Guest Martin025 Posted July 28, 2005 Report Share Posted July 28, 2005 Tag zusammen, Am 13.07.2005 habe ich meinen Vater (gehbehindert) zur einer Behörde begleitet. Da er nicht große Wegstrecken gehen kann, habe ich ihn vor dem Gebäude aussteigen lassen und weil dort kein Parkplatz zu finden war, einen anderen Parkplatz gesucht. Dort habe ich den Wagen meines Vaters abgestellt. Da ich der Meinung war, auf der Behörde dauere es nicht so lange, habe ich keinen Parkschein gelöst. Als wir zurückkamen, hatten wir ein Mitteilung an der Scheibe gefunden, daß das Fahrzeug „entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abgestellt bzw. weist es Mängel/fehlende Einrichtungen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung gemäß beiliegender Mängelkarte auf. Deshalb wurde eine Verwarnung mit Verwarnungsgleld erteilt.“ Wir sind davon ausgegangen, daß es darum ging, daß kein Parkschein gelöst wurde. Aber auf der Verwarnung wird dies nicht zur Last gelegt, sondern: "...am: 13.07.2005 von 9:10 bis 9:19 Uhr in xxxxxxx, xxxxxxx, xxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxxxx als Halter und Fahrer, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) begangen zu haben: Sie parkten im Haltverbot (Zeichen 283). §12 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 52 BKatZeuge OPB xxxxxxx Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden Sie hiermit verwarnt. Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 EUR erhoben(§§ 56, 57 OWiG)..." -Zahlung innerhalb einer Woche oder Anhörungsbogen zurück etc.- Also die letzteren Parkplätze (sind 3 oder 4 Stück) sind in der Tat mit einem "Anfang Halteverbot" und einem "Ende Halteverbotschild" gekennzeichnet. Diese stehen aber so tief in der Grünanlage, daß ich keines der beiden Schilder gesehen habe. Ich war extra deswegen noch einmal dort gewesen, um mich zu vergewissern, daß dort überhaupt Schilder stehen. Jetzt sind sie deutlich zu erkennen. Ob ein evtl. Rückschnitt der Bäume erfolgt ist, kann ich nicht beweisen. Ebenfalls weiß ich nicht, ob diese Beamten unseren Wagen fotografiert haben, also die Schilder auf dem Foto zu sehen sind.Wenn Bilder gemacht worden sind, kann ich diese als Beweis anfordern? Und warum wird nur das Parken im Haltverbot bemängelt. Also ist es von der Behörde entgegenkommend, daß das fehlende Ticket nicht vorgeworfen wird? Oder können die das, wenn wir die Anhörung wollen, noch zusätzlich bemängeln? Darf das Halteverbotschild überhaupt auf einem Parkplatz stehen?? Sind für Tips dankbar!mfg Martin Quote Link to post Share on other sites
Mad Mike 1 Posted July 28, 2005 Report Share Posted July 28, 2005 Glaubst du tatsächlich, das die sich für 15 ocken die Mühe machen und Fotos anfertigen? Kannst ja auf dem AB schreiben, das du dir nicht bewusst warst, im HV gestanden zu haben, weil dei Schilder zugewachsen waren. Wenn das nicht hilft, einfach zahlen und gut ist. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 28, 2005 Report Share Posted July 28, 2005 Der fehlende Parkschein wird dir nunmal nicht vorgeworfen, da man im Halteverbot keinen Parkschein lösen muss Warum man allerdings Parkplätze mit einem Halteverbot versieht, weiß ich auch nicht. Kannst ja mal bei der Stadt nachfragen. Aber ich glaube, das bringt alles nichts. Um die 15 Euro kommst du nicht herum. Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted July 28, 2005 Report Share Posted July 28, 2005 Deine Anfrage führte zu folgendem Suchergebnis: Einfach bleiben! Quote Link to post Share on other sites
Martin025 0 Posted July 29, 2005 Report Share Posted July 29, 2005 hi, in volgendem Link: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...=ST&f=9&t=19729 habe ich gestern noch gestöbert und den Beitrag von Findom gefunden. "Also Halteverbote gelten nur für die Fahrbahn, und nicht auf Parkplätzen (Bay ObLG 414/82)" Darauf würde ich mich beziehen wollen, allerdings weiß ich nicht genau, ob in in der Widerspruchsbegründung dieses Urteil Zitieren soll (Besserwisser), oder ob ich nur erstmal schreiben soll, daß es merkwürdig ist daß auf einem Parkplatz ein Halteverbotsschild aufgestellt ist. bitte um Antwort danke mfg martin Quote Link to post Share on other sites
Martin025 0 Posted August 1, 2005 Report Share Posted August 1, 2005 hallo! Kann denn niemand eine Empfehlung abgeben, ob das Aktenzeichen mit dem Zusatz "Halteverbote gelten nur für die Fahrbahn, und nicht auf Parkplätzen" im Schreiben zitieren soll um so die Behörde daraufhinzuweisen?? grüße martin Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted August 1, 2005 Report Share Posted August 1, 2005 Klar, ich würde mich auf das Urteil beziehen. Dann sieht man, dass du dich damit beschäftigt hast. Quote Link to post Share on other sites
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