nightflyer 0 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Hallo. Hier mal eine Frage zum Abbiegen. In unmittelbarer Umgebung zu meiner Wohnung, gibt es eine KLreutzung, an der das Abbiegen eigentlich verboten ist. Zu sehen hier: ( Sorry, aber zeichnen ist nicht so meine Stärke ) http://home.arcor.de/nightflyerm2010/F%C3%A4nkenstrasse.jpg Meine Fragen nun, wenn ich nun von unten angefahren komme und links abbiegen möchte: 1. Mit benutzung der Busspur2. Ohne benutzung der Busspur Wie teuer kann das werden, wenn ich dabei erwischt werden würde?Ach ja, noch was. Anlieger bin ich. Es ist kein Zusatzschild vorhanden, das es Anliegern ermöglicht links abzubiegen. Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke Bye Flyer Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Sie befolgten nicht die durch Zeichen 214 vorgeschriebene Fahrtrichtung.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138 BKat 10,00 Euro Sie befolgten nicht die durch Zeichen 214 vorgeschriebene Fahrtrichtungund gefährdeten +) dadurch andere.§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138.1 BKat; § 19 OWiG 15,00 Euro Sie befolgten nicht die durch Zeichen 214 vorgeschriebene Fahrtrichtung.Es kam zum Unfall.§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 138.2 BKat; § 19 OWiG 25,00 Euro Zeichen 214http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/214.gif Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusseoder Taxen.§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat 15,00 Euro 141203 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oderTaxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr.§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147.1 BKat; § 19 OWiG 35,00 Euro Quote Link to post Share on other sites
nightflyer 0 Posted May 12, 2005 Author Report Share Posted May 12, 2005 Danke Findom. Wenn ich also über die Busspur abbiege, kostet es mich also 10 + 15 € ( Ohne Behinderung oder Gefährdung )Ohne nur 10 €. Das ist ein risiko, das es sich einzugehen lohnt Btw. Eigentlich dämlich. Über die Busspur ist es wesentlich sicherer dort abzubiegen Danke Bye Flyer Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Alles B-Verstösse, also 2 mal erwischt und die Nachschulung ist fällig. Bei Wiederholungstätern besteht die Möglichkeit das Bussgeld anzuheben und sollten es =>40 Euro werden, gibt es auch noch einen Punkt dazu. Das ist ein risiko, das es sich einzugehen lohnt Quote Link to post Share on other sites
nightflyer 0 Posted May 12, 2005 Author Report Share Posted May 12, 2005 Nachschulung gibbet doch nur in der Probezeit. Die hab ich zum glück schon ein paar Jahre hinter mir Bisher stand an der Stelle auch noch nie jemand. und ich biege dort eh nur abends, bzw. Nachts ab. Die Strecke ist weit zu überblicken, also auch gefährdung ausgeschlossen. Wollt nur mal wissen, wie teuer das wird, wenn dort doch mal durch zufall vorbei fährt. Nochmals Danke Bye Flyer Quote Link to post Share on other sites
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