Guest Nokia1981 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 Guten tag, vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. Mir wurde der Führerschein aufgrund Alkohol am Steuer für 2 jahre entzogen. Die anschliessende Mpu habe ich auf anhieb bestande, das war im September 2003. Seitdem habe ich meinen Führerschein wieder und arbeite im Aussendienst. Gestern wurde ich leider erneut geblitzt ausserorts statt 100 kmh mit 150 kmh. War total in gedanken und habe leider nicht auf den tacho geachtet. Vielleicht könnt ihr mit weiterhelfen was mich jetzt zu erwarten hat, musste ja schliesslich schon eine MPU machen. Muss ich da vielleicht erneut hin??? Bin auch noch in der verlängertenprobezeit ich danke euch im vorraus schonmal für eure Antworten Gruss Nokia : Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 Bin auch noch in der verlängertenprobezeit :Heißt das du hast nach der MPU schon eine Nachschulung gemacht? Dann wäre es ja der zweite A-Verstoß in der Probezeit.Somit würdest du dann eine Empfelung zu einem Psychologischen Test bekommen Zur MPU musst du denk ich nicht nochmal, war ja wegen etwas anderem, nämlich Alkohol. Quote Link to post Share on other sites
Guest Nokia1981 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 Also, ich wurde ein jahr nachdem ich den Führerschein gemacht hatte geblitzt, da musste ich ein Aufbauseminar(Nachschulung) machen8war im Jahr 2000 glaub ich). Entzogen wurde mir der Führerschein 2002 wegen Alkohol, dann habe ich die MPU 2003 gemacht und direkt bestanden. Seitdem habe ich keine Punkte oder ähnliches gehabt. Und gestern ist dann der obige Fall passiert. Ich hoffe das ist jetzt etwas ausführlicher gruss Nokia Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 Hab ich das jetzt richtig verstanden. Also du hast 1999 deinen Führerschein gemacht, oder? Dann hättest du verlängerte Probezeit bis 2003 gehabt? Dann kam aber diese MPU dazwischen 2002. Hast du nach der MPU den Führerschein neu beantragen bzw. eine erneute Prüfung machen müssen?Dann würde die Probezeit erneut beginnen. Oder hast du ihn einfach so wieder bekommen nach bestandener MPU?Dann weiß ich nicht wie das mit der Probezeit gehandhabt wird... Quote Link to post Share on other sites
Guest Nokia1981 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 ich habe ihn nach der MPU wiederbekommen, aber mit meiner restlichen probezeit, weil die verlängert wurde bis September 2005 Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 Dann bin ich mir nich so ganz sicher was passiert. Eigentlich ist das ja dann schon dein dritter A-Verstoß in der Probezeit.Das würde bedeuten dir wird die Fahrerlaubnis erzogen... Oder aber der Alkohol zählt da mit der MPU irgendwie anders... Schau mal hier wie das mit den Probezeitverstößen istklick Quote Link to post Share on other sites
Guest Nokia1981 Posted September 6, 2005 Report Share Posted September 6, 2005 Ich danke dir trotzdem gruss Nokia Quote Link to post Share on other sites
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