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Hallo Leude !

Ich bin Taxifahrer und bin am 25.06.05 mit dem Taxi meines Chefs geblitzt worden.

50 waren erlaubt - ich hatte 80 drauf - 3km/h Toleranz = 77 km/h

Da mein Chef versucht irgendwelchem Ärger aus dem Weg zu gehen,hat er natürlich brav und anständig die Wahrheit gesagt und im ersten Anhörungsbogen,der ja zu ihm kommt,da er der FZG-Halter ist,hat er wahrheitsgemäss MICH als Fahrer des Taxis benannt.Ok.

Ca. 1,5 Wochen später lag der Anhörungsbogen schliesslich bei mir im Briefkasten.Ich bin ziemlich vorbelastet was das Punktekonto in Flensburg angeht,habe glaube ich bis jetzt 10 oder 11 Punkte.Da ich Taxifahren als Hauptberufstätigkeit ausübe,bin ich natürlich auf meinen Führerschein UND den Personenbefärderungsbescheid stark angewiesen.Kein Taxi - Kein Brot.

Habe eine Rechtschutz und dachte ab damit zum Anwalt.

Der hat heute die Bilder bekommen und er ist der Meinung dass ich nicht klar identifizierbar wäre...seiner Mening nach.Mein Gesicht incl. Sonnenbrille ist stark rangezoomt,aber das gezoomte Bild von meinem Kopf ist nicht das schärfste. ich persönlich finde,dass meine Kopfform doch erkennt.

Er wäre ja auch kein guter Anwalt,wenn er von Anfang an Skepsis verbreiten würde :()Ganz nach dem Motto : Keine Mandanten - Kein Brot :angry:)

Nun ja...er hat ja bereits Wiederspruch eingelegt und die Bilder angefordert und überprüft.Jetzt wird er ein Schreiben aufsetzen,in dem er erklärt,dass der fahrer des geblitzten Fzgs. nicht eindeutig identifizierbar wäre und ICH als Fahrer damit nicht in Frage komme.Er wird darum bitten,das Verfahren einzustellen.Dann müssen wir abwarten.

Was wird nun weiter passieren ?

Werden die sich dann wieder an meinen Chef wenden um den Fahrer ausfindig zu machen ? Oder kann es sogar passieren,dass sie die AKte ganz schliessen ?

Mein Chef hat jetzt die Muffe bekommen,was passiert,wenn sie ihn nochmal anschreiben.Ich habe ihm gesagt,er soll sagen,dass er sich beim besten Willen nicht an den Fahrer erinnert.

Kann mir nun jemand sagen,ob ihm jetzt ein Fahrtenbuch droht ?? Oder kriegt er nur eine Androhung für ein Fahrtenbuch,falls sich ein solcher Fall nochmal wiederholt ?? Er hat keine Lust auf Fahrtnebuch...dann werde ich zur Not eben doch am Ende noch ein Geständnis ablegen müssen,bevor ich ihn in die Scheisse reite.

Hat jemand damit Erfahung ?? Ich persönlich denke,er kriegt eine Androhung,den er hat sowas früher noch nie gehabt.

 

Noch was : Bitte keine Predigten weil ich schon als Taxifaher 10 Punkte in Flensburg habe.Ich habe am Anfang gedacht,mehr Gas - mehr Kohle.Und so habe ich fleißig Punkte angesammelt.Jetzt bin 1 Jahr fehlerfrei gefahren und nun hats mich wieder erwischt :ph34r: Aber glaubt mir eins - trotzdem habe ich draus gelernt !!!!

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Hi McBraesch !

Danke für deine Hilfer erstmal.

Genau das hat mir auch mein Anwalt gesagt und deshalb haben wir zuerst Wiederspruch eingelegt und die Fotos angefordert.Jetzt wird er die Verfahrungseinstellung erbeten.

 

Kann es nun sein,dass die :ph34r: bei mir zuhause vorbeikommen und sich evtl. bei meiner Nachbarschaft über den Typ auf dem Foto informieren ?

Kann es sogar sein daß sie mich zum Revier vorladen ?

Wie soll ich mich am besten verhalten ?

 

Danke+Gruss ALMIR

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1.  Kann es nun sein,dass die :ph34r: bei mir zuhause vorbeikommen und sich evtl. bei meiner Nachbarschaft über den Typ auf dem Foto informieren ?

2. Kann es sogar sein daß sie mich zum Revier vorladen ?

zu 1. Selbverständlich.

 

zu 2. Die Polizei kann dich einlanden, aber du brauchst nicht zu kommen. Allerdings könnte die Bußgeldbehörde ein nichterscheinen als eine art Schuldeingeständis werten und verstärkt in Richtung deiner Person ermitteln.

 

Existiert nicht ein Fahrtenbuch für das Taxi das Klar beweist das das Fz von dir geführt wurde? Allerdings weiss ich nicht, ob ein aus Steuer/internen Abrechnungsgründen geführte Fahrtenbuch der Polizei übergeben werden muss.

 

Auch steht die Aussage deines Chefs (Du bist gefahren) gegen deinen Versuch sich rauszuwinden. Rate mal wer vor Gericht die höhere Glaubwürdigkeit hat: DU oder dein Chef?

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Hallo Glückspilz !

Also ich führe eine Att Tages-Abrechnung-Zettel.Diese sind aber nach Aussage meines Chefs nur dazu da,damit er die Abrechnungen überprüfen kann,firmetintern quasi.Auf meine Taxi fahren 2,hin und wieder mal 3 Leute.

Ich,Tagfahrer,mein Nachtfahrer und hin und wieder mal ein Aushilfsfahrer.

WIe gesagt,diese Abrechnungszettelchen dienen nur dazu,um den gefahrenen Umsatz,km,Rechnungsfahrten - damit ich diese sauber mit meinem Chef abrechnen kann.

Klar hat mein Chef zuerst ausgesagt,ich wäre der Fahrer.Aber um mir aus der Patsche zu helfen,würde er das natürlich zu meinen Gunsten korrigieren und sagen,er erinnere sich wirklich nicht mehr daran,wer das Fzg. gefahren ist.

Natürlich würde wir beide in der Hinsicht zusammenarbeiten.

Zu der Sache mit der :ph34r: :

1.Wenn ich nicht blciken lasse,erhärtet sich der verdacht gegen mich und ich habe dann so gut wie verloren,spätestens der Richter wird mir dann die Frage stellen, "ja wieso nicht aufgetaucht wenn du nix zu fürchten hast jüngchen" :(

 

2.Wenn ich im Revier auftauche bin ich praktisch im Arsch.Oder ist das nicht gesagt ? Kann ja sein daß die mich auch nicht eindeutig identifizieren.Können die mich dann im revier direkt vor Ort identifizieren,so daß niemand mehr dran ruckeln kann ?

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Müssen nicht bei Taxis genaue Bücher geführt werden?

Meinst du, dein Chef würde zugeben, die Bücher nicht ordentlich zu führen??

So viel ich weiss,müssen Taxi-Unternehmen keine Bücher über das Führen von Fzg. führen.Erst dann,wenn es Zoff gibt,kann dem Unternehmer ein Fahrtenbuch angedroht werden.

Ich werde mich diesebezüglich bei ein paar Taxi-Unternehmern informieren,aber wie gesagt,soviel mir bekannt nicht.

Grüsse ALMIR

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Das Urteil ganz unten auf der Seite könnte Dir vielleicht weiterhelfen.

 

Klickst Du hier Urteile

Dir ist aber auch bewusst, daß es ausreicht, wenn der Fahrer vom Richter oder im Zweifel im Rahmen eines antrophologischen Gutachtens erkannt wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, daß jeder den Betroffenen auf dem Bild auf den ersten Blick erkennt.

 

Gruß

Goose

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Hi Goose !

Ja schon klar,du hast recht,aber glaubst du die machen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein solches Gutachten ? Ich bin zwar ordentlich vorbelastet,aber ich habe die Geschwindigkeit nicht um das doppelte oder das dreifache übertreten.

Mein Anwalt sagte mir,es hänge sehr viel vom Sachbearbeiter ab,wenn dieser weiter ermitteln will,macht er das,vielleicht hat er ja seinen guten Tag und er schliesst die Akte :)

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Ob ein Gutachten erstellt wird (das geschieht dann idR vor dem Gericht) hängt vom Einzelfall ab. Dir wird hier keiner, auch ich nicht, mit Sicherheit sagen können, ob es in deinem Einzelfall passieren kann oder nicht.

 

Gruß

Goose

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Dir ist aber auch bewusst, daß es ausreicht, wenn der Fahrer vom Richter oder im Zweifel im Rahmen eines antrophologischen Gutachtens erkannt wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, daß jeder den Betroffenen auf dem Bild auf den ersten Blick erkennt.

Sicherlich ist mir das bekannt. Aber wenn der Anwalt schon sagt das die Bilder schlecht sind und er der Meinung ist, daß man es versuchen soll, warum nicht?

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Dir ist aber auch bewusst, daß es ausreicht, wenn der Fahrer vom Richter oder im Zweifel im Rahmen eines antrophologischen Gutachtens erkannt wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, daß jeder den Betroffenen auf dem Bild auf den ersten Blick erkennt.

Sicherlich ist mir das bekannt. Aber wenn der Anwalt schon sagt das die Bilder schlecht sind und er der Meinung ist, daß man es versuchen soll, warum nicht?

Nun, ohne der Zunft zu nahe treten zu wollen, aber Anwälte leben davon.

 

Nicht immer ist der Rat eines Anwalts Gold wert.

 

Gruß

Goose

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Der Anwalt bekommt seine Kohle in jedem Fall zu 100%. Egal ob du den Prozeß gewinnst oder verlierst.

Eben. Und je mehr er "zu tun" bekommt, desto mehr Geld erhält er auch für seine "Dienste". So oder so.

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verstehe ich das richtig, dass bereits gegen DEINE Person ermittelt wird? Soll heißen, ist dein Name schon gefallen?

 

Wenn nicht, muss dein Anwalt nur die 3 Monate rumbekommen. Dann ist die Sache verjährt. Er kann (und hat er wohl auch schon) Akteneinsicht verlangen und mit denen solange rumschreiben, bis die Sache verjährt ist.

 

Hat bei mir neulich erst vorzüglich funktioniert.

 

Sollte dein Name allerdings schon mit der Tat gefallen sein, wird es schwerer.

 

Gruß

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Nun, ohne der Zunft zu nahe treten zu wollen, aber Anwälte leben davon.

 

Nicht immer ist der Rat eines Anwalts Gold wert.

Wenn ich immer vermute, daß mein Anwalt mir was schlechtes will, nämlich Geld verdienen ohne etwas dafür zu tun, wofür nehme ich mir dann einen Anwalt? Zwischen Mandant und Anwalt muß ein Vertrauensverhältnis entstehen. Ich muß meinem Anwalt alle relevanten Fakten des Falles mitteilen, um die beste Verteidigungstaktik auszuarbeiten. Sicherlich gibt es auch schwarze Schafe in der Branche, aber von Anfang an zu behaupten, daß der Anwalt nur Geld verdienen will in diesem Fall, finde ich nicht in Ordnung.

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verstehe ich das richtig, dass bereits gegen DEINE Person ermittelt wird? Soll heißen, ist dein Name schon gefallen?

Ja, sein Name ist gefallen. Der Chef hat ihn angegeben und er hat einen AB bekommen:

Ca. 1,5 Wochen später lag der Anhörungsbogen schliesslich bei mir im Briefkasten.

 

@almir_de: Welches Datum hat der Anhörungsbogen an dich?

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Hallo dagegen !

Der Anhörungsbogen hat das Datum 10.08.,war jedoch erst am 14. oder 15. bei mir im Briefkasten.

 

Grüsse ALMIR

 

P.S. Ich kenne meinen Anwalt schon seit 15 Jahren und er hat mir bisher immer ehrlich gesagt, "da kann manwas machen" oder klipp und klar "Vergiss es" !! :)

Denke nicht dass er mich reinlegt,hat er bisher noch nie gemahct.Ausserdem hab ich ne Rechtschutz.

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P.S. Ich kenne meinen Anwalt schon seit 15 Jahren und er hat mir bisher immer ehrlich gesagt, "da kann manwas machen" oder klipp und klar "Vergiss es" !! :)

Denke nicht dass er mich reinlegt,hat er bisher noch nie gemahct.Ausserdem hab ich ne Rechtschutz.

Damit ist der "Geld verdien-Aspekt" ja wohl eindeutig ausgeräumt.

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Der Anwalt bekommt seine Kohle in jedem Fall zu 100%. Egal ob du den Prozeß gewinnst oder verlierst.

Eben. Und je mehr er "zu tun" bekommt, desto mehr Geld erhält er auch für seine "Dienste". So oder so.

So einfach mehr wird es nicht. Erst wenn es vor Gericht geht erhöht sich das Honorar wieder ein wenig.

 

Je nach Aktenlage kann man dann ja Einspruch gegen den BGB einlegen oder nicht.

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Hallo Leude !

Also ich habe heute mit ein paar langjährigen und sehr erfahrenen Taxi-Unternehmern gesprochen.Im Taxi-Gewerbe muss definitiv kein Fahrtenbuch geführt werden,zumindest nicht,was die Besetzung der Fzg. angeht,sprich wer auf den Autos fährt.Das einzige Fahrtnebuch das geführt werden muss,ist das,wenn man regelmässige Stamm-Fahrten hat die über 50 km entfernt liegen.Dann muss man genau festhalten.Aber welcher Unternehmer ist den so blöd und schenkt auch noch seinen letzen Cent her ? Die verdienen ja heute selber kaum noch was bei diesem Geschäft.

Nun ja...das ist ein ganz anderes Thema und hat hier nichts verloren.

Fakt ist,dass man kein Fahrtenbuch führen muss über Fahrer.Einer sagte mir,das könne man auch in der Taxi-Verordnung bzw. der IHK nachlesen irgendwo.

Ist es wirklich wahr,dass die ORIGINAL-Bilder,keine Kopien etc. wirklich sehr viel klarer und schärfer sind,als die,die sie einem nach Aufforderung zuschicken ?

Einer sagte mir heute,bei einem Starrenkasten (ich wurde ja vom Starrenkasten gecasht) hätte ich keine Chance.Die sind perfekt eingestellt und haben sehr hochwertige Kameras.Es ist quasi unmöglich daß auf einem Bild von einem Starrenkasten jemand nicht deutlich erkennbar ist,es sei dem es sitzt niemand am Steuer :)

Was denkt ihr ?

 

Grüsse ALMIR

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Guest NiliQB

Das mag sein, aber einen Arbeitszeitnachweis müsstest Du führen; da dieser wiederum beim Chef ein Jahr lang aufzubewahren ist (in etwa analog zur Tachoscheibe), wäre es schon nachzuvollziehen, wer gefahren ist (dass dieser Arbeitszeitnachweis fast nirgends geführt wird, ist eine andere Geschichte...)

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Kleiner Tip: Besuch ein Punkteabbau-Seminar. Und lang genug punktefrei zu bleiben wäre wohl auch eine gute Idee, damit die Punkte verfallen (sofern sie nicht aus Straftaten stammen).

 

Warum fährt man als Taxifahrer überhaupt im Punkte-/Fahrverbotbereich? Ist das nicht vollkommen hirnlos? Ich meine, so richtig völlig bescheuert? Ernsthaft jetzt, nicht als Angriff auf dich.

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Hi blahwass !

Eigentlich ist es schon hirnlos,ich weiss das auch.Vor 2.5 Jahren war mein Motto,schneller Fahren - mehr Umsatz.Das hat mir die Punkte eingehandelt.Habe mit 0 Punkten angefnagne Taxi zu fahren.Ich versuche nun wirklich meine Knochen still zu halten und fahre allerhöchsten 10 schneller,egal wo.Keine meiner Punkte stammen aus Straftaten.

Habe übrigens meinen Punkte-Stand aus Flensburg bekommen :

Laut denen habe ich "Unverbindlich" 9 Punkte und nicht 11 wie ich dachte.

Habe vor knapp 5 Jahren schon mal an einem Abbau-Seminar teilgenommen.

Wie ist den das jetzt eigenlich mit der Überliegefrist ?

Mein letztes Vergehen war ein Fahrverbot,da bin aim 19.05.04 geblitzt worden.datum der Entsheidung : 29.06.2004 Datum der Rechtskraft : 17.07.2004 Nun bin ich ja am 25.06.2005 wieder erwischt worden.

Habe mal was gelesen von einer Tilgungsfrist von 3 Monaten,dann von einem Jahr ?? Ich blicke da nun gar nicht mehr durch,wird mir zu kompliziert alles.

Ist die Tilgungsfrist wirklich erhöht woden um 9 Monate ?? Gilt das überhaupt für mich,da meine Tat vom letzten jahr ist ? Und so vil ich weiss waren es da nur 3 Monate.

 

Grüsse ALMIR

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Die Tilgungsfrist ist nur dazu da, dass nicht schon Punkte gelöscht werden, obwohl noch eine rechtskräftige Entscheidung über ein Vergehen aussteht, das innerhalb der 2-Jahresfrist begangen wurde.

Nach 2 Jahren werden alle alten Punkte also gelöscht!

Außerdem werden einzelne Einträge spätestens nach 5 Jahren gelöscht.

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Hallo dagegen !

Du hast mich ein bisschen falsch verstanden.

bei mir geht es unter anderem auch nun darum,ob ich als Wiederholungstäter eins auf die Nase kriege - les dir mal duch was ich in meinem letzem Beitrag geschrieben habe.Tattag - tag der Entscheidung und der Tag der Rechstkraft - stelle das mal meinem letztem Blitzer gegenüber,dem vom 25.06.05 ob da eine Gefahr besteht,dass ich als Wiederholungstäter nicht auch noch ein monat fahrverbot zusätzlich bekomme.

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Datum der Rechtskraft des letzten Verstoßes: 17.07.2004.

Tattag des aktuellen Verstoßes: 25.06.2005.

 

Da kommt leider die 2x26 Regel zur Anwendung:

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
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mt2 wir taxifahrer kriegen ja so gut wie alle Blitzer durch andere Kollegen über Funk tatsächlich durchgegeben,aber der Blitzer der mich erwischte,war ein Starrenkasten in einer anderen Stadt,von dem ich absolut nichts wusste.

Ich kam von einer Bundesstrasse wo 100 erlaubt waren,anschl. sah ich 70 und habe ausrollen lassen,da es weiterhin eine breite zweispurige Strasse ist.Zudem war es morgens um 7:30 Samstags,so gut wie kein Verkehr.Dann sah ich aufeinaml nur noch den Blitz,ich hatte gar nicht realisiert dass ich schon in einer 50er Zone war , den Schilder folgen ziemlich dicht aufeinander,100,70,50.Das soll keine Entschuldigung sein aberJetzt sag mal ehrlich,hättest du hart abgebremst auf 50 ? Oder hättest du es bei solch einer ruhigen Verkehrslage gemütlich ausrollen lassen ?

Ich fahre ja bereits seit einem Jahr ohne einen einzigen Verstoss,ich weiss das ist keine Weltmeister-Leistung,aber ich fahre nun wirklich viel aufmerksamer und achte auf meine Geschwindigkeit,aber der letzte Blitzer war nun wirklich eine blöde Situation für mich.

Grüsse ALMIR

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Bei mir bricht gerade ein Weltbild zusammen.... Ich dachte, Taxifahrer wüßten immer als Erste, wo die Kontrollen in der Stadt sind und haben per Funk alle Bescheid bekommen. Sollte ich also doch nicht bedenkenlos hinterherheizen können ?

 

Naja, dabei gibts aber schon ein Problem: Die Taxler wissen auch immer erst, wo geblitzt wird, wenn einer von ihnen am Blitzer vorbeigefahren und das Ding gesehen - oder schlimmer - von dem Teil geblitzt wurde. Dann geben sie es in den Funk und anschliessend kannst Du davon ausgehen, dass kein Taxler

an der Stelle mehr zu schnell ist. Aber: den ersten Taxler nach dem Blitzeraufbau kanns durchaus erwischen. Also bedenkenlos hinterherheizen kann auch mal schief gehen.

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  • 4 weeks later...

Hallo Leude !

 

Nun habe ich vom Polizeipräsidium eine Vorladung bekommen zu einem Owi-Verfahren.

Ich nehme mal stark an,die wollen mich mit dem Radarfoto vergleichen.Die ganze zeit liegt schon von Anfang an bei meinem Rechtsanwalt und diesen habe ich auch bereits informiert.Er sagte mit,ignorieren und nicht blicken lassen,denn es könnte sein,daß die Kappen auch zu mir nach hause kommen.Ich weiss schon,die person auf dem Foto darf von neimanden als ICH identifiziert werden.

Was passiert wenn ich dort nicht hingehe zur Vernehmung ?? Hat es Konsequenzen für mich ? Danach kauft mir doch niemand mehr irgendwas ab,erst recht nicht der Richter,falls es soweit kommt.

Da ich ja Taxifahrer bin,könnte es passieren,daß die auf Taxifahrer zugehen und versuchen mich über diesen identfizieren zu lassen ? Irgendeiner wird mich erkennen und dies bestätigen (300 Taxen),man hat ja schließlich nicht nur Freunde,es gibt auch Feinde Meint ihr die werden es bei meinen Taxi-Kollegen versuchen oder ?

Ich höre ja in erster Linie auf den Anwalt,der muss es ja wissen,aber ich habe ein ungutes Gefühl wenn ich Versteckspiel spielen muss.Im Endeffekt macht es doch alles nur schlimmer oder ??

 

Gruss ALMIR

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Owi-verfahren - Reagieren Oder Ignorieren ?

 

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almir_de Geschrieben am: 12.10.2005, 17:02

 

 

 

Anfänger

 

 

Gruppe: Member

 

 

 

Hallo Leude !

Ich bin Taxifahere und wurde im mai diesen Jahres geblitzt,hier der Thread nochmal zum nachlesen dazu :

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...=ST&f=6&t=20652

 

Nun habe ich vom Polizeipräsidium eine Vorladung bekommen zu einem Owi-Verfahren.

Ich nehme mal stark an,die wollen mich mit dem Radarfoto vergleichen.Die ganze zeit liegt schon von Anfang an bei meinem Rechtsanwalt und diesen habe ich auch bereits informiert.Er sagte mit,ignorieren und nicht blicken lassen,denn es könnte sein,daß die Kappen auch zu mir nach hause kommen.Ich weiss schon,die person auf dem Foto darf von neimanden als ICH identifiziert werden.

Was passiert wenn ich dort nicht hingehe zur Vernehmung ?? Hat es Konsequenzen für mich ? Danach kauft mir doch niemand mehr irgendwas ab,erst recht nicht der Richter,falls es soweit kommt.

Da ich ja Taxifahrer bin,könnte es passieren,daß die auf Taxifahrer zugehen und versuchen mich über diesen identfizieren zu lassen ? Irgendeiner wird mich erkennen und dies bestätigen (300 Taxen),man hat ja schließlich nicht nur Freunde,es gibt auch Feinde Meint ihr die werden es bei meinen Taxi-Kollegen versuchen oder ?

Ich höre ja in erster Linie auf den Anwalt,der muss es ja wissen,aber ich habe ein ungutes Gefühl wenn ich Versteckspiel spielen muss.Im Endeffekt macht es doch alles nur schlimmer oder ??

 

Gruss ALMIR

 

 

 

biba1016 Geschrieben am: 12.10.2005, 18:10

 

 

 

BEITRAG VON BIBA

 

 

Gruppe: Member

 

 

 

Warum solltest dieser Einladung folgen. Du wirst für Dich nicht ein einziges entlastendes Argument

vorbringen können. Im Gegenteil, die laden Dich zum Fotovergleich ein, dass kann nach hinten losgehen.

Also lass Sie zu Dir kommen, sparst Du Fahrgeld. Dein Anwalt hat doch alles im Griff, und kann jederzeit

entlastende Argumente für Dich eingringen. Du hast bereits den richtigen Weg eingeschlagen.

 

Gruß BiBa

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Bei mir bricht gerade ein Weltbild zusammen.... Ich dachte, Taxifahrer wüßten immer als Erste, wo die Kontrollen in der Stadt sind und haben per Funk alle Bescheid bekommen. Sollte ich also doch nicht bedenkenlos hinterherheizen können ? smile.gif

 

Würd ich nie machen ... ich bin in letzer Zeit auch öfters mit dem Taxi unterwegs (Auto treibt sich lieber in der Werkstatt rum *g*).

Gut ein Drittel der der Taxifahrer hatte auch schon Punkte, davon einer aktuell 4.

Rotblitzer scheint dort auch beliebt zu sein ... zwei Kandidaten waren Rotsünder.

Die fuhren dann auch entsprechend übervorsichtig (bei Gelb anhalten usw. = gefiel mir eigtl gar nicht, da ich in Eile war) ... klar, bei 8(?) Punkten ist der P-Schein weg.

 

Ein kleiner Teil fuhr relativ "uncool" ... also nicht wirklich vorausschauend und mitdenkend, wie man es von einem Fahrer mit den KM-Leistungen erwartet.

Meine Teststrecke (25 Km quer durch Berlin): Negativrekord: 65 Minuten (hat kein einziges Mal Anstalten gemacht, Ausweichstrecken zu fahren)

Positiv: 25 Minuten ... des war ein Chinese, der wie der Leibhaftige gefahren ist, ständig Alternativrouten, hat mir sehr gefallen (auch der Fahrstil.. Tacho? Was ist das? haha).

 

Bzgl Unfälle: die passierten meistens, wenn der Kunde den Taxifahrer durch seine Eile gedrängelt/nervös gemacht hat (so haben es mir zumindest die meisten erzählt, die welche hatten)

Daher habe ich meist auf direkte Drohung a la "ich muss extrem schnell von A nach B" verzichtet... sondern eher in der Art "Wäre nicht schlecht, wenn ..." :lol:

 

Ciao

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Die Tilgungsfrist ist nur dazu da, dass nicht schon Punkte gelöscht werden, obwohl noch eine rechtskräftige Entscheidung über ein Vergehen aussteht, das innerhalb der 2-Jahresfrist begangen wurde.

Nach 2 Jahren werden alle alten Punkte also gelöscht!

Außerdem werden einzelne Einträge spätestens nach 5 Jahren gelöscht.

hii

 

habe ich das jetzt richtig verstanden?

 

sagen wir mal als beispiel

 

mr.x hat 17 punkte in flensburg

noch 1 punkt und der fs ist weg

 

wenn er also 2 jahre ohne ein vergehen rumbekommt

heisst das also das das punktekonto 0 beträgt???

 

dachte immer das alle 2 jahre 2 punkte gelöscht werden

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Ja, das hast du richtig verstanden. 2 Jahre ohne ein Vergehen und dein Punktekonto ist wieder auf Null.

Nur wenn es normale Punkte sind.

 

sonst

 

5Jahre

 

Wenn die Punkte nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

 

oder 10 Jahre

 

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

 

Normale Punkte bleiben länstens 5Jahre erhalten

 

MfG.

 

hartmut

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  • 3 months later...

Hallo Leude !

Also,ich wollte euch jetzt mal nach längerer Zeit auf den nuesten Stand der Dinge bringen.Die Sachlage sieht wie folgt aus :

Mein Anwalt hat am Anfnag versucht,mich als Fahrer auszuschliessen.Danach kam irgendwann ein Schreiben von den :rolleyes: mit der Einladung zum Polizei-Präsidium zum Abgleich mit dem Blitzer-Foto .Der Anwalt sagte mir ich sol darauf nicht reagieren und nicht hingehen.Nachdem der Anwalt gemerkt hatte,daß die Taktik mit anderem fahrer nicht aufgeht,seitdem ist er nur noch auf Scahdensbegrenzung aus und das hat er mir auch gesagt.Das heißt,jetzt gild es das Fahrverbot abzuwenden,nicht mehr und nicht weniger.Deswegen habe ich letzte Woche Woche auch eine Vorladung vom Gericht bekommen,der Termin ist angesetzt auf heute 11:45 für eine Verhandlung dieses Falles.Als Zeuge hat mein Anwalt meinen Chef laden lassen,der aussagen wird,daß wenn ein fahrverbot gegen mich ausgesprochen werden sollte,er mich nicht weiter beschäftigen kann.Abgesehen davon,bedeutet das auch einen Härtefall 1. für mich einen Monat ohne Gehalt und 2. einen Härtefall für meinen Chef,da er duch mich dann Ausfall hätte,was er sich nicht leisten kann und mich deshlab kündigen muss.

So..soweit mal für jetzt...Wenn die Verhandlung fertig ist und das Urteil ausgesprochen ist (ich hoffe das heute gleich sein wird ) werde das hier im Forum gleich mal posten.

Bis später...

 

Gruss ALMIR

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Wenn das hier im Sinne von dir, Almir, ausgeht, ist das ein reiner Akt der christlichen Nächstenliebe, verbunden mit dem Interesse, dir nicht deine Arbeitsbedingungen zu erschweren und dem Desinteresse, dass du demnächst an der Agenturtheke stehst.

 

Der einzige Gewinner, der schon jetzt feststeht, ist der RA.

 

Ganz am Rande, alles andere macht zwar keinen Sinn, ich habe es aber noch nicht gelesen: mit einen BGB wurdest du in dieser Sache schon irgendwann mal geehrt, oder?!

 

Grüße

 

bube

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Hi Leude !

Also die Sache ist zu meinem Glück gut ausgegangen.Ich wurde freigesprochen.Grund ist folgender : Anhand der fehlenden :nolimit: Geschwindigkeitsbegrenzung (als Beweis gibt es Fotos),konnte ich nicht wissen,daß ab den Schildern "Willkommen in Heidelberg" eine 50er Zone beginnt.Diese Schilder sind zwar mit einem :lol: er Schild gleich zu stellen,jedoch gibt es andere "Willkomen in der Stadt ....." Schilder,wie z.b. in Mannheim,wo nicht gleich eine 50er Zone beginnt,sondern in Mannheim ist beginnt das mit einer :rolleyes: er Zone.

Da ich kein Bürger von Heidelberg bin und auch als Mannheimer eigentlich nie aus dieser Richting komme in Heidelberg reinfahre,konnte ich das nicht ahnen.Erschwerend kam noch hinzu,daß ich meinen Job verloren hätte und meinem Chef einen Ausfall von ca. 4000 Euro beschert hätte.

Aus diesen gründen hat mich der Richter verwarnt und hat den Bussgeldbescheid gegen mich aufgehoben.Die Kosten für die ganze Sache,werden ebenso der Stadt heidelberg auferlegt.

Nichts desto trotz sehe ich meinen Fehler ein und will auch nicht von diesem ablenken.

"Ein reiner Akt der christlichen Nächstenliebe" - Bube,solche Sprüche kann ich echt nicht gebrauchen,ich habe meinen Fehler eingesehen.jeder Mensch macht Fehler und lernt daraus,zumindest ich habe daraus gelernt.Ich möchte Dich mal sehen in meiner Situation,in der dein job am einem seidenen Faden hängt,bei einer jährlichen Gesamtfahrleistung von ca. 70.000 km und das zu 90 % im Stadtverkehr.Zumindest fahre ich schon 2.5 Jahre absolut unfallfrei.Aber dir passiert sowas garantiert nicht,du bist ein perfekter ohne Fehl und Tadel,stimmts ?

In diesem Sinne,danke an alle die mir Tips und Prognosen gegeben haben und danke für die vielen Postings.

 

Grüsse ALMIR

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Glückwunsch!

 

Ein "Willkommen"-Schild hat aber auch keinerlei rechtliche Bedeutung. Einzig und allein das gelbe rechteckige Ortseingangsschild kann 50 anordnen. Insofern ein richtiges Urteil. :rolleyes:

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Hi dagegen !

"Willkommen in" sind aber Zusätze,die verwendet werden dürfen und in die Ortstafel mit eingebunden werden.

Falls keine andere Geschwindigkeit dabei steht,gilt hier Tempo 50.Da in meinen Fall kein weiteres Geschwindigkeits-Schild dabei ist,hätte ich mich an Tempo 50 halten müssen.Der Richter zeigte aber Verständnis dafür,da ich die Strecke nicht kenne,und entschied zu meinen Gunsten von der Strafe abzusehen.

SIehe dazu auch folgenden Link,Zeichen 310,Ortstafel.

 

Gruss ALMIR

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"Ein reiner Akt der christlichen Nächstenliebe" - Bube,solche Sprüche kann ich echt nicht gebrauchen,ich habe meinen Fehler eingesehen.jeder Mensch macht Fehler und lernt daraus,zumindest ich habe daraus gelernt.Ich möchte Dich mal sehen in meiner Situation,in der dein job am einem seidenen Faden hängt,bei einer jährlichen Gesamtfahrleistung von ca. 70.000 km und das zu 90 % im Stadtverkehr.Zumindest fahre ich schon 2.5 Jahre absolut unfallfrei.Aber dir passiert sowas garantiert nicht,du bist ein perfekter ohne Fehl und Tadel,stimmts ?

Nee, das mit Fehl und so weiter stimmt leider nicht - kann man mein Worte wirklich so verstehen?!

 

Ob mir sowas passiert? Die letzten 20 Jahre nicht, und Prognosen sind immer schwierig,wenn sie sich auf die Zukunft beziehen...außerdem muß man nicht jede Erfahrung selbst machen...

 

Tatsächlich war ein gewichtiger Teil der Argumentation des Richters ja offensichtlich genau das, was ich geschrieben habe...

 

Freu dich doch lieber über den guten Ausgang, den ich dir gönne, anstatt dich persönlich angegriffen zu fühlen.

 

Grüße

 

bube

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"Willkommen in" sind aber Zusätze,die verwendet werden dürfen und in die Ortstafel mit eingebunden werden.

Falls keine andere Geschwindigkeit dabei steht,gilt hier Tempo 50.

Bin jetzt verwirrt. Zeichen 310 ist das Ortseingangsschild. Das schreibt 50 vor. Stand ein solches Schild nun dort oder nicht?

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Also nochmal.JA,das 310er Schild stand und steht immer noch dort :)

Das Zeichen 310 ist ein Ortseingangschild,da hast du recht.Es schreibt auch 50 vor,hast auch wieder recht.Der Zusatz "Willkommen in..." wird halt gern mit in das Schild eingebunden,trotzdem ist das das gleiche Schild wie das 310 und hat die gleichen Regeln.

Es stand kein :50: er Schild dabei,deswegen wusste ich auch nicht,daß 50 erlaubt waren und das 310er Schild habe ich irgendwie nicht richtig wahrgenommen und bin in die Falle reingedappt.Dafür hatte der Richter eben Verständnis und sah von der Strafe ab.

Um es mal einfacher auszudrücken,ich konzetriere mich besonders auf :lol::50::70:;):D:rolleyes::nolimit: Schilder.Ich hatte die gelbe Tafel übersehen und bin halt mit 80 Sachen weitergafahren und Blitz hats gemacht :)

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Also dann erst recht herzlichen Glückwunsch für den milden Richter. Wenn da tatsächlich ein Ortseingangsschild stand, hätten dir die meisten Richter kein Recht gegeben und erst recht nicht die gesamte Strafe erlassen sondern höchstens das Fahrverbot.

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