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Einspruch Zurückgenommen - Neue Zahlungsaufforderung?


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Guest Guest

Hallo,

 

ich bin im September '04 zu schnell gefahren und muss den Führerschein abgeben.

Da mir das in den letzten Monaten absoulut nicht gepasst hätte, habe ich über einen Anwalt Einspruch eingelegt.

 

Diesen konnte ich bis Mitte März '05 aufrechterhalten. Bei Rücknahme des Einspruchs wird ein Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig. Ich habe also bis Mitte Juli Zeit, den Schein abzugeben.

 

Nun warte ich eigentlich jeden Tag auf eine erneute Zahlungsaufforderung, habe aber bisher keine bekommen.

 

Meine eigentliche (blöde) Frage: Bekomme ich überhaupt nochmal etwas Schriftliches vom Amt, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und ich nun überweisen muss?

 

Oder warte ich vergeblich?

Hätte ich schon längst (Mitte März) überweisen müssen und die kommenden Tage steht jemand vor meiner Haustür, der Geld eintreiben will?

Oh je...

 

Grüße und blitzfreie Fahrt

Christian

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Hi

da du selbst den Einspruch zurückgenommen hast, weißt du, dass der Bescheid rechtskräftig ist.

Damit treten die auf der Rückseite des Bußgeldbescheides aufgeführten Folgen in Kraft. D.h. du musst innerhalb von zwei Wochen nach rechtskraft zahlen, ansonsten geht die Sache in die "Vollstreckung" also du bekommst eine Mahnung.

 

Gruß

HaWeThie

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hallo,

 

hawethie hat vollkommen recht. hatte mal das gleiche problem. war auch der meinung das nach rücknahme des einspruches eine neue zahlungsaufforderung kommt. bezahlt hab ich dann erst nach ca. 7 monaten, als die behörde mir eine mahnung schickte!!

 

gruss

 

oldie

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  • 9 years later...

Moin Moin,

 

mir ist es leider genauso ergangen. Mich würde aber noch interessieren ob die besagte Mahnung noch Mahngebühren mit sich bringt und wenn ja, auf wie viel muss ich mich da etwa einstellen?

 

(Ich hab das Datum des Ursprungsposts gesehen.... ;) )

 

Mfg,

 

Highthrill

Mit Rücknahme deines Einspruchs hast du den BGB akzeptiert und er ist rechtskräftig geworden.

 

Indem du gleich zahlst, vermeidest du das Risiko einer eventuellen Mahngebühr, die Frage erübrigt sich also.

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