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Brandenburg


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Ich rege an, für weitere Bundesländer gleichartige Threads aufzumachen, in denen anhand klar nachvollziehbarer Belege der Reglementierungswahn der Verkehrsbehörden bzw. Überwachungsterror dokumentiert wird. Bitte keine Pillepalle einstellen, aber für interessante Bilder und/oder Tatsachenberichte wäre ich hier unterstützend sehr dankbar. Außenstehende sollen nach Möglichkeit den Irrsinn nachvollziehen können.

 

Mein Beispiel für heute:

 

Familienausflug in's Havelländische Luch zu Verwandten. Diese wohnen in einem Dorf ganz allein, das Dorf besteht nur aus ihrem Haus und einer alten LPG-Milchviehanlage. Das nächste Dorf ist 3 Kilometer entfernt, die Verbindung bildet eine strichgerade Landstraße mit ganz frischem Belag. Die Wahrscheinlichkeit, dort einem Fahrzeug zu begegnen ist sehr gering. Fußgängern noch viel geringer. Und selbst wenn, man kann kilometerweit sehen, was vor einem geschieht. Rechts liegen Felder, links liegt ein Entwässerungsgraben und dahinter auch Felder.

 

Warum ich das als so besonders ansehe?

 

Mal schauen, soweit scheint hier nichts besonderes vorzuliegen, ein wenig eng, aber übersichtlich und bei Null Bebauung und Null Verkehr sowie Tageshelligkeit durchaus für Gleiten mit 80 bis 100km/h gut.

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Guest Pferdestehler

Hier noch ein Blick auf die Landstraße, hier ist kein Graben mehr vorhanden, aber die Felder sieht man gut. Übrigens beginnt dahinten bereits die Ortschaft. Und dort endet auch der Wahnsinn dieser Stelle. Welcher? Mal schauen...

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Guest Pferdestehler

So, und hier die Aufklärung, Blick in die Gegenrichtung: IM ORT gilt normal Tempo :D , ab Ende der Ortschaft - ergo genau ab da, wo keinerlei Bebauung mehr vorliegt und mit Kindern etc. viel weniger zu rechnen ist (geht gegen Null) - für 3 Kilometer in Fahrtrichtung

 

ZONE 30

 

Man lasse sich diesen Hirnriß auf der Zunge zergehen.

 

Welcher Volltrottel sich das hat einfallen lassen und wieviel Alkohol dabei im Spiel gewesen sein mag oder ob er abends von seiner Ehefrau gezüchtigt wird und sich tagsüber auf der Arbeit abreagieren muß, wird sich mir wohl nicht erschließen. Aber das finde ich einfach HERB.

 

Wenn da gemessen worden wäre, hätte ich heute mehrere Monate Fahrverbot kassiert, nur weil ich da (stellenweise) deutlich über 70 gefahren bin. :cop01:

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Guest Pferdestehler

Nee, komme immer durch Ort 1, rechts an der Kreuzung geht es zum kleinen Gemeindefriedhof, da liegen meine Großeltern. Ist ja auch eine "Zone", da braucht dann nichts stehen. :cop01:

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@PS: Ist das ne vollwertige Strasse oder hat man einfach über den alten feldweg ne Asphaltschicht drübergepappt? Wenn letzteres der fall ist, könnte ich mir vorstellen, daß die :cop01: angeordnet wurde, damit diese Billiglösung länger hält.

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Guest Pferdestehler

Ehrlich? Nö. Ich fahr da im Jahr vielleicht zwei Mal hin und zurück. Das können die Anwohner tun. Da dort auch nicht überwacht wird, werden kann mangels Gelegenheiten, werde ich weiter meine alten Geschwindigkeiten dort fahren.

 

Darum geht es im übrigen auch gar nicht. Es geht um den Status quo. Hast Du vielleicht einen eigenen(!) Beitrag aus Brandenburg, der in diesen Thread reinpaßt? :cop01:

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Scheint auf den ersten Blick wirklich etwas übertrieben, aber man sollte vielleicht echt mal die Gründe erfragen. Landwirtschaftlicher (Quer)Verkehr oder Skater oder was auch immer kommen da schon in Frage.

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Die Straße scheint recht schmal zu sein, passen da zwei Fahrzeuge problemlos nebeneinander ? Ist das ein Naherholungs- bzw. Tourismusgebiet, wo verstärkt mit Wandersmännern und Fahrradfahrern zu rechnen ist ? Ich sehe auf dem einen Bild zwei Radfahrer nebeneinander.

 

Auf dem ersten Blick würde ich sagen, Schwachsinn. Ganz klar. Doch wenn man die Straßenbreite mit einbezieht und sich jetzt mal überlegt, da brettern zwei Donnerköpfe mit je 100 km/h aufeinander zu, kann es schon brenzlig werden. Allerdings ist :D in jedem Fall übertrieben, :D oder besser noch ;) hätten es in so einem Fall sicherlich auch getan. Ziemlich witzig finde ich aber, das es sich um eine Zone handelt und das im Ort selber 50 km/h erlaubt sind. Das ist wirklich reichlich dämlich ! :cop01:

 

Grüße

!Xabbu

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Guest Pferdestehler
Die Straße scheint recht schmal zu sein, passen da zwei Fahrzeuge problemlos nebeneinander ?

Nö. Müssen sie das denn?

 

Seit je her wurde sich dort arrangiert, da man den Gegenverkehr bereits mehrere hundert Meter voraus sehen konnte. Ausweichen langsamer über den unbefestigten Seitenstreifen, Platz genug ist da. Damals war die Straße sogar total zerlöchert, Löcher im Asphalt wurden ganz Planwirtschaft mit losem Schotter aufgefüllt, der sich flugs über die ganze Straße verteilte und die Löcher wieder freigab. Dort donnerten anno dunnemals die Trabbis mit 80+km/h drüber. Nie ein Problem.

Ist das ein Naherholungs- bzw. Tourismusgebiet, wo verstärkt mit Wandersmännern und Fahrradfahrern zu rechnen ist ? Ich sehe auf dem einen Bild zwei Radfahrer nebeneinander.

Die Fahrradfahrer waren wirklich ein "Photokiller", da dort sonst Fuchs und Hase "Gut Nacht" wünschen. Da ist nichts, da kommt nichts. Einzige Anwohner "Ort 2" sind meine Verwandten. Ansonsten kannst Du dort nackt durch die Rabatten rennen, stört keinen, da keiner da ist.

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A115 Berlin - Dreieck Nuthetal über 14 km beiseitig mit pauschalen ;) wegen S-Kurven???????

Es sind viele gerade Stücke vorhanden mit unproblematischen Knicken. Die "scharfen" Kurven sind doch schon entsprechend beschildert, warum pauschal ;) ? Oder hat es trotz ;) weiter gekracht und dann kamen nachträglich die Kurvenbeschilderungen?

:licht:

post-31-1122862155.jpg

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Muss ich doch mal nachfragen: Soll dieser Thread nur als Thread zur Darstellung dienen, oder ist auch eine Diskussion gestattet?

Falls Fall zwei zutrifft, moechte ich mich doch gleich mal Dixie anschliessen. Die Strasse ist sehr schmal, 2 Autos passen eben nicht aneinander vorbei. Auf dem einen Bild sind Radfahrer zu sehen, also kann man solche dort auch von Zeit zu Zeit antreffen - insbesondere wenn sich die Gegend im ungefaehren Einzugsgebiet einer Millionenstadt wie Berlin befindet.

Im Ortsgebiet uebrigens wird die Strasse wohl deutlich breiter.....

Tempo 30 kann ich fuer dieses gerade Stueck auch nicht nachvollziehen, Tempo 50 waere wohl angemessen. 80 oder 100 jedoch waere IMHO voellig ueberzogen....

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Guest Pferdestehler
... Einzugsgebiet einer Millionenstadt wie Berlin ...

Rund 50km entfernt. Vom Stadtrand. Also von daher liegt wohl fast jeder Ort in Deutschland im Einzugsgebiet einer Großstadt. Warum nicht gleich eine flächendeckende Zone 30, Schilder stehen nur noch an der Staatsgrenze. :licht:

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... Einzugsgebiet einer Millionenstadt wie Berlin ...

Rund 50km entfernt. Vom Stadtrand. Also von daher liegt wohl fast jeder Ort in Deutschland im Einzugsgebiet einer Großstadt. Warum nicht gleich eine flächendeckende Zone 30, Schilder stehen nur noch an der Staatsgrenze. :licht:

Na, das faende ich dann aber doch ein wenig uebertrieben, oder? ;)

 

Aber mal im Ernst: Eine Stadt mit schlapp 5 Millionen Einwohnern hat nun mal zur Folge, dass sich - insbesondere bei schoenem Wetter - mehrere davon in die umliegenden Gegenden verziehen, um etwas Erholung zu suchen. Naherholungsgebiete nennt man so etwas. Insofern muss man da schon im weiteren umkreis mit Radfahrern und so rechnen, und kann nicht einfach sagen, dass die da nie vorkommen. Von daher halte ich ein Tempo von 80 - 100 fuer doch etwas sehr gewagt auf dieser schmalen Strasse, auch wenn sie schnurgerade ist.

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Langsam denke ich auch, dass gerade teilweise in den Neuen Ländern stark überreglementiert wird. Gestern bin ich ähnliche Straßen bei uns mit dem Moped gefahren. Die Straßen verlaufen da durch Wälder und Felder, und sind sehr kurvenreich und unübersichtlich. Bis auf eine Hofdurchfahrt die mit 30km/h beschränkt war, gab es keine Limits. Sogar bei einem Zeltlager für Jugendliche, an dem die Straße vorbei führt, keine Limits.

 

Der gravierende Unterschied zwischen den oben gezeigten Bildern, und der von mir beschriebenen Strecke, ist nur die Übersichtlichkeit. Eine lange Gerade verleitet eher zum zu schnellen Fahren, als eine Straße die mit 90Grad Kurven gespickt ist, und mit unbeschilderten Kreuzungen. Da ist die Straßenführung die Begrenzung.

 

Einen Grund, neben den Unfallzahlen, sehe ich hauptsächlich in der geringen Akzeptanz der Limits im allgemeinen. Scheinbar wird Grundsätzlich mit Limit +20km/h gefahren. Soll eine Straße auf 50km/h beschränkt werden, muß folglich ein Schild mit 30km/h aufgestellt werden. So beißt sich Katze in den eigenen Schwanz.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn es dort nie ein Limit gab, zumal vorher die Straße schlecht war, ist 30 jetzt ein Hohn. Und der Grund, ein Berliner Radler könnte dort Erholung suchen, kann kein Grund sein, die Anwohner lebenslang mit Tempo 30 zu strafen.

 

Soll er doch in Berlin radeln oder sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen.

 

Im Übrigen sollte mal geprüft werden, ob eine Tempo 30 Zone außerhalb von Ortschaften überhaupt legal ist???!!!

 

 

MfG

 

Kaimann

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Herrlich. Zwischen meinem Wohnort und dem Nachbarort gibt es eine vergleichbare Verbindungsstraße, allerdings gespickt mit weiteren Schwierigkeiten wie einer Kurve und mehreren Senken/Steigungen. Komischerweise geht es dort auch ohne :licht:, weil alle etwas mitdenken. Wenn man ein Teilstück nicht einsehen kann macht man langsam, kommt Gegenverkehr hält einer an, Radfahrer/Fussgänger überholt man mit minimaler Geschindigkeitsdifferenz. Klappt.

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Eine lange Gerade verleitet eher zum zu schnellen Fahren, als eine Straße die mit 90Grad Kurven gespickt ist, und mit unbeschilderten Kreuzungen.

Stimmt! Allerdings halten sich gerade unerfahrene Fahrer selbst bei Kurven nicht an den gesunden Menschenverstand und versuchen, diese (auch ohne Limit) bzw. die (Flieh-)Kräfte bis aufs Messer auszureizen. Resultate: schwere Unfälle, die auch durch Limits nur schwer verhindert werden können.

 

PS: Gute Idee mit den Situations-Threads! Ich fange gleich mal an, zu sammeln...

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Offenbar ist die Verwaltung in Brandenburg nicht nur in Verkehrsfragen bürgerfeindlich.

Siehe hier ein Beispiel aus der Steuerpraxis.

Und für sowas sollen wir dann Solidarbeitrag zahlen. :D:lol:

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Hab da zufällig noch was gefunden:

 

§39 StVO:

(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.

 

Also außerhalb geschl. O. muss man nicht damit rechnen :kopfschuettel:

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  • 4 weeks later...

Ich weiß nicht, ob man solche Schilder überhaupt immer unbegrenzt beachten muß.

Bei Baustellen ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auch nur im Baustellenbereich gültig, auch wenn nach der Baustelle kein :D kommt.

 

Und: Vielleicht gibt es noch Wunder, und das Schild war nur für die Zufahrt zum Friedhof gedacht und wurde falsch aufgestellt (d.h. es hätte in der rechts abbiegenden Straße stehen sollen).

Daher würde ich raten, wirklich mal beim Amt nachzufragen. :D

 

Oder steht in Ort2 ein 'Ende zone 30'- Schild?? Das wäre in der Tat extrem seltsam!

Da können ja sogar Radfahrer schneller als 30 fahren.

 

Tendenziell ist es wahrscheinlich sinnvoll, solche Sachen gleich an die zuständige Behörden zu schicken.

Vor allem, wenn viele Leute so verfahren, merken die Behörden, daß ihre Arbeit sozusagen kontrolliert wird.

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Wenn es dort nie ein Limit gab, zumal vorher die Straße schlecht war, ist 30 jetzt ein Hohn. Und der Grund, ein Berliner Radler könnte dort Erholung suchen, kann kein Grund sein, die Anwohner lebenslang mit Tempo 30 zu strafen.

 

Soll er doch in Berlin radeln oder sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen.

 

Im Übrigen sollte mal geprüft werden, ob eine Tempo 30 Zone außerhalb von Ortschaften überhaupt legal ist???!!!

 

 

MfG

 

Kaimann

Wie lang ist denn die Straße, wie groß der Zeitverlust?

 

Wie passt sich ein Radfahrer in diesem Falle konkret den "Gegebenheiten" an?

 

Würdest Du in Berlin zur Erholung radfahren?

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  • 1 month later...
Guest Pferdestehler

Hier der nächste Kracher im Bild festgehalten:

 

Deutschland im Regulierungswahn, die Vollkaskomentalität dreht in's Absurde.

A2 zwischen Anschlußstellen Ziesar und Wollin Richtung Berlin. 120 wegen angeblicher Unfallgefahr. Übrigens nur in diese Richtung, in die Gegenrichtung besteht diese ominöse Gefahr offenbar nicht.

 

Perfekt ausgebaut, dreispurig, Standstreifen, Leitplanken, bis auf eine Kurve gehen die 14 Kilometer immer schön geradeaus.

 

Zum Kotzen. Möge(n) der(die) Verantwortliche(n) an seiner(ihrer) Unfähigkeit zu Grunde gehen.

 

Die Strecke schaffe ich im Audi in rund 4 Minuten. Dieses Limit schert mich einen Dreck!

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In Brandenburg wird auf der A9 auch extra vor jedem Limit die Richtgeschwindigkeit (:D mit rotem Balken) aufgehoben, um danach mit einem ;) Schild den Verkehr zu bremsen. (Meistens wegen ''gefährlicher'' *g* Kurven) . Mit dem Ende des Limits kommt dieses Schild :lol: und sofort wieder ein ;) Schild. Auch wird das Richtgeschwindigkeitsschild nach jeder Zufahrt wiederholt. Wie machen die das nur in den anderen Bundesländern, ohne diese Schilder......

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  • 4 weeks later...

das ist von den Schilderfritzen eine armselige, hilflose Handlung. Genau wegen solchen Fällen geht doch die Akzeptanz verloren. Die Schilderfritzen kann man doch nicht für ernst nehmen. Sorry. Die Glaubwürdigkeit ist doch schon längst dahin.

 

Und der Gipfel sind dann die armseligen ;) s, welche sich dort nach der "Einsichtsverlustgrenze" hinstellen. Befehl ist Befehl, oder wer läßt sich so verbiegen, @bluey?

 

:lol:

 

Noch ein @Flo-Bild...

post-31-1131593043.jpg

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  • 4 weeks later...

Moin,

 

zu dem Beitrag von PS am 10.10.2005:

Wir hatten doch schon mal einen Thread wo es um Zusatzschilder ging.

Z.B. http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/zusatz_naesse.gif

verbietet, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.

 

Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild wie

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1001-30.gif

angegeben sein.

 

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/278.gif, http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/279.gif oder http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/282.gif

 

Du weißt ja auch alleine, wenn keine Nässe ist, kein Nebel mehr über die Straße wabert oder aber keine Unfallgefahr mehr besteht.

Und das Zusatzzeichen "Unfallgefahr" bedeutet dann halt, daß nur bei "Unfallgefahr" die 120 gilt...

 

 

Ralph

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Und das Zusatzzeichen "Unfallgefahr" bedeutet dann halt, daß nur bei "Unfallgefahr" die 120 gilt...

Schön wärs. Leider falsch. Es heißt "120 wegen Unfallgefahr" nicht "120 bei Unfallgefahr".

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Moin dagegen,

 

ist schon klar.

Nur würde ich mich mal dafür interessieren, aus welchem konkreten Grund ausgerechnet an dieser Stelle "Unfallgefahr" sein soll.

 

Denn aus der VwV zur STVO §41, Zeichen 274 ist nix erkennbar:

I. Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten, außer wenn unangemessene Geschwindigkeiten mit Sicherheit zu erwarten sind, nur auf Grund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen dort angeordnet werden, wo diese ergeben haben, dass

1. für den Fahrzeugführer eine Eigenart des Straßenverlaufs nicht immer so erkennbar ist, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst. Das kann vor allem der Fall sein,

a) wenn in Kurven, auf Gefällstrecken mit Kurven und an Stellen besonders unebener Fahrbahn häufiger Kraftfahrzeugführer die Gewalt über ihr Fahrzeug verlieren, ohne durch die Begegnung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Änderung ihrer Fahrweise gezwungen worden zu sein. An solchen Stellen sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur ausgesprochen werden, wenn Warnungen vor der Gefahrstelle (durch Zeichen 103 oder 105 oder durch Richtungstafeln- vgl. § 43 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b- , durch Zeichen 108 oder durch Zeichen 112) nicht ausreichen,

b) wenn an einer Kreuzung oder Einmündung auf der bevorrechtigten Straße so schnell gefahren wird, dass der Wartepflichtige die Fahrzeuge mit Vorfahrt nicht rechtzeitig sehen kann;

 

2. auf einer bestimmten Strecke eine Verminderung der Geschwindigkeitsunterschiede geboten ist. Das kann vor allem der Fall sein

a) außerhalb geschlossener Ortschaften auf einseitig oder beiderseits bebauten Straßen, wo durch den Anliegerverkehr häufiger Unfälle oder gefährliche Verkehrslagen entstanden sind,

b) auf Strecken, auf denen längs verkehrende Fußgänger oder Radfahrer häufiger angefahren oder gefährdet worden sind,

c) vor Stellen, an denen Verkehrsströme zusammengeführt oder getrennt werden (vgl. auch Nummer II zu § 7; Rn. 2),

d) auf Steigungsstrecken und Gefällstrecken, auf denen große Geschwindigkeitsunterschiede zwischen langsamer fahrenden Lastkraftwagen und schnellen Personenkraftwagen häufiger zu Unfällen oder gefährlichen Situationen geführt haben,

e) in bevorrechtigten Kreuzungszufahrten, wenn für Linksabbieger keine Abbiegestreifen markiert sind,

f) außerhalb geschlossener Ortschaften vor Lichtzeichenanlagen;

 

3. die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten von anderen Verkehrsteilnehmern unterschätzt oder nicht erwartet worden sind. Das kann außerhalb geschlossener Ortschaften vor allem der Fall sein

a) in bevorrechtigten Kreuzungszufahrten im Verlauf schnell befahrener Straßen,

b) an Kreuzungen und Einmündungen im Zuge von Fahrbahnen mit insgesamt vier oder mehr Fahrstreifen für beide Richtungen, wenn der auf die Fahrbahn einfahrende oder aus ihr ausfahrende Linksabbieger den durchgehenden Verkehr kreuzen muss oder sonstiger kreuzender Verkehr vorhanden ist,

c) auf Strecken, auf denen Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn häufiger angefahren worden oder in Gefahr geraten sind.

 

All das ist an diesem Straßenabschnitt nicht gegeben (siehe auch Gegenfahrbahn!).

 

Ralph

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Dann müsste gegen die Aufstellung des Verkehrszeichens geklagt werden (Freiwillige vor!). Mit diesen Paragraphen vielleicht auch gar nicht ohne Erfolg. Leider muss das Schild solange trotzdem beachtet werden.

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  • 7 months later...

Also ich sehe das so:

 

Die Unfallgefahr steht da nur unter, weil da auf <_< begrenzt ist. Weil dann alle auf :vogelzeig: runterbremsen, und dann kracht es halt häufiger. Herzlich Willkommen zu dem Workshop "Wie baue ich meine eigene Gefahrenstelle zum abzocken." :angry:

Also mir sind solche Dummheiten schon häufiger aufgefallen... Leider habe ich keine Cam mit der ich das festhalten kann. Und ich bin bisweilen viel auf deutschen Autobahnen unterwegs.

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  • 5 months later...
So, und hier die Aufklärung, Blick in die Gegenrichtung: IM ORT gilt normal Tempo :koch: , ab Ende der Ortschaft - ergo genau ab da, wo keinerlei Bebauung mehr vorliegt und mit Kindern etc. viel weniger zu rechnen ist (geht gegen Null) - für 3 Kilometer in Fahrtrichtung

 

<span style='font-size:14pt;line-height:100%'>ZONE 30</span>

 

Man lasse sich diesen Hirnriß auf der Zunge zergehen.

 

Welcher Volltrottel sich das hat einfallen lassen und wieviel Alkohol dabei im Spiel gewesen sein mag oder ob er abends von seiner Ehefrau gezüchtigt wird und sich tagsüber auf der Arbeit abreagieren muß, wird sich mir wohl nicht erschließen. Aber das finde ich einfach HERB.

 

Wenn da gemessen worden wäre, hätte ich heute mehrere Monate Fahrverbot kassiert, nur weil ich da (stellenweise) deutlich über 70 gefahren bin. :D

 

Hallo Pferdestehler

 

Könnte es vielleicht sein, dass das Schild :lol: von einem Scherzkeks verdreht worden ist? :wand:

Es würde dann für die Fahrtrichtung in den Ort gelten, was hier mehr Sinn macht.

 

MfG

Seatfahrer

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Guest rumpelstilzchen
A115 Berlin - Dreieck Nuthetal über 14 km beiseitig mit pauschalen :D wegen S-Kurven???????

Es sind viele gerade Stücke vorhanden mit unproblematischen Knicken.

 

Weil es bei voller Strecke zu einem Stau kommt, wenn man zwischendurch schneller fährt als 120 - es aber Kurven/Punkte gibt, wo nur 120 erlaubt sein darf aus Sicherheitsgründen.

 

Is doch logisch, oder?!

 

Bei leerer Strecke ist es natürlich Blödsinn - also Signalanlagen wären bei solchen Konstellationen ideal.

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Guest Pferdestehler
Hallo Pferdestehler

 

Könnte es vielleicht sein, dass das Schild :D von einem Scherzkeks verdreht worden ist? :lol:

Es würde dann für die Fahrtrichtung in den Ort gelten, was hier mehr Sinn macht.

 

MfG

Seatfahrer

Nein, die Zone 30 liegt dort tatsächlich nördlich des Dorfes im Luch, mitten in der Pampa.

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Nein, die Zone 30 liegt dort tatsächlich nördlich des Dorfes im Luch, mitten in der Pampa.

 

Dan sollte am Ende der 3km langen Straße im nächsten Ort ein :D für die :lol: stehen.

Ist dies denn der Fall?

Ansonsten stimmt mit der Beschilderung etwas nicht.

Ich frage mich außerdem, ob laut StVO eine :wand: außerorts angeordnet werden darf.

 

MfG

Seatfahrer

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