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Wie Lange Parken Ohne Unterbrechung?


Guest Action Jackson

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Praktisch hast Du aufsichtpflicht, auch im Urlaub. Du musst einen Autositter beauftragen, der alle 5 Tage nach deinem Auto sieht. Könnte ja Parkverbot wegen Umzug/Demo/Baumarbeiten etc angeordnet werden. Die Abschleppkosten musst du dann tragen, höchstrichterlich entschieden.

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Ja ja, bei ner Baustelle schon klar...

 

Aber mal angenommen, es gibt keine Baustelle/Demo/usw. - ich gehe nur in Urlaub für 3 Wochen. Darf ich meine Karre dann einfach stehen lassen, auch wenn die grimmigen Anwohner sich darüber aufregen?

 

Ich hab irgendwann vor Jahren mal was gelesen, dass ein Auto nur geparkt werden darf, wenn es regelmässig benutzt wird oder so ähnlich...

 

Grüsse

 

AJ

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Es geht hier übrigens darum, dass ich in Urlaub fliegen will. Ich bin mit dem Billigflieger unterwegs und will/kann nicht ein Vielfaches von meinem Flugpreis für das Flughafenparkhaus zahlen.

 

Deswegen fahre ich mit der S-Bahn zum Flughafen und parke meine Karre vorher im Wohngebiet nahe der S-Bahn Station, wo ich sie die 3 Wochen stehenlasse.

 

Die Anwohner regen sich über das "fremde" Auto auf (so sind sie eben, die Schwaben). Hinzu kommt noch, dass meine Karre eine alte Rostlaube ist, also ein Schandfleck für das gepflegte Wohngebiet! :angry:)

 

Mit den grimmigen Anwohnern hab ich schon das letzte Mal Schwierigkeiten gehabt, deswegen möchte ich wissen, wie die Gesetzeslage ist.

 

Mein Auto können sie ruhig verkratzen, aber dafür sind ihre Schlüssel zu schade :geil:

 

Grüsse

 

AJ

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Also so teuer ist das Park am Flughafen doch gar nicht. Wenn Du ein paar Meter Fußmarsch in Kauf nimmst, dann bist Du schon mit 2,50€ pro Tag dabei. So war es bei mir bis jetzt in Münster/Osnabrück.

 

Oder laß Dich doch von Bekannten/Verandten zum Flughafen fahren/abholen und während der Urlaubszeit nehmen die Deinen Wagen mit zu sich.

 

PS: Das Parken ist aber nur günstig für mich, wenn Papa nicht mitfliegen will. Denn Papa wußte es ja einmal besser (die Schilder lügen nämlich) und hat steif und fest behauptet, der Parkplatz XY ist der günstigste; da würde er auch immer parken. Hab ich gegen mein besseres Wissen auch getan. Die Rechnung i. H. v. 84€ für 1 Woche "günstig" parken durfte er dann aber auch bezahlen :angry::geil::geil: Wer lesen kann, ist eben klar im Vorteil!!!

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@Jackson

 

Habe gerade gegoogelt, aber keine befriedigende Antwort bekommen. Scheinbar wird es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Rufe doch einfach mal dort das Ordnungsamt oder Polizei an, und frage wie dort das gehandhabt wird.

 

Selber habe ich einen VW-Lt der auch auf öffentlichen Straße steht. Der ist allerdings größer als ein Pkw. Da hatte ich schon nach ca. anderthalb Wochen ein Anruf von der Polizei, weil sich Anlieger beschwert haben. Nach einigen Tagen habe ich ihn dann gebraucht. War also kein Problem.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ps. Von wo fliegst Du?

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c) Parken gehört als „ruhender Verkehr“ grundsätzlich zum Gemeingebrauch, soweit nämlich ein innerer Zusammenhang mit Verkehrsvorgängen besteht. Dies umfaßt nicht auch das Dauerparken. Teilweise wird das Dauerparken bereits in einem engen Umfang als nicht mehr mit der Ortsveränderung in Einklang stehend und damit als Sondernutzung angesehen. Bereits das Stehenlassen von Fahrzeugen während der Nacht oder an arbeitsfreien Tagen wird von manchen als eine vom fließenden Verkehr völlig gelöste Straßenbenutzung, nicht mehr als Verkehrsvorgang angesehen, sondern um die Zweckentfremdung der Straße als Ersatz für den fehlenden privaten Einstellplatz.

 

Kommunalpolitik der Friedrich Ebert Stiftung

 

Wie gesagt, spielt hier Kummunalrecht eine Rolle.

 

Deshalb kann auch keine allgemeine Aussage getroffen werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt nichts, was bei keinerlei vorhandenen Einschränkungen gegen das Abstellen deines Fahrzeugs spricht. Also ruhig stehen lassen. Dass die Anwohner sich darüber aufregen, zeugt mal wieder von especially deutschem Spießer-Schwachsinn. Machen können sie aber nix.

Wenn ein Fahrzeug eine gewisse Zeit nicht bewegt wird, ist es nicht mehr Parken, sondern eine Sondernutzung.

Wo haste denn das her?? :angry: Meiner steht manchmal drei Wochen rum...

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Wie sieht es denn aus, wenn z.B. es einen Wasserrohrbruch direkt neben meinem Auto gibt und ich nicht erreichbar bin, weil ich z.B. weg bin. Muss ich dann die Kosten für das Abschleppen bezahlen oder übernimmt dies die Stadt?

 

Ich meine mal gesegen zu haben, dass bei einem Wasserrohrbruch ein Auto kostenlos umgesetzt wurde, um den Durchgangsverkehr über eine Parkbucht zu leiten, da auf der eigendlichen Fahrbahn die Fahrbahndecke eingesackt ist.

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Bezahlen muss immer der Halter wenn abgeschleppt wird. Man wird vermutlich dich erst zu erreichen, wenn Du nicht erreichbar bist, wird geschleppt und dir die Kostennote zugestellt. Passiert dir das in Hamburg und du bist 6 wochen im Urlaub kannst du schon mal einen Kredit aufnehmen um dein Auto auszulösen. Das ist alles Höchstrichterlich abgenickt und der Autofahrer ist mal wieder der Blöde.

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