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Geblitzt Auf Dem Fahrrad


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Hallo Leute,

 

jetzt hat es mich erwischt:

 

Bin (zugegebenerweise etwas bergab) mit ca. 75km/h in eine Ortschaft reingerauscht und da stand dann ein Blitzer.

Natürlich war ich auf dem Fahrrad unterwegs.

 

Was habe ich zu erwarten?

 

Ich sollte noch hinzufügen, dass ich und mein Fahrrad quasi stadtbekannt sind, eine Identifizierung also auch ohne Nummernschild möglich sein könnte.

 

Gruß

Das Kasperle

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Hallo Leute,

 

jetzt hat es mich erwischt:

 

Bin (zugegebenerweise etwas bergab) mit ca. 75km/h in eine Ortschaft reingerauscht und da stand dann ein Blitzer.

Natürlich war ich auf dem Fahrrad unterwegs.

 

Was habe ich zu erwarten?

 

Ich sollte noch hinzufügen, dass ich und mein Fahrrad quasi stadtbekannt sind, eine Identifizierung also auch ohne Nummernschild möglich sein könnte.

 

Gruß

Das Kasperle

respekt :rolleyes:

 

die üblichen folgen für einen pkw hast du zu erwarten...

 

idefiiiiix

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@Idefiiiiix

Danke für den

respekt 
, aber so schnell ist das nun auch wieder nicht. Wer die Strecke zwischen Böblingen und Schönaich kennt, wird das bestätigen.

 

@######

Nein, ich bin nicht der Bürgermeister, aber oft auf dem Fahrrad unterwegs, und das ist kein normales Fahrrad, sondern schon eher zum Schnellfahren geeignet.

 

Bezüglich der Folgen warte ich dann mal auf den AB :rolleyes:

 

Gruß

Das Kasperle

 

PS: Tachovoreilung gibt es leider nicht, Fahrradtachos kann man so verdammt genau auf die Reifengröße einstellen :D

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ich bin mir noch nicht mal sicher, ob man dich überhaupt belangen kann, denn ein Fahrrad ist kein KFZ und die Geschwindigkeitsregeln gelten nur für KRAFT-Fahrzeuge, zu denen ein Fahrrad nicht zählt.

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@Idefiiiiix

Danke für den

respekt 
, aber so schnell ist das nun auch wieder nicht. Wer die Strecke zwischen Böblingen und Schönaich kennt, wird das bestätigen.

 

@######

Nein, ich bin nicht der Bürgermeister, aber oft auf dem Fahrrad unterwegs, und das ist kein normales Fahrrad, sondern schon eher zum Schnellfahren geeignet.

 

Bezüglich der Folgen warte ich dann mal auf den AB :rolleyes:

 

Gruß

Das Kasperle

 

PS: Tachovoreilung gibt es leider nicht, Fahrradtachos kann man so verdammt genau auf die Reifengröße einstellen :D

ok, das sehe ich ein, denn ich kenne in der tat die strecke. warte mal auf den AB, ist wohl am besten. wirst du wenigstens berühmt :-))

 

@######: man kann belangt werden, bluey oder die anderen polizisten werden details dazu wissen...

 

idefiiiiix

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Guest NiliQB

Meines Wissens:

 

Geschwindigkeitsschilder gelten für FAHRZEUGE.

 

§ 41  StVO: Vorschriftzeichen

 

[...](2) 7. Streckenverbote

Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.

 

Zeichen 274

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. [...]

 

 

Das allgemeine Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch für KRAFTfahrzeuge.

 

§ 3 StVO: Geschwindigkeit

 

[...](3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

2. [...]

 

Stand also nach dem Ortsschild ein eigenes vmax-Schild, gilt's. Sonst nicht.

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ich bin mir noch nicht mal sicher, ob man dich überhaupt belangen kann, denn ein Fahrrad ist kein KFZ und die Geschwindigkeitsregeln gelten nur für KRAFT-Fahrzeuge, zu denen ein Fahrrad nicht zählt.

Die Geschwindigkeit nach § 3 (3) StVO (igO 50 km/h, agO 100 km/h) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Zeichen 274 und 325 (also :rolleyes: etc. und "Verkehrsberuhigter Bereich") gelten nach §§ 41, 42 StVO für alle Fahrzeuge.

 

Gruß

Goose

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Hallo allerseits,

 

Wie es bei überhöhter Geschwindigkeit aussieht, kann ich nicht sagen, aber bei uns in A ist es jedenfalls möglich und auch schon des öfteren vorgekommen, dass einem betrunkenen Radfahrer der Deckel entzogen wird.

 

Beste Grüsse aus Wien

 

Weinberg

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Was Goose schreibt, stimmt zwar genau, aber ich bezweifle dennoch stark, daß man dafür belangt werden kann, da, wie schon beschrieben, Fahrräder keine Tachos haben müssen. Man kann also nicht wissen, wie schnell man ist.

 

Ich selbst wurde mit dem Fahrrad (mit Tacho!) Anfang der 90er Jahre im zarten Alter von 15 mit 63 km/h (vor Abzug 66 km/h) bergabwärts in einer :angry:-Zone geblitzt (also sogar im Fahrverbotsbereich). Die Polizei hielt mich zwar an und erläuerte mit genau das, was Goose dargestellt hat, aber Folgen hatte es für mich nicht. Irgendwie schienen es die Beamten sogar lustig zu finden. Wie es sich heute verhält, weiß ich leider nicht. Das müßte ich erst wieder testen. :huh:

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Ich selbst wurde mit dem Fahrrad (mit Tacho!) Anfang der 90er Jahre im zarten Alter von 15 mit 63 km/h (vor Abzug 66 km/h) bergabwärts in einer :30:-Zone geblitzt (also sogar im Fahrverbotsbereich). Die Polizei hielt mich zwar an und erläuerte mit genau das, was Goose dargestellt hat, aber Folgen hatte es für mich nicht. Irgendwie schienen es die Beamten sogar lustig zu finden. Wie es sich heute verhält, weiß ich leider nicht. Das müßte ich erst wieder testen. :D

RASER! Hängt ihn auf! :angry:

 

:huh::(:o

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Grundsätzlich sollte es auch einem Fahrradfahrer zumutbar sein, zwischen 30 km/h und 60 km/h zu unterscheiden. Noch einfacher ist es im verkehrsberuhigten Bereich. Hier sollte man auch ohne Tacho problemlos erkennen können, ob man schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt.

 

Gruß

Goose

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@Goose:

 

Prinzipiell hast Du sicher recht, aber man müßte bei Fahrradfahrern dann schon deutlich größere Toleranzen erlauben als nur 3 km/h. Soweit mir bekannt ist, gibt es außer der Tatsache, daß ausgeschilderte Begrenzungen auch für Radfahrer gelten, keinerlei Richtlinien, wie Verstöße zu ahnden sind und welche Abzüge vorgenommen werden müssen.

 

Daß man auch als Radfahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ärger bekommen kann, glaube ich erst, wenn ich den ersten Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldbescheid gesehen habe. Die Beamten haben mir damals jedenfalls nicht damit gedroht, sondern fanden es kurios und meinten lediglich, daß es doch nicht sein müßte, an der Stelle so zu rasen, und daß ich es mit dem Tacho doch hätte sehen müssen, daß ich schneller als 30 km/h gewesen wäre. Mehr ist nicht passiert.

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Auch ohne vorhandenen Geschwindigkeitsanzeiger muss man sich an das Tempolimt halten. Wenn der Fahrer dies ohne Tacho nicht schafft muss er halt laufen oder einen anderen fahren lassen. Denn das fehlen eines Tachos ist kein freibrief zum übertreten der Geschwindigkeit.

 

Die Polizei ist doch nicht verantwortlich für die unfähigkeit der VT. Daher kann theoretisch ab 1kmh nachgewiesender überschreitung ein OWi anzeige erfolgen.

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@Goose:

 

Prinzipiell hast Du sicher recht, aber man müßte bei Fahrradfahrern dann schon deutlich größere Toleranzen erlauben als nur 3 km/h. Soweit mir bekannt ist, gibt es außer der Tatsache, daß ausgeschilderte Begrenzungen auch für Radfahrer gelten, keinerlei Richtlinien, wie Verstöße zu ahnden sind und welche Abzüge vorgenommen werden müssen.

 

Daß man auch als Radfahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ärger bekommen kann, glaube ich erst, wenn ich den ersten Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldbescheid gesehen habe. Die Beamten haben mir damals jedenfalls nicht damit gedroht, sondern fanden es kurios und meinten lediglich, daß es doch nicht sein müßte, an der Stelle so zu rasen, und daß ich es mit dem Tacho doch hätte sehen müssen, daß ich schneller als 30 km/h gewesen wäre. Mehr ist nicht passiert.

warum sollte es höhere toleranzen geben? die toleranzen sind für die fehler der MESSgeräte gedacht, nicht für deine tachoprobleme.

 

@weinberg

 

es geht hier nicht um alkohol. auch in D wird dir der lappen entzogen, wenn du besoffen fahrrad fährst. oder wert von 1,5%o noch gilt, weiss ich nicht.

 

idefiiiiix

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Auch ohne vorhandenen Geschwindigkeitsanzeiger muss man sich an das Tempolimt halten. Wenn der Fahrer dies ohne Tacho nicht schafft muss er halt laufen oder einen anderen fahren lassen. Denn das fehlen eines Tachos ist kein freibrief zum übertreten der Geschwindigkeit.

 

Die Polizei ist doch nicht verantwortlich für die unfähigkeit der VT. Daher kann theoretisch ab 1kmh nachgewiesender überschreitung ein OWi anzeige erfolgen.

 

Ich fass es nicht!

 

:angry::huh::(

 

:o

 

:30:

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@idefiiiiix:

 

Bei Kraftfahrzeugen sind die Toleranzen für Meßfehler gedacht. Daß aber bei nicht vorgeschriebenen Tachos hohe Abzüge vorgenommen werden müssen, versteht sich von selbst.

 

Nachdem glückspilz von mir im Thread über die Zeitumstellung bereits die Wand des Monats März bekommen hat, verleihe ich hiermit glückspilz und idefiiiiix für ihre grandiosen Ausführungen gemeinsam feierlich die :angry: des Monats April.

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@idefiiiiix:

 

Bei Kraftfahrzeugen sind die Toleranzen für Meßfehler gedacht. Daß aber bei nicht vorgeschriebenen Tachos hohe Abzüge vorgenommen werden müssen, versteht sich von selbst.

 

Nachdem glückspilz von mir im Thread über die Zeitumstellung bereits die Wand des Monats März bekommen hat, verleihe ich hiermit glückspilz und idefiiiiix für ihre grandiosen Ausführungen gemeinsam feierlich die :angry: des Monats April.

ich möchte dich doch mal gerne bitte, mir die zwingende logik hinter einem "muss" von hohen abschlägen zu erläutern, nur weil kein tacho vorgeschrieben ist.

 

danach kannst du mir verleihen, was du magst, wenn du dich dann besser fühlst.

 

idefiiiiix

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Guest NiliQB
Noch einfacher ist es im verkehrsberuhigten Bereich. Hier sollte man auch ohne Tacho problemlos erkennen können, ob man schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt.

Klar, ist ganz einfach: Schritttempo ist, wenn ich während de Fahrt seitlich vom Fahrrad kippe :huh:

 

Habe auch schon per Rad einen :angry: - Blitzer ausgelöst. Da diesr aber in Schwabens Hauptstadt Schdueget stand, befürchtete ich, das Geld würde eingetrieben und hielt nicht an, sondern trat noch kräftiger in die Pedale :(

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Es wird bei Radfahrern zwischen 2 Kategorien unterschieden:

 

1. Sogenannte verkehrsungewandte Persenen (ich denke hier auch an den von Dixie beschriebenen Fall), d. h. Kinder und Jugendliche die noch nicht im Besitz einer FE für Moppeds oder Mofas sind!

 

2. Sogenannte verkehrsgewandte Personen, d. h. alle Personen, die im Besitz einer FE zum Führen eines Kraftfahrzeuges sind.

 

Befinde ich mich nun in der 2. Kategorie, muß ich - im Falle einer Identifizierung - damit rechnen, die volle Härte des Gesetzes spüren zu bekommen!

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@Dixie

 

Dazu muß ich auch erstmal den entsprechenden Gesetzesauszug raussuchen. :huh:

 

Da ich im Augenblick nicht genau weiß wo ich suchen muß, kann es eine Weile dauern! :angry:

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Auch ohne vorhandenen Geschwindigkeitsanzeiger muss man sich an das Tempolimt halten. Wenn der Fahrer dies ohne Tacho nicht schafft muss er halt laufen oder einen anderen fahren lassen. Denn das fehlen eines Tachos ist kein freibrief zum übertreten der Geschwindigkeit.

 

Die Polizei ist doch nicht verantwortlich für die unfähigkeit der VT. Daher kann theoretisch ab 1kmh nachgewiesender überschreitung ein OWi anzeige erfolgen.

Also manchmal denk' ich, der glueckspilz hat zuviel Hans Wurst gelesen...... :huh::angry:

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Guten Morgen Leutens,

 

na dann kann ich ja beruhigt weiterleben.

 

Ein eigenes Vmax-Schild gibt es an der Stelle nicht, nur kurz vorher das Ortseingangsschild. Also gilt doch §3 StVO?! Und ein KRAFTfahrzeug ist mein Fahrrad wohl nicht.

 

Aber das ist schon wieder ein eigenes Paradoxon:

- Wenn ich das Fahrzeug ohne eigene KRAFT bewegen kann, ist es ein KRAFTfahrzeug

- Wenn ich zum Bewegen eigene KRAFT brauche, ist es kein KRAFTfahrzeug

 

Gruß

Das Kasperle

 

PS: Auch das Wort Automobil ist ein Bastard aus Griechisch ud Latein. Reinrassig wäre es ein Ipsomobil oder Autokinet, denkt mal drüber nach. :angry:

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vielleicht nicht so ganz:

 

Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).

 

und :angry::huh:

 

Wer sein Fahrrad mit einem Gleitschirmmotor auf dem Rücken antreibt, braucht für dieses entstandene Kraftfahrzeug eine Fahrerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung (OLG Oldenburg).

 

 

 

aber ein grundsatzurteil habe ich nicht gefunden. d.h. wird kasperle ein bussgeldbescheid erhalten und einspruch einlegen, werden wir ja bald ein solches haben...

 

idefiiiiix

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Guest NiliQB
Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer

Ich kann ja mal meine zartstimmige Radlaufglocke ertönen lassen, dann werden wir sehen, wer hier akustisch wie schlecht wahrnehmbar ist :ph34r:

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Die Geschwindigkeit nach § 3 (3) StVO (igO 50 km/h, agO 100 km/h) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Zeichen 274 und 325 (also :ph34r: etc. und "Verkehrsberuhigter Bereich") gelten nach §§ 41, 42 StVO für alle Fahrzeuge.

Ich glaub, diese Aussage ist nicht ganz richtig.

Zu VZ 274 steht in §41 StVO:"Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art."

 

Das heißt, wenn im Ort ein :cop01: steht, muss ich mich als Radfahrer nicht daran halten.

Aber bei einem :cop01: im Ort oder in einer 30-Zone muss ich mich daran halten.

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@dsrihk:

Deine Aussage widerspricht der von Goose nicht. Radfahrer müssen sich an ausdrücklich ausgeschilderte Geschwindigkeiten halten, jedoch nicht an die allgemeinen Vorgaben (wie z. B. :cop01: innerorts).

 

Daß bei Überschreitung eine Strafe droht, glaube ich dennoch nicht. Notfalls teste ich das Ganze, indem ich mich mit dem Fahrrad im oberen Verwarnungsgeldbereich (also gut 45 in einer :ph34r:-Zone) blitzen lasse, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Sollte ich dann wirklich einen Verwarnungsgeldbescheid bekommen, stelle ich ihn hier ein. Damit wäre die Sache dann geklärt.

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Die Geschwindigkeit nach § 3 (3) StVO (igO 50 km/h, agO 100 km/h) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Zeichen 274 und 325 (also  :ph34r:  etc. und "Verkehrsberuhigter Bereich") gelten nach §§ 41, 42 StVO für alle Fahrzeuge.

Ich glaub, diese Aussage ist nicht ganz richtig.

Zu VZ 274 steht in §41 StVO:"Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art."

 

Das heißt, wenn im Ort ein :cop01: steht, muss ich mich als Radfahrer nicht daran halten.

Aber bei einem :D im Ort oder in einer 30-Zone muss ich mich daran halten.

Auch an ein :cop01: igO gemäß Zeichen 274 muss sich ein Fahrradfahrer halten.

 

In § 3(3) StVO werden nur Kraftfahrzeuge erwähnt, somit geltend iese Regeln nicht für Fahrräder.

 

In §§ 41, 42 StVO (Zeichen 274, 325) werden nur "Fahrzeuge" genannt, somit sind Fahrräder und KFZ gemeint.

 

Der von dir zitierte Passus regelt den Teil, in dem iGO, z.B. auf einer ausgebauten Straße, :wand: erlaubt sind. In diesem Fall dürfen auch LKW, die ja selbst auf der Landstraße agO nur 60 fahren dürfen, ebenfalls :D fahren.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

@ NiliQB

Das mit der Radlaufglocke ist gefährlich, die ist laut StVZO ausdrücklich nicht erlaubt!!! Aber schöööööööön laut, da gebe ich Dir recht.

 

Zum Ursprungsthema: bis jetzt habe ich noch nichts gehört.

 

Den nächsten Dorfpolizisten, den ich treffe, frage ich dann mal unverbindlich, ob er von der Geschichte weiß.

Nach weiterer Lektüre - ja, man kann auch woanders als hier im Forum lesen - bin ich mir nämlich sicher, dass mir wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts passieren kann :D .

 

Gruß

Das Kasperle

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Wobei ich mich ehrlich gesagt etwas wundere, daß der Sensor bei dem relativ geringen Gewicht eines Fahrrades überhaupt auslöst. Da könnten dann ja auch beispielsweise auf der Stelle hüpfende Personen schnell mal den Film vollmachen...

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Hallo,

 

das war eine Radarmessung, die funktioniert auch bei geringen Gewichten, obwohl mein Systemgewicht bei ca. 115kg liegt.

 

Und Laser funktioniert auch bei Fahrrädern, das habe ich auch schon 2-mal getestet.

Einmal auf eigenen Wunsch mit dem Faltrad gelasert => Ergebnis 33km/h bei erlaubten 30km/h.

Und einmal "mitgeschwommen" im PKW-Strom => ruft mir der freundliche Polizist hinter der Laserkanone eine "29" zu, was auch gestimmt haben dürfte, mein Tacho zeigte 30 an.

 

Quintessenz:

Laser und Radar funktionieren, Piezo evtl./wahrscheinlich nicht. Lichtschranke geht wahrscheinlich auch.

 

Gruß

Das Kasperle

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@Kaimann: "Hätte ich ja längst getestet, aber wer haftet für die Risse in den umliegenden Häusern?"

 

Kein Problem, oder haften die BUM-BUM-BUM-hüpfenden rollenden Bässe etwa für die durch sie verursachten Erdbebenschäden? ;-)

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@traffic

 

Jetzt verstehe ich die Frage nach dem Gewicht :D

Nein, mein Fahrrad hat so einen geringen Metallanteil, dass auch die Induktionsschleifen vor Ampeln grundsätzlich nicht auslösen. Einer Geschwindigkeistmessung auf der Basis sehe ich also auch - sowieso immer - lächelnd und entspannt entgegen.

 

Gruß

Das Kasperle

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  • 5 months later...

Tach Leutens,

 

also neulich sprach ich mit einem der lokalen Sheriffs und der sah die ganze Sache sehr gelassen:

 

Mein Foto hätten sie, da sei ich auch gut drauf zu erkennen (blöder Wiedererkennungswert vom Fahrrad halt), aber da die Geschwindigkeitsbeschränkung :B): igO nur für Kraftfahrzeuge gilt, haben sie das nicht weiterverfolgt.

 

Und bevor jetzt jemand fragt: NEIN, das Foto durfte ich nicht sehen und - natürlich auch nicht - bekommen.

 

Gruß

Das Kasperle

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