TheRipper 0 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 Hallo Leute, habe da mal eine Frage.Gestern nachmittag wurde ich bei mir beim beschleunigen geblitzt. Ich denke mal so 15km/h in ner Es war eine von dieses Laser Schranken.Der Kasten stand ca. 50m vor dem Ortsausgangsschild und dahinter ist eine Zone.Da frag ich mich doch echt ob die nicht mehr dicht sind.Auf jeden fall wurde fast jeder 2te dort geblitzt. Wie weit darf der sich vor oder hinter das Schild stellen.Standort war Schleswig- Holstein.Der 2te Blitzer stand ca. 70m hinter dem Ortseinfahrsschild. Ärgerlich auf jeden fall, weil so was hätte nicht sein müßen. Aber naja...3te mal innerhalb von 1nem Jahr.Nachschulung ist auch schon nächsten Monat. Kann ich mich da zu wehr setzten?Lohnt es sich ein Einspruch einzulegen? Andere Sache, wer von euch warnt andere Autofahrer?Also mit Schild hinstellen oder so?Ist dies Strafbar? Habe dies gestern ca. eine Stunde gemacht, bis die abgebaut haben.Ist natürlich keine Sau mehr reingefahren. Aber kann ich dafür belangt werden vom ? Danke schon mal für eure Meldung.Und Sorry wenn ich hier so ein scheiss schreibe. Mfg TheRipper Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 Einfach mal die Suchfunktion des Forums nutzen Klick hier Etwaige Angaben zum Sollabstand sind Richtwerte, die jederzeit aus verschiedenen Gründen unterschritten werden dürfen. Es hätte also auch einen Meter vor dem VZ gemessen werden dürfen. Hier waren es sogar noch 50 Meter. Quote Link to post Share on other sites
TheRipper 0 Posted April 23, 2005 Author Report Share Posted April 23, 2005 1Meter ist doch recht happig.Ich nenne das Abzocke.Da wird ja jeder Autofahrer geblitzt.Jeder beschleunigt schon ein paar Meter davor. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 Die Richtlinien aus SH Andere Sache, wer von euch warnt andere Autofahrer?Also mit Schild hinstellen oder so?Ist dies Strafbar? Habe dies gestern ca. eine Stunde gemacht, bis die abgebaut haben.Ist natürlich keine Sau mehr reingefahren. Aber kann ich dafür belangt werden vom ?Ist nicht strafbar, die können dir höchstens einen Platzverweis geben, den du befolgen solltest. Wie weit du dich dann entfernen musst, wird dir dann gesagt, zB 500m. Was du dann in 500m Entfernung mit dem Schild machst bleibt dir überlassen . Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 1Meter ist doch recht happig.Ich nenne das Abzocke. Das muss jeder für sich selbst bewerten. Die rechtliche Seite habe ich aufgezeigt. Um es jetzt überspitzt darzustellen, wäre auch z.B. ein Zentimeter vor dem VZ zulässig. BTW: Jeder beschleunigt schon ein paar Meter davor.Vorsicht mit absoluten Verallgemeinerungen. Und ein Fehlverhalten anderer taugt nun einmal nicht zur Rechtfertigung Deines eigenen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 Glaubwürdiger wäre die Messung, wenn sie wirklich an einer Gefahrenstelle stattfindet. Insbesondere, wenn bei einem kreuzungsbedingten Limit nicht an der Kreuzung, sondern danach kurz vor dem (warum eigentlich?) recht weit entfernten Aufhebungszeichen geblitzt wird. Manchmal hat man den Eindruck, die Aufhebung steht nur so weit von der Kreuzung weg, damit man sich einen Pfosten sparen kann, indem man das Limit für die Gegenrichtung zusammen mit dem Aufhebungszeichen anbringen kann... Quote Link to post Share on other sites
Andeu 0 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 Also ich glaube das nicht mit den 1 cm oder direkt an einem VS da steht doch auf Euren Seite was andersin jedem Bundesland gibt es Richtlinien zu Durchführung von sollchen Messungen.Ich wurde hier im Forum noch etwas suchen oder wenn Du ADAC Mitglied bist eine kostenlose Rechtsberatung einholen. Es könnte sich lohnen, denn alles ist nicht erlaubt.Wer hat denn gemessen ??? Polizei oder Stadtverwaltung ?? den gerade bei diesen gibt es häufig sehr grosse Mängel. Habe in der Vergangenheit auf diese Busgelder bei dennen die Überschreitung sehr gering waren (also 1 km ) über der zulassigen Toleranz, habe ich überhaupt nicht beantwortet. Kam in mindestens 3 Fällen überhaupt nicht, weil die Stadt Angst hat, den Nachweis zu führen, das alles in Ordung ist. Meist ist es nur die Absicht anzuzocken !!!!! Quote Link to post Share on other sites
TheRipper 0 Posted April 23, 2005 Author Report Share Posted April 23, 2005 Also ob es die waren oder die Stadt selber weiß ich nicht.Es war ein Weißer T4 mit einem SE Kennzeichen.Hier ist aber PI und IZ die Regel. Ich bin ADAC Mitglied.Werde da mal anfragen. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 was soll der ADAC machen der Blitzrer draf auch 1 cm vorm Ortsendeschild stehen das endert nichts daran das es im Ort war da sind auch nur erlaubt und nicht mehr. Das soll keine Oberlehrer o. sontiges sein das ist leider die Realität. Was meinst du wohl warum man dort gern blitzt. Ah 15 zuviel das zahlt man locker aus der Portokasse Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 23, 2005 Report Share Posted April 23, 2005 Ich denke mal Hauptziel der Messung war wohl der Stadteinwärts fahrende Verkehr und da man eine Lichtschranke benutze, wurde eben als Nebenprodukt die andere Richtung gleich mit überwacht. Quote Link to post Share on other sites
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