Kasperle 70 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Hallo Leute, jetzt hat es mich erwischt: Bin (zugegebenerweise etwas bergab) mit ca. 75km/h in eine Ortschaft reingerauscht und da stand dann ein Blitzer.Natürlich war ich auf dem Fahrrad unterwegs. Was habe ich zu erwarten? Ich sollte noch hinzufügen, dass ich und mein Fahrrad quasi stadtbekannt sind, eine Identifizierung also auch ohne Nummernschild möglich sein könnte. Gruß Das Kasperle Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Hallo Leute, jetzt hat es mich erwischt: Bin (zugegebenerweise etwas bergab) mit ca. 75km/h in eine Ortschaft reingerauscht und da stand dann ein Blitzer.Natürlich war ich auf dem Fahrrad unterwegs. Was habe ich zu erwarten? Ich sollte noch hinzufügen, dass ich und mein Fahrrad quasi stadtbekannt sind, eine Identifizierung also auch ohne Nummernschild möglich sein könnte. Gruß Das Kasperle respekt die üblichen folgen für einen pkw hast du zu erwarten... idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Wie kann man das schaffen?? Bist du der Bürgermeister der Stadt?? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 7, 2005 Author Report Share Posted April 7, 2005 @IdefiiiiixDanke für den respekt , aber so schnell ist das nun auch wieder nicht. Wer die Strecke zwischen Böblingen und Schönaich kennt, wird das bestätigen. @######Nein, ich bin nicht der Bürgermeister, aber oft auf dem Fahrrad unterwegs, und das ist kein normales Fahrrad, sondern schon eher zum Schnellfahren geeignet. Bezüglich der Folgen warte ich dann mal auf den AB GrußDas Kasperle PS: Tachovoreilung gibt es leider nicht, Fahrradtachos kann man so verdammt genau auf die Reifengröße einstellen Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 ich bin mir noch nicht mal sicher, ob man dich überhaupt belangen kann, denn ein Fahrrad ist kein KFZ und die Geschwindigkeitsregeln gelten nur für KRAFT-Fahrzeuge, zu denen ein Fahrrad nicht zählt. Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @IdefiiiiixDanke für den respekt , aber so schnell ist das nun auch wieder nicht. Wer die Strecke zwischen Böblingen und Schönaich kennt, wird das bestätigen. @######Nein, ich bin nicht der Bürgermeister, aber oft auf dem Fahrrad unterwegs, und das ist kein normales Fahrrad, sondern schon eher zum Schnellfahren geeignet. Bezüglich der Folgen warte ich dann mal auf den AB GrußDas Kasperle PS: Tachovoreilung gibt es leider nicht, Fahrradtachos kann man so verdammt genau auf die Reifengröße einstellen ok, das sehe ich ein, denn ich kenne in der tat die strecke. warte mal auf den AB, ist wohl am besten. wirst du wenigstens berühmt :-)) @######: man kann belangt werden, bluey oder die anderen polizisten werden details dazu wissen... idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Meines Wissens: Geschwindigkeitsschilder gelten für FAHRZEUGE. § 41 StVO: Vorschriftzeichen [...](2) 7. StreckenverboteSie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken. Zeichen 274Zulässige Höchstgeschwindigkeit verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. [...] Das allgemeine Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch für KRAFTfahrzeuge. § 3 StVO: Geschwindigkeit [...](3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, 2. [...] Stand also nach dem Ortsschild ein eigenes vmax-Schild, gilt's. Sonst nicht. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 ich bitte darum, dass das bild dann nach erhalt hier reingestellt wird Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 wir der beifahrer auch unkenntlich gemacht??? Quote Link to post Share on other sites
GET_low 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 hmmmm ... ich bezweifle dass das Tempolimit aauch für fahrräder gilt ... den es gibt kein Tachopflicht für Fahrräder und damit bruahne die sich auch nicht anne VMax zu halten :B Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 ich bin mir noch nicht mal sicher, ob man dich überhaupt belangen kann, denn ein Fahrrad ist kein KFZ und die Geschwindigkeitsregeln gelten nur für KRAFT-Fahrzeuge, zu denen ein Fahrrad nicht zählt. Die Geschwindigkeit nach § 3 (3) StVO (igO 50 km/h, agO 100 km/h) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Zeichen 274 und 325 (also etc. und "Verkehrsberuhigter Bereich") gelten nach §§ 41, 42 StVO für alle Fahrzeuge. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Hallo allerseits, Wie es bei überhöhter Geschwindigkeit aussieht, kann ich nicht sagen, aber bei uns in A ist es jedenfalls möglich und auch schon des öfteren vorgekommen, dass einem betrunkenen Radfahrer der Deckel entzogen wird. Beste Grüsse aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Was Goose schreibt, stimmt zwar genau, aber ich bezweifle dennoch stark, daß man dafür belangt werden kann, da, wie schon beschrieben, Fahrräder keine Tachos haben müssen. Man kann also nicht wissen, wie schnell man ist. Ich selbst wurde mit dem Fahrrad (mit Tacho!) Anfang der 90er Jahre im zarten Alter von 15 mit 63 km/h (vor Abzug 66 km/h) bergabwärts in einer -Zone geblitzt (also sogar im Fahrverbotsbereich). Die Polizei hielt mich zwar an und erläuerte mit genau das, was Goose dargestellt hat, aber Folgen hatte es für mich nicht. Irgendwie schienen es die Beamten sogar lustig zu finden. Wie es sich heute verhält, weiß ich leider nicht. Das müßte ich erst wieder testen. Quote Link to post Share on other sites
Herrenfahrer 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Ich selbst wurde mit dem Fahrrad (mit Tacho!) Anfang der 90er Jahre im zarten Alter von 15 mit 63 km/h (vor Abzug 66 km/h) bergabwärts in einer -Zone geblitzt (also sogar im Fahrverbotsbereich). Die Polizei hielt mich zwar an und erläuerte mit genau das, was Goose dargestellt hat, aber Folgen hatte es für mich nicht. Irgendwie schienen es die Beamten sogar lustig zu finden. Wie es sich heute verhält, weiß ich leider nicht. Das müßte ich erst wieder testen. RASER! Hängt ihn auf! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Grundsätzlich sollte es auch einem Fahrradfahrer zumutbar sein, zwischen 30 km/h und 60 km/h zu unterscheiden. Noch einfacher ist es im verkehrsberuhigten Bereich. Hier sollte man auch ohne Tacho problemlos erkennen können, ob man schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Herrenfahrer 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Aber als Jogger bin ich im verkehrsberuhigten Bereich doch grundsätzlich rechtlich auf der sicheren Seite, selbst wenn ich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs bin, weil ich doch kein Fahrzeug führe? Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @Goose: Prinzipiell hast Du sicher recht, aber man müßte bei Fahrradfahrern dann schon deutlich größere Toleranzen erlauben als nur 3 km/h. Soweit mir bekannt ist, gibt es außer der Tatsache, daß ausgeschilderte Begrenzungen auch für Radfahrer gelten, keinerlei Richtlinien, wie Verstöße zu ahnden sind und welche Abzüge vorgenommen werden müssen. Daß man auch als Radfahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ärger bekommen kann, glaube ich erst, wenn ich den ersten Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldbescheid gesehen habe. Die Beamten haben mir damals jedenfalls nicht damit gedroht, sondern fanden es kurios und meinten lediglich, daß es doch nicht sein müßte, an der Stelle so zu rasen, und daß ich es mit dem Tacho doch hätte sehen müssen, daß ich schneller als 30 km/h gewesen wäre. Mehr ist nicht passiert. Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Auch ohne vorhandenen Geschwindigkeitsanzeiger muss man sich an das Tempolimt halten. Wenn der Fahrer dies ohne Tacho nicht schafft muss er halt laufen oder einen anderen fahren lassen. Denn das fehlen eines Tachos ist kein freibrief zum übertreten der Geschwindigkeit. Die Polizei ist doch nicht verantwortlich für die unfähigkeit der VT. Daher kann theoretisch ab 1kmh nachgewiesender überschreitung ein OWi anzeige erfolgen. Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @Goose: Prinzipiell hast Du sicher recht, aber man müßte bei Fahrradfahrern dann schon deutlich größere Toleranzen erlauben als nur 3 km/h. Soweit mir bekannt ist, gibt es außer der Tatsache, daß ausgeschilderte Begrenzungen auch für Radfahrer gelten, keinerlei Richtlinien, wie Verstöße zu ahnden sind und welche Abzüge vorgenommen werden müssen. Daß man auch als Radfahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ärger bekommen kann, glaube ich erst, wenn ich den ersten Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldbescheid gesehen habe. Die Beamten haben mir damals jedenfalls nicht damit gedroht, sondern fanden es kurios und meinten lediglich, daß es doch nicht sein müßte, an der Stelle so zu rasen, und daß ich es mit dem Tacho doch hätte sehen müssen, daß ich schneller als 30 km/h gewesen wäre. Mehr ist nicht passiert. warum sollte es höhere toleranzen geben? die toleranzen sind für die fehler der MESSgeräte gedacht, nicht für deine tachoprobleme. @weinberg es geht hier nicht um alkohol. auch in D wird dir der lappen entzogen, wenn du besoffen fahrrad fährst. oder wert von 1,5%o noch gilt, weiss ich nicht. idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Marci-Marc 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Auch ohne vorhandenen Geschwindigkeitsanzeiger muss man sich an das Tempolimt halten. Wenn der Fahrer dies ohne Tacho nicht schafft muss er halt laufen oder einen anderen fahren lassen. Denn das fehlen eines Tachos ist kein freibrief zum übertreten der Geschwindigkeit. Die Polizei ist doch nicht verantwortlich für die unfähigkeit der VT. Daher kann theoretisch ab 1kmh nachgewiesender überschreitung ein OWi anzeige erfolgen. Ich fass es nicht! Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @idefiiiiix: Bei Kraftfahrzeugen sind die Toleranzen für Meßfehler gedacht. Daß aber bei nicht vorgeschriebenen Tachos hohe Abzüge vorgenommen werden müssen, versteht sich von selbst. Nachdem glückspilz von mir im Thread über die Zeitumstellung bereits die Wand des Monats März bekommen hat, verleihe ich hiermit glückspilz und idefiiiiix für ihre grandiosen Ausführungen gemeinsam feierlich die des Monats April. Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @idefiiiiix: Bei Kraftfahrzeugen sind die Toleranzen für Meßfehler gedacht. Daß aber bei nicht vorgeschriebenen Tachos hohe Abzüge vorgenommen werden müssen, versteht sich von selbst. Nachdem glückspilz von mir im Thread über die Zeitumstellung bereits die Wand des Monats März bekommen hat, verleihe ich hiermit glückspilz und idefiiiiix für ihre grandiosen Ausführungen gemeinsam feierlich die des Monats April. ich möchte dich doch mal gerne bitte, mir die zwingende logik hinter einem "muss" von hohen abschlägen zu erläutern, nur weil kein tacho vorgeschrieben ist. danach kannst du mir verleihen, was du magst, wenn du dich dann besser fühlst. idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Noch einfacher ist es im verkehrsberuhigten Bereich. Hier sollte man auch ohne Tacho problemlos erkennen können, ob man schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt. Klar, ist ganz einfach: Schritttempo ist, wenn ich während de Fahrt seitlich vom Fahrrad kippe Habe auch schon per Rad einen - Blitzer ausgelöst. Da diesr aber in Schwabens Hauptstadt Schdueget stand, befürchtete ich, das Geld würde eingetrieben und hielt nicht an, sondern trat noch kräftiger in die Pedale Quote Link to post Share on other sites
GTI-Driver 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 Es wird bei Radfahrern zwischen 2 Kategorien unterschieden: 1. Sogenannte verkehrsungewandte Persenen (ich denke hier auch an den von Dixie beschriebenen Fall), d. h. Kinder und Jugendliche die noch nicht im Besitz einer FE für Moppeds oder Mofas sind! 2. Sogenannte verkehrsgewandte Personen, d. h. alle Personen, die im Besitz einer FE zum Führen eines Kraftfahrzeuges sind. Befinde ich mich nun in der 2. Kategorie, muß ich - im Falle einer Identifizierung - damit rechnen, die volle Härte des Gesetzes spüren zu bekommen! Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @GTI-Driver: Hast Du dafür eine zuverlässige Quelle bzw. die entsprechende Richtlinie? Quote Link to post Share on other sites
GTI-Driver 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @Dixie Dazu muß ich auch erstmal den entsprechenden Gesetzesauszug raussuchen. Da ich im Augenblick nicht genau weiß wo ich suchen muß, kann es eine Weile dauern! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 8, 2005 Report Share Posted April 8, 2005 Auch ohne vorhandenen Geschwindigkeitsanzeiger muss man sich an das Tempolimt halten. Wenn der Fahrer dies ohne Tacho nicht schafft muss er halt laufen oder einen anderen fahren lassen. Denn das fehlen eines Tachos ist kein freibrief zum übertreten der Geschwindigkeit. Die Polizei ist doch nicht verantwortlich für die unfähigkeit der VT. Daher kann theoretisch ab 1kmh nachgewiesender überschreitung ein OWi anzeige erfolgen. Also manchmal denk' ich, der glueckspilz hat zuviel Hans Wurst gelesen...... Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 8, 2005 Author Report Share Posted April 8, 2005 Guten Morgen Leutens, na dann kann ich ja beruhigt weiterleben. Ein eigenes Vmax-Schild gibt es an der Stelle nicht, nur kurz vorher das Ortseingangsschild. Also gilt doch §3 StVO?! Und ein KRAFTfahrzeug ist mein Fahrrad wohl nicht. Aber das ist schon wieder ein eigenes Paradoxon:- Wenn ich das Fahrzeug ohne eigene KRAFT bewegen kann, ist es ein KRAFTfahrzeug- Wenn ich zum Bewegen eigene KRAFT brauche, ist es kein KRAFTfahrzeug GrußDas Kasperle PS: Auch das Wort Automobil ist ein Bastard aus Griechisch ud Latein. Reinrassig wäre es ein Ipsomobil oder Autokinet, denkt mal drüber nach. Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 8, 2005 Report Share Posted April 8, 2005 vielleicht nicht so ganz: Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329). und Wer sein Fahrrad mit einem Gleitschirmmotor auf dem Rücken antreibt, braucht für dieses entstandene Kraftfahrzeug eine Fahrerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung (OLG Oldenburg). aber ein grundsatzurteil habe ich nicht gefunden. d.h. wird kasperle ein bussgeldbescheid erhalten und einspruch einlegen, werden wir ja bald ein solches haben... idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted April 9, 2005 Report Share Posted April 9, 2005 Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer Ich kann ja mal meine zartstimmige Radlaufglocke ertönen lassen, dann werden wir sehen, wer hier akustisch wie schlecht wahrnehmbar ist Quote Link to post Share on other sites
dsrihk 0 Posted April 9, 2005 Report Share Posted April 9, 2005 Die Geschwindigkeit nach § 3 (3) StVO (igO 50 km/h, agO 100 km/h) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Zeichen 274 und 325 (also etc. und "Verkehrsberuhigter Bereich") gelten nach §§ 41, 42 StVO für alle Fahrzeuge. Ich glaub, diese Aussage ist nicht ganz richtig.Zu VZ 274 steht in §41 StVO:"Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art." Das heißt, wenn im Ort ein steht, muss ich mich als Radfahrer nicht daran halten.Aber bei einem im Ort oder in einer 30-Zone muss ich mich daran halten. Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted April 9, 2005 Report Share Posted April 9, 2005 @dsrihk:Deine Aussage widerspricht der von Goose nicht. Radfahrer müssen sich an ausdrücklich ausgeschilderte Geschwindigkeiten halten, jedoch nicht an die allgemeinen Vorgaben (wie z. B. innerorts). Daß bei Überschreitung eine Strafe droht, glaube ich dennoch nicht. Notfalls teste ich das Ganze, indem ich mich mit dem Fahrrad im oberen Verwarnungsgeldbereich (also gut 45 in einer -Zone) blitzen lasse, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Sollte ich dann wirklich einen Verwarnungsgeldbescheid bekommen, stelle ich ihn hier ein. Damit wäre die Sache dann geklärt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Die Geschwindigkeit nach § 3 (3) StVO (igO 50 km/h, agO 100 km/h) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Zeichen 274 und 325 (also etc. und "Verkehrsberuhigter Bereich") gelten nach §§ 41, 42 StVO für alle Fahrzeuge.Ich glaub, diese Aussage ist nicht ganz richtig.Zu VZ 274 steht in §41 StVO:"Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art." Das heißt, wenn im Ort ein steht, muss ich mich als Radfahrer nicht daran halten.Aber bei einem im Ort oder in einer 30-Zone muss ich mich daran halten. Auch an ein igO gemäß Zeichen 274 muss sich ein Fahrradfahrer halten. In § 3(3) StVO werden nur Kraftfahrzeuge erwähnt, somit geltend iese Regeln nicht für Fahrräder. In §§ 41, 42 StVO (Zeichen 274, 325) werden nur "Fahrzeuge" genannt, somit sind Fahrräder und KFZ gemeint. Der von dir zitierte Passus regelt den Teil, in dem iGO, z.B. auf einer ausgebauten Straße, erlaubt sind. In diesem Fall dürfen auch LKW, die ja selbst auf der Landstraße agO nur 60 fahren dürfen, ebenfalls fahren. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 22, 2005 Author Report Share Posted April 22, 2005 Hallo, @ NiliQBDas mit der Radlaufglocke ist gefährlich, die ist laut StVZO ausdrücklich nicht erlaubt!!! Aber schöööööööön laut, da gebe ich Dir recht. Zum Ursprungsthema: bis jetzt habe ich noch nichts gehört. Den nächsten Dorfpolizisten, den ich treffe, frage ich dann mal unverbindlich, ob er von der Geschichte weiß.Nach weiterer Lektüre - ja, man kann auch woanders als hier im Forum lesen - bin ich mir nämlich sicher, dass mir wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts passieren kann . Gruß Das Kasperle Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 Wobei ich mich ehrlich gesagt etwas wundere, daß der Sensor bei dem relativ geringen Gewicht eines Fahrrades überhaupt auslöst. Da könnten dann ja auch beispielsweise auf der Stelle hüpfende Personen schnell mal den Film vollmachen... Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 Da könnten dann ja auch besipielsweise auf der Stelle hüpfende Personen schnell mal den Film vollmachen... Hätte ich ja längst getestet, aber wer haftet für die Risse in den umliegenden Häusern? Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 22, 2005 Author Report Share Posted April 22, 2005 Hallo, das war eine Radarmessung, die funktioniert auch bei geringen Gewichten, obwohl mein Systemgewicht bei ca. 115kg liegt. Und Laser funktioniert auch bei Fahrrädern, das habe ich auch schon 2-mal getestet.Einmal auf eigenen Wunsch mit dem Faltrad gelasert => Ergebnis 33km/h bei erlaubten 30km/h.Und einmal "mitgeschwommen" im PKW-Strom => ruft mir der freundliche Polizist hinter der Laserkanone eine "29" zu, was auch gestimmt haben dürfte, mein Tacho zeigte 30 an. Quintessenz:Laser und Radar funktionieren, Piezo evtl./wahrscheinlich nicht. Lichtschranke geht wahrscheinlich auch. Gruß Das Kasperle Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 @Kasperle: Ach so. Ich vermutete, es würde sich um den in der dortigen Region fast obligatorischen Starenkasten am Ortseingang handeln. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 @Kaimann: "Hätte ich ja längst getestet, aber wer haftet für die Risse in den umliegenden Häusern?" Kein Problem, oder haften die BUM-BUM-BUM-hüpfenden rollenden Bässe etwa für die durch sie verursachten Erdbebenschäden? ;-) Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 22, 2005 Author Report Share Posted April 22, 2005 @traffic Jetzt verstehe ich die Frage nach dem Gewicht Nein, mein Fahrrad hat so einen geringen Metallanteil, dass auch die Induktionsschleifen vor Ampeln grundsätzlich nicht auslösen. Einer Geschwindigkeistmessung auf der Basis sehe ich also auch - sowieso immer - lächelnd und entspannt entgegen. Gruß Das Kasperle Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 @Kasperle: Innerorts dürfte es sich um Piezosensoren, die direkt auf Druck reagieren, handeln. Aber ich vermute, auch die lösen beim Fahrad nicht aus. Quote Link to post Share on other sites
digi 0 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 Also ich hab mal einen Test gemacht Bin mit einem leeren Kinderwagen über eine Induktionsschleife gefahren und es hat geklappt Hab ich nun irgendetwas zu erwarten? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 Hab ich nun irgendetwas zu erwarten? Eine Klage wegen Kindsunterhalt MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
cobra07 0 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 Also ich hab mal einen Test gemacht Bin mit einem leeren Kinderwagen über eine Induktionsschleife gefahren und es hat geklappt Hab ich nun irgendetwas zu erwarten? Wie schnell waren wir denn? Oder wars sogar nen Rotlichtverstoß? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 23, 2005 Author Report Share Posted September 23, 2005 Tach Leutens, also neulich sprach ich mit einem der lokalen Sheriffs und der sah die ganze Sache sehr gelassen: Mein Foto hätten sie, da sei ich auch gut drauf zu erkennen (blöder Wiedererkennungswert vom Fahrrad halt), aber da die Geschwindigkeitsbeschränkung igO nur für Kraftfahrzeuge gilt, haben sie das nicht weiterverfolgt. Und bevor jetzt jemand fragt: NEIN, das Foto durfte ich nicht sehen und - natürlich auch nicht - bekommen. Gruß Das Kasperle Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted September 24, 2005 Report Share Posted September 24, 2005 Schade. Sowas wäre doch eine schöne Trophäe (aber nicht dass Du jetzt im Thread "Radfahrer auf der Fahrbahn" als mieser Drängler auseinander genommen wirst ) Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted September 24, 2005 Report Share Posted September 24, 2005 Oh Gott, ich Eselskarrenraser... mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
McBraesch 7 Posted September 24, 2005 Report Share Posted September 24, 2005 Schade, das hätte ich gern mal gesehen. Machen die echt keine Ausnahme? Quote Link to post Share on other sites
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