Guest Mistgebaut Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 Hallo, habe gerade, zugegebener Maßen ohne wirklich nachzudenken, an unübersichtlicher Stelle mit Verkehrsgefährdung überholt und mir kam die Polizei entgegen. Vielleicht mein Glück und doch wieder auch nicht. Die Beamten konnen mir noch nicht genau sagen wg. was sie mich anzeigen werden. Was blüht mir in so einem Fall?Sollte es Fahrverbot geben, gibt es Möglichkeiten dieses abzuwenden?Ist es Ratsam zu nem Anwalt zu gehen (eigentlich ist die Lage klar --> war halt echt Mist von mir)? Danke für Eure Antworten, tus auch nie wieder. Ein Sünder Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 Sollte eine Anzeige nach StGB § 315c wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gestellt werden, dann besser zum Anwalt. Die Owig allein bringt 3 Punkte und kostet um die 60 Euro + 25,60 Euro Gebühren und Auslagen. Waren Verkehrszeichen aufgestellt ? Wenn ja, welche(s)? Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 woher stammt das mit der gefährdung? sagst du das oder die das? ist schwer zu sagen: überholen an unübersichtlichen stellen: 50¤; 3Pbei gefährdung (gilt jedoch bei überhoverbot): 125¤;4P, 1M FV aber du stehst als fahrer fest... wenn sie dir die gefährdung anhängen wollen, dann das zweitere, sonst kommst du evtl doch mit dem ersten fall weg Quote Link to post Share on other sites
Guest Mistgebaut Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 Hallo, also es waren keine Schilder aufgestellt, weder Überholverbot noch Geschwindigkeitsbeschränkungen. Es war halt wirklich unübersichtlich. Das mit der Gefährdung haben die Beamten gesagt. Der Wortlaut: "Es könnte überholen an unübersichtlicher Stelle mit Gefährdung sein, da gibt es so vieles, wir müssen das passende raussuchen." Was bedeutet der StGB § 315c? Danke. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 Der Wortlaut: "Es könnte überholen an unübersichtlicher Stelle mit Gefährdung sein, da gibt es so vieles, wir müssen das passende raussuchen." Deutet auf eine Owig-Anzeige hin. Also doch nicht ganz so schlimm. Warte einfach den Bussgeldbescheid ab. StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs(1) Wer im Straßenverkehr1. ein Fahrzeug führt, obwohl era) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschenderMittel oderb) infolge geistiger oder körperlicher Mängelnicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder2. grob verkehrswidrig und rücksichtslosa) die Vorfahrt nicht beachtet,b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen,Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahneinhält,f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegender Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oderg) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichendeEntfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrserforderlich ist,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendemWert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafebestraft.(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.(3) Wer in den Fällen des Absatzes 11. die Gefahr fahrlässig verursacht oder2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mistgebaut Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 Danke, macht mir erstmal Mut, wenngleich natürlich der §315c schon gefährlich klingt. Es war kein unfreundliches Gespräch und ich hoffe das Ding nochmal mit nem blauen (teuren) Auge ohne FSE zu bestehen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 11, 2005 Report Share Posted June 11, 2005 Ich weis ja nicht ob 315 c StGB wenig klingt, aber als Folgen kommen da idR bei Ersttätern bei fahrlässiger Begehung 40-50 Tagessätze und 12-15 Monate Führerscheinsperre in Betracht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mistgebaut Posted June 12, 2005 Report Share Posted June 12, 2005 Danke auch für den letzten Beitrag. Ich glaube wirklich erstmal abwarten zu müssen. Man muß schlichtweg festhalten: - es war KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung (bin eh max. 60 km/h beim Überholen des Traktors gefahren)- es war KEIN Überholverbot- es ist KEINEM etwas passiert Der o.g. § hört sich bedrohlich an, sagte ich ja bereits. Es kann ja wohl nicht sein, dass man dafür derart hart bestraft werden soll!? Naja, warten wir mal ab und harren der Dinge die da kommen. Werde das Ergebnis hier auf jeden Fall mal posten. Schönes Wochenende noch euch allen. Quote Link to post Share on other sites
Böser_Störer 0 Posted June 12, 2005 Report Share Posted June 12, 2005 Und der FS wurde nicht beschlagnahmt? Ich sag doch, die machen wie sie lustig sind! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 13, 2005 Report Share Posted June 13, 2005 Die Sache hier ist auch meiner Meinung nach nicht mit deiner Sache vergleichbar. Ferner wußten die ja noch nicht einmal wegen was sie ermitteln wollen, sodaß ein Entzug hier nicht verhältnismäßig gewesen wäre. Bei dir sieht es eindeutig anders aus (nach Schilderung des Zeugen). --------------Bitte halte dich mit deiner Wut gegen die Staatsmacht etwas zurück und beschränke dich bitte auf deinen speziellen Beitrag, da es langsam nur noch nervig ist. Quote Link to post Share on other sites
Böser_Störer 0 Posted June 13, 2005 Report Share Posted June 13, 2005 Ihr braucht doch einen um ihn auszulachen, ich habe mich freiwillig als Opfer gemeldet wo ist das Problem? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mistgebaut Posted June 23, 2005 Report Share Posted June 23, 2005 Hallo, ich mal wieder. Hat jemand ne Ahnung wie lang ich auf einen Anhörungsbogen o.ä. warten muß? Möchte endlich wissen was man mir vorwürft um reagieren zu können. Danke für nen grobe Angabe. Mistgebaut Quote Link to post Share on other sites
Böser_Störer 0 Posted June 23, 2005 Report Share Posted June 23, 2005 Ich warte seit 7 wochen auf irgendwas und nix is. Freu dich einfach, dass du deinen Lappen noch hast. Quote Link to post Share on other sites
Mad Mike 1 Posted June 23, 2005 Report Share Posted June 23, 2005 Es kommt immer darauf an, wo die Sache bearbeitet wird. Gehts zur Staatsanwaltschaft, kann es na ganze Ecke dauern. Bleibts bei einer OWi, solltest du eigentlich innerhalb von ein paar Wochen was höhren. Hägt aber auch immer davon ab, was und wieviel die Leute beim amt zutun haben. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted June 26, 2005 Report Share Posted June 26, 2005 Nach 3 Monaten ists meines Wissens verjährt. Wenn du den Entgegenkommenden nicht gerade ausgebremst hast und vor dem Fahrzeug noch n bisschen Platz war, ist die Frage ob ein Richter da eine Gefährdung sieht. Und "unübersichtlich" ist ja auch recht relatif. mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted June 26, 2005 Report Share Posted June 26, 2005 Nach 3 Monaten ists meines Wissens verjährt. wenn es bei einer owi bleibt. verkehrsgefährdung wäre allerdings eine straftat, die nicht nach drei monaten verjährt. Quote Link to post Share on other sites
Mad Mike 1 Posted June 27, 2005 Report Share Posted June 27, 2005 Aber auch hier ist eine Anhörung bereits erfolgt, d. h. die Verjährungsfrist ist doch jetzt ein Jahr, oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 27, 2005 Report Share Posted June 27, 2005 Wenn es eine OWi ist, liegt die Verjährungsfrist nach der Anhörung bei drei Monaten. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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