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Konrolle Durch Motorrad-polizist


Guest Biker-Gast

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Guest Biker-Gast

Am 28.08.2005 unternahm ich mit meinem Bike eine gemütliche Tour.

Irgendwann fuhr ich an einem mit Dienstmotorrad am Strassenrand stehenden Polizeibeamten vorbei,

der als er mich sah losfuhr, mich überholte, sowie zum Halten aufforderte.

Dem leistete ich Folge und Fahrzeug und Papiere wurden einer eingehenden Kontrolle unterzogen.

Den einzigen Mangel den er fand war ein "abgefahrener" Vorderreifen der nach meiner Meinung

"Grenzwertig" nach seiner Meinung "Kriminell" war.

Anschliessend wurde ich unter Androhung der Beschlagnahmung des Fahrzeugs, dazu genötigt ihm zur

22 Km entfernten Dienststelle zu folgen, um den Reifen zu vermessen.

Nach langem Messen mit einem 50-Cent Baumarkt-Messschieber aus Plastik fand er dann eine Stelle

am Reifen die um 0,5 mm unterhalb der zulässigen Mindestprofiltiefe liegen sollte.

Anschliessend durfte ich weiterfahren.

 

War das alles so in Ordnung, oder sollte ich dagegen Einspruch einlegen ?

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Du kannst gegen alles Einspruch einlegen. Ob ein Reifen nun aber eine Profiltiefe von 1,6 mm oder 0,5 mm weniger, also 1,1 mm hat, kann man auch mit einem "billigen Baumarkt-Messschieber" aus Plastik erkennen. Weiterhin nutzte ich idR die Verschleißmarken. Sind diese deutlich erkennbar auf einer Ebene mit der Lauffläche, so ist die Profiltiefe unterschritten. Dieser Argumentation folgen auch die mir bekannten Richter.

 

Gruß

Goose

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Verschleißmarken. Sind diese deutlich erkennbar auf einer Ebene mit der Lauffläche, so ist die Profiltiefe unterschritten. Dieser Argumentation folgen auch die mir bekannten Richter.

Wie ist das denn genau definiert. Ich bin immer davon ausgegengen, daß die Verschleißmarken lediglich anzeigen, daß man sich dem kritischen Bereich nun rapide nähert.

 

Keinesfalls aber den Bereich schon erreicht oder überschritten hat, so daß dann zusätzlich eine Messung erfolgen muß.

 

Daß man also eine gewisse Karenzzeit zum Wechsel hat. (Problem sind hier längere Touren, gestartet mit gutem Reifen, zurück mit abgefahrenem)

 

 

Kannst Du da Genaues sagen?

 

 

MfG

 

Kaimann

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Werde das bei meinem neuen Reifen mal beobachten, vor allem, wie die Marke sichtbar wird.

 

Bei meinem Reifen sieht das aus, wie in der Verlängerungh der Profilrille ein Loch gebohrt (Bridgestone BT 56). Ist der Boden der Bohrung eben, kegelförmig oder wie.

 

Habe ich mit bisher nie Gedanken drüber gemacht, weil ich immer im Bereiche der Marken gewechselt habe (die italienischen ("la Glatos" mag ich nicht).

 

MfG

 

Kaimann

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Die Verschleißmarke bei Motorradreifen liegt nicht bei "knapp unter" 1,6mm sondern bei 1mm denn sie sind für den amerikanischen Markt gemacht. Außerdem gilt auch bei Motorradreifen das 1/3 Prinzip. Also mehr als ein Drittel muß unter den vorgeschriebenen 1,6mm sein, egal ob in der Mitte oder an den Flanken. Findet der nette Freund-und-Helfer also eine Stelle, dann ist das allenfalls ein Bremsplatten und nicht mehr.

leo

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Die Verschleißmarke bei Motorradreifen liegt nicht bei "knapp unter" 1,6mm sondern bei 1mm denn sie sind für den amerikanischen Markt gemacht. Außerdem gilt auch bei Motorradreifen das 1/3 Prinzip. Also mehr als ein Drittel muß unter den vorgeschriebenen 1,6mm sein, egal ob in der Mitte oder an den Flanken. Findet der nette Freund-und-Helfer also eine Stelle, dann ist das allenfalls ein Bremsplatten und nicht mehr.

leo

Bei meinen Reifen (Metzeler ME330 und Metzeler ME550) liegt die Verschleißmarke, ebenso wie bei den anderen Reifen, die ich bisher gesehen und gemessen habe, bei 1,6 mm bzw. knapp darunter. Welchen Reifen meinst du denn genau?

 

Und zum "1/3-Prinzip": Für Motorräder gilt ebenso wie für PKW der § 36(2) StVZO:

 

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

 

Gruß

Goose

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Als Hauptprofil gilt der Teil der Reifen, der den Kontakt zwischen dem Fahrzeug und er Straße herstellt. Beim Motorradreifen, der aufgrund der Fahrdynamik ja nicht immer komplett auf der Fahrbahn aufliegt, ist das also der Bereich, der, auch in Kurven, Fahrbahnkontakt hat.

Hiervon muß der mittlere Teil im gesamten Umfang ausreichende Profiltiefen haben.

 

Gruß

Goose

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Ohne genau zu wissen, wo die 1/3-Regelung verankert ist, behaupte ich dennoch mal, daß das so sein muß... mein Moped-Reifen hat im Neuzustand ein Profil, dessen Profilrillen auslaufen, d.h. schon im Neuzustand hat der Reifen nicht an allen Stellen eine Profiltiefe von mind. 1,6mm. Und ist selbstverständlich ein zugelassener Straßenreifen, Dunlop D207. Der ebenfalls serienmäßige Bridgestone sieht übrigens ähnlich aus, BT010.

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Ohne genau zu wissen, wo die 1/3-Regelung verankert ist, behaupte ich dennoch mal, daß das so sein muß... mein Moped-Reifen hat im Neuzustand ein Profil, dessen Profilrillen auslaufen, d.h. schon im Neuzustand hat der Reifen nicht an allen Stellen eine Profiltiefe von mind. 1,6mm. Und ist selbstverständlich ein zugelassener Straßenreifen, Dunlop D207. Der ebenfalls serienmäßige Bridgestone sieht übrigens ähnlich aus, BT010.

Das ist absolut richtig. Gute Beispiele sind auch der straßenzugelassene Pirelli Supercorsa oder der Michelin Power Race. Beide Reifentypen weisen an den äußersten Flanken KEINE Profilrillen auf und das schon im Auslieferungszustand.

 

Nicht beirren lassen, Freigabe mitführen und weiter fahren, wenn der Polizist sich nicht auskennt !

 

Links:

Pirelli Supercorsa

Michelin Power Race

 

leo

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Habe noch ein paar schöne Beispiele gefunden:

 

Legal

http://www.matte.name/cpg/albums/pics/mreifen/normal_DSC00603_s.jpg

 

Illegal

http://www.matte.name/cpg/albums/pics/mreifen/normal_DSC00016_s.jpg

 

Schei...egal

http://www.matte.name/cpg/albums/pics/mreifen/normal_DSC00003_s.jpg

 

:D:lol:

leo

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Warum ist Bild 2 illegal (kenne das Profil nicht).

 

Die einzig strapazierte Stelle befindet sich rechts neben der Mitte.

 

Dort laufen aber noch Rillen durchgehend.

 

Laßt mich nicht blöd sterben...

 

 

Kaimann

Bild 2 ist illegal, weil knapp neben der Mitte fast keine Profilrillen mehr zu sehen sind (unter 1,6mm) und zwar auf jeder Seite, also bestimmt 60mm von gesamt 180mm (1/3 Regelung).

 

könnte kurz wer auf meine frage zwecks ort der profilmessung bei autoreifen antworten :B):

 

Warum fragst Du dann in einem Thread, in dem es um Motorradreifen ging und geht ?

leo

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Weil unterschiedliche Profiltiefen für das jeweilige Pattern verwendet wird. Darum sind die einen schon fertig und die anderen noch vorhanden, aber eben illegal. Dürfte wohl ein BT 10 oder 20 sein (Brückenstein).

leo

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Ohne genau zu wissen, wo die 1/3-Regelung verankert ist, behaupte ich dennoch mal, daß das so sein muß... mein Moped-Reifen hat im Neuzustand ein Profil, dessen Profilrillen auslaufen, d.h. schon im Neuzustand hat der Reifen nicht an allen Stellen eine Profiltiefe von mind. 1,6mm. Und ist selbstverständlich ein zugelassener Straßenreifen, Dunlop D207. Der ebenfalls serienmäßige Bridgestone sieht übrigens ähnlich aus, BT010.

Da möchte ich dir nicht zu nahe treten, aber wenn du die gesetzliche Regelung nicht kennst, solltest du keine Vermutungen anstellen. Grundlage ist und bleibt auch beim Motorradreifen der § 36 StVZO, und dieser sieht eben nur die oben von mir zitierte Regelung vor. Hiernach hat der Reifen eben auf dem gesamten Hauptprofil welches in der Breite 3/4 der Lauffläche einnimmt, eine Profiltiefe von 1,6 mm.

Hat der Reifen, beispielsweise bedingt durch eine Bremsplatte, an einer Stelle des Hauptprofils weniger als 1,6 mm Einschnitt ist er unzulässig.

 

@Leo: Nenn mir doch mal bitte die gesetzliche Begründung für deine Behauptung.

Es ist war richtig, daß der Reifen im äußersten Bereich keine Profileinschnitte hat, aber das ist gemäß § 36(2) ja auch nicht das Hauptprofil.

 

@whizzkid: Beim PKW kann ebenso jeder Einschnittd es Hauptprofils gemessen werden, denn dieses muß komplett einen Einschnitt von wenigstens 1,6 mm haben.

 

Gruß

Goose

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@ leo und Kaimann:

Die BT10/20 haben unterschiedliche Gummimischungen in einer Lauffläche. Die Hauptlauffläche in der Mitte ist härter abgestimmt. Damit erreicht man erträgliche Laufleistungen und gute Kurvenhaftung. Der 10er ist insgesamt weicher, "klebriger" und natürlich auch verschleißfeudiger als der 20er. Außerdem gibt es unterschiedliche Tragfähigkeiten von der Karkasse her bei gleicher Dimension. Es gibt spezielle Versionen für schwere und sehr leistungsstarke Sporttourer.

 

Der fragliche Bereich wurde offenbar überlastet. Vermutung: schweres Bike / Fahrer, hohe Temperatur und natürlich sehr straffe Fahrweise - vermutlich Rennstrecke. Möglicherweise Driftversuche oder zumindest sehr frühes Gasanlegen (Respekt, wenn es so sein sollte...). Die Sache ist insofern heikel, daß der Reifen unvermittelt wegschmieren kann, wenn man es weiter treibt. Wer auf der Rennstrecke am Limit fährt, kann sich bei unveränderten Bremspunkten schon in der nächsten Runde im Kiesbett wiederfinden, obwohl in der Runde zuvor alles ganz easy war.

 

Die Profiltiefe im Randbereich ist bei einem Motorradreifen m.E. ziemlich uninteressant. Diesen Bereich nutzt man ohnehin erst bei Schräglagen, wo die Drainagefähigkeit des Reifens uninteressant ist. Wichtiger ist die Stabilität und Rundheit im Randbereich. Da wären Profilierungen nur nachteilig.

 

Gruß

Thomas

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@ faun98:

Also bei modernen Straßenreifen für schnelle Bikes auf keinen Fall. Es gibt auch kaum einen Grund, das zu tun. Besser wird das Fahrverhalten davon auf keinen Fall und das Risiko ist mortal.

Bei Crossreifen gibt es etwas ähnliches, was allerdings kein direktes nachschneiden ist. Bei bestimmten Anforderungen (z.B. lehmiger Schlamm, der sonst das Profil zusetzen würde), schneiden manche Spezies einzelne Stollen in einem Muster (welches eine Glaubensfrage ist...) heraus. Natürlich nur für sportliche Zwecke. Unter normalen Bedingungen gewinnt man dadurch nichts. U.U. reißen auf griffigem Untergrund die verbleibenden Stollen weg.

Für den Profisport gibt es so etwas auch vom Hersteller. Es ist für geringe Stückzahlen billiger, als x verschiedene Backformen zu haben. Dann macht es eine Maschine - wesentlich präziser und eher für (mittel-) hohe Geschwindigkeiten geeignet.

 

Gruß

Thomas

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Danke für obige Erklärungen.

 

Nachschneiden: Wenn man sich mal einen neuen und erst recht gebrauchten Motorradreifen anschaut und diesen knetet, wird man erschrocken sein, wie wenig Material man in der Hand hat. Die Dinger sind extrem dünnwandig.

 

Ist auch logisch: Es entstehen extreme Zentrifugalkräfte, wenn man volles Rohr fährt, da zählt jedes Gramm.

Allein dadurch verbietet sich jedes nachschneiden, was auch durch die unregelmäßige Profilierung nicht möglich wäre.

 

Früher wurde das auf Treffen immer mit dem Schraubenzieher am rotierenden Hinterrad gemacht: Dreck aus der Mittelrille kratzen: Dann hat das Profil noch für die heimfahrt gereicht, sofern man dabei das Gewebe nicht beschädigt hatte :B): .

 

 

MfG

 

Kaimann

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Hallo Kaimann,

die Zentrifugalkräfte ist nicht so das primäre Problem. Ein 17"-Motorradrad dreht bei 300km/h mit ca. 2400 U/min. Nicht wenig, aber immer noch beherrschbar. Man könnte also schon schwerere Reifen bauen, die locker noch viel mehr aushalten würden, wenn man damit nichts weiter machen wollte, als mit Vmax dem Horizont entgegen zu donnern. Aber es gibt gute Gründe gerade bei Motorrad die ungefederten und rotierenden Teile des Fahrwerks so leicht wie möglich zu machen. Im Rennsport hat man abenteuerliche Experimente mit immer leichteren Magnesiumfelgen gemacht, bis sie schließlich verboten werden mußten. Das bringt viel bzgl. der Rundenzeiten.

 

Die Schraubenziehergeschichte wäre heute hochgradig lebensgefährlich bzw. ist schon mangels Mittelrille nicht mehr machbar.

Die Polizei hat da übrigens eine "Marktlücke" erkannt, wie immer mehr Biker nach leidvoller Erfahrung berichten. Am Ende von schönen Tagen mit freiem Fahren auf Rennstrecken lauern sie gern den heimkehrenden Bikern auf und versuchen teure Tickets wegen abgefahrener Reifen zu verhöckern. DBB...

 

Gruß

Thomas

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Als Hauptprofil gilt der Teil der Reifen, der den Kontakt zwischen dem Fahrzeug und er Straße herstellt. Beim Motorradreifen, der aufgrund der Fahrdynamik ja nicht immer komplett auf der Fahrbahn aufliegt, ist das also der Bereich, der, auch in Kurven, Fahrbahnkontakt hat.

Hiervon muß der mittlere Teil im gesamten Umfang ausreichende Profiltiefen haben.

Dann versuch mal das beim Metzeler Z6 zu messen.... Der hat in der Mitte, wo der Hauptkontakt zur Fahrbahn ist, nämlich gar kein Profil :rolleyes: Durchgehen Profillos in der Mitte ab Werk, nur auf den Flanken ist Profil. Da ich sehr viel Autobahn fahre .....

 

Möchte mal den sehen, der den Reifen vermessen will....

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Beim Z6 Roadtec hast du tatsächlich genau mittig keine Profileinschnitte. Diese beginnen jedoch leicht außerhalb der Reifenmitte, da finden sich dann genug Stellen zum messen. Wenn du natürlich nur geradeaus bzw. aufrecht durch jede Kurve fährst, wirst du beim Verschleiß einen geringen Vorteil gegenüber anderen Motorradreifen haben.

 

Gruß

Goose

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@Leo: Nenn mir doch mal bitte die gesetzliche Begründung für deine Behauptung.

Es ist war richtig, daß der Reifen im äußersten Bereich keine Profileinschnitte hat, aber das ist gemäß § 36(2) ja auch nicht das Hauptprofil.

 

Gruß

Goose

Hallo Goose,

die gesetzliche Grundlage kenne ich leider nicht. Dennoch gibt mir mein Taschenrechner recht, denn ich war gerade in meiner Garage messen. Mein Supercorsa der Dimension 180 hat jeweils 30mm auf beiden Seiten kein Profil und das im Auslieferungszustand. Macht zusammen 60mm. Und 60mm sind von 180mm nunmal ein drittel, also mehr als ein viertel, was als Hauptprofil angesehen wird. Nach dem genannten Paragrafen wäre dieser Reifen schon beim ersten km illegal. Das kann ja wohl nicht sein oder ?

 

Grüßle, leo

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Mein Supercorsa der Dimension 180 hat jeweils 30mm auf beiden Seiten kein Profil und das im Auslieferungszustand.

Mach doch mal ein Foto. Würde mich interessieren, wie der Reifen aussieht.

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@Leo: Nenn mir doch mal bitte die gesetzliche Begründung für deine Behauptung.

Es ist war richtig, daß der Reifen im äußersten Bereich keine Profileinschnitte hat, aber das ist gemäß § 36(2) ja auch nicht das Hauptprofil.

 

Gruß

Goose

Hallo Goose,

die gesetzliche Grundlage kenne ich leider nicht. Dennoch gibt mir mein Taschenrechner recht, denn ich war gerade in meiner Garage messen. Mein Supercorsa der Dimension 180 hat jeweils 30mm auf beiden Seiten kein Profil und das im Auslieferungszustand. Macht zusammen 60mm. Und 60mm sind von 180mm nunmal ein drittel, also mehr als ein viertel, was als Hauptprofil angesehen wird. Nach dem genannten Paragrafen wäre dieser Reifen schon beim ersten km illegal. Das kann ja wohl nicht sein oder ?

 

Grüßle, leo

Wie gesagt, schau dir die Gesetzeslage an, die ist in dieser Beziehung eindeutig. Eine Ausnahme für Krafträder ergibt sich weder aus dem Gesetzestext noch aus den einschlägigen Kommentaren. Somit gilt auch für Krafträder § 36(2) StVZO.

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt, schau dir die Gesetzeslage an, die ist in dieser Beziehung eindeutig. Eine Ausnahme für Krafträder ergibt sich weder aus dem Gesetzestext noch aus den einschlägigen Kommentaren. Somit gilt auch für Krafträder § 36(2) StVZO.

 

Gruß

Goose

Hi Goose et all,

schade das Du Dich so auf den Gesetzestext berufst und nicht auf das offensichtlich Richtige. Ich werde versuchen herauszufinden, warum Reifen wie die oben genannten legal sind, obwohl sie laut dem Paragraf illegal sein müßten. Vielleicht beatworten Michelin oder Pirelli ja Mails ? Ansonsten würde ich mich jederzeit auf einen Konflikt mit Dir einlassen, bei einer entsprechenden Kontrolle. Diesen würde ich gerichtlich sicher für mich entscheiden, auch wenn Du noch so oft den Paragrafen zitierst.

 

Gruß

leo

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Sorry, aber wir haben hier zwei Meinungen.

 

Du kannst deine nicht belegen, meine beruft sich auf den Gesetzestext und die einschlägigen Kommentare. Sowohl im Hentschel als auch im Janiszewski/Jagow/Burmann sind keine Ausnahmen für Motorräder benannt.

 

Mehr gibt es dazu wohl nicht zu sagen.

Wenn du eine ernstzunehmende Quelle benennen kannst, die deine Aussagen bezüglich des von dir benannten " 1/3 Prinzips" und der Zulässigkeit von Bremsplatten belegen, so werde ich mir diese gerne anschauen. Solange vertraue ich jedoch auf die Gesetzestexte und Kommentare, ebenso wie es jeder andere, der sich im verkehrsrechtlichen Bereich auch nur ein bisschen auskennt, macht.

 

Gruß

Goose

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Ich kann das Profil auf meinem Monitor nicht erkennen, in Verbindung mit der Frage nehme ich jedoch an, daß es weniger am Monitor als mehr daran liegt, daß das Profil nicht existent ist.

 

Da es sich aber um ein Fahrzeug der US-Streitkräfte in Deutschland handelt unterliegt es auch nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen.

 

Gruß

Goose

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@ Kaimann:

Ja, aber es fragt sich bloß, für welche bzw. wessen Sicherheit - die der Beamtenpfründe wohl hauptsächlich. Den "Freund und Helfer"-Schleim hat die Polizei längst hinter sich gelassen. Das harmoniert eben nicht so besonders mit dem Geldtrip...

 

@ leo:

Das ist der übliche Konflikt zwischen neuer Technik und alten verknöcherten Gesetzen. Dazu kommen dann vielleicht sture Beamte, die Jahrzehnte alte Gesetzestexte wie das Evangelium zum Eintreiben von Bußgelden handhaben. Ausreichender Sachverstand ist weder vorhanden, noch besteht das Interesse diesen zu erwerben. Auf Erklärungen aus dem Munde des VT reagieren sie eher allergisch - sind alles nur Schutzbehauptungen etc. Sinnvoll ist vermutlich ein fundiertes Schreiben des Reifenherstellers zu den Verschleißgrenzen und deren Messung, was man dann auch mitführen sollte. Eine sichere Sache ist es nicht, aber besser als nichts. Schlimm, daß man so etwas braucht.

Wenn sie im Zweifel den Delinquenten wenigstens laufen lassen würden, solange noch nicht die Karkasse durchschimmert. Aber das geht ja auch wieder nicht: Umsatzeinbuße, persönliche Rechthaberei, was auch immer...

So einfach ist es gerade bei den Motorradreifen nicht. Zudem gibt es da eine sehr dynamische technische Entwicklung. Inzwischen werden eben auch in Deutschland Reifen zugelassen, die nicht durch "Zierrillen" krampfhaft auf allwettertauglich getrimmt sind. Die Erfahrungen aus dem Rennsport gibt es ja seit Jahrzehnten. Aquaplaning tritt beim Motorrad erst ab deutlich höheren Geschwindigkeiten auf, als beim Auto. Die Möglichkeiten, das durch Profilierung weiter hinauszuschieben sind dann allerdings beschränkt und führen zu anderweitig schlechten bis katastrophalen Eigenschaften der Reifen.

 

> Diesen würde ich gerichtlich sicher für mich entscheiden,...

Ich habe schon die sprichwörtlichen Pferde kotzen sehen - besonders vor Gericht. Selten ist mir bislang soviel Inkompetenz und Arroganz in Personalunion untergekommen. Die Sache vorher abzubiegen ist auf jeden Fall besser.

 

@ Grobi

Showbike - in Deutschland so nicht zulassungsfähig. So etwas fährt sich übrigens auch katastrophal. Sieht aber gut aus und ist den den USA Gang und gäbe.

 

@ Goose: interessant - die dürfen das also...

 

Gruß

Thomas

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Ich geb's auf. Meine Rechtsgrundlage ist und bleibt die Eintragung im Schein von Fachleuten (TÜV & Dekra Ingeneure) oder die ABE bzw. Freigabe für mein Motorradmodell. Dann kann der Polizist es gerne mal versuchen...

 

http://www.de.pirellimoto.com/media/dragon_big.jpg

 

leo

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Eines ist aber auch klar. Die Arschkarte hat der Beamte. Er muss sich an die Vorgaben halten und kann die Gesetze nicht selber machen. Er darf nur das machen was im Text steht. Beschweren sollte man sich bei den Verantwortlichen und auf Änderung drängen.

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@ Grobi

Showbike - in Deutschland so nicht zulassungsfähig. So etwas fährt sich übrigens auch katastrophal. Sieht aber gut aus und ist den den USA Gang und gäbe.

Wie jetzt - sehe ich ein anderes Bild als andere? Das Bike auf dem Bild von Grobi hat 'ne deutsche Zulassung, oder was sonst soll mir dieses Kennzeichen dort sagen? :D

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Kennzeichen gehört nicht zu den Streitkräften sondern zu einem Angehörigen der Streitkräfte :D und unterliegt nicht den hierzulande gültigen Zulassungs - und anderen Bedingungen.

 

Immer wieder witzig, auf der Zulassungsstelle die absurden Begründungen zu hören, wenn Bikerfahrer aus Platzgründen am Hinterrad um so ein kleines Mopedschild bitten.

 

Geht nicht, weil.........auf Entfernung nicht zu lesen, nicht erlaubt nach § XYZ, und überhaupt........blablabla....

 

Das es geht sieht man ja - und sogar recht gut. Mußt halt Ami sein :heul: .

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