Guest jabko83 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 Hallo,ein Freund von mir hatte vor kurzem einen Unfall. Seitdem funktionieren unter anderem die vorderen Gurte nicht mehr, da erst neue Gurtstraffer eingebaut werden müssen. Sonst ist das Auto soweit wieder gerichtet und fahrbereit. Da er einen Bekannten als KfZ-Mechaniker hat, will er die Reperatur von ihm durchführen lassen. Er kommt allerdings erst in einer Woche aus dem Urlaub zurück.Nun zu meiner Frage: 1. Besteht auch bei defekten Gurten eine Anschnallpflicht bzw. müsste er Strafe zahlen, wenn er in diesem Zeitraum von der Polizei angehalten wird? 2. Falls nein, was könnte ihm noch vorgeworfen werden? Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 Zu 1. Ja, sie besteht natürlich. Zu 2. Evtl. erlischt sogar die Betriebserlaubnis des Fzg., will mich da aber nicht festlegen. MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
McBraesch 7 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 Die Gurtpflicht besteht immer während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug. Wird Dein Kumpel ohne Sicherheitsgurt erwischt zahlt er 30 Euro. Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 @jabko (schnelltipper jakob? *gg): Denk doch mal so, wenn dann keine Pflicht zum Tragen eines Gurtes bestehen würde, würden die ganzen tiefer härter breiter Schwachmaten doch dauernd den Gurt kaputt hauen und dann mit Engelsstimmchen sagen, konnte den Gurt nicht anlegen, da putt. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 Die Gurtpflicht besteht immer während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug.Es sei denn, das Fzg. verfügt von vornherein über keinen Gurt, z.B. bei einem Oldtimer. Dann besteht auch keine Anschnallpflicht. MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
McBraesch 7 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 Habe nochmal in "Das neue Straßenverkehrsrecht" von Spreng/Kimmeskamp geschaut und dort steht auf Seite 100: Wenn der Gurt kaputt ist und sich wegen dieses technischen Fehlers nicht anlegen lässt, dann ist das fehlende Anschnallen nicht ordnungswidrig. Der Beifahrer kann dann evtl. aus dem Schneider sein. Unter Umständen trifft dann aber den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs wiederum ein Bußgeld, weil der Gurt nicht in Ordnung war. Quote Link to post Share on other sites
Polo6kv 0 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 Die Gurtpflicht besteht immer während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug.Es sei denn, das Fzg. verfügt von vornherein über keinen Gurt, z.B. bei einem Oldtimer. Dann besteht auch keine Anschnallpflicht. fazit: die tiefer-härter-breiter-fraktion baut den gurt aus dem alten golf I gti aus, sucht sich noch ein tüv-prüfer, der das einträgt - und schon müssen die nichtmehr ihren eigenen gurt zerstören! @jabko83: ich würde den gurt trotzdem anlegen, auch wenn er nicht funktioniert. dann kommt man gar zur rechtlichen frage, ob ein defekter gurt angelegt werden muss...btw: sind die gurtstraffer dazu da, dass der gurt von selbst wieder einrollt? oder dazu, dass der gurt beim unfall stoppt und sich noch bisschen festzieht?! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 13, 2005 Report Share Posted August 13, 2005 fazit: die tiefer-härter-breiter-fraktion baut den gurt aus dem alten golf I gti aus, sucht sich noch ein tüv-prüfer, der das einträgt - und schon müssen die nichtmehr ihren eigenen gurt zerstören! Falsch. 1. wird er wahrscheinlich keinen TÜV-Prüfer finden, der das einträgt.2. wenn doch, so ist das trotzdem nicht legal. Und der TÜV-Prüfer (anhand des Stempels einwandfrei zu identifizieren) darf sich anschließend warm anziehen, wenn die Anzeige ins Haus flattert. Das wäre nicht die erste gegen einen TÜVler.3. läßt sich bei VW ebenfalls gut nachhalten, ab welchem Baujar/Model etc.pp. Sicherheitsgurte verbaut wurden.4. gibt es immer noch Zeitgenossen, die den Gurt lediglich ausbauen, die zurückbleibenden Spuren (Löcher etc.) aber nicht beseitigen. Und zu diesen Deppen zählt oftmals insbes. die "Tiefer-Härter-Breiter-Fraktion". btw: sind die gurtstraffer dazu da, dass der gurt von selbst wieder einrollt? oder dazu, dass der gurt beim unfall stoppt und sich noch bisschen festzieht?! Wenn ich nicht irre, so trifft letzteres zu. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted August 14, 2005 Report Share Posted August 14, 2005 btw: sind die gurtstraffer dazu da, dass der gurt von selbst wieder einrollt? oder dazu, dass der gurt beim unfall stoppt und sich noch bisschen festzieht?! Ich teile auch Blueys Meinung, dass die Gurtstraffer dazu dienen, den Gurt im Falle eines Unfalls noch einmal richtig festzuziehen. Ältere Fahrzeuge verfügen meines Wissens nicht über Gurtstraffer. Ein Gurt ohne Gurtstraffer funktioniert also nicht optimal, aber immerhin ist er wohl deutlich sicherer als gar kein Gurt. Bei einer Kontrolle dürften die defekten Gurtstraffer wohl nicht auffallen. Also: (defekten) Gurt benutzen und schnell reparieren lassen! Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted August 14, 2005 Report Share Posted August 14, 2005 Naja aber ohne funktionierenden Gurtstraffer kann man der Gurt eigentlich auch gleich sein lassen. Die primäre Aufgabe ist es ja, im Falle eines Falles den Fahrer zurückzuhalten. Zieht einfach mal bei eurem Gurt, wie lang der ist. Ohne Gurtstraffer wird das ja eigentlich alles mit rausgezogen und hält den Fahrer somit kein Stück. Quote Link to post Share on other sites
Guest Trekkerfahrer Posted August 14, 2005 Report Share Posted August 14, 2005 Die Gurtstraffer arbeiten aber in verschiedenen Autos auch unterschiedlich.Bei Opel z.B. ist unten am Sitz eine Patrone, die bei Auslösung über Federkraft an einem Bowdenzug das Gurtschloß anzieht. Nach erfolgter Auslösung kommt eine gelbe Lasche gut sichtbar aus dem Gurtschloß, aber eine weitere Verwendung ist möglich. Man noch ganz normal einen Gurt einstecken. Bei einer E-Klasse z.B. ist eine CO² Patrone hinter der Seitenverkleidung, die direkt an der Gurtrolle eine Spannung des Gurtes veranlaßt. Danach rollt der Gurt nur noch auf und bewegt sich dann kein bißchen mehr. Hier ist der Gurt erst wieder nach Instandsetzung zu nutzen. Man kann ihn einfach nicht mehr anlegen, da er nicht mehr aus der Verkleidung herauskommt.In diesem Fall hat der Benz-Gurtstraffer übrigens einfach so auf gerader Strecke während der Fahrt ausgelöst. Der Schreck über den erfolgten Knall und die Gas-Wolke war riesengroß... Also ist die Nutzung des Gurtes mit ausgelöstem Gurtstraffer ist fahrzeugabhängig. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted August 14, 2005 Report Share Posted August 14, 2005 @lichterloh: Das, was Du beschreibst, ist nicht der Gurtstraffer. Der Gurtstraffer arbeitet pyrotechnisch und kann nur einmal benutzt werden. Meines Wissens nach wird dieser elektronisch gezündet. Er verkürzt den Gurt im Falle eines Aufpralls. Zusätzlich dazu verfügen Drei-Punkt-Gurte über eine Fliehkraftbremse, die beim schnellen Abrollen des Gurtes eingreift. Diese spricht völlig autark an und ist nicht auf Elektronik angewiesen. Diese wird beim TE noch intakt sein, so dass sich der Gurt bei einem Aufprall nich abrollt. Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted August 15, 2005 Report Share Posted August 15, 2005 Oh okay, danke! Quote Link to post Share on other sites
Guest Trekkerfahrer Posted August 15, 2005 Report Share Posted August 15, 2005 Meine Gurtstraffer beim CorsaB damals waren nicht pyrotechnisch und funktionierten ohne jegliche Elektronic. Die waren mit einem Trägheitssensor ausgerüstet, der das Federpaket unten am Sitz bei einer vorgegebenen ruckartigen Bewegung (Aufprall) zum Auslösen brachte. Quote Link to post Share on other sites
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