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Fahrt Mit Dem Pocket Bike --> Erwischt!


Guest xPendejox

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Guest xPendejox

Also, fasse mich kurz:

 

Es war Nachts, 23 - 24 Uhr und ein Kolege und ich wollten noch mal eine Runde Pocket Bike fahren! [ die, die nicht wissen, was son Pocket Bike ist, hier mal ein Bild : http://www.groovybike.com/images/pocketbike/pocketbike006.jpg ]!

 

Ok, wir fuhren zu einem großem Parkplatz! Dieser befindet sich leicht außerhalb der Ortschaft! Somit konnten wir niemanden mit Lärm oder so belästigen!

Wir kommen an, packen das Ding aus, Kolege fährt 2-3 Runden..... dann tauchte auf einmal die Polizei in zivil auf!

Die halten ihn an und stellen uns zur Rede!

 

So, Fazit: Er als Fahrer bekommt einen drauf und da mir das Ding gehört. bekomme ich auch einen drauf, obwohl ich NICHT mal gefahren bin!

 

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz!

 

Was mich jetzt tierisch aufregt ist, dass ich nur noch 1 Woche Probezeit habe! Die Tat war während meiner Probezeit! Mit welcher wahrscheinlichkeit habe ich Punkte zu erwarten ? Ich meine, dass Ding ist echt nen SPielzeug und ich bin nicht mal gefahren!

 

Gruß!

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Ihr seit auf einen Gefährt gefahren, welches durch einen Motor angetrieben wird und schneller als 6 km/h fährt (Geh ich bei nem Pocketbike mal von aus). Die Größe spielt keine Rolle!

 

Somit dürft ihr dieses Gefährt nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, wenn es nicht Haftpflichtvesichert ist. Der Fahrer, weil er logischerweise gefahren ist, und du als Halter (Eigentümer), weil du es erlaubt hast.

 

Parkplätze zählen im Übrigen auch als öffentlicher Verkehrsraum, wenn er für die Allegemeinheit zugänglich ist.

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Was mich jetzt tierisch aufregt ist, dass ich nur noch 1 Woche Probezeit habe! Die Tat war während meiner Probezeit! Mit welcher wahrscheinlichkeit habe ich Punkte zu erwarten ? Ich meine, dass Ding ist echt nen SPielzeug und ich bin nicht mal gefahren!
Nach Anlage 13 zu § 40 FeV ist dieser Verstoß mit 6 Punkten zu bewerten.

 

Nach Anlage 12 zu § 34 FeV ist das Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§6 des Pflichtversicherungsgesetzes) eine schwerwiegende Zuwiderhandlung und somit als A-Verstoß zu bewerten.

 

Nach § 2a StVG ist bei einem in der Probezeit begangenen A-Verstoß, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Rechtskraft bereits beendet ist, eine Nachschulung anzuordnen, womit sich gleichzeitig die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

 

Gruß

Goose

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An dem Abend meinte ich halt schon, dass das Ding mir gehöre! Was wäre, wenn ich sage, dass es meinem Bruder gehöre und deshalb meinte es sei meins, weils ja zur Familie gehört?

 

Aber ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass ich am besten fahre, wenn ich das Ding einfach mit der Wahrheit durziehe ,oder? Der Staatsanwalt soll sich nicht verarscht fühlen! DEnke, dass es die Sache nur noch schlimmer macht!

 

Oder wie seht ihr das?

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ähm...

Ich glaub kaum das die Geschichte zum Staatsanwald geht.

Die :cop01: werden das einfach ans Amt geben und die schicken dir nen Bussgeldbescheid, Probezeitverlängerung und brummen dir wohl noch ne Nachschulung auf...

 

Ich finde die Ausrede mit deinem Bruder gar nicht so schlecht.

 

Aber nichts genaues weiß ich nicht.

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Falls Dein Bruder mitspielt:

Ich würde einfach steif und fest behaupten, daß ich gesagt habe "Ich bin der Besitzer dieses Gefährts".

 

Da es relativ unwahrscheinlich ist, daß sich der Polizist den genauen Wortlaut gemerkt hat, kannst Du jetzt mit den Feinheiten kommen.

 

Denn der Besitzer übt nur die tatsächliche Gewalt über das Teil aus, es kann dann aber durchaus jemand anderem gehören.

 

PS: Ich finde es einfach nur lächerlich, daß die Grünen da solche Spaßbremsen sind. Muß ich bald noch meinen Benzinrasenmäher anmelden, weil ich ihn über die Straße schiebe? Für mich haben die Herren kräftig einen an der Waffel. Man könnte schon fast von Neid der beiden Officer ausgehen, weil sie so ein Ding nicht haben....aber im Sinne von Eigentum. :cop01:

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Pendejox,

kannst du nicht lesen?

Beim Kauf wurde dir eine Bescheinigung ausgehändigt: Im Bereich derStVZO nicht zugelassen (o.Ä.).

 

Was soll das Gejaule?

 

Dete

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6 Punkte, A-Verstoß, Nachschulung, Probezeit um zwei Jahre verlängert... - die Abzockgebühr fehlt noch und ist bestimmt heftig.

 

Goose, geht nicht gegen Dich - Du ja bist nur der Überbringer der schlechten Nachricht...

 

Aber wenn ich so etwas lese... das ist doch völlig krank. Was haben die Jungs getan, daß man ihnen das antut? Mit einem Spielzeugmoped spätabends ein wenig auf einem Parkplatz herumgegurkt - na und? Darin sehe ich bestenfalls nächtliche Ruhestörung - der TS schreibt aber, es war abgelegen.

Das ist mal wieder unverhältnismäßig bis zum geht nicht mehr. Zu bedenken ist ja auch, daß so ein Pocket Bike gar nicht zulassungsfähig ist. Was hat das überhaupt mit der Fahrerlaubnis zu tun?

 

In gleicher Weise würde ich mich ja mit so einem winzigen zusammenklappbaren Elektroroller strafbar machen, der vielleicht 20km/h schafft - oder?

Der Vergleich von Rouven1982 mit dem Rasenmäher paßt auch...

 

Wenn das so weiter geht, braucht man in wenigen Jahren einen Führerschein zum Fahrrad fahren. Abgezockt wird man bei irgendwelchen Verstößen als FS-Inhaber ja jetzt schon.

 

Wenn da noch klugscheißerische und schadenfrohe Bemerkungen abläßt, zappelt bereits selbst bald im einem der vielen Netze der Abzocker. Mein Mitleid wird sich dann auch in Grenzen halten.

 

Gruß

Thomas

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In gleicher Weise würde ich mich ja mit so einem winzigen zusammenklappbaren Elektroroller strafbar machen, der vielleicht 20km/h schafft - oder?

Nun, bei dem Elektro-Roller wird wahrscheinlich auch bald ein Gerät eingesetzt, welches feststellt, ob der Strom zum Aufladen vom Elektrizitätswerk oder aus Autobatterien stammt... vielleicht sogar noch geklaut aus der Steckdose an der Laderampe der nächsten Feinkost-ALDI-Filiale. Da könnte man den Bürger ja schließlich wieder anscheißen...... und darauf kommt es in Deutschland doch an, wenn ich das so im großen und ganzen richtig interpretiere, was jeden Tag in der BRD abläuft. :D

 

Aber mein Beispiel mit dem Rasenmäher ist sehr realitätsnah..... so weit kommt es sicherlich noch. Und wehe dem, der mit einer Motorsäge über die Straße läuft und kein Nummernschild angebracht hat..... dann geht erst mal richtig die Post ab!! :cop01::D;)

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@ Rouven1982:

Die Sache mit dem E-Roller hat einen etwas weiter reichenden Hintergrund. Man könnte die Dinger nämlich recht leicht tunen. Stärker Motor, Hochleistungsakkus aus dem Modellbau, modifizierter Fahrtregler - fährt dann locker über 30 mit Rädchen so groß wie Untertassen. Würde ich natürlich nie machen...

 

Die Sache mit der Kettensäge ist auch gar nicht so weit hergeholt: Die selbstgebauten Urväter der MiniBikes oder Pocketbikes basierten triebwerksseitig oft auf einer Kettensäge.

Dann gibt es noch etliche mehr oder weniger erwachsene Männer, die Bobbycars mit Kettensägen- oder Motorsensenmotoren aufmotzen und damit Rennen fahren.

 

Beim Rasenmäher muß ich gerade an die Obi-Reklame denken, in der auf der Autobahn ein Schnäppchenjäger mit 60er-Jahre-Helm lichthupenderweise auf der linken Spur durchdrückt - auf einem Rasenmäher...

 

Ich bin ja nicht dafür, mit solchen Geschossen am Straßenverkehr teilzunehmen, aber irgendwo auf abgelegenen Parkplätzen etc. sollte es geduldet oder zumindest nur minimal bestraft werden. Belehrung und Platzverweise sollten erst einmal reichen, wenn Belästigung oder Gefährdung vorliegen.

 

Gruß

Thomas

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*nick und zustimm*

 

Deutschland ist eben das Land der Spaßbremsen.

 

Wenn man mal beispielsweise nach Spanien schaut, interessiert es z. B. keine Sau, ob jemand auf dem Mopped einen Reiterhelm, einen Integralhelm, eine ausgehöhlte Melone oder gar nichts auf dem Kopf hat.

 

Genau SOOO und nicht anders seh ich es auch als richtig an. Jeder ist seines Glückes Schmied! Wenn ich keinen Helm trage, muß ich eben damit rechnen, daß im Falle eines Unfalls bla bla bla (Ihr wisst schon). So müßte es in Deutschland z. B. auch mit der Gurtpflicht gemacht werden. Wer sich anschnallen will, soll sich anschnallen - wer nicht will, der läßt es eben.

Ich darf alleine entscheiden, wann ich mir mit Alkohol den Arsch vollballern möchte (möglicherweise bis zur Alk-Vergiftung), aber ich darf nicht entscheiden, wann ich beim Unfall mit dem Kopf aufs Lenkrad aufschlage.

 

Ein Staat unmündiger Bürger!!!

Schöne Grüße aus Deutschland - dem Überwachungsstaat Nummer Eins!

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Guest lichterloh

Naja stell dir mal vor jemand schlägt wegen nicht getragenem Gut mit Kopp wogegen.

Schwere Schädelverletzungen. Und dann kommt raus, dass der Bengel keine Unfallversicherung o.ä. hat. Irgendwann reicht auch die gesetzliche KV nicht mehr aus. Und wer muss dann im schlimmsten aller Fälle einspringen? Der Staat. Wir leben nämlich in einem Sozialstaat, wo die die nichts haben, unterstützt werden. Eigentlich gut. Aber um die Belastung für die Allgemeinheit gering zu halten gibt es eben u.U. solche Regelungen! :cop01:

 

Nachtrag: Wobei ich dir aber allgemein zustimme, es gibt in der Tat viel zu viele Spaßbremsen, und deine Ansicht, "jeder ist eines Glückes Schmied" sehe ich auch im o.a. Zusammenhang mit dieser Einschränkung zu 103% genauso!

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Schwere Schädelverletzungen ohne Unfallversicherung etc.

 

Was ist denn mit der schweren Alkoholvergiftung? Die darf ich mir im stillen Kämmerlein genüßlich zuziehen.

 

Ich finde, daß der Staat -besonders in den letzten paar Jahren- zu sehr in die Angelegenheiten der Bürger reinpfuscht. Steuerehrlichkeitsgesetz wäre zum Beispiel so ein Ding. Da kann man doch gleich ein Plakat an die Plakatwand in der City klatschen mit allen vorhandenen Kontoauszügen. Echt lächerlich, wie der Staat versucht, den Bürger zu schröpfen. Die Stasi ruft!

Dauert sicherlich nicht mehr lange, bis der Staat einigen Bürgern anbietet, die Bekannten und Verwandten auszuspionieren und ein paar Euro nebenbei zu verdienen.... alles natürlich strikt nach Gesetzeswunsch aus Berlin.

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@ Rouven1982

Bei solchen Sachen wie Helm- und Gurtpflicht, Alkoholverbot und ähnlichem sehe ich die Sache anders als Du. (@lichterloh: hmmm, schon richtig)

 

Eine Geschichte aus meiner Anfangsphase als Kraftfahrer:

Meinereiner mit Moped auf der Hauptstraße. Dosenfahrer nimmt mir die Vorfahrt und peng. Ca. 50km/h, zum bremsen hatte ich kaum Zeit. Langer, weiter Flug, Landung mit dem Kopf auf der Straße - abrollenderweise nach ca. 15m bei einer Flughöhe von ca. 3m. Nach 2...3 Purzelbäumen sprang ich im Reflex sofort wieder auf, rannte zu seinem geliebten Moped zurück und wollte es aufheben. Erst da kam ich wirklich wieder zur Besinnung - das Moped war eine Rolle Draht... - die Leute, die den Unfall beobachtet haben, konnten es kaum fassen.

Ich hatte zu dieser Zeit 2 Mopeds - ein altes und ein neues. Das alte wurde u.a. für den Weg zur Arbeit (Ferienjob, ich war 15) benutzt und da habe ich selten einen Helm aufgesetzt. Die Kumpels lästerten, uncool auf der alten Karre... Beim neuen Moped war das etwas anderes. Das fuhr ich immer mit Helm, obwohl es kaum schneller war. Aber es sah eben schon fast aus, wie ein richtiges Motorrad. Tja, wie gesagt, ich war 15 - und eine Helmpflicht bestand für die 50er nicht.

Am fraglichen Tag war der Tank des alten Mopeds fast leer und ich mal wieder sehr spät dran. Also das neue Moped UND DEN HELM.

Zeugen, Polizei und Notarzt waren sich sicher, daß mir der Helm das Leben gerettet hat. Den ramponierten Helm habe ich danach noch jahrelang aufgehoben...

 

Ich fahre immer mit Helm bzw. Gurt. Mag sein, daß ich das Auto erst einmal in Gang setze und dann während der Fahrt den Gurt anlege - aber ich "vergesse" es nie. Ich fahre immer noch Motorrad - und zwar niemals ohne Helm und vernünftige Handschuhe - und wenn es noch so heiß ist. Wenn es zu heiß für die Lederkombi ist, fahre ich entweder nicht oder nur kurze Strecken und die dann ganz piano.

 

Die easkalierende staatliche Überwachung hat aber andere Gründe, als unvernünftige Menschen zu ihrem Besten zur Vernunft zu bringen. Das geht es vor allem um Geld und Macht. Das Abzocken der mit der Zeit immer dreister gewordenen Bußgelder ist dabei nur die Spitze des Eisberges. Es formiert sich Widerstand im Volk. Mit dem deutschen Staatssystem und vor allem dessen wirtschaftlichen Folgen ist heute praktisch niemand mehr einverstanden, der nicht direkt davon profitiert. Wenn es eine funktionierende Demokratie gäbe, hätte dieses System keine Chance, die nächste Wahl zu überstehen. Stellt Euch einen Plebiszit vor, der unabhängig von allen aufgesetzten Parteigezänk (Pest oder Cholera...) konkrete Entscheidungen zum Abbau des Staatsapparates und speziell des Beamtensystems zur Abstimmung stellen würde... - ja, das meine ich auch - und deshalb fragt man lieber gar nicht erst. Vielmehr beläßt man es bei theoretischen Betrachtungen darüber, daß man das später (am besten sehr viel später) vielleicht einmal angehen könnte. Nur im Moment ist es gerade ungünstig. Wir sind ja quasi im Krieg, die bösen Terroristen, sie wissen schon...

 

Die Machthaber haben Angst. Angst um ihre Pfründe und ggf. die nackte Existenz. Die haben mit der "Informationsgesellschaft" ein riesiges Problem. Information und Wissen sind kein Privileg mehr, sondern liegen über weite Strecken in der Hand jedes einzelnen. Eigentlich eine wunderbare Sache. Aber wenn man etwas zu verbergen hat, möchte man gern den Fluß der Informationen kontrollieren. Früher war das ja so schön einfach. Die paar Zeitungen und TV-Sender waren schnell unter Kontrolle zu bringen. Ach, wie wunderbar konnte man da mauscheln, lügen und betrügen. Nur wenn man es wirklich maßlos übertrieben hatte und es zudem noch dumm gelaufen ist, gab es mal eine "Affäre". Na wenn schon - ein paar Bauernopfer - die Leute konnte man ja hinter der Kulissen finanziell ruhig stellen - und weiter gings. Heute kann jeder publizieren - ggf. sogar anonym. Wie unangenehm und dringend zu ändern...

 

Gruß

Thomas

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Guest lichterloh
Da kann man doch gleich ein Plakat an die Plakatwand in der City klatschen mit allen vorhandenen Kontoauszügen.

Hab ich hier schon ein paar Mal erwähnt:

 

Informier dich erstmal genau über die möglichen Maßnahmen bevor du dieses peinliche Halbwissen hier veröffentlichst. Nichts genaues wissen aber schön plakativ herummaulen. Zum :cop01:

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@lichterloh:

Was hast Du am zitierten Teil von Rouvens Posting auszusetzen? Es ist doch sachlich richtig.

 

Das Bankgeheimnis war früher vielleicht schon Makulatur, weil es jeder verantwortungslose Richter wegen fadenscheiniger Verdachtsmomente mal eben aushebeln konnte. Aber heute haben wir gar keines mehr. Selbst drittrangige Sesselpupser in FA oder Sozialamt können nun mit minimalem formalem Aufwand die Konten der deutschen Bürger durchstöbern und das Jahre rückwirkend. Der begründete Verdacht einer kriminellen Straftat ist nicht mehr erforderlich. Nur die persönliche Meinung eines Staatsbürokraten, daß der Bürger möglicherweise Steuern hinterziehen könnte, reicht aus. Der betroffene Bürger erfährt i.d.R. nicht einmal von der Überprüfung, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Der Beamte muß sich für den Mißerfolg nicht zu rechtfertigen. Entsprechend exzessiv wird davon Gebrauch gemacht. Einige Banken haben schon Zahlen veröffentlicht und eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren angekündigt.

 

Die Banken sind zur Kooperation verpflichtet - natürlich auf Kosten ihrer Kunden. Dazu die Umkehr der Beweislast. Diese Machenschaften haben mit Sicherheit keine demokratische Legitimation. Wie auch, denn sie sind zutiefst undemokratisch und eine Schande für einen Staat, der von sich behauptet, ein Rechtsstaat zu sein.

Schließlich reden wir nicht von Drogengeldern einer Mafia - wir reden von ganz normalen Bürgern, die ohne Anklageerhebung ihrer Rechte beraubt werden.

Die wirtschaftlichen Schäden sind gigantisch, wie wir alle spüren.

 

Postgeheimnis, Telefongeheimnis, besonderer Schutz der Wohnung (gegen Abhören, nächtliche Überfälle durch die Polizei...) usw.: mehr oder weniger dito.

 

Wenn Du gegenteilige Meinungen hast oder besser informiert sein solltest, dann lege das doch bitte einfach hier dar. Das bringt uns vielleicht weiter.

 

Gruß

Thomas

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Da kann man doch gleich ein Plakat an die Plakatwand in der City klatschen mit allen vorhandenen Kontoauszügen.

Hab ich hier schon ein paar Mal erwähnt:

 

Informier dich erstmal genau über die möglichen Maßnahmen bevor du dieses peinliche Halbwissen hier veröffentlichst. Nichts genaues wissen aber schön plakativ herummaulen. Zum :cop01:

Informier Du Dich doch mal, was man machen kann und nicht was man machen darf.

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Hallo,

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich einfach nur Strafe zahlen muss, ohne Punkte, da ich vorher nie auffällig war oder so und zusätzlich nicht einmal gefahren bin, sondern nur der Halter bin.
Wahrscheinlichkeit = 0! Strafe ist für Person x nicht anders als für Person y.

 

Halter und Eigentümer können ja zwei verschiedene Personen sein. Vielleicht läßt sich dein Kumpel darauf ein oder hast du schon die Haltereigenschaft zugegeben?

Warum machst du es nicht so? Dein Fall rechtfertigt doch diese Vorgehensweise! "Ich habe gesagt, daß ich Eigentümer dieses Pocketbikes bin, der Halter ist aber Person x!"

 

Oder alternativ:

 

"Der Besitzer ist mein Bruder. Ich wurde von der Situation so überrollt, daß ich damals als den Besitzer bezeichnet habe - gehört aber einem anderen Familienmitglied."

 

Es geht um 6 Punkte & Nachschulung & Probezeitverlängerung wegen Geltungsbedürfnissen der örtlichen Überwachungseinheit - einen besseren Beweggrund kann es für dich nicht geben.

 

Gruß

Pizza

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Guest lichterloh
Informier Du Dich doch mal, was man machen kann und nicht was man machen darf.

Ich möchte hier nach diesem Kommentar nicht noch weiter vom Thema abweichen aus Rücksicht auf die anderen. Dann starte bitte einen neuen Thread.

Aber um auf dich zu antworten: das weiß ich verdammt genau!

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@Mark:

Ich würde mich freuen, wenn Du ein wenig über diese MiniBikes schreiben würdest.

 

@ xPendejox:

Ich sehe Deine Chancen gering, vielleicht mal davon abgesehen, daß Du die Sache auf Deinen Bruder abwälzen kannst - vorausgesetzt, er spielt da mit.

Ansonsten haben sie Dich am Haken. Warte erst mal ab, was kommt. Dann kannst Du Dir überlegen, ob ein Widerspruch vor Gericht angemessen ist und Aussicht auf Erfolg hat.

 

@ Tiefkühlpizza:

Ob es für ein Spielzeugmotorrad (so würde ich es offiziell definieren) einen Halter im Sinne eines KFZ gibt, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Darin liegt u.U. auch juristisch die Lösung.

Ansonsten Zustimmung - die Sache mit den Geltungsbedürfnissen...

 

@ lichterloh:

Ich finde, jetzt solltest Du auch liefern. Ob in diesem oder einem anderen Tread ist mir natürlich egal. Setze aber bitte in diesen Tread einen Link, wenn Du einen neuen eröffnest.

 

Gruß

Thomas

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Guest lichterloh
@ lichterloh:

Ich finde, jetzt solltest Du auch liefern. Ob in diesem oder einem anderen Tread ist mir natürlich egal. Setze aber bitte in diesen Tread einen Link, wenn Du einen neuen eröffnest.

Hab ich hier schon paar mal Stellung zu genommen (London-Thread) aber da ich mir nicht nachlassen sagen werde, dass ich sowas nicht beantworte folgt heute abend neuer Thread. Bitte habt solange Geduld. :cop01:

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Wurde das Motorrad konfisziert? Kann die Polizei beweisen, dass es schneller als 6 km/h fährt?

 

Ich habe schon mal gesehen, da hat jemand ein Auto auf 6 km/h gedrosselt, damit sein minderjähriger Sohn damit rumfahren konnte, was er auch gemacht hat!

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Gesehen haben sie es nicht! Aber sie wissen ja, was die Dinger so laufen! Wäre es dann nicht komisch, wenn alle 50 fahren aber meins nur 6 km/h ?

 

Andere Frage:

 

Am Abend hieß es ja, dass das Ding meins sei! Wäre es denn überhaupt glaubwürdig, wenn ich jetzt sage, es gehöre meinem Bruder? Muss es überhaupt glaubwürdig sein, wenn mein Bruder auch noch Aussagen würde, dass es seins wäre aber er von der Fahrt überhaupt nichts wusste?

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Dabei sollte man natürlich prüfen, ob es überhaupt möglich ist, mit 6 km/h auf so einem Teil zu fahren. Auf einem Fahrrad geht das wohl, aber diese Bike-Dinger haben kleinere und breitere Reifen.

Wäre nämlich sehr peinlich, wenn man es drosselt, dann eine Gerichtsverhandlung ansteht und ein Sachverständiger erzählt, daß sowas nicht möglich ist. :licht:

 

PS: Zur Not hatte man eben die Beine auf dem Boden, damit man nicht umkippt. ;)

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ähm...

Ich glaub kaum das die Geschichte zum Staatsanwald geht.

Die :licht: werden das einfach ans Amt geben und die schicken dir nen Bussgeldbescheid, Probezeitverlängerung und brummen dir wohl noch ne Nachschulung auf...

 

Ich finde die Ausrede mit deinem Bruder gar nicht so schlecht.

 

Aber nichts genaues weiß ich nicht.

Selbstverständlich geht der Sachverhalt an die StA. Hier liegt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor (§ 6 PflVG), wir sprechen nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit. Würden die Kollegen die Anzeige nicht an die StA weiterleiten, machten sie sich ihrerseits strafbar.

 

Gruß

Goose

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also das ist mal mehr als affig.......wer auf der strasse damit fährt hat strafe verdient, aber auf nem riesen parkplatz ausserhalb jeder wohngebiete?????? also bitte!

 

Bei uns gurken die immer auf dem Messeparkplatz mit den teilen rum, der ist allerdings durch schranken gesichert, aber kann man ja dran vorbeigehen oder mit nem Pocketbike drunter durch fahren :licht:

 

ich würd mal versuchen das ding zu drosseln.......und die idee mit deinem bruder ist auch ned schlecht....ansonsten das pocketbike einfach schrotten und sagen dass ihr nur gerollt seit ;)

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Man kann sich jetzt sicher darüber streiten, ob es affig ist oder nicht.

Fakt ist jedenfalls, daß es eine Straftat darstellt, die von der Polizei nach § 163 StPO verfolgt werden muss, sobald sie bekannt wird. Wird das nicht gemacht, stellt das für die Beamten eine Straftat nach §§ 258, 258a StGB (Strafvereitelung im Amt) dar.

 

Stellen wir uns nun vor, ein Bürger hat die Polizei darüber informiert, daß dort jemand mit dem PocketBike auf dem Parkplatz fährt und die Kollegen legen keine Anzeige vor. Ein paar Tage später fragt der interessierte Bürger, der beobachten konnte, daß die Kollegen die betreffenden Personen auch angehalten haben, auf der Dienststelle oder bei der StA nach, was denn aus der Sache geworden ist (das kommt tatsächlich hin und wieder vor).

Was könnte dann wohl passieren, wenn keine Anzeige vorliegt?

 

Gruß

Goose

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Gesehen haben sie es nicht! Aber sie wissen ja, was die Dinger so laufen! Wäre es dann nicht komisch, wenn alle 50 fahren aber meins nur 6 km/h ?

 

Ich würde das Pocketbike verschwinden lassen. Nur weil die meisten 50 gehen, heisst das noch lange nicht, dass eueres auch 50 geht.

 

Die Polizei muss euch beweisen, dass das Pocketbike >6 km/h läuft. Nicht umsonst werden Mofas mit Verdacht auf Tuning beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt.

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Ach...so hohe Strafen dann doch bei diesen Teilen? Dann weiß ich ja wie ich unsere nervige Dorfjugend mal dran bekomme. Die fahren mit 2 von diesen Teilen regelmäßig Abends und das auf der Straße im Ort! Und haben es tatsächlich drauf noch Autos damit zu überholen, die laufen deutlich schneller als 30 km/h.

Sieht wirklich immer sehr gefährlich auf wenn so ein 90 Kilo Brocken auf diesem Maschinchen sitzt und durch den Ort heizt. Aber wirklich gut zu wissen was das nach sich ziehen kann =)

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Was passiert eigentlich mit jemandem, der keinen Führerschein besitzt und das Ding im öffentlichen Straßenverkehr betreibt?

 

Ist das Schwarzfahren, trotzdem es sich um ein nichtzugelassenes / nicht-zulassungsfähiges Fahrzeug handelt?

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Ich denke, das du dann, ohne einen FS zu haben locker mal ein paar Punkte in Flensburg bekommst. Alle anderen Konsequenzen inklusive! :D

 

Wissen tue ich das allerdings nicht, bin dafür kein Experte! :lol:

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Was passiert eigentlich mit jemandem, der keinen Führerschein besitzt und das Ding im öffentlichen Straßenverkehr betreibt?

 

Ist das Schwarzfahren, trotzdem es sich um ein nichtzugelassenes / nicht-zulassungsfähiges Fahrzeug handelt?

Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Ding fährt doch ca. 30 km/h. Wir haben hier schon einige sichergestellt, die deutlich schneller fahren können. Und es ist ja unstrittig ein Kraftfahrzeug. Dafür aber benötigt man eben bei entspr. Geschw. auch einen Führerschein. Hier wohl mind. Klasse M.

 

Zumind. versicherungspflichtig ist es. Die Fahrerlaubnis hängt nicht von der Zulassung ab.

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Ich glaub ich wüsste was ich dann als Polizist nach Feierabend auf dem Parkplatz machen würde :D

Naja, mir war das Ding zu wackelig und auch unbequem. Da fahre ich doch lieber ein richtiges Krad.

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@xPendejox:

 

Ab zum Anwalt, die Sache schildern und über diesen Akteneinsicht verlangen, um zu sehen, was genau euch vorgeworfen wird.

 

Das PocketBike auf 6 km/h drosseln lassen (wenn das technisch möglich ist) und das über den Anwalt in der Gegendarstellung den :lol: mitteilen (die Drosselung ist natürlich schon seit Wochen drin :D ), also könnt ihr gar net schneller als 6 km/h gefahren sein. :D:vogelzeig:

 

Dann hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird. Viel Erfolg! :P

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@Hasec

 

Nun, es dürfte sich unschwer nachhalten lassen, wo das Bike gedrosselt wurde. Diese Person lädt man alsdann als Zeugen und schon gerät das Kartenhaus arg ins Wanken. :vogelzeig::lol:

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1. was soll sich da arrangieren lassen? Du weißt ja, was einem Zeugen blüht, wenn er die Unwahrheit sagt. :vogelzeig:

 

2. auch das dürfte sich nachhalten lassen => Händler / Gutachter etc.

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passend zum Thema ein Auszug aus Polizei-Pressebericht Oberfranken vom 2.8.05:

 

Ein Freizeitspaß, der ins Auge gehen kann...

SONNEFELD. Der Spaß, mit ihren so genannten Pocket-Bikes Rennversuche auszutragen, brachte erst kürzlich zwei junge Männer erheblich mit dem Gesetz in Konflikt. Auf einem Flurbereinigungsweg bei Sonnefeld störte sie bei ihren Fahrversuchen zunächst eine Jugendgruppe, später griff sie eine Polizeistreife auf. Neben strafrechtlichen Konsequenzen müssen sie in Zukunft auf ihr Gefährt verzichten - die Polizei zog es gleich an Ort und Stelle aus dem Verkehr.

Bei den Pocket-Bikes handelt es sich um Minimotorräder mit rund 40 Zentimeter Höhe, die nach den derzeit geltenden Bestimmungen überhaupt nicht zulassungsfähig sind und folglich auch nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund betrieben werden dürfen. Leichtsinnigerweise werden diese Mini-Kräder ohne jegliche Schutzbekleidung gefahren, was besonders bei einem Sturz fatale Folgen haben kann. Außerdem ist die Bewegungsfreiheit auf Grund ihrer geringen Höhe derart eingeschränkt, dass ein sicheres Handling der Maschine nicht möglich ist. Der Preis der Fun-Geräte ab 400 Euro lässt vermuten, dass auch qualitativ vieles im Argen liegt. So ist kein sicherer Verlass auf Bereifung, Bremsen und Antrieb. Darüber hinaus verursachen sie einen extremen Lärm, der durchaus als Belästigung empfunden werden kann.

In der Regel müssen sich die Fahrer für Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und unter Umständen für Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie für verschiedene Ordnungswidrigkeiten verantworten. In allen Fällen wird die Polizei die Pocket-Bikes sicherstellen

 

:vogelzeig:

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Ich frage mich manchmal in was für einem Spießerstaat wir eigenlich leben. Irgendwo in der Walapampa fahren ein paar Jungs mit solchen Pocket-Bikes. Schlimmstenfalls schlagen sie sich selbst die Knie auf. Da wird dann ein Gewese drum gemacht, mit Straftaten und sonstwas... :vogelzeig:

 

Als ob wir hier keine anderen Probleme hätten.

 

Im Übrigen zeigt das ganz deutlich, daß die Jammerei über die zu dünne Personaldecke der Polizei ein Witz ist. Wenn Zeit für die Verfolgung solcher Bagatellen ist, zeugt das eher von einer zu geringen Auslastung der :lol:

 

Grobi

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Ich frage mich manchmal in was für einem Spießerstaat wir eigenlich leben. Irgendwo in der Walapampa fahren ein paar Jungs mit solchen Pocket-Bikes. Schlimmstenfalls schlagen sie sich selbst die Knie auf. Da wird dann ein Gewese drum gemacht, mit Straftaten und sonstwas... :vogelzeig:

 

Als ob wir hier keine anderen Probleme hätten.

Das hat wohl kaum etwas mit Spießerei zu tun. Kannst Du Dir vorstellen, mit mehr als 50 km/h auf die Nase zu gehen? Die Dinger erreichen idR eine Geschwindigkeit von ca. 50 bis 80 km/h. Da wird es bei einem aufgeschlagenen Knie wohl nicht bleiben. Was passiert anschließend? RTW, Krankenhaus, UND vor allem Kosten, Kosten, Kosten.

 

Ach, und eine versagende Bremse bei 50 bis 80 km/h bereitet auch wonnige Gefühle, vor allem, wenn man einem drohenden Hindernis o.ä. ins "Auge" schaut.

 

Wenn ich einem Rollerfahrer, der sein Gefährt entdrosselt hat, die gesammte verkehrsstrafrechtliche Palette aufzeige, warum sollte ich die Pocket-Biker verschonen oder besser behandeln???

 

Wir haben hier sicherlich auch andere Probleme. Nur sollte man dieses Problem nicht zu sehr verharmlosen!

 

Im Übrigen zeigt das ganz deutlich, daß die Jammerei über die zu dünne Personaldecke der Polizei ein Witz ist. Wenn Zeit für die Verfolgung solcher Bagatellen ist, zeugt das eher von einer zu geringen Auslastung der  :lol:

Im übrigen ist diese Bemerkung hier - SORRY - gequirlte Sch....ße! Sie zeigt nämlich, wie vorurteilsbehaftet und ahnungslos der Schreiber diesbzgl. ist/zu sein scheint.

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Das hat wohl kaum etwas mit Spießerei zu tun. Kannst Du Dir vorstellen, mit mehr als 50 km/h auf die Nase zu gehen? Die Dinger erreichen idR eine Geschwindigkeit von ca. 50 bis 80 km/h. Da wird es bei einem aufgeschlagenen Knie wohl nicht bleiben. Was passiert anschließend? RTW, Krankenhaus, UND vor allem Kosten, Kosten, Kosten.
Das kann bei anderen Hobbies wie Downhill-Mountainbiking/Skifahren/Skating auch passieren. Die daraus entstehenden Kosten muß auch die Krankenversicherung tragen. Man kann sich ja nicht nur in Watte packen. Btw. Gibt es aussagekräftige Unfallstatistiken für Pocket-Bikes?

 

Wenn ich einem Rollerfahrer, der sein Gefährt entdrosselt hat, die gesammte verkehrsstrafrechtliche Palette aufzeige, warum sollte ich die Pocket-Biker verschonen oder besser behandeln???

Das Argument lasse ich gelten. Allerdings müsste zwischen der echten Teilnahme am StV und dem bloßen Bewegen auf öffentl. Verkehrsgrund differenziert werden. (leerer Parkplatz vs. Großstadtdschungel)

 

 

Im übrigen ist diese Bemerkung hier - SORRY - gequirlte Sch....ße! Sie zeigt nämlich, wie vorurteilsbehaftet und ahnungslos der Schreiber diesbzgl. ist/zu sein scheint.

Ja? Du mußt es ja wissen. Gibt es eigentlich Statistiken über die zeitliche Aufteilung der Polizeiarbeit? Wenn man bedenkt, welch ein Aufwand betrieben wird um die Betroffenen in OWi-Verfahren zu ermitteln...

Sicherlich gibt es starke regionale Unterschiede, aber eine Gesamtaussage müsste doch möglich sein?

 

Grobi

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