Guest Daniela Posted May 21, 2003 Report Share Posted May 21, 2003 Hallo,ich habe gestern wohl unbewusst ein Fahrzeug beim Parken beschädigt,doch an meinem Auto ist keine Spur von einem Unfall zu finden,noch nicht einmal ein Kratzer.Dabei wurde ich anscheindend beobachtet und wurde gestern vom Beschädigten wegen Fahrerflucht und Beschädigung seines Pkw(Schaden wurde auf 2.000 Euro geschätzt) angezeigt.Ich frage mich wie ich einen solch großen Schaden verursachen konnte ohne etwas davon zu bemerken.Meine Fahrerlaubnis wurde mir auch entzogen.Nun weiss ich nicht was ich machen soll,ich weiss noch nicht einmal ob ich meinen Führerschein wiederkriege weil ich noch in der Probezeit bin.Kann mir da jemand weiterhelfen? Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted May 21, 2003 Report Share Posted May 21, 2003 @Daniela Wenn Du den Unfall nicht bemerken _konntest_, dann war es auch keine Unfallflucht. Die Kriterien sind streng, doch wenn kein Kratzer an Deinem Wagen ist, könnte es so ein Fall sein. Außerdem _könnte_ der Geschädigte oder Zeuge sich ja geirrt haben, ein kleiner Zahlendreher beim Kennzeichen etc... Es steht viel auf dem Spiel, geh zum Anwalt. Auch wenn das ein paar Euro kostet. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest Daniela Posted May 21, 2003 Report Share Posted May 21, 2003 Ja ich habe nichts bemerkt und an meinem Wagen ist auch nichts,das wurde auch von der Polizei festgestellt...aber ich wurde von einer angeblichen Zeugin genau beschrieben...diese hat dann auch einen Zettel mit meinem Kennzeichen und meiner Beschreibung an die Windschutzscheibe des Beschädigten Fahrzeugs befestigt und daraufhin...oder besser gesagt fast 8 Std später stand die Polizei vor meiner Haustür... Quote Link to post Share on other sites
lew 0 Posted May 21, 2003 Report Share Posted May 21, 2003 hm......Das kommt mir ziemlich kommisch vor!Um einen 2000 Eur schade anzurichten, müßtest du mit mindestens 5-10km/h fahren! Und wenn du dann anfährst dann merkst du es auch! Außerdem müßte dein Fahrzeug eine Spur aufweisen!Ich hab gelesen dass die Stoßstangen eine Aufprallgeschwindigkeit von ca 4km/h verkraften!Folgerung: Vmin 5km/h! Wenn mann da abrupt stehen bleibt, dann merkt man das!Also, falls das stimmt, was du da geschrieben hast, dann lass dich nicht verarschen und such einen Anwalt und Gutachter auf! mfg lew Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted May 21, 2003 Report Share Posted May 21, 2003 @ Daniela Wenn du von einer Zeugin gesehen worden bist, wie du evtl. gegen den anderen Pkw gefahren bist und dieser Pkw dann einen Schaden hat, der evtl. vorher nicht gewesen ist, steht erstmal die Unfallflucht im Raume. Es kann durchaus sein, dass du den Aufprall nicht bemerkt hast. Ob Schaden nun durch deinen Pkw verursacht worden ist, werden Sachverständige klären müssen. Diese werden bestimmt von den Versicherungen und evtl. der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft drauf angesetzt. Sachverständige haben Ahnung von der Materie und können durch Berechnungen, Rekonstruktionen, etc. nähere Angaben zum Unfallhergang machen. Wie "Lew" schon angemerkt hat, ist hier eine anwaltliche Hilfe bestimmt ratsam. Quote Link to post Share on other sites
Guest Daniela Posted May 23, 2003 Report Share Posted May 23, 2003 Kann mir denn jemand sagen was für eine Strafe ich kriege wenn die mir nicht glauben???Also was ist die Höchststrafe für Fahrerflucht im ruhenden Verkehr???Und wie lange können die meinen Führerschein behalten??? Quote Link to post Share on other sites
Speed-Driver 0 Posted May 23, 2003 Report Share Posted May 23, 2003 @Daniela Das ist schwer zu sagen, da das immer Einzelfallentscheidungen sind.Da 2000 Euro auch kein geringen Schaden mehr darstellen musst Du auf alle Fälle mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wie lange das ist bestimmt der Richter. Danach darft Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ich hab hier noch etwas in einem Nachschlagewerk gefunden: §142 I StGB droht dem Unfallbeteiligten Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe an, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr unerlaubt vom Unfallort entfernt. Bei einem bloßen Sachschaden wird es aber nur bei einer Geldstrafe bleiben. Also nicht zu sehr von dem Satz einschüchtern lassen. GrußSpeed-Driver Quote Link to post Share on other sites
Guest vikking Posted May 27, 2003 Report Share Posted May 27, 2003 Hi, hört sich nach unbefleckter Empfängis an. Und so ein bißchen nach Betrug, so als wenn Dein Gegner (und seine "Zeugin") auf jemand gewartet hätte, der ihm seinen längst bestehenden Schaden bezahlt. Ab zum Anwalt! vikking Quote Link to post Share on other sites
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