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Abstandmessung - Verjährung


Guest lumajo

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Guest lumajo

Hallo, an alle,

 

ich bin am 31.3. auf der A9 geblitzt worden. Abstandsmessung. Das war mit dem Firmenwagen.

Bis heute ist kein Anhörungsbogen an die Firma gekommen. Wann genau verjährt denn der Vorfall, bzw was sollen wir tun wenn diese nächste Woche kommt? rauszögern?

 

Ich sollte dazu sagen, daß die Situation nicht eindeutig war, dh ich bin beim Überholvorgang von dem zu Überholenden geschnitten worden und dieser hat auch noch soweit ich mich erinnere vor der Brücke gebremst. Ich weis nur nicht wieviel vor der Brücke ich geschnitten wurde (war mir egal war nicht schlimm hab halt nicht sofort runtergebremst sondern bin mit zu dichtem Abstand weitergefahren)

Schauen die sich denn die Verkehrssituation vorher auf Ihrem Film eigentlich an oder schicken die jedes Foto erstmal raus..so nach dem Motto, mal sehen ob der Widerspruch einlegt...

 

Danke an alle....

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Die Verjährung tritt am 01.07. ein.

 

Ich denke, wenn du bis jetzt nix bekommen hast, kommt auch nix mehr.

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"Schauen die sich denn die Verkehrssituation vorher auf Ihrem Film eigentlich an "

 

Wenn jemand vor einem einschert oder sich der Abstand durch Bremsen des Vordermannes verringert, erkennt man das auf dem Film. Normalerweise sollte dann gar nichts kommen, und falls doch, läßt sich eine Bestrafung wohl über das Hinzuziehen eines Anwalts vermeiden.

 

Ob eine Verjährung eingetreten ist, läßt sich schlecht sagen, da die Anordnung des AB zur Unterbrechung für den Angehörten ausreicht. Allerdings tritt die Verjährung gegen alle Nicht-Angehörten dennoch nach 3 Monaten ein.

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Bis zum 02.07. sind noch 8 Tage. An diesem Tag ist die Verjährung egegn den Fahrer ja definitiv erreicht.

 

 

Also rechnen wir mal.

 

Heute geht der AB an die Firma raus, Postlaufzeit üblich heute und Morgen. Spätestens Übermorgen müsste der AB dann in der Firma sein: 2 Tage, bleiben noch sechs. Da am Wochenende wohl nicht gearbeitet wird, wird der AB frühestens Montag in der Firma bearbeitet. Nochmal Zwei Tage weg, macht noch vier. Slebt wenn der AB dann am Montag direkt wieder zurückgeschickt wird, ist der Montag auch weg, wieder ein Tag! macht noch drei. 2 weitere Tage Postlaufzeit, macht noch einer. Interne Baerbeitung beim Amt, evt. dort noch Postlaufzeit, oder Vorgang wird nicht sofort bearbeitet. Könnte also reichen!

 

Wenn sich die Firma nur ein oder zwei Tage mehr Zeit lässt, mit der Baentwortung, ist die Sache gegessen. Ein Blumenstrauss für die bearbeitende Dame oder die Einladung auf ein Feierabdenbier bei einem Herren, sollten es möglich machen, diese Verzögerung zu erreichen! :(

 

Da ja auch bei Ämtern hin und wieder denkende Menschen anzutreffen sind, gehe ich mal davon aus, das bei einer so kurzen Zeitspanne nichts mehr unternommen wird.

 

Wenn es denn überhaupt verfolgt worden ist, wie schon beschrieben, ist der Abstandf ja aufgrund eines einscherenden PKWs zu gering geworden.

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Guest lumajo

Danke an alle für eure schnelle Antworten..klasse echt.

 

Noch 2 fragen:

 

1) Ich hab irgendow im Internet (anderes Forum in welchem ich die Frage auch gestellt habe aber bis jetzt keine Antowrt habe) gelesen, daß die Verjährung 3 Monate und 14 tage Postlaufzeit beträgt. Ist da was dran? Klingt zwar seltsam, seit wann wird Postzeit in einer Verjährung eingearbeitet?

 

2) Was sagt denn die alllgemeine Erfahrung ? Kommt nach über 2,5 Monaten da noch was? Ich weis kann muß aber nicht :-))

 

Das mit dem Einscheren kann, muß aber nicht innerhalb 300m gewesen sein. Ich bin zwar schnell aber relaxed unterwegs, deshalb latsch ich nicht gleich in die Eisen wenn mal einer einschert und reg mich darüber nicht auf (ich fahr ja relativ viel, dann hät ich schon lange nen Herzinfarkt).

 

Ansonsten Danke für eure Hilfe, ich laß euch wissen wenn was kommen sollte

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Guest lumajo

Ach nochwas, die Verzögerung der Beantwortung eine etwigen AB´s kann ich bis max hinauszögern, das ist intern schon geklärt, die sind, solange alles legal ist auf meiner Seite und versuchen zu verhindern was geht...werden aber den Fahrer mitteilen wenn nötig um ein Fahrtenbuch zu vermeiden..(wir haben 5 persönliche Firmenwagen)

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Eine Postlaufzeit beim AB bzw. der betr. Verjährung ist Unsinn, weil es egal ist, ob und wann der ankommt.

 

Die bei der Anhörung gesetzte Frist kann man großzügig interpretieren; weder die externe noch die interene Post sind ja so schnell...

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Eine Postlaufzeit beim AB bzw. der betr. Verjährung ist Unsinn, weil es egal ist, ob und wann der ankommt.

 

Die bei der Anhörung gesetzte Frist kann man großzügig interpretieren; weder die externe noch die interene Post sind ja so schnell...

Zunächst wird der Halter doch angeschrieben, oder ?

 

so, da die Verjährung für den Fahrer schon in einer Woche einsetzt, kann, selbst wen der AB oder ZBB diese Woche noch an den Halter geht, durchaus schon eine Verjährung gegen den Fahrer einsetzen. Bei einer Antwortzeit von einer Woche, die das Amt dem Halter einräumt, kann der Fahrer nicht mehr belangt werden, es sei denn, der AB ist extrem schnell wieder beim Amt und die schaffen es, dem Fahrer noch innerhalb der drei Monate ab Tattag einen AB zuzusenden.

 

Is doch so, oder?

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Man könnte aber auch statt einer schriftlichen Anhörung einen Suchtrupp in die Firma schicken, um so gleich den Fahrer ausfindig machen zu können. Dann könnte die Anordnung zur Anhörung noch rechtzeitig erfolgen. Natürlich muß der Halter dabei nicht mithelfen.

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ja, könnte man, allerdings wäre das ziemlich unverhältnismässig!

 

ma stelle sich folgende Szene vor:

 

Die Firma wird vom Ordnungsamt umstellt und der Leiter Brüllt ins Megaphon; " Ihr elenden Raser seid umstellt, ergebt euch!"

 

Doch, das hätte was :angry:

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