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Abbiegen Trotz Verbot?


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Hallo.

 

Hier mal eine Frage zum Abbiegen. In unmittelbarer Umgebung zu meiner Wohnung, gibt es eine KLreutzung, an der das Abbiegen eigentlich verboten ist. Zu sehen hier: ( Sorry, aber zeichnen ist nicht so meine Stärke :D )

 

 

http://home.arcor.de/nightflyerm2010/F%C3%A4nkenstrasse.jpg

 

Meine Fragen nun, wenn ich nun von unten angefahren komme und links abbiegen möchte:

 

1. Mit benutzung der Busspur

2. Ohne benutzung der Busspur

 

Wie teuer kann das werden, wenn ich dabei erwischt werden würde?

Ach ja, noch was. Anlieger bin ich.

Es ist kein Zusatzschild vorhanden, das es Anliegern ermöglicht links abzubiegen.

 

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

 

Danke

 

Bye

Flyer

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Sie befolgten nicht die durch Zeichen 214 vorgeschriebene Fahrtrichtung.

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138 BKat

 

10,00 Euro

 

 

Sie befolgten nicht die durch Zeichen 214 vorgeschriebene Fahrtrichtung

und gefährdeten +) dadurch andere.

§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138.1 BKat; § 19 OWiG

 

15,00 Euro

 

 

Sie befolgten nicht die durch Zeichen 214 vorgeschriebene Fahrtrichtung.

Es kam zum Unfall.

§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138.2 BKat; § 19 OWiG

 

25,00 Euro

 

Zeichen 214

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/214.gif

 

Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse

oder Taxen.

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat

 

15,00 Euro

 

 

141203 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder

Taxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr.

§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147.1 BKat; § 19 OWiG

 

35,00 Euro

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Danke Findom.

 

Wenn ich also über die Busspur abbiege, kostet es mich also 10 + 15 € ( Ohne Behinderung oder Gefährdung )

Ohne nur 10 €.

 

Das ist ein risiko, das es sich einzugehen lohnt :D

 

Btw. Eigentlich dämlich. Über die Busspur ist es wesentlich sicherer dort abzubiegen :D

 

Danke

 

Bye

Flyer

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Alles B-Verstösse, also 2 mal erwischt und die Nachschulung ist fällig. Bei Wiederholungstätern besteht die Möglichkeit das Bussgeld anzuheben und sollten es =>40 Euro werden, gibt es auch noch einen Punkt dazu.

 

Das ist ein risiko, das es sich einzugehen lohnt

 

:D:D

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Nachschulung gibbet doch nur in der Probezeit. Die hab ich zum glück schon ein paar Jahre hinter mir :D

 

Bisher stand an der Stelle auch noch nie jemand. und ich biege dort eh nur abends, bzw. Nachts ab. Die Strecke ist weit zu überblicken, also auch gefährdung ausgeschlossen.

 

Wollt nur mal wissen, wie teuer das wird, wenn dort doch mal durch zufall :D vorbei fährt.

 

Nochmals Danke

 

Bye

Flyer

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