zachow 0 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Hi, folgender Sachverhalt. Fuhr mit meinem Auto Stadtauswärts, vormir ein LKW.Höhe Ortsausgangsschild setzte ich zum überholen an ( Strecke ), mein Pech war, dass ich mich nichtrechtzeitig wieder eingeordnet habe und eine Sperrline so um ca. 5m uberfuhr.200m weiter an einer Waldeinfahrt hat die eine Messstation aufgebaut.Einer von den Cops hat wohl gesehen das ich die Sperrlinie überfahren habe und meldete es den Mann mit der Kelle.Höhe der Einfahrt sagt meine Frau, dass dort jemand angelaufen kommt und mit der Kelle winkt, ca 10 bis 15m in der Einfahrt noch.Ich selber habe ihn nicht gesehen und bin weitergefahren, drehte dann aber um, um nachzufragen. meinte, dass ich Glück habe und umgedreht bin, ansonsten wären sie mir hinterher gekommenund dass wäre sehr Teuer geworden.Fragte den Mann in Grün, wieso Glück gehabt, darauf meinte er das ich ein Haltezeichen der Polizei mißachtetund die Sperrlinie überfahren hätte.Sperrlinie überfahren ja, aber Haltezeichen mißachtet nein, war meine Antwort darauf. Er ließ sich nicht beirren und meinte das er genug Zeugen hat.Frage was habe ich zu erwarten? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKat 30,00 Euro ----------------------------------- Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.§ 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat 3 Punkte 50,00 Euro + 25,60 Euro Gebühren und Auslagen Abwarten, was man dir vorwirft. Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Ich habe so eine doofe Linie sogar in der Fahrprüfung überfahren vor einer Brücke, weil ich noch schnell einen Radfahrer überholen wollte. Ich glaube, daß der Prüfer das nicht sehen wollte, weil der Rest meiner Darbietung ok war. Es gibt doch auch noch nette Prüfer, die mal nett sind und sich während der Fahrt nett mit einem unterhalten. Das Thema hat mich allerdings weniger interessiert: Armbanduhren! Quote Link to post Share on other sites
zachow 0 Posted May 12, 2005 Author Report Share Posted May 12, 2005 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.§ 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat 3 Punkte 50,00 Euro + 25,60 Euro Gebühren und Auslagen Falls mir das vorgeworfen wird, wie sehen meine Erfolgsaussichten aus bei Widerspruch?Bin ich verpflichtet in alle Himmelsrichtungen zu schauen, um mich zu vergewissern ob da nicht ein mit ner Kelle winkt?Er hat doch eigentlich an der Straße zu stehen und nicht erst von irrgendwo angerannt kommen.Naja warten wir´s mal ab was kommt. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted May 12, 2005 Report Share Posted May 12, 2005 Sollte der Vorwurf gemacht werden, dann stehen die Chancen nicht wirklich gut. Wenn der sagt, dass du das Haltzeichen hättest sehen müssen, dann ist das halt so. Der Richter wird dem mehr glauben, als dir. Quote Link to post Share on other sites
zachow 0 Posted May 16, 2005 Author Report Share Posted May 16, 2005 So, habe nun Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen. Vorwuf:Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen276/277 verboten war.§5 Abs.3, §49StVO; 24 StVO; 20 BKat Diese Überholverbotszeichen gab es aber dort nicht!Die Strecke war eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296), die dannin eine Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) überging.Wie soll ich mich jetzt verhalten, die Sache richtig stellen oder auf den Bußgeldbescheid wartenund dann Einspruch einlegen? Den Vorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten,wurde wohl fallen gelassen. Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted May 16, 2005 Report Share Posted May 16, 2005 Also ich würd schnell bezahlen und alles auf sich beruhen lassen, bevor die nicht vielleicht noch einmal genau nachschauen und auf einmal einfällt "Mooooment, da war doch was" Quote Link to post Share on other sites
GTI-Driver 0 Posted May 16, 2005 Report Share Posted May 16, 2005 Fakt ist, dass Du noch in einem Bereich überholt hast, wo eben dieses nicht mehr erlaubt war. D.h. auf jeden Fall fristgemäß das auferlegte Bußgeld bezahlen und nicht weiter in dieser Angelegenheit herumstochern. Quote Link to post Share on other sites
zachow 0 Posted May 16, 2005 Author Report Share Posted May 16, 2005 Fakt ist, dass Du noch in einem Bereich überholt hast, wo eben dieses nicht mehr erlaubt war. Das streitet ja auch keiner ab, aber der Vorwurf dass ich im Überholverbot überholt habe ist einfach nicht richtig, dort gab es kein Überholverbot!Ist immerhin 1Punkt 40€ + 25,60€ Auslagen. Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren und dabei überholt nur30€ Quote Link to post Share on other sites
GTI-Driver 0 Posted May 16, 2005 Report Share Posted May 16, 2005 Sicherlich, es ist Dein gutes Recht gegen diesen BGB Rechtsmittel einzulegen. Wenn Du Dir absolut sicher bist, dass in dem fraglichen Bereich kein VZ 276/277 aufgestellt war (bzw. zwischenzeitlich auch keins aufgestellt wurde(!), kannst Du es natürlich versuchen. Eine gewisse Aussicht auf Erfolg bestünde da schon, vorausgesetzt die Situation ist Vorort so, wie von Dir beschrieben. Die hier vorgebrachten Bedenken bezogen auf die, in diesem Zusammenhang stehende, anschließende Mißachtung des Haltegebotes des . Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 16, 2005 Report Share Posted May 16, 2005 Du hast doch über die Sperrfläche überholt. Das ist nicht erlaubt. Lediglich der Tatbestand scheint etwas weit hergeholt, aber dann wird halt der von Findom bereits erwähnte kommen, wobei der ja immerhin den Punkt spart. Wenn du sicher bist, daß kein beschildertes Überholverbot vorlag, kannst du es ja versuchen. Quote Link to post Share on other sites
zachow 0 Posted May 16, 2005 Author Report Share Posted May 16, 2005 Ich streite ja nicht ab , dass ich die Speerlinie überfahren habe(selber schuld ), aber ich finde es schon komisch das die nicht einmal weiß, was für eine Beschilderung auf dieser Streckes ist (es stehendefinitiv keine Überholverbotsschilder dort). Zumal sie ziehmlich oft dort stehen und ihre Kontrollen durchziehen,sollten die schon wissen was erlaubt ist und was nicht! Ich werd mal die Anhörung schreiben und hoffen, das es nur zumVerwarngeld kommt. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted May 17, 2005 Report Share Posted May 17, 2005 Kleiner Hinweis am Rande: Ohne Fahrer keine Strafe. Ein Zeuge muss den Tatfahrer zweifelsfrei identifizieren können, und das ist nicht immer möglich . Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 17, 2005 Report Share Posted May 17, 2005 Kleiner Hinweis am Rande: Ohne Fahrer keine Strafe. Ein Zeuge muss den Tatfahrer zweifelsfrei identifizieren können, und das ist nicht immer möglich . Noch'n kleiner Hinweis: Fahrer ist umgedreht und zur Kontrolle zurueck gefahren, wurde also offensichtlich durch Vorlage saemtlicher Papiere und Gespraech mit den Beamten (=> hier: Zeugen) zweifelsfrei identifiziert..... Quote Link to post Share on other sites
cheffe 0 Posted May 17, 2005 Report Share Posted May 17, 2005 Moment mal, es ist doch lediglich verboten, die Sperrlinie zum Überholen zu überfahren, nicht zum Wiedereinscheren? Oder muß man in diesem Fall solange auf der Gegenfahrbahn bleiben, bis wieder eine gestrichelte Linie kommt? Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted May 17, 2005 Report Share Posted May 17, 2005 @ CHEFFE Durch die vorausschauende Fahrweise, die wir alle natürlich perfekt beherrschen, hätte der Anfang der durchgezogenen Linie ersichtlich sein müssen und der Überholvorgang vor der durchgezogenen Linie beendet sein oder abgebrochen werden müssen, da eine Gefährdung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen werden konnte. Ich kann echt viel Scheiß mit wenig Worten erzählen... es ist selbst für mich immer wieder faszinierend, wie ich das jederzeit hinbekomme. Quote Link to post Share on other sites
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