Guest Maris Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 Hallo! Habe meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr für 12 Monate entzogen bekommen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich ohne Führerschein ein Mofa oder ein Moped noch fahren oder bin ich weiterhin an Bus und Bahn gebunden? Gruß Maris Quote Link to post Share on other sites
Escortpaddy 0 Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 Eigentlich dürftest Du gar nix mehr fahren, was Räder hat! Selbst ein Fahrrad ist da schon zu viel! Du solltest auf den ÖPNV ausweichen! Quote Link to post Share on other sites
Guest Maris Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 Eigentlich dürftest Du gar nix mehr fahren, was Räder hat! Selbst ein Fahrrad ist da schon zu viel! Was soll das den jetzt heiß? Was hat den das mit meiner Frage zu tun, das ist ne persönliche Wertung von dir, die dir garnicht zusteht, da du mich nicht kennst bzw. die Umstände die dazu gefürt haben. Das soll auch keine Entschuldigung sein das ich meinen Führerschein aus dem o.g. Grund verloren habe, aber ich habe hier ne Frage gestellt die mir vielleicht mein Leben ein wenig angenehmer gestallten könnte und kann deshalb auf solche Antworten getrost verzichten. Quote Link to post Share on other sites
Escortpaddy 0 Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 das ist ne persönliche Wertung von dir, die dir garnicht zusteht, da du mich nicht kennst bzw. die Umstände die dazu gefürt haben. Das war auch keine persönliche Meinung meinerseits! Wenn ich richtig informiert bin, darfst Du, wenn Du wegen "Trunkenheit am Steuer" Dein Führerschein weggegeben musstest, nicht mal mehr ein Fahrrad fahren! So meinte ich das, das sollte keine herabwertende Antwort sein, wenn es so rübegekommen ist, entschuldige ich mich dafür! Ehrlich! Und sollte der Sachverhalt anders sein, d.h. dass "Maris" trotzdem irgendwas fahren darf, bin ich für jede Antwort offen! Quote Link to post Share on other sites
Escortpaddy 0 Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 Nachtrag Obwohl ich sagen muss, dass Deine Geschichte doch schon richtig gefährlich ist, wenn man Dir für 12 Monate die Lizenz entzieht! Quote Link to post Share on other sites
Guest Noppe Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 Hallo! Habe meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr für 12 Monate entzogen bekommen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich ohne Führerschein ein Mofa oder ein Moped noch fahren oder bin ich weiterhin an Bus und Bahn gebunden? Gruß Maris Abend Maris, ein Jahr ohne Lappen - hoffentlich lernst Du was draus. Alkoholfahrten sind mehr als nur gefährlich und Dumm, ich finde harte Sanktionen daher sehr sinnvoll und wichtig. Ich kann mir aber vorstellen, wie hart es ohne Schein ist und drücke Dir natürlich die Daumen, dass Du in Zukunft wieder Auto fahren darfst (dann aber bitte nüchtern . Zu Deiner Frage: Du darfst natürlich mit dem Fahrrad fahren und auch mit dem Tretroller und eben allen Fortbewegungsmittel, die auch regulär ohne Führerschein zu fahren sind. Das bedeutet somit auch, dass Du weder ein Mofa noch einen Tracktor (auf dem Feld zur Arbeit ausgenommen soweit ich weiß) oder gar etwas schnelleres fahren darfst. Sorry, aber das Jahr wird hart. Noppe Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted May 26, 2003 Report Share Posted May 26, 2003 noppe hat recht.... das mit dem fahrrad ist quatsch Quote Link to post Share on other sites
Blackman 0 Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 Hi Maris, wenn du mal Zeit hast, kannste ja die ganze Geschichte hier posten, damit wir dich auch "zu Recht" auf dem Scheiterhaufen verbrennen ! Als Alternative kann ich dir vielleicht so ein Fahrad mit elektrischem Hilfsmotor empfehlen ! Soweit ich weiß darf man die ohne Führerschein fahren, leider sind die aber bei um die 25 km/h abgeregelt, so das du alles schnellere mit Muskelkraft schaffen musst ! Dafür kann man bis 25 km/h relativ einfach beschleunigen Korrigiert mich, wenn ich mich irre ! BLACK Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 @Blackman + Maris Imho darf man nichts mehr fahren, was einen Motor hat, ein Versicherungskennzeichen benötigt. Also auch kein Fahrrad mit Hilfsmotor oder Elektro-Rollstuhl mit >6km/h. Aber nach ein paar Wochen Übung pfeifst Du sowieso auf diese lahmen Krücken. Ein ordentliches Trekkingrad ist schneller und viel leichter (wichtig beim Tragen in den Keller etc.).Und Vorsicht: _jede_ Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluß ist gefährlich. Fällst Du noch einmal auf, hast Du ganz schlechte Karten bei der kommenden MPU. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest SL Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 Schei... Alk Auch "besoffen" Fahrradfahren ist verboten ! Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 Wenn dir die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen wurde, darfst du bis zur Wiedererlangung kein fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen. Ein Mofa, 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ist nicht fahrerlaubnispflichtig. Hierfür ist nur eine Mofaprüfbescheinigung notwendig. Wenn du z.B. den Führerschein Kl. M, B, .... hast, darfst du damit auch solch ein Mofa führen. Da dir der FS aber entzogen ist, brauchst du diese Prüfbescheinigung. Hast du die nicht, muss auch das Mofa stehenbleiben. Dann bleibt dir wirklich nur noch das Fahrrad oder der ÖPNV. Quote Link to post Share on other sites
Guest SL Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 Frage an die Sheriffs Wieviel Promille hatte man denn, wenn der Deckel 12 Monateentzogen wurde ? Ich hoffe, es ist nicht so leicht, wieder an den Deckel zu kommenbei "Trunkenheit am Steuer" !? Das sind doch meistens Alkoholiker also Wiederholungstaeter oder ? GrussSL (Alkoholamsteuerhassendeautoundmotorradfahrerin) Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 Den Promillewert für eine 12-monatigen Führerscheinentzug kann man so pauschal nicht nennen. Das Urteil des Richters hängt ja nicht nur vom Promillewert ab. Eventuelle vorherige begangene Verkehrsstraftaten, Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfallflucht,... können sich negativ auswirken. Das Verhalten vor Gericht und die Einsicht in das Fehlverhalten sind auch entscheidend. Vielleicht geben wir die Frage einfach mal an "Maris" weiter. Er kann sie am besten beanworten und vielleicht etwas mehr erzählen, wie es dazu gekommen ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest macrein Posted May 29, 2003 Report Share Posted May 29, 2003 Mofafahrer, die vor dem 01.04.1965 gebohren sind brauchen keine Prüfbescheinigung. Du kannst dir einen Elektro Scooter zulegen mit Strassenzulassung. (bis 20 Km/h Helmbefreit, bis 25 Km/h mit Helm).Du kannst dir aber auch ein Mofa anschaffen das nicht schneller als 25 Km/h fährt. Da du, wenn du vor 1.4.65 gebohren bist keinen Führerschein und auch keine Fahrerlaubnis brauchst kann die Polizei dir nichts anhaben. Frag mal bei einer Polizei-dienst-stelle nach. Wenn du nach dem 01.04.1965 gebohren bist bleibt dir nur noch ein Fahrzeug ohne Hilfsmotor. Fahrrad oder Tretroller, kannst natürlich auch Öffendliche Verkehrsmittel nutzen (geht auch gut) Quote Link to post Share on other sites
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