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Bewohnerparkausweise Für Zweiräder ?


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Hallo zusammen. Seit ca. 3 Jahren parke ich meinen 125 ccm-Roller in einem Bewohnerparkbereich von Offenbach, ohne dass sich ein "Ordnungshüter" dafür interessiert. Damals hatte ich auch bei der Stadt wg. eines Bewohnerparkausweises für den Roller angefragt. Die Auskunft war: "Für Zweiräder gibt es keine Ausweise und auch keine Parkscheibenpflicht. Wo wollen Sie die denn auch auslegen?" Heute finde ich in der Post eine Verwarnung / Anhörung wegen "parken, ohne die durch Zeichen 314 oder 315 vorgeschriebene Parkscheibe verwendet oder diese von aussen gut sichtbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben" :kopfschuettel: Hat sich der liebe :nolimit: da vertan, oder haben sich die Stadtväter mal wieder eine neue Einahmequelle erschlossen? Wäre schön, wenn mir da jemand was konkretes sagen könnte. Habe in der StVO bisher noch nix passendes gefunden. :o

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Lege Einspruch ein mit genau der Begründung, wie du sie von der Behörde erfahren hast:

 

"Für Zweiräder gibt es keine Ausweise und auch keine Parkscheibenpflicht. Wo wollen Sie die denn auch auslegen?"

 

Sollte ja sogar das selbe Amt sein! :kopfschuettel:

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  • 2 weeks later...

Hey...

 

Dann einfach zur Polizei, die Parkscheibe/Parkausweis als gestohlen melden... Die werden sich zwar totlachen aber es scheint zu klappen:

 

http://www.supportnet.de/fresh/2005/3/id1029704.asp

 

Allgemein ist man mit dem Bike nämlich nicht von der Pflicht für Parkscheibe/Parkschein/Parkausweis freigestellt...

 

Gruß

milliway42

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Vortäuschen einer Straftat ist da sehr naheliegend, zumal man einfach nachweisen kann das ein solcher Ausweis nie beantragt worden ist.

 

Also Vorsicht mit solchen Tips.

Du scheinst Dich ja ein wenig mit der Materie auszukennen, wie ich an Hand der gepinnten Nachrichten vermute. Kannst Du mir da vielleicht was näheres dazu sagen, wie das mit der Parkscheibenpflicht für Zweiräder ist? Wir sind eine 4-köpfige Familie mit einem PKW und 3 (demnächst 4 ) Motorrollern. Eine 125er zwei 50er und demnächst noch ne 80er. Bewohnerparkausweise gibts nur einen pro erwachsener Person und ich habe auch noch einen Firmenwagen zu Hause stehen, wenn ich gerade mal nicht arbeite :lol: . Die Bewohnerparkausweise haben wir für die Autos. Wäre toll, wenn Du mir nen Tip geben könntest. Schließlich will ich nicht unbedingt die marode Stadtkasse aufpäppeln. Denn wenn das von den freundlichen :lol: zur Gewohnheit wird, kann ich mir ne Luxusgarage mieten :lol:

 

Sorry hatte Deinen Hinweis unten zu spät gelesen.

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Ich kopiere mal die PM ein

 

Theoretisch muß man auch auch für Zweiträder einen Parkschein ziehen oder eine Parkuhr auslegen.

Praktisch tolerieren viele Kommunen jedoch das Gegenteil.

 

Zu den Bewohnerausweisen kann ich nicht soviel sagen. Eine Möglichkeit wäre jedes Zweirad auf eine andere Person zuzulassen oder bei der Stadt anzufragen ob für ein solches Kfz ein Bewohnerausweis benötigt wird oder ob es auch ohne geht. Aber auf was schriftliches bestehen.

 

Zum Schluß noch den Tip wo anders zu parken. :D

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Guest Trekkerfahrer

Ich weiß ja nicht, ob es was nützt...

Aber möglich wäre doch folgendes:

 

Du beantragst einfach noch weitere Parkausweise mit der Begründung. Dein "Fuhrpark" hätte sich eben entsprechend vergrößert. Du gibst dabei die Kennzeichen der Leichtkrafträder an. Mußt denen ja nicht auf die Nase binden, daß das nur Roller sind und keine PKW. Somit hättest du vielleicht die Chance auf 2 weitere Parkausweise für die beiden Leichtkrafträder.

 

Mit den 50ern könnte man sich jetzt eventuell noch Gedanken machen, ob das Versicherungskennzeichen nicht auch zu einem "Krankenfahrstuhl" gehören könnte. Und da du den ja auch immer ordungsgemäß an der Straße parken willst..... ist auch hier ein Ausweis nötig.

 

Alles etwas übertrieben, gebe ich ja zu :D Aber ich denke, "offiziell" wird es keinen Ausweis für Roller geben...

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Warum sollte es keinen Ausweis dafür geben!? Tickets verteilen Sie ja auch an die Gefährte...

 

Wenn ich kein Auto besitze, sondern "nur" einen Roller darf ich nicht, wie alle anderen, in meiner Straße parken, sondern muß 3km weit laufen - das kann eigentlich nicht angehen...

 

Einfach nochmal bei der Behörde nachfragen, und wenn die sagen "gib's nicht", diese Aussage schriftlich fordern und an die Verwarngeldstelle weiterleiten...

 

Gruß

milliway42

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hi!

 

Ich habe mal paar Fragen zu den Bewohnerparkausweisen:

 

1. Sind die kostenpflichtig (irgendwelche Gebühren etc.)?

2. Reicht für so einen Ausweis eine nebenwohnsitzliche Anmeldung aus? Oder muss man seinen Hauptwohnsitz dort anmelden, um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten?

3. Kfz-gebunden? Übertragbar? Wie sieht es aus, wenn mein Kfz auf einen anderen Familienangehörigen gemeldet ist, der nicht Bewohner ist?

 

danke schonmal!

 

mfG

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@ Polo6kv:

 

1. Also hier in Offenbach kostet der "Spaß" 20 Euro im Jahr, die Obrigkeit schickt Dir rechtzeitig eine Zahlkarte für die Verlängerung zu.

 

2. Ob es mit Nebenwohnsitz klappt weiss ich nicht.

 

3. Der Ausweis ist an das Fahrzeug gebunden und das muss auch den Antragsteller zugelassen sein. Ausnahme, bei Firmenwagen oder "überwiegend" von anderem Familienmitglied genutztem Auto brauchst Du eine Bescheinigung. Wenn meine Frau jetzt auch noch einen Firmenwagen bekommt, haben wir ein Problem. :D

Hatte mal nachgefragt wie es ist, wenn ich z.B. wg. Werkstatt ein anderes Firmenauto habe: "Dann müssen Sie den Ausweis umschreiben lassen" Klasse für 3 Tage Werkstat 2*3 Euro Gebühren und Lauferei. :D

 

@ Milliway42

Pro Anwohner gibt es nur einen Ausweis, egal wieviele Fahrzeuge er besitzt. :lol:

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Bei uns in der Stadt sind es meines Wissens nach für ein Jahr 60 Euro und für zwei Jahre 90 Euro.

 

Ob es auch die Erlaubnis für den Nebenwohnsitz gibt, hängt von der Stadt ab. Je weniger Parkplätze vorhanden sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit das es auch für Nebenwohnsitzinhaber einen solchen gibt.

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Hurra, es ist überstanden -zumindest für mich :-) - Habe heute die Antwort vom Ordnungsamt erhalten:

 

Gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung gilt eine Parkscheiben- bzw. Parkscheinregelung/Bewohnerregelung für alle Fahrzeuge. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei nicht zwischen den einzelnen Fahrzeugarten (LKW, PKW, Krad....). Demnach bedürfen auch Kräder und Anhänger einer Parkscheibe bzw. eines Bewohnerparkausweises. :(

 

Das Abstellen von Krädern auf den genannten Stellplätzen wird jedoch von den Außendienstmitarbeitern stillschweigend geduldet, da die Anbringung eines Parkscheins/Parkscheibe/Ausweises mit gewissen Anbringungsproblemen verbunden ist. :blink:

 

Endlich mal ein städtischer Mitarbeiter, der mitdenkt und nicht stur nach Gesetzestext handelt. Ich bin begeistert. :angry: Ich habe jetzt noch den Vorschlag gemacht, eine besonders breite Stelle des Bürgersteiges als Zweiradparkplatz auszuweisen. Glaube aber nicht, dass es funktioniert, weil dann da kein Auto mehr verkehrswidrig parken kann, dem man ein Ticket anhängen könnte. :ph34r:

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  • 4 weeks later...

hab jetzt einen Bewohnerausweis für Leipzig! ;)

kann jetzt meine Fragen selbst beantworten (falls es jemanden interessiert):

 

1. Sind die kostenpflichtig (irgendwelche Gebühren etc.)?
yo, in Leipzig 30,70 EUR pro Jahr (zumindest für den Parkausweis Nr. B; wie es in anderen Stadtteilen mit anderen Ausweisnummern aussieht weiß ich nicht)

 

2. Reicht für so einen Ausweis eine nebenwohnsitzliche Anmeldung aus? Oder muss man seinen Hauptwohnsitz dort anmelden, um einen Bewohnerparkausweis zu erhalten?

Nebenwohnsitz reicht aus ;)

 

3. Kfz-gebunden? Übertragbar?
kennzeichengebunden - dieses steht auf dem Ausweis mit drauf

 

Wie sieht es aus, wenn mein Kfz auf einen anderen Familienangehörigen gemeldet ist, der nicht Bewohner ist?

das Ordnungsamt Leipzig besteht auf einen Nutzungsvertrag, quasi als Nachweis, dass das Kfz von mir ganzjährig genutzt werden darf

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In Berlin hat man als Besitzer mehrerer KFZ auch ein Problem. Pro Haushalt gibts nur einen Berechtigungsschein. Auch Firmen etc kriegen nicht mehr. Auf Anfrage eines Bekannten an den für Steglitz zuständigen Bereich war die Antwort Lapidar: Ihre Mitarbeiter müssen entweder den Parkautomaten füttern oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Beim fütternd er automaten ist zu beachten das das KFZ umgeparkt werden muss. Weitere Parkausweise abgelehnt.

 

In Berlin kostet das inzwischen an die 100,-- pro Jahr, wenn meine Infos stimmen. Wer mehr als ein KFZ haben will muss sich um eine Garage bemühen (Die Preise für Stellflächgen in den Zonen sind astronomisch wenn man überhaupt eine bekommt) oder muss außerhalb parken. Es haben schon viele versucht dagegen zu klagen, alles abgewiesen. Hier übt die Verwaltung ihre volle Macht aus, kassiert undder Bürger hat zu schweigen.

 

Diese ganze Parkraumbewirtschaftung ist eine Frechheit ohne gleichen.

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