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Parken (entalden) In Fußgängerzone


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Guest the1max

wie fast alle hier hab ich ein kleines problemchen mit dem örtlichen ordnungsamt...

 

also ich bin vor kuzem in eine fußgängerzone umgezogen. am tag des umzugs bin ich (mit dem auto meines vaters) auch einige mal in diese hineingefahren, um sachen zu entladen. einmal hat dieses entladen auch etwas länger gedauert, so ca. 20 min oder so würd ich sagen..aber genau weiß ich das nimmer, denn dass ich ein verwarngeld bekommen würde, hab ich damals noch nicht gedacht, da kein zettel am auto hing..gestern aber hab ich jetzt ein nettes briefchen mit dem "angebot" über 30 euro verwarngeld bekommen, weil ich in der fuzo geparkt habe..

 

"ihnen wird zur last gelegt am XX.XX.XXXX um 20.56 in Xhausen, X straße X (2 häuser neben meiner adresse) als führer des pkw, vw, XXX-XX XXX

folgende owig nach $24 stvg begangen zu haben:

 

sie parkten in einem fußgängerbereich, der durch zeichen (<239/242/243/250>) gesperrt war.

$41 abs.2, $49 stvo, § 24 stvg, 144 bkat"

 

ich sehs jetzt irgendwie nicht ein 30 euro dafür zu zahlen, dass ich wie wohl jeder andre auch, was vor seinem haus auslädt...eigentlich hab ich nen parkausweis für enn parkplatz einige hundert meter weiter, aber das tut wohl nix zur sache..zeugen, dass ich da nich geparkt habe, sondern was ausgeladen habe (und ein wenig länger dasstand) hätte ich...

auch versperrt wurde in der fußgängerzone nichts, und als beweismittel wird bei zeugen nur ein polizist aufgeführt..

 

gibts ne chance aus der sache ganz bzw wenigstens "billiger" wieder rauszukommen?

 

vielen dank schonmal im voraus für eure antworten!

 

 

viele grüße

 

max

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Grundsätzlich darfst du mit deinem Fahrzeug eine FuZo nicht benutzen. Selbst, wenn Lieferverkehr freigegeben ist, so bezieht sich das ausschließlich auf den gewerbsmäßigen Lieferverkehr, nicht auf einen privaten Transport oder Umzug.

 

Du hättest dir eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO besorgen müssen, jetzt ist es dafür jedoch zu spät.

 

Gruß

Goose

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Hi

manche Behörden sehen das etwas lockerer. Allerdings muss das Be- und Entladen innerhalb der Lieferzeiten erfolgen und auch dann zügig.

Wenn man zwischendurch 20 min. nicht am Fahrzeug war, kann allerdings von "zügig" nicht mehr die Rede sein.

Grds. hat Goose jedoch Recht.

 

Gruß

haWeThie

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Du hättest dir eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO besorgen müssen, jetzt ist es dafür jedoch zu spät.

Fragt sich bloß was teurer kommt die Ausnahmegenehmigung oder die 30 Euro ("Halterhaftung" 18 Euro).

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Tja, da er nur eine Knolle bekommen hat könnte es so günstiger sein. Da man aber nicht immer im Vorfeld weiß, was im einzelnen alles passiert, wenn man mal "nur kurz" weg ist (von der Knolle bis zum Abschleppdienst) ist das aber schon ein gewisses Risiko. Auch wenn der Umzug sich über mehrere Tage hinzieht, kann es schnell teurer werden.

 

Gruß

Goose

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Fragt sich bloß was teurer kommt die Ausnahmegenehmigung oder die 30 Euro ("Halterhaftung" 18 Euro).

Bei uns ist die teilweise sogar kostenlos, wenn die nur für einen Tag ist.

Du rufst an, schilderst den Grund und bekommst eine Genehmigungsnummer

mitgeteilt.

Es geht also auch durchaus Bürgerfreundlich. :100:

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@ the1max

 

Wieviel Zeit ist denn zwischen "Tat" und Ausstellung des Verwarngeldangebotes vergangen? Wann war dein Umzug genau?

 

Hat dich denn der :130: gesehen?

 

 

Ein Bekannter von mir ist auch mal umgezogen (war alles wie bei dir). Er wurde in haargenau der selben Situation aufgeschrieben, konnte sich aber leiiiider nicht mehr daran erinnern, wer genau damals das Auto an dieser Stelle geparkt hat. Auch seine Überlegungen / Recherchen führten zu keinem Ergebnis.

 

Daher musste er der Behörde wohl oder übel berichten, dass er nicht mehr wusste, wer das Auto geführt hatte. So ein Pech aber auch. Aber diese Ähnlichkeit der Situationen.... :100:

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Guest the1max

die "tat" war am 19.03.04, das "angebot" über das verwarngeld hab ich am 28.04.05 bekommen..

 

polizist hat mich keiner gesehn, war ja nich am auto sondern inner wohnung :unsure:

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  • 1 month later...
Guest the1max

also *themahochhol*:

 

ich hab denen geschrieben dass ich nicht mehr weiss wer der fzg führer war. jetzt hab ich ein schreiben bekommen (nur zur kenntnissnahme), dass das verfahren eingestellt werden und die kosten mir (als zfg-halter) auferlegt werden sollen. soll ich jetzt doch noch das verwarngeld zahlen oder darauf warten, dass das verfahren eingestellt wird.? was is billiger?

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also *themahochhol*:

 

ich hab denen geschrieben dass ich nicht mehr weiss wer der fzg führer war. jetzt hab ich ein schreiben bekommen (nur zur kenntnissnahme), dass das verfahren eingestellt werden und die kosten mir (als zfg-halter) auferlegt werden sollen. soll ich jetzt doch noch das verwarngeld zahlen oder darauf warten, dass das verfahren eingestellt wird.? was is billiger?

Fuers Verwarngeld ist es jetzt zu spaet, das Verfahren ist wohl bereits eingestellt. Die kosten, die auf dich jetzt zukommen, duerften die Bearbeitungs- und sonstige Gebuehren sein, summasumarum wohl so um die Euro 25.60....

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@ the1max

 

Ich würde denen noch ein Schreiben schicken (habe das gerade vor zwei Tagen erst selbst so praktiziert) , dass du KEINESFALLS die Aussage verweigerst, aber niemanden bennenen kannst, weil NIEMAND IN FRAGE KOMMT!

 

Dann auf das Urteil verweisen ( am besten den Text in Word kopieren und beifügen) und ich kann mir gut vorstellen, dass die es dann bleiben lassen! Jedenfalls trifft die Sache eindeutig auf dich zu!

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