Guest thedsp Posted June 9, 2005 Report Share Posted June 9, 2005 Servus,mir wurde eine Geschwindigkeitsübertretung zu Last gelegt und per Nachfahren mit 2 Polizisten und geeichten Tacho bezeugt (1 Punkt, 75 EUR). Nun folgende Punkte:Auf dem Bussgeldbescheid steht - Beweismittel: Betroffenenangaben,dabei hab ich die Unterschrift als Bestätigung auf dem Bogen verweigert...Zudem steht fehlt der Abstand zu meinem Fahrzeug, der wohl eigentlich angegeben werden muss (in meinem Fall wohl nicht mehr als 40m). Auf dem handschriftlichen Bogen wurde ausserdem die Nachfahrstrecke von anfänglich 280m großzügig beim Ausfüllen mit 300 Metern überschrieben. Wenn es 300 m gewesen wären, müßte ich auch mit 80 eine Kurve gefahren sein... (unglaubwürdig). Ich überlege einen Einspruch, habe aber keine Rechtsschutz. Wie gross sind die Chancen, auf Grund obiger Gründe einen Freispruch zu bekommen? Lohnt der EInspruch oder wird der wohl eh abgebügelt und ich zahl einfach nur ein extra? Gruß Dirk Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 10, 2005 Report Share Posted June 10, 2005 Um antworten zu können sind die Angaben etwas verwirrend und auch unvollständig. Wie schnell warst du, wurdest du gemessen und was wirft man dir vor? Verfolgungsstrecke? geeichter Tacho? Messverfahren? Quote Link to post Share on other sites
Guest thedsp Posted June 13, 2005 Report Share Posted June 13, 2005 Hi,ich war wohl schon leicht zu schnell , der behauptet ich wäre 81 in der er Zone gefahren. Minus 10% Anzug (geeichter Tacho) wurde also 72 festgeschrieben. Nur, die Beweisführung ist etwas dünn:- Beweismittel: Betroffenenangaben (ist falsch, denn ich sollte ja den Zettel unterschreiben was ich aber verweigert habe),- überwachter Weg, nachträglich auf dem Schein nochmal korrigiert (aus 260/280(?)m wurden 300m gemacht),- da bin ich aber auch um ne Kurve gefahren, also konnten das wohl keine 300m kontinuierlich sein,- maximaler Abstand beim Nachfahren nirgends vermerkt (müssen wohl laut gut übersichtlichen Webseiten in meinem Fall max.40m sein) Die Bussgeldhotline hat selbst auch gesagt, daß "Beweismittel: Betroffenenangaben" Blödsin ist, wenn ich die Aussage verweigert habe, was ist mit den anderen Punkten? Lohnt sich ein Einspruch? Lt. der Hotline, wäre die Chance nicht besonders gut, und als nächstes wäre gleich die Vorladung zum Amtsgericht. Bekomm ich keine Stellungnahme zum Einspruch beim Bussgeld? Dann müssen wohl beim nachträglichen Zurückziehen des Einspruchs vor dem Amtsgericht wieder 25€ Vorladungsgebühren bezahlt werden... Bin eh schon am überlegen, ob 1 Punkt und 75€ den Stress wert sind, es sei denn die Gründe rechtfertigen einen Einspruch der nicht als nächstes sofort die Amtsgerichteinladung provoziert... Gruß Dirk Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 13, 2005 Report Share Posted June 13, 2005 Tja Dirk, da Du angehalten wurdest und Deine Personalien als Fahrer fest stehen, erging gleich ein BuGeBe an Dich. Wenn Du gegen diesen jetzt Einspruch erhebst, reicht die Bussgeldstelle das Ding gleich ans Amtsgericht weiter, die sich fortan mit Deinem Problem beschaeftigen. Die werden dich dann irgendwann zur Verhandlung vorladen. Nun wirst Du dort mit deinen Argumenten auf einen mehr oder weniger muerrischen Amtsrichter treffen, fuer den Du vielleicht Fall 97 von 296 bist. Er wird also wenig geneigt sein, viel Federlesen um Deine "Probleme" zu machen und dich fragen: Einspruch bleibt bestehen, ja oder nein. Sagst Du Ja, wird er Dich verurteilen, sagst Du Nein, zahlst Du die 75 Euro und bekommst Deinen Punkt. Bringst Du einen Anwalt mit, kostet der Dich auch noch einiges..... Da Du ja den Zettel bei der Einvernahme vor Ort nicht unterschrieben hast, bist Du eigentlich jeden Beweises um die Richtigkeit Deiner Aussagen beraubt..... Nun - Du hast jetzt die Qual der Wahl.... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 13, 2005 Report Share Posted June 13, 2005 Wenn Du gegen diesen jetzt Einspruch erhebst, reicht die Bussgeldstelle das Ding gleich ans Amtsgericht weiter, die sich fortan mit Deinem Problem beschaeftigenErst geht es zur Staatsanwaltschaft. Quote Link to post Share on other sites
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