden. Quote Link to post Share on other sites
Sven-Z 0 Posted November 23, 2005 Author Report Share Posted November 23, 2005 Hallo zusammen! Heute kam ein Brief der Polizei Basel-Landschaft. Gemessene Geschwindigkeit:157 km/hAbzug Sicherheitsmarge: - 7 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung: 25 km/h Kosten: CHF 260.00 = € 168,90 Es scheint. als habe ich nochmal Glück gehabt ;-)Ich werde es natürlich zahlen. Gruß Sven Quote Link to post Share on other sites
Sven-Z 0 Posted November 23, 2005 Author Report Share Posted November 23, 2005 Es war übrigens bei Tenniken, Autobahn A2, Talspur, km 26,8 Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted November 23, 2005 Report Share Posted November 23, 2005 Ich werde es natürlich zahlen. Sehr rechtschaffen, aber wieso zahlen? hier eventuell noch mal die anderen Themen zu Geschwindigkeitsverstößen in der Schweiz. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted November 23, 2005 Report Share Posted November 23, 2005 Weil er in Zukunft öfter in der Schweiz sein wird (Arbeitsplatz). Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted November 24, 2005 Report Share Posted November 24, 2005 Hallo zusammen! Heute kam ein Brief der Polizei Basel-Landschaft. Gemessene Geschwindigkeit:157 km/hAbzug Sicherheitsmarge: - 7 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung: 25 km/h Kosten: CHF 260.00 = € 168,90 Es scheint. als habe ich nochmal Glück gehabt ;-)Ich werde es natürlich zahlen. Gruß Sven soweit ich weiss, ist in der schweiz nur 120 und nicht 125 erlaubt entweder ist da eine zahl falsch oder die polizei basel ist sehr dumm Quote Link to post Share on other sites
Sven-Z 0 Posted November 26, 2005 Author Report Share Posted November 26, 2005 Hi! @ fiNal: Sorry, hab mich verschrieben, bin mit 152 geblitzt worden (dann stimmts wieder). @ Flo: Wie kommst Du drauf, dass ich in der Schweiz arbeite? @ Niko: Weil es nicht mein Auto ist und ich dem Halter keine Umstände bereiten möchte, 168€ sind ja nicht die Welt (soll jetzt nicht großkotzig rüberkommen) Gruß Sven Quote Link to post Share on other sites
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