Dr.McCoy 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Hallo, ich habe da mal zwei Fragen: Wie lange ist die Frist, um ein Auto umzumelden, wenn der Halter verstorben ist? Was blüht demjenigen, der das KFZ weiterhin nutzt, aber nicht ummeldet? Danke für Eure Antworten im Voraus! (Ach so: die Frage dient nicht etwa der Risikoabwägung, sondern vielmehr der Entscheidungs-findung gegen jemanden in dieser Richtung vorzugehen...) Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Du meinst also wenn zum Beispiel der Sohn das Fahrzeug auf seinen Vater anmeldet, dieser verstirbt und er es weiter benutzt. Vorausgesetzt er zahlt weiterhin pünktlich Versicherung und Steuer dürfte es nur eine kleine OWI sein. Wenn es sich nicht um den Tod eines geliebten Menschen handeln würde, wäre die Idee genial. Steuer und Versicherung werden von den Hinterbliebenen brav bezahlt, schreiben von der Bußgeldstelle gehen mit dem Hinweis zurück, Empfänger verstorben. Irgendwie genial und irgendwie taktlos Warum willst du gegen jemanden vorgehen????? Quote Link to post Share on other sites
Dr.McCoy 0 Posted May 24, 2005 Author Report Share Posted May 24, 2005 ... irgendwie taktlos trifft auf diesen fall aber sowas von genau zu!Es geht um einen besonders bitteren Fall von Erbstreit.Die Geschichte mit dem nicht umgemeldeten Auto ist da nur die Spitze des Eisberges... Sehe ich das also richtig, dass es sich hierbei nicht um Versicherungsbetrug handelt?Immerhin wird ja mit den Prozenten eines verstorbenen gefahren... Ganz ehrlich: ich halte das Ganze für alles andere als genial! Dennoch Danke für Deine Info. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Wenn ein Fahranfänger das Auto auf seinen Vater anmeldet ist es ja auch kein Versicherungsbetrug. Vielleicht können dir wegen den Ummeldefristen die Cops weiterhelfen. Quote Link to post Share on other sites
Dr.McCoy 0 Posted May 24, 2005 Author Report Share Posted May 24, 2005 ... na da hat der Vater dann aber auch seine Einwilligung dazu gegeben!Und die Versicherung das in der Einstufung der Prozente berucksichtigt. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Ich würde mich nicht wundern, wenn sich die Versicherung nach Ablauf der letzten Zahlungsperiode nach dem Tode des Versicherungsnehmers im Schadensfall auf ein nicht existentes Vertragsverhältnis berufen und die Leistung verweigern bzw. zurückfordern würde, also eventuell ein gewagtes Spiel. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 StVZO § 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen (...) (1) Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in denAnhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen dentatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigenZulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unterEinreichung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnissenach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19Abs. 3 oder 4 zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn ernicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behördedurch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nachSatz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehördefür die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs imöffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.(1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen durch den nachAbsatz 1 Satz 3 Verantwortlichen unverzüglich gemeldet werden: 1. Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter - jedoch braucht bei Änderungender Anschrift der Fahrzeugbrief nicht eingereicht zu werden -, (.........) Ein Verstorbener kann nicht Fahrzeughalter sein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtigeÄnderung unverzüglich mitzuteilen.§ 27 Abs. 1, 1a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 182 BKat 15,00 Euro Quote Link to post Share on other sites
Dr.McCoy 0 Posted May 24, 2005 Author Report Share Posted May 24, 2005 @Findom Danke für diese Info. Bezgl. der Nichtummeldung ist es also eine OWi.Mich würde interessieren, ob mit dieser OWi die Geschichte mit der Versicherungauch abgedeckt ist.Denn diese hat ja auch keine Kenntnis vom Tod des Versicherungsnehmers.Der Versicherung geht ja dadurch Geld verloren, weil derjenige, der das Fahrzeug nun fährt mit wesentlich mehr Prozenten unterwegs wäre. ... werde das Ganze in jedem Fall bei der zuständigen Zulassungsstelle zur Sprache bringen.Die werden den Stein schon entsprechend ins Rollen bringen.Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Hilfe. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Ruf doch einfach mal deinen Versicherungsonkel an, der kann dir sicher weiter helfen. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Das heißt also, wegen 15 EURO-Risiko fährt er so lange mit dem geerbten Auto umher, wie er will, wenn es die Behörde nicht merkt und den Betrieb untersagt. Gut soweit. Nur wer Besitzer und Halter ist ist eine Frage des Erbrechtes. Somit müßte erst geklärt werden, wer der rechtmäßiger Erbe des FZ ist. Wenn ich Dr. Mc Coy richtig verstanden habe ist dies unklar. Eventuell die Erbengemeinschaft???? Hier taucht aber noch eine andere Frage von allgemeinem Intresse auf: Sohn kauft teures Auto und meldest es auf den Vater an (z.B wegen der Versicherung ) Vater stirbt, Sohn hat viele Geschwister und es kommt um einen Streit um den Nachlass.Hat dann der Sohn Probleme zu belegen, dass das Auto nicht zur Erbmasse gehört. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Halter und Eigentümer müssen nicht identisch sein. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 @ Findom ist wohl gut so. Kannst du die Aussage irgendwo durch einen Link belegen? würde mich interessieren Danke Quote Link to post Share on other sites
Dr.McCoy 0 Posted May 24, 2005 Author Report Share Posted May 24, 2005 In diesem Fall ist klar, das das Fahrzeug zur Erbmasse gehört, denn es wurde offensichtlich aus demVermögen des Verstorbenen bezahlt. (Und der Nachweis darüber, das der jetzige... nennen wir ihn malFahrer, das Auto innerhalb der letzten zwei Jahre auf Raten gekauft hat wird nicht erbracht werden können, danicht geschehen.) Für den von Ilcko gestellten Fall wäre also der Nachweis zu erbringen, wer das Fahrzeug tatsächlicherworben hat. Finde ich übrigens krass, dass dieses Verhalten (also auf den Namen eines Toten versichert und angemeldet sein) mit nur 15 € geahndet wird. Unter Umständen kann man somit solange "sparen" bis die Karre den Geist aufgibt. Der Tip mit dem Versicherungsonkel (Infos holen) ist übrigens sehr gut. Auf die einfachen Dinge kommt man ja nicht immer.Vor allem nicht, wenn man sich in einer solchen Situation über so etwas Gedanken machen muss. Vielen Dank nochmals. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Kannst du die Aussage irgendwo durch einen Link belegen?In der Regel sind Versicherungsnehmer und Halter identisch. Jedoch gilt derjenige, der das Kfz zugelassen hat nicht zwangläufig als Halter. Haben Sie den Wagen zugelassen und den Versicherungsvertrag abgeschlossen und überlassen beispielsweise Ihrem Sohn, der in einer anderen Stadt studiert, den Wagen zur ausschließlichen Nutzung, gilt Ihr Sohn als Halter.(....)Der Eigentümer besitzt die rechtliche Verfügungsgewalt über das Kfz. Quelle Hier kommt gleich noch ein Dritter hinzu, der Versicherungsnehmer. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Was passiert denn nun wenn der Fahrer Erbschleicher mal mit 100 innerorts geblitzt wird. Es wird ein AB an den Verstorbenen ergehen. Irgendwann mal wird ein BG kommen und weil dieser nicht bezahlt wird, wird irgendwann mal die Vollstreckung beginnen. So inzwischen dürfte der Fall spielend leicht verjährt sein Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Also nochmal in aller Deutlichkeit: Eigentümer, Halter, Versicherungsnehmer und Nutzer können jeweils andere Personen sein. Und je mehr Chaos dort herrscht, desto schwerer haben es die Verfolgungsbehörden. Klassisches Beispiel: Opa stirbt. Oma hat nun das Auto (aber keinen FS), will es aber nicht abgeben, vielleicht findet sich ja ein neuer Opa. Söhnchen hat den FS und ein Auto, aber das Enkelsöhnchen hat gerade erst den FS. Also überlässt Oma das Auto dem Enkelsöhnchen, der Sohn versichert das KFZ (wegen der %) und Enkelsöhnchen ist als Hauptnutzer der Halter. Die Freundin des Enkelsöhnchens fährt natürlich auch regelmässig (aus der Kneipe nach Haus). Oma = EigentümerinPapa = VersicherungsnehmerSöhnchen = HalterFreundin = Nutzer (ab und an) Besser noch: Alle beteiligten sind nicht verwandt und wohnen nicht all zu nah zusammen. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Was ist nun, wenn die Erben das KFZ nicht ummelden. Somit bleibt OPA der Halter und die Oma gibt alle Rechnungen dem Söhnchen zum bezahlen, was dieser auch tut. Außer Knöllchen, die landen im Papierkorb. Bis jemand merkt, das Opa nicht mehr ist ist sicher alles verjährt. Müsste gehen Oder???? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Da ich noch nie gestorben bin, weiss ich nicht, ob das EMA Meldungen verschickt oder was man sich noch einfallen lassen hat, um die Todesnachricht schnell unter die Leute zu bringen. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Wenn die EMA nix an die Bußgeldstelle schickt dürfte es gehen Da ich noch nie gestorben bin Gehe ich recht in der Annahme, dass du kein Buddhist bist....... Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Gehe ich recht in der Annahme, dass du kein Buddhist bist....... Richtig. Quote Link to post Share on other sites
Schnabeltier 1 Posted May 24, 2005 Report Share Posted May 24, 2005 Da ich noch nie gestorben bin, weiss ich nicht, ob das EMA Meldungen verschickt oder was man sich noch einfallen lassen hat, um die Todesnachricht schnell unter die Leute zu bringen.Bist du sicher? Vielleicht stammt dieser Beitrag nicht von dir, sondern von einer anderen Person mit deinem Namen..... Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 Der Versicherung geht ja dadurch Geld verloren, weil derjenige, der das Fahrzeug nun fährt mit wesentlich mehr Prozenten unterwegs wäre. Die Versicherung ist doch froh, daß der Vertrag nicht gelöst wurde und der neue Besitzer/Eigentümer des Fahrzeugs nicht die Versicherungsgesellschaft wechselt. Ist doch eine sichere Einnahme für die Versicherung. Daß jeder über andere an günstige Prozente kommen kann, ist der Versicherung auch klar. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 Da ich noch nie gestorben bin, weiss ich nicht, ob das EMA Meldungen verschickt oder was man sich noch einfallen lassen hat, um die Todesnachricht schnell unter die Leute zu bringen. Probier's doch einfach mal aus.... - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 (edited) Die verschicken gar nichts. Zumindest von ein paar Jahren war das so. Meine Mutter verstarb 1996 und mein Vater war so sturköpfig, das Auto weiter auf sie angemeldet und versichert zu lassen. Das ging drei Jahre gut, bis mein Vater ebenfalls 1999 verstarb. Dann räumte ich auf. Alle Autos wurden problemlos und schnell inklusive aller Rabatte auf mich übertragen (hatte dann zeitweise 6 Fahrzeuge gleichzeitig). Von den drei Jahren hat niemand je was bemerkt. Auch Tote dürfen Autofahren, so makaber wie das ist. Nachtrag:Ich wurde in der Zeit sogar mal geblitzt (VG-Bereich) und mein Vater hatte einen kleinen Rempler mit einem anderen Fahrzeug. Alles problemlos. Rechnungen bezahlt und fertig. Edited May 25, 2005 by Pferdestehler Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 (hatte dann zeitweise 6 Fahrzeuge gleichzeitig). Boah, der Pferdestehler ist reich..... Mädels, immer ran an die Buletten. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 Wenn man die BG's brav zahlt, kann der (tote) Halterdie Punkte sammeln. Wer zuerst 100 hat gewinnt :-) Das geht übrigens auch mit einem Halter, der keinen FS hat.Dem sind die Punkte sowas von egal ... GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 Das geht übrigens auch mit einem Halter, der keinen FS hat.Dem sind die Punkte sowas von egal ... Quote Link to post Share on other sites
Dr.McCoy 0 Posted May 25, 2005 Author Report Share Posted May 25, 2005 ... ist richtig!Und bei den Behörden merkt auch niemand, dass er Punkte auf einnicht existentes Konto bucht.... Genau! Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted May 25, 2005 Report Share Posted May 25, 2005 Werden eigentlich in einer Leichenhalle auch Punkteaubbauseminare angeboten? Wenn ja, wie läuft das denn so ab? Mit Medien (Pl. v. Medium), die eine Verbindung zwischen dem Lehrgangsleiter und dem toten Halter herstellen? PS: Ich liebe solche makaberen Sachen, weiter so... *g* Quote Link to post Share on other sites
freddy5544 0 Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Hallo Auch wenn der thread schon alt ist. Ich habe eine neue Fragestellung. Wenn der Halter kein Verstorbener sein kann, das Auto aber nicht umgemeldet wurde. Dann muss es der Erbe sein. Dann müsste der Erbe die Umweltprämie bekommen wenn er das Auto vor fünf Jahren geerbt hat und es jetzt verschrotten möchte und sich ein neues Auto kauft. Die BAFA sieht das wahrscheinlich anders. Aber man müsste es ja einklagen können. Man bezahlt die 15 EURO fürs "nicht umtragen" und kann dann 2500,- kassieren, oder??Die BAFA sagt: 2.2 Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugsgemäß Ziffer 4.2 und der Person, auf die das Neufahrzeug gemäß Ziffer 4.3 zugelassenwird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/dieAntragstellerin. Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für dieDauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/derAntragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein. andererseits was das ganze schwirig macht. Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammenmit folgenden Nachweisen und Unterlagen zu stellen:...Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerindurch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und derZulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)....Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt werden und/oder unvollständigsind, können vom BAFA nicht bearbeitet werden und werden daher an denAntragsteller/die Antragstellerin zurückgeschickt. Was ist eure Meinung?Grußfreddy Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für dieDauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/derAntragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein. Das Auto war nicht angemeldet, also gibt es keine Abwrackprämie. Quote Link to post Share on other sites
freddy5544 0 Posted February 23, 2009 Report Share Posted February 23, 2009 Das Auto war nicht angemeldet, also gibt es keine Abwrackprämie. Das Auto war doch angemeldet. Im Farzeugbrief steht halt nur der Name des Verstorbenen (seit Jahren). Die Frage ist doch- wer ist juristisch der Halter. Der Tote kanns nicht sein, also der Erbe und zwar seit dem Tod des ursprünglichen Halters. Daher: Halter seit Jahren = Erbe + Erbe = Antragsteller => Abwrackprämie Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 23, 2009 Report Share Posted February 23, 2009 Falsch, der Halter muss nicht der Eigentümer sein und nur dieser darf über den Wagen (rechtmäßig) verfügen. Edit:Unter der Voraussetzung Halter gleich Eigentümer hast du natürlich recht. Mit dem Tod geht das Eigentum auf den Erben/die Erbengemeinschaft über. Wenn mehrere Erben vorhanden sind wird es allerdings komplizierter. Quote Link to post Share on other sites
wolfram 0 Posted March 4, 2009 Report Share Posted March 4, 2009 Hatte da einen interessanten Fall in der Nachbarschaft, auch schon etwas her, aber genau bei dem Thema: Opa schwerbehindert ( AG-Auto steuerbegünstigt), Oma und Töchterchen als erlaubte Fahrer und als Opa starb, fährt Ehemann von Töchterchen noch laaange weil so schön steuerverbilligt.....irgendwann als Opa dann seinen aG-Schein nicht verlängert, erscheint ein Ordnungsamtfuzzi und sieht den Schwiegersohn vom Hofe eiern. Zivilstreife wartet vor dem Haus, als das Auto zurückkommt stürmt ein großaufgebot Polizei den Hof der schwerstkriminelle Familie. 2 Polizeiautos und 5 Uniformierte mit Sterbeurkunde und Inspektionsheft und Kilometerstand wurde dann wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Der Witz: der Jüngste der schwerkriminellen war Töchterchen mit munteren 75 Jahren ihr Mann ca 85 ! Opa starb erst mit 95 ! Jedenfalls kriegten die richtig Ärger. Weiß leider nicht genau wie hoch die Strafe war. Quote Link to post Share on other sites
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