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Parkplatz Gemietet Plichten & Rechte?


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Habe mir mal kürzlich Gedanken gemacht...

 

 

Ich hatte mal den Fall das jemand auf einem von mir angemieteten Parkplatz parkte, ich verließ einige Zeit verstreichen aber der Fahrer ließ sich nicht blicken.

 

Darauf hin rief ich bei der Polizei an und fragte wie ich mich verhalten solle, der gute Mann am anderen Ende sagte mir nur das die Polizei da nichts machen kann denn das wäre mein privates Problem.

 

Gut, sehe ich ja noch ein, der gute Mann verließ nach ca. 5 Stunden meinen Parkplatz.

 

 

So nun kommt aber der Teil der mich zum grübeln bringt, was ist wenn ich ein unangemeldeten PKW auf diesen Stellplatz abstelle? also ohne Kennzeichen, oder zumindest entwertet...

 

Dann habe ich doch spätestens nach 3 Tagen den Roten Punkt drauf, oder??? ist es dann doch nicht mein Problem wer/was auf meinem Stellplatz steht???

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So nun kommt aber der Teil der mich zum grübeln bringt, was ist wenn ich ein unangemeldeten PKW auf diesen Stellplatz abstelle? also ohne Kennzeichen, oder zumindest entwertet...

 

Dann habe ich doch spätestens nach 3 Tagen den Roten Punkt drauf, oder??? ist es dann doch nicht mein Problem wer/was auf meinem Stellplatz steht???

Für diesen Parkplatz zahlst Du doch Miete - an einen Privatmann oder eine Gesellschaft - ergo, ist der Parkplatz privater Grundbesitz. Ob der Mieter auf einem privat gemieteten Parkplatz ein Auto mit oder ohne Nummernschilder, zugelassen oder nicht, abstellt, ist ganz allein in sein Ermessen gestellt.

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Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall vor ca. einem Jahr. Es gibt eine Reihe von "Tatbeständen" die da in Frage kommen. In meinem Fall hat die Polizei den Delinquenten abgeschleppt aber es kommt dabei sehr stark auf den Typ Polizist an, den man gerade erwischt. Die einen sagen sie können nichts machen, die anderen handeln wunschgemäß. Auch ist mir der Tatbestand "Hinderung an der Nutzung einer Mietsache" im Gedächtnis, aber ich habe das nie weiter verfolgt!

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Ja er sagte ich könne ihn privat abschleppen lassen und das Geld zivil einklagen... :rolleyes:

 

Aber dann kam das Beste, ich sollte ihm das Kennzeichen sagen, er guckte im Computer und nannte mir den Halter und sagte, ich könne ja in der Nachbarschaft rumfragen wo der gute Mann zu Besuch ist...

 

Übrigens kein junger Mann wie ich vielleicht erwartete sonder ein zwischen 50-60 Jahre alter Typ mit seiner Frau... Nun ja wie man sich irren kann...

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einmal sind große schilder aufgestellt auf denen steht, das diese parkplätze privat sind und wer da unrechtmäßig parkt wird kostenpflichtig abgeschleppt...

 

des weiteren hat jeder parkplatz entweder den namen des mieters oder das kennzeichen des kfz dran...

 

also an meinem parkplatz ist mein kennzeichen angeschraubt...

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Also grundsätzlich sollte ein privater Parkplatz mit gelben Linien markiert sein, was dann eben bedeutet, dass der Platz privat und nicht öffentlich ist. Zusätzlich kann man ein Schild aufstellen, "Privat", "Reserviert" oder ähnlich, oder eben die Kennzeichen- Nummer.

Zumindest bei uns in der Schweiz ist es so, dass wenn man den Parkplatz gegen fremde Benutzung absichern möchte und die Möglichkeit hat, den Falschparker einfach und unkompliziert zu verzeigen/abschleppen lassen, man ein "richterliches Verbot" machen lassen muss. Dies muss durch den zuständigen richter beglaubigt werden und dann muss eine Tafel aufgestellt werden, wo auch steht, wie viel die Busse beträgt. Wer auf einem privaten Platz so ein "richterliches Verbot" hat, kann dann einfach die Polizei rufen, und dann Anzeige machen.

 

Ein abgemeldetes KFZ (also ohne Kennzeichen) geht eigentlich niemanden was an, wenn es sich um ein privates Grundstück handelt. Ggf. sollte man aber mit dem Grundstückbesitzer Rücksprache nehmen, um allfällige Missverständnisse zu vermeiden.

Wir haben z.B. ein abgemeldetes KFZ auf einem gemieteten Parkplatz in einer privaten Einstellhalle, absolut kein Problem. Bei uns in der Schweiz kann man auch ein sogenanntes Wechselschild haben (weiss nicht ob es so etwas in Deutschland auch gibt). Mit einem Wechselschild kann man wechselweise 2 Fahrzeuge mit den gleichen Kontrollschilder fahren. Aber dann steht ja logischerweise immer eines ohne Kennzeichen herum. Es muss aber einfach auf einem privaten Platz stehen und nicht auf der öffentl. Strasse

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Bei uns in der Schweiz kann man auch ein sogenanntes Wechselschild haben (weiss nicht ob es so etwas in Deutschland auch gibt). Mit einem Wechselschild kann man wechselweise 2 Fahrzeuge mit den gleichen Kontrollschilder fahren. Aber dann steht ja logischerweise immer eines ohne Kennzeichen herum. Es muss aber einfach auf einem privaten Platz stehen und nicht auf der öffentl. Strasse

Das gibts hierzulande leider nicht. :rolleyes: Es hat schon jahrzehnte gedauert, bis es endlich Oldtimerschilder gab.

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Kennzeichnet man seinen Parkplatz als Privatgrundstück, kann man nur privat abschleppen lassen, muss in Vorkasse gehen und das zivilrechtlich zurückklagen. Unterschieden wird dann noch danach, ob man rein oder raus wollte. Wenn man raus muß, kann man sich auch auf Kosten des Falschparkers ein Taxi bestellen. Wennman rein will ist das schwieriger, weil man in Besitz seines Fahrzeugs ist und sich frei bewegen kann und z.B. einen nahegelegenen anderen P benutzen könnte.

Man kan private Parkflächen auch mit dem Hinweis beschildern, das dort die StVO gilt und ein entsprechendes Parkverbotsschild aufstellen lassen, dann wird auch durch OA /Polizei abgeschleppt.

 

LG ROPI

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das erklärt die eine sache, aber wie ist das wenn ich auf diesem parkplatz ein nicht zugelassenen pkw abstelle???

Das kannst du ohne Probleme machen.

 

Komplikationen kann es maximal geben, wenn das Fahrzeug als "endgültig stillgelegt" gilt, dann kommen evtl. irgendwelche Entsorgungsvorschriften zum Tragen, aber das ist ein anderes Thema.

 

Ein "vorübergehend stillgelegtes" Fahrzeug kannst du auf Privatgrund parken.

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Auf Deinem Privatparkplatz kannst Du abstellen wozu auch immer Du lustig bist, solange Du andere Vorschriften nicht tangierst, auch Sperrmüll :rolleyes: .

Findet sich ein Hinweis auf die StVO siehts anders aus. Wenn es ein Privatparkplatz ist, dann ist es kein öffentlicher Verkehrsraum.

 

LG ROPI

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das erklärt die eine sache, aber wie ist das wenn ich auf diesem parkplatz ein nicht zugelassenen pkw abstelle???

Das kannst du ohne Probleme machen.

 

Komplikationen kann es maximal geben, wenn das Fahrzeug als "endgültig stillgelegt" gilt, dann kommen evtl. irgendwelche Entsorgungsvorschriften zum Tragen, aber das ist ein anderes Thema.

 

Ein "vorübergehend stillgelegtes" Fahrzeug kannst du auf Privatgrund parken.

Bei einem vorübergehend stillgelegtem Fz. verfällt der Brief erst nach einem Jahr, solange gilt " vorübergehend stillgelegt " erst danach muss eine neue Vollabnahme, sollte das Fz. zwischenzeitlich nicht wieder zugelassen werden, beim TÜV gemacht werden. Früher konnte man den stillgelegten Fz. Brief nochmal ein halbes Jahr verlängern.

 

Wer die Fristen nicht versäumt und immer einmal im Jahr für eine Woche das Fz. zulässt, kann in alle Ewigkeit, ein vorübergehend stillgelegtes Fz. auf seinem Parkplatz abstellen.

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bei uns auf dem Firmenparkplatz stehen auch 3 Fahrzeuge 2 ohne Nummernschilder eins entwertet schon seit einigen Jahren rum (damals hatte der Parkplatz noch keine Schranke) der Vermieter lässt Sie nicht abschleppen weil dies Geld kostet und die Polizei macht nichts weils Privatgrund ist, obwohl bei dem einen BMW schon das Öl und alles rauskommt (wächst sogar schon das Unkrauft aus dem Auto raus)

 

Aber im Endeffekt wenn der Vermieter nicht abschleppen lässt kann der solange drauf stehen bleiben wie er will/bis er verrostet ist. Das muss anscheinend ein Volkssport sein um die Kfz´s nicht auf den Schrottplatz zu entsorgen, denn nach dem BMW gesellten sich dann noch 1 Micra und ein Polo dazu (die oben erwähnten ohne Nummernschilder)

Die einzige Hoffnung bleibt das Fahrzeug per Handbetrieb auf die öffentliche Str. zu schieben und die Polizei anzurufen aber ob das gesetzeswidrig ist weiß ich auch net

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Naja, ganz so ist´s nun auch nicht. Wenn bei dem besagten BMW schon das Oel aus dem Motor tropft, ist das schon eine Umweltverschmutzung, das zuständige Ordnungsamt bzw. das Regierungspräsidium ordnet die Entfernung an. Lässt sich kein verantwortlicher Halter mehr feststellen, hat der Parkplatzvermieter den schwarzen Peter in der Hand, der muss dann als sogenannter " Zustandsstörer " ( Juristendeutsch ), das Fz. auf seine Kosten, innerhalb einer zu setzenden Frist auf seine Kosten entsorgen.

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Ein auf unseren privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplätzen abstelltes Schrottauto mußten wir, nachdem es trefflich randaliert und mit Müll gefüllt worden war, auf eigene Kosten entsorgen.

 

Der letzte Besitzer hatte übrigens bereits die Insolvenz erklärt.

 

 

MfG

 

kaimann

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