Guest Action Jackson Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Abend! Wie lange darf man auf einer öffentlichen Straße parken, wenn man zum Beispiel in Urlaub geht? Ab wann können grimmige Anwohner einschreiten? Grüsse AJ Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Solange keine Beschränkung gilt oder angeordnet wird, darf man einen PKW beliebig lange parken. Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Ohne irgendwelche zeitlichen oder sonstigen Einschränkungen bis zur nächsten HU des Fahrzeugs. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Praktisch hast Du aufsichtpflicht, auch im Urlaub. Du musst einen Autositter beauftragen, der alle 5 Tage nach deinem Auto sieht. Könnte ja Parkverbot wegen Umzug/Demo/Baumarbeiten etc angeordnet werden. Die Abschleppkosten musst du dann tragen, höchstrichterlich entschieden. Quote Link to post Share on other sites
Jackson 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Ja ja, bei ner Baustelle schon klar... Aber mal angenommen, es gibt keine Baustelle/Demo/usw. - ich gehe nur in Urlaub für 3 Wochen. Darf ich meine Karre dann einfach stehen lassen, auch wenn die grimmigen Anwohner sich darüber aufregen? Ich hab irgendwann vor Jahren mal was gelesen, dass ein Auto nur geparkt werden darf, wenn es regelmässig benutzt wird oder so ähnlich... Grüsse AJ Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Wartet bis unsere Forums was dazu sagen. Wenn ein Fahrzeug eine gewisse Zeit nicht bewegt wird, ist es nicht mehr Parken, sondern eine Sondernutzung. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Menzi99 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Du nutzt es ja regelmäßig, und du kennst ja das Sprichwort: Ausnahmen bestätigen die Regel! Gruß Menzi99 Quote Link to post Share on other sites
Jackson 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Es geht hier übrigens darum, dass ich in Urlaub fliegen will. Ich bin mit dem Billigflieger unterwegs und will/kann nicht ein Vielfaches von meinem Flugpreis für das Flughafenparkhaus zahlen. Deswegen fahre ich mit der S-Bahn zum Flughafen und parke meine Karre vorher im Wohngebiet nahe der S-Bahn Station, wo ich sie die 3 Wochen stehenlasse. Die Anwohner regen sich über das "fremde" Auto auf (so sind sie eben, die Schwaben). Hinzu kommt noch, dass meine Karre eine alte Rostlaube ist, also ein Schandfleck für das gepflegte Wohngebiet! ) Mit den grimmigen Anwohnern hab ich schon das letzte Mal Schwierigkeiten gehabt, deswegen möchte ich wissen, wie die Gesetzeslage ist. Mein Auto können sie ruhig verkratzen, aber dafür sind ihre Schlüssel zu schade Grüsse AJ Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Also so teuer ist das Park am Flughafen doch gar nicht. Wenn Du ein paar Meter Fußmarsch in Kauf nimmst, dann bist Du schon mit 2,50€ pro Tag dabei. So war es bei mir bis jetzt in Münster/Osnabrück. Oder laß Dich doch von Bekannten/Verandten zum Flughafen fahren/abholen und während der Urlaubszeit nehmen die Deinen Wagen mit zu sich. PS: Das Parken ist aber nur günstig für mich, wenn Papa nicht mitfliegen will. Denn Papa wußte es ja einmal besser (die Schilder lügen nämlich) und hat steif und fest behauptet, der Parkplatz XY ist der günstigste; da würde er auch immer parken. Hab ich gegen mein besseres Wissen auch getan. Die Rechnung i. H. v. 84€ für 1 Woche "günstig" parken durfte er dann aber auch bezahlen Wer lesen kann, ist eben klar im Vorteil!!! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 @Jackson Habe gerade gegoogelt, aber keine befriedigende Antwort bekommen. Scheinbar wird es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Rufe doch einfach mal dort das Ordnungsamt oder Polizei an, und frage wie dort das gehandhabt wird. Selber habe ich einen VW-Lt der auch auf öffentlichen Straße steht. Der ist allerdings größer als ein Pkw. Da hatte ich schon nach ca. anderthalb Wochen ein Anruf von der Polizei, weil sich Anlieger beschwert haben. Nach einigen Tagen habe ich ihn dann gebraucht. War also kein Problem. MfG. hartmut Ps. Von wo fliegst Du? Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 befristestes Parken gilt nur für Anhänger und Wohnmobile. Solange der Wagen ordnungsgemäß zugelassen ist und er ordentlich abgestellt ist, ist es total egal. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 c) Parken gehört als „ruhender Verkehr“ grundsätzlich zum Gemeingebrauch, soweit nämlich ein innerer Zusammenhang mit Verkehrsvorgängen besteht. Dies umfaßt nicht auch das Dauerparken. Teilweise wird das Dauerparken bereits in einem engen Umfang als nicht mehr mit der Ortsveränderung in Einklang stehend und damit als Sondernutzung angesehen. Bereits das Stehenlassen von Fahrzeugen während der Nacht oder an arbeitsfreien Tagen wird von manchen als eine vom fließenden Verkehr völlig gelöste Straßenbenutzung, nicht mehr als Verkehrsvorgang angesehen, sondern um die Zweckentfremdung der Straße als Ersatz für den fehlenden privaten Einstellplatz. Kommunalpolitik der Friedrich Ebert Stiftung Wie gesagt, spielt hier Kummunalrecht eine Rolle. Deshalb kann auch keine allgemeine Aussage getroffen werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Es gibt nichts, was bei keinerlei vorhandenen Einschränkungen gegen das Abstellen deines Fahrzeugs spricht. Also ruhig stehen lassen. Dass die Anwohner sich darüber aufregen, zeugt mal wieder von especially deutschem Spießer-Schwachsinn. Machen können sie aber nix.Wenn ein Fahrzeug eine gewisse Zeit nicht bewegt wird, ist es nicht mehr Parken, sondern eine Sondernutzung.Wo haste denn das her?? Meiner steht manchmal drei Wochen rum... Quote Link to post Share on other sites
brandenburger 0 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Wenn du mit den Öffentlichen zum Flughafen willst, such dir doch ein P+R. Da wirds keine Baustellen oder soetwas geben. Quote Link to post Share on other sites
Tipo 0 Posted April 19, 2005 Report Share Posted April 19, 2005 Wie sieht es denn aus, wenn z.B. es einen Wasserrohrbruch direkt neben meinem Auto gibt und ich nicht erreichbar bin, weil ich z.B. weg bin. Muss ich dann die Kosten für das Abschleppen bezahlen oder übernimmt dies die Stadt? Ich meine mal gesegen zu haben, dass bei einem Wasserrohrbruch ein Auto kostenlos umgesetzt wurde, um den Durchgangsverkehr über eine Parkbucht zu leiten, da auf der eigendlichen Fahrbahn die Fahrbahndecke eingesackt ist. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted April 19, 2005 Report Share Posted April 19, 2005 Bezahlen muss immer der Halter wenn abgeschleppt wird. Man wird vermutlich dich erst zu erreichen, wenn Du nicht erreichbar bist, wird geschleppt und dir die Kostennote zugestellt. Passiert dir das in Hamburg und du bist 6 wochen im Urlaub kannst du schon mal einen Kredit aufnehmen um dein Auto auszulösen. Das ist alles Höchstrichterlich abgenickt und der Autofahrer ist mal wieder der Blöde. Quote Link to post Share on other sites
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