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Geblitzt! Verzögerung? Aber Wie?


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Guest Valiant

Moin,

 

bin innerorts mit 17 km/h zu viel geblitzt worden, das war am 29.04.05. Die Verwarnung mit 35,- Euro ist datiert auf 27.05.05.

Es wird 1 Woche Zeit eingeräumt zu zahlen.

 

Das Auto ist auf meine Freundin zugelassen, ich bin aber gefahren. Meine Freundin hat jetzt am Samstag oder Montag den Brief bekommen...

 

Wie komme ich jetzt am geschicktesten um die 35 Euro rum bzw. wie kam man das verzögern = 3 Monatsfrist?

 

Danke! :30:

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Guest Nokia

Also, wenn das Auto nicht auf dich zugelassen wurde, dürfte die Post an den Halter des Fahrzeugs gegangen sein, und müsste sowas wie einen Fragebogen enthalten, ob man den Verstoß begangen hat, oder jemand anderes. Ist amn verheiratet oder verlobt besitzt man ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss keine Angaben machen, wer gefahren ist, das muss dann nämlich das Amt selbst ermitteln, mintunter sogar unter zuhilfenahme der Polizei im Rahmen der Amtshilfe, die dann auch mal bei euch zu Hause auftauchen kann um das Foto mit dem vermeintlichen Fahrer zu identifizieren.

Zu den Fristen: wenn du am 29.04. geblitzt wurdest beginnt am 30.04. 0:00 Uhr, die 3 monatige Verjährungsfrist und endet demnach am 29.07. 24:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde den richtigen Fahrer ermittelt haben, sonst ist es eben zu spät. Aber nicht zu früh freuen, wenn bis zum Ablauf der Frist noch keine Persönliche Anschuldigung ankam, die Behörde muss nur Intern in der Behörde die Ermittlungen gegen den richtigen begonnen haben, d.h. kommen die am letzten Tag auf dich aber der Anhörungsbogen kommt erst nach dem 29.07. bei dir an, war es immer noch fristgerecht und die Verjährung tritt nicht ein. :30:

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Ist die Verjährungsfrist nich inzwischen auf 6 Monate verlängert worden? Irgendwie höre ich immer wieder von Sachen, wie 40€ für den Gurt+ 1 Punkt, was garnicht stimmt, oder das man in der Probezeit 0,0 °/oo haben muss. Wo ist da jetzt was Wahres dran?

 

P.S. @ Valliant: ich würde die 35€ bezahlen und mir die Möglichkeit ErsaFa für ein größeres Sümmchen sparen, denn so oft kann man das nicht machen.

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Ist die Verjährungsfrist nich inzwischen auf 6 Monate verlängert worden? Irgendwie höre ich immer wieder von Sachen, wie 40€ für den Gurt+ 1 Punkt, was garnicht stimmt, oder das man in der Probezeit 0,0 °/oo haben muss. Wo ist da jetzt was Wahres dran?

hier ist nichts wahres dran

 

Gruß

Goose

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Also das sind nur Gerüchte? Mein Kollege sagte zu mir letzte Woche: "schnall dich sofort an, nach neuem recht hafte ich für alle Insassen mit und bekomme Punkte dafür" :30: Wo kommt das alles nur her samma? Sind das Gesetzesentwürfe, die nie durchgekommen sind oder einschüchterungen, oder...?

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Wieso denn bitte das? Ich habe ja schon mal die Diskussion veranlasst ob Anschnallen oder nicht. Die meisten haben da herumgeschriehen, dass das Anschnallen sein muss, weil die Krankenkasse für Verletzte haften muss (dabei trägt man doch als nicht angeschnallter selber die Kosten :cop01: ) und bei Ausländern haben die Krankenkassen erst recht nix zu melden. Und ausserdem, was nützen einem Flenspunkte, wenn man keinen Deutschen FS hat? Und wie wollen sie einen dazu zwingen vor Ort strafe zu bezahlen bzw. Sicherheitsleistung (was meinst du überhaupt damit?)

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Und ausserdem, was nützen einem Flenspunkte, wenn man keinen Deutschen FS hat? Und wie wollen sie einen dazu zwingen vor Ort strafe zu bezahlen bzw. Sicherheitsleistung (was meinst du überhaupt damit?)

wenn man als ausländer >18 punkte gesammelt hat, bekommt man ein D-FS. ausserdem auch ein FV bei 2x >+25km/h innerhalb eines jahres usw.. im prinzip also die gleiche behandlung, wie sie ein deutscher autofahrer erfahren würde.

 

wie sie einen zwingen wollen? du bist ein komiker: man darf solange nicht weiter fahren, bist die kohle auf dem tisch liegt respektive bei kartenzahlung "Im schlitz steckt". so einfach ist das.

 

idefiiiiix

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Zunächst spar dir mal deine Vögel, das ist unhöflich.

 

Über Sinn und Zweck der Gurtpflicht wurde scohn genug geschrieben. Besonders verantwortungslos finde ich es jedoch, wenn man ein Kind, welches die Tragweite der Handlung noch nicht überblicken kann, nicht sichert.

 

Die Sicherheitsleistung wird gemäß § 132 StPO iVm § 46 OWiG erhoben.

 

Gruß

Goose

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@idefiiiiix: was ist ein D FS?

 

@Goose: Ich bin grad dabei das alles noch einmal durchzulesen, aber da wiederspricht sich was einerseits ist ein Argument, dass die Allgemeinheit die Kosten tragen darf, andererseits übernimmt die Krankenkasse sowas doch garnicht, ich les dort mal weiter. Und komm mir nicht mit Paragraphen, sag mir einfach was das ist und gut, wenn das dir nichts ausmacht.

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Du kannst auch einfach mal googeln.

 

Aber extra für dich:

 

§ 132 StPO

[sicherheitsleistung bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz; Zustellungsbevollmächtigter]

 

(1) Hat der Beschuldigte, der einer Straftat dringend verdächtig ist, im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt, liegen aber die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht vor, so kann, um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen, angeordnet werden, daß der Beschuldigte

 

1. eine angemessene Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens leistet und

2. eine im Bezirk des zuständigen Gerichts wohnende Person zum Empfang von Zustellungen bevollmächtigt.

 

§ 116a Abs.1 gilt entsprechend.

 

(2) Die Anordnung dürfen nur der Richter, bei Gefahr im Verzuge auch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) treffen.

 

(3) Befolgt der beschuldigte die Anordnung nicht, so können Beförderungsmittel und andere Sachen, die der Beschuldigte mit sich führt und die ihm gehören, beschlagnahmt werden. Die §§ 94 und 98 gelten entsprechend

 

Und der § 46 OWiG gestattet, die Vorschriften des Strafverfahrens bis auf wenige Ausnahmen (und die Sicherheitsleistung ist keine davon) auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren anzuwenden.

 

Gruß

Goose

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Und der § 46 OWiG gestattet, die Vorschriften des Strafverfahrens bis auf wenige Ausnahmen (und die Sicherheitsleistung ist keine davon) auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren anzuwenden.

???????????

 

Keine der Ausnahmen, ist wohl gemeint?

 

MfG.

 

hartmut

Edited by hartmut
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Alter, du kannst es echt nicht lassen :cop01:

Wie meinen? Du hast darum gebeten, daß ich dir sage, was im § 132 StPO steht, und nun beklagst du dich, daß ich "es nicht lassen kann"?

 

Das erscheint mir irgendwie sprunghaft.

 

Gruß

Goose

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Geht so. Aber ich sag ja auch nicht das ich das nicht verstehe, sondern nur das ich das nicht erwarte.

 

P.S. Die Fahrschulbögen sind ganz leicht, man kreuze immer das was Bluey als gefährlich bezeichnen würde (also jeden Pisskram) und schon hat man bestanden. Ohne Scherz, dieses Prinzip und ein Bisschen auswendig lernen haben mir zu 0 Fehlern bei der Prüfung verholfen. Immer schön das Übertriebenste mitankreuzen, so macht man nichts falsch.

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Geht so. Aber ich sag ja auch nicht das ich das nicht verstehe, sondern nur das ich das nicht erwarte.
Das mit den Erwartungen ist so eine Sache. Du kannst von einem Anwalt, den du bezahlst, sicher etwas erwarten. Hier kannst du bestenfalls etwas erbitten.

Soll man dir alles vorkauen?

 

Gruß

Goose

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Da kenn eich mich nicht gut genug mit den Geräten aus. Soweit ich weiß, übernimmt die Fa. Telecash als Betreiber der nordrheinwestfälischen BARVUS-Geräte die Haftung. Wie weit eine solche Rückbuchung jedoch möglich ist, weiß ich nicht.

 

Gruß

Goose

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man kreuze immer das was Bluey als gefährlich bezeichnen würde (also jeden Pisskram)

Hat da wer evtl. ein kleines Problem? :cop01::D

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Wie sieht es eigentlich aus, wenn die ausländischen Fahrer mit Kreditkarte bezahlen und sie den Betrag dann wieder zurückbuchen lassen?

 

Da wäre ich sehr vorsichtig, in Deutschland musst du unter Umständen eine Versicherung an Eidesstatt unterschreiben wenn du einen Betrag zurückbuchen lassen willst!!! (Wohlgemerkt als deutscher Bankkunde)

 

Gruss

 

oldie

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Erstens bringt eine falsche EV gegenüber Privatleuten oder privaten juristischen Personen rein gar keine Konsequenzen bzgl der fehlerhaften EV und zweitens ging es hier ja um ausländische Staatsbürger.

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Wie weit ist es denn überhaupt möglich, einen mit Kreditkarte ordnungsgemäß bezahlten Betrag zurückzubuchen? Denn dieses Problem würde ja, wenn es denn möglich ist, nicht nur die Polizei betreffen. Auf diesem Weg könnte man ja sonst auch im Ausland einkaufen und zu Hause fleißig zurückbuchen. Ich denke, so einfach ist das nicht.

 

Gruß

Goose

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Meines Wissens kann man mit der EC-Karte oder ähnlichem erfolgte Zahlungen nicht zurückbuchen. Genauso wie mit Online-Buchungen. Ist diese abgeschlossen, ist das Geld wech.

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Mit EC und Online ist das Geld weg.

 

Bei Kreditkarten trägt der Händler für den Mißbrauch die Haftung und das Kartenunternehmen bucht auf dessen Kosten zurück.

So könnte man ja auch die BGzahlung als Mißbrauch der Kartendaten darstellen.

 

In wie weit das in der Praxis funktioniert kann ich allerdings nicht sagen, da ich keine Kreditkarte habe.

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Möglich, daß man bei Kreditkarten unter diesem Vorwand zurückbuchen kann. Allerdings muß der Betr. vor Ort den Ausdruck unterschreiben. Da bin ich ja mal gespannt, wie er sich da anschließend herauswinden will.

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Bluey Erstellt am 05.06.2005, 15:46

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Möglich, daß man bei Kreditkarten unter diesem Vorwand zurückbuchen kann. Allerdings muß der Betr. vor Ort den Ausdruck unterschreiben. Da bin ich ja mal gespannt, wie er sich da anschließend herauswinden will. 

 

Dann geh mal auf deine Bank und frag mal nach wie man eine Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen kann. Ich hatte letztes Jahr nämlich denn Fall und da durfte ich dann eine Versicherung an Eidesstatt unterschreiben und 14 Tage später hatte ich das Geld wieder auf meinem Konto. Allerdings hatte ich die Zahlung wirklich nicht mit meiner Karte getätigt. Meine Karte wurde kopiert und zur Bezahlung in einem anderen Land wieder eingesetzt. Und zur fraglichen Zeit war ich nachweislich im Geschäft arbeiten.

In wieweit eine Eidestattliche Versicherung relevant ist, kann ich nicht beurteilen, aber einen Sinn und Zweck wird das ganze schon haben, sonst müsste ich sie ja nicht unterschreiben.

 

Wenn derjenige bei der Polizei unterschreiben muss für die Abbuchung, wäre es denke ich mal fatal, die Belastung wieder zurückbuchen zu lassen....

 

Gruss

 

Oldie

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Wenn derjenige bei der Polizei unterschreiben muss für die Abbuchung, wäre es denke ich mal fatal, die Belastung wieder zurückbuchen zu lassen....

Genau das meinte ich auch.

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Für EC und Kreditkarten gilt wie auch für Schecks:

 

Sperrungen von Buchungen und Rückbuchungen sind möglich, nur ist das der gleiche

Tatbestand wie bei einem ungedeckten Scheck.

 

Betrug - und zwar vorsätzlich.

 

Man bezieht eine Leistung gegen Zahlung eines Betrages ( Egal welche Leistung).

Wird diese Zahlung storniert, ist das gleichzusetzen mit der Wegnahme eines Betrages

der in BAR geleistet wurde. !!!!

 

Dieser Gedanke der Bußgeldabschaffung scheint mir in die falsche Richtung zu gehen.

 

Gruß BiBa

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Möglich, daß man bei Kreditkarten unter diesem Vorwand zurückbuchen kann. Allerdings muß der Betr. vor Ort den Ausdruck unterschreiben. Da bin ich ja mal gespannt, wie er sich da anschließend herauswinden will.

Ähm wenn ich schon soviel kriminelle Energie habe so würde ich dann natürlich auch anders unterschreiben.

 

Wie gesagt ging es hier um AUSLÄNDISCHE Fahrzeugführer.

 

Eine falsche EV bringt nur gegenüber "Behörden" etwas. Andere Straftatbestände mal außer acht gelassen.

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Die Unterschriften werden auch bei uns abgeglichen. Und die Personalienfeststellung bei uns ist auch deutlich intensiver als im Supermarkt, so daß bei uns davon ausgegangen werden kann, daß nur der Karteninhaber mit seiner Karte zahlt.

 

Gruß

Goose

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