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Angebliche Fahrerflucht


Guest Gast_Daniel

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Guest Gast_Daniel

hallo!

 

mir ist folgendes passiert:

ich fuhr auf einer 4-spurigen bahn, auf der rechts über 2 spuren eine baustelle war. daher wurde dort eine ampel aufgestellt und der verkehr über die 2 spuren des gegenverkehrs um die baustelle herumgeleitet.

ich hielt nun an der ampel in der linken spur, fuhr diese entlang nachdem die ampel grün wurde, als ein anderer pkw mir in der anderen spur von hinten sehr nahe kam, so dass ich hupte, um ihn auf diese gefahr hinzuweisen. weder ich noch meine beifahrerin hörten etwas von einer berührun oder etwas ähnlichem, so dass für mic die "gefährliche situation" vorbei war, als der andere pkw wieder in seine spur gefahren ist.

bis ich heute eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen habe, da zwischen den pkws eine berührung stattgefunden haben soll.

an meinem auto is so gut wie gar nichts zue rkennen, nur ganz leicht etwas kunststoff von der zierleiste des anderen pkw, welcher sich spurlos mit leichtem reiben entfernen lässt, am anderen pkw war auch nichts nachdme ihc mir den wagen nach der anzeige angeschaut habe.

 

daher meine frage: ist dies fahrerflucht, wenn man nichts davon mitbekommt, dass eine berührung stattgefunden hat und hat der andere eine chance, da er mit ja in die spur geschnitten ist. mit welchen konsequenzen habe ich zu rechnen?

 

mfg Daniel

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Auf der linken Spur fährt man nicht wenn rechts die Möglichkeit besteht zu fahren!

So wie ich das sehe hatte es der Typ eilig und ist dir aufgefahren damit du auf die rechte Spur wechselst!

Dabei hat er sich wohl verschätzt und ist dir leicht aufgefahren!

Rein juristisch gesehen wär er nun schuld da er den Mindestabstand nicht eingehalten hat!

 

Mein Frage nun an dich!

Hat er dir irgenwelche Zeichen gegeben! (lichthupe, Hupe ect....)

Ist schwer zu sagen ob das als Fahrerflucht gilt! Wird wohl ein Richter entscheiden müssen!

Hat er eine Begleitperson gehabt!?

 

 

mfg

 

lew

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Guest Gast_Daniel

also, es war so dass diese baustelle direkt vor einer kreuzung liegt (ca. 20 m davor) und ich daher inder linken spur gefahren bin, um links abzubiegen

 

und er ist mir ja nicht hinten drauf gefahren, sondern an der seite so auf höhe des rechten vorderreifens, wonach er gebremst hat und weiter nach rechts in seine spur gezogen ist

 

er hat mir kein zeichen gegeben, dafür aber ich, indem ich ihn angehupt habe!!! das ist es ja: würde ich hupen wenn ich wem auffahre? und er kam von hinten...

 

ich habe eine begleitperson gehabt, er nicht

 

von daher hoffe ich mal das is ein deutlicher vorteil für mich

 

die polizei meinte, der schaden würde allerhöchsten 50 euro betragen...falls ich denn "schuldig" gesprochen werden sollte: mit welchen konsequenzen hätte ich zu rechnen?

 

mfg Daniel

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Guest Gast_Daniel

nee, schein hab ich noch, weil sich die versionen ja vollkommen widersprechen

 

und ich denke nicht dass man da seinen führerschein für verlieren kann?? ändert es was, dass ich noch in der probezeit (noch 11 monate) bin?

 

dann frag ich ma Bluey oder Goose nahc den konsequenzen hiermit!

 

mfg Daniel

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So wie ich das verstehe, ist es unstrittig, daß eine Berührung stattgefunden hat.

 

Für die Fahrerflucht kommt es nicht darauf an, daß du den Unfall bemerkst, sondern ob ein normal aufmerksamer Autofahrer die Berührung bemerken würde. Erst mal gehen die Behörden da einfach von den Unfallfolgen aus. Seitliche Berührungen bemerkt man auch dann, wenn die nur ganz leicht sind, da treffen ja immerhin fast zwei Tonnen aufeinander. Außerdem wird es unglaubwürdig sein, wenn du die Gefahr offensichtlich erkannt hast, aber die Berührung nicht bemerkt haben willst. Die Höhe des rechten Vorderreifens hat man im allgemeinen gut im Blick. Wenn es wirklich zur Anklage kommen sollte (was ja wohl noch nicht feststeht) muß nötigenfalls ein Gutachten darüber entscheiden, ob der Unfall für dich bemerkbar war.

 

Für die Fahrerflucht kommt es auch nicht darauf an, ob man am Unfall schuldig oder unschuldig ist. Und auch nicht, wie hoch oder niedrig der Schaden ist. Wenn man in einen Unfall verwickelt ist, hat man anzuhalten und seine Personalien anzugeben. Wenn du wegen Fahrerflucht verurteilt wirst, ist das eine Straftat, der Führerschein ist dann erst mal weg.

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Guest Gast_Daniel

unstrittig ist es daher, dass an beiden autos leichte spuren zu erkennen waren

 

ich habe schon slebst bei anderen einige unfälle miterlbet und weiß wie es sich anhört, davon habe ich jedoch nichts bemerkt

 

die polizei meinte ja selbst, dass es gut möglich ist, solche ganz leichten berührungen nicht zu hören

 

jeder der schon mal nen kratzer in ein auto gefahren hat weiß, wie schnell lack absplittert und eine beule drin ist

 

doch wenn ich mit der hand einmal über die stelle wische (ca. 3 cm lang, 0,5 c, hoch), geht der gummiabrieb vond a weg und es ist rein gar nichts zu erkennen, von daher denke ich schon, dass ich dies nicht hören konnte

 

und wenn ich nicht weiß dass ich eine straftat begangen habe, dann kann ich auch schlecht davon ausgehen eine begangen zu haben

 

und mit der strafe bin ich mir unschlüssig, da ich im netz shcon eniges von geringen bis zu höheren geldstrafen was gelesen hab (bei bagatellschäden wie diesem) und härter strafen gabs nur für andere sachen

 

bin mir aber nicht sicher was stimmt

 

mfg Daniel

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Also für mich hier ganz klar der andere Schuld am Unfall und wennshcon hat er Fahrerflucht begangen, schliesslich ist er dir reingefahren muss es ja bemerkt haben aber ist dann einfach weitergefahren odhne dir Zeichen zu geben dass was passiert war oder so.

Aber grade da du nen Zeugen hast und er nicht sollte das eigentlich für dich gut ausgehen.

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Wenn du wegen Fahrerflucht verurteilt wirst, ist das eine Straftat, der Führerschein ist dann erst mal weg.

Das der Führerschein direkt weg ist, kann man so pauschal nicht sagen.

 

Der Schaden beträgt ja nur ca. 50 Euro. Dies ist natürlich relativ gering. Selbst wenn es zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kommen sollte, wäre der Führerschein hier wohl nicht direkt in Gefahr. Das zu entscheiden liegt beim Richter.

 

@ Gast Daniel

 

Eine VU-Flucht liegt hier erstmal vor, auch wenn du den Zusammenstoß offensichtlich nicht bemerkt hast. Dies wird unter Umständen, wie bereits erwähnt, ein Sachverständiger klären müssen.

 

Wann hast du denn den Abrieb des anderen Pkw an deinem Pkw bemerkt? Schon als du nach der Fahrt am Zielort warst oder hast du erst nachgeschaut, als das Schreiben der Polizei kam? Wenn du es schon nach der Fahrt bemerkt hast, wäre ein Rückschluss auf die gefährliche Situation möglich gewesen. Dann hättest du von einem Unfall ausgehen und dies direkt der Polizei mitteilen müssen.

 

Zur Bestrafung im Falle einer Verurteilung kann man keine generellen Auskünfte geben. Dies hängt immer vom Einzelfall ab. Es wird wohl bei einer Verurteilung eine Geldstrafe herauskommen, die abhängig von deinem Einkommen, festgelegt wird.

 

Ein Anwalt wäre in diesem Fall bestimmt hilfreich.

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Unfallflucht liegt auch dann vor, wenn ein anderer Schuld hat und du dich als tatsächlicher oder vermeintlich Unfallbeteiligter entfernst.

Vielleicht hat der andere angehalten, dann nicht er, sondern du die Fahrerflucht begangen.

 

Dass an beiden Fahrzeugen Spuren waren zeigt doch, dass eine Berührung stattgefunden hat. Das wird in der Regel bemerkt!! Falls du ernsthaft behauptest, nichts bemerkt zu haben, können Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit aufkommen.

 

Der Vater meines Nachbarn hat durch einen "nicht bemerkten" Parkrempler seinen Schein verloren, für immer! Bei einer angeordneten MPU wurde seine Qualifikation angezweifelt, Lappen weg. (*Ist aber auch besser so, der Senior hatte einen grässlichen Fahrstil*)

 

MfG Gert

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Guest Guest

also, den abrieb des anderen pkw habe ich erst dann bemerkt, als mich die polizisten am nächsten tag telefonisch daraufhingewiesen haben, danach war ich nachgucken und musste noch suchen weil man wirklich eigentlich nichts sieht

 

zweifel an meiner fahrtüchtigkeit sollte es denk ich mal keine geben...da nicht nur ich, sondern auch meine beifahrerin nichts bemerkt hat!

und dies sag ich nich hier weils abgesprochen is (ich mein, das hier liest ja kein richter) - sie selber war erstaunt weil sie meinte "da war doch nix, der is doch nur nah an dich herangefahren"

 

von daher denke ich ist das keine utopische annahme dass man das nicht bemerkt hat!

 

zudem: hatte schon mal einen wie eben erwähnten parkplatzunfall, bei dem ich schuld war

es war keiner in der nähe auf dem parkplatz udn es war kein großer schaden, aber ich habe von mir aus selbst die polizei gerufen, den unfall protokollieren lassen und habe dort auch keien fahrerflucht begangen! denke mal das spricht auch gegen eine "unzurechnungsfähigkeit im straßenverkehr"

 

und wegen soetwas meine führerschein zu verlieren würde mich tierisch aufregen, da ich keinen unfall verursacht habe und nichts davon bemekrt habe!

 

mfg Daniel

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