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Fahrerflucht - Nicht Bemerkt - Aber Gesehen Worden


Guest Gast_Ramadamses

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Guest Gast_Ramadamses

Hallo

 

folgender Sachverhalt:

 

Gerade waren die Grünen bei meinem Vater, auf den mein Auto läuft und meinten, es wäre eine Fahrerflucht begangen worden

Sie haben nur Teile des Kennzeichen und den Auto-Typ, den ein Zeuge gesehen haben will.

Fakt ist leider, dass der Unfall in einer Nachbarstrasse bei meiner 2t Wohnung und in einem fraglichen Zeitraum, wo ich auch noch da war, passiert sein soll.

Problem ist nur, dass ich mich nicht erinnern kann, ein Auto gestreift zu haben (ca. 1000€ Schaden). Es lag zu der Zeit viel Schnee, daher hat es eigentlich häufiger "geknirscht".

 

Sie haben dann Fotos gemacht, weil dummerweise vor 2 Monaten auf einem Supermarkt -Parkplatz mir einer an genau der selben Stelle (mit der ich jetzt ans andere Auto gekommen sein soll) ans Auto gefahren ist, was natürlich Spuren hinterlassen hat. War mir aber damals bei einem knapp 10 Jahre alten Auto egal

 

So, was soll ich nun machen? Die Fakten (Zeuge, Kennzeichen, Auto-Typ. Spuren am Auto (auch wenn die nichts damit zu tun haben) sprechen gegen mich, möglicherweise kann es ja sogar auch ich gewesen sein und habe es wirklich nicht bemerkt.

Allerdings, bei 1000€ am anderen Auto muß bei mir schon mehr sein?

 

Gruß

Reiner

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Hallo,

 

habe mich jetzt registriert

 

Wir sind nicht rechtschutz versichert, allerdings ist ein Bekannter von uns Anwalt

 

Lackspuren sind schwierig, ich habe damals nach dem Supermarkt-Unfall die Stelle mit Politur behandelt und seitdem war das Auto auch schon einige Male in der Waschanlage

Außerdem war es damals auch schon Fahrerflucht, der Verursacher hat sich nicht gemeldet. Habe also nicht einmal mehr einen Zeugen (außer meinen Eltern evtl, denen ich es damals erzählt hatte)

 

Beschädigt worden ist damals eine Zierleiste (Riß und damit nicht mehr passgenau) und ein paar Abschürfungen am Kotflügel (blieben weiße Stellen zurück). Diese Schäden sind eben noch vorhanden.

 

 

Was kann denn im schlimmsten Fall kommen? TS sind schwierig, ich bin Student, verdiene daher eigentlich "nichts"

 

Gruß

Markus

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Wenn sich im Lauf der weiteren Ermittlungen gegen dich der Verdacht dieser Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) erhärtet, bzw. dieses Verfahren gegen dich eingeleitet wird, dann kann ich dir nur dringend empfehlen, dich an deinen Bekannten (den Anwalt) zu wenden.

 

Gruß

Goose

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das wird dann wohl passieren (müssen, leider)

 

Mir stinkt das ziemlich, zumal ich nichts bemerkt habe.

Leider ist das ganze schon in die Mühlen der Polizei geraten, jetzt würde auch eine Einigung mit dem Besitzer (den ich nichtmal kenne, da ich ja noch nichteinmal weiß, gegen welches Auto ich gekommen sein soll) auch nichts bringen.

 

Mein Vater hat erstmal nichts gesagt, wer damit gefahren ist und das ich zu fraglichem Zeitpunkt in der Nähe war. Außerdem war laut Zeugen der Fahrer ca 35 Jahre alt, ich bin aber erst 23.

Vielleicht und das hoffe ich, stellen die das wegen Beweismangel ein!

 

Markus

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das wäre schon mal ein ansatz. nacher wars doch dein vater oder ein kumpel von dir.... :vogelzeig: und da es schon mehr als 2 wochen her ist, musst du ja nicht mehr wissen wer damit gefahren ist. der anwalt wird da sicher auch was zu sagen können. vielleicht könntest du sogar mit einer fahrtenbuchauflage davonkommen, ist jetzt nur spekulation

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dann hoffe ich mal das beste

 

Mein Vater ist dafür zu "alt", also deutlich über 35.

 

Uhrzeit haben wir auch eine bekommen, ich war auch zu der Zeit unterwegs (möglicherweise 20 Minuten später, aber das weiß jetzt wirklich nicht mehr)

Mittlerweile glaube ich sogar schon an meine Schuld, es spricht einfach alles gegen mich und ich kann nicht sagen, dass ich es definitv nicht war.

 

Momentan ist die Polizei noch dabei, alle anderen Halter der in Frage kommenden Fahrzeuge abzusuchen.

 

Jetzt muß ich halt versuchen aus der Sache möglichst elegant rauszkommen

 

So ein Mist!

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und da es schon mehr als 2 wochen her ist, musst du ja nicht mehr wissen wer damit gefahren ist.
Jetzt verwechsel das ganze nicht mit den Voraussetzungen zur Fahrtenbuchauflage bei einer OWi.

Wir haben hier eine Verkehrsstraftat, da sieht die Welt direkt ein bisschen anders aus.

 

Gruß

Goose

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Hat denn keiner der anwesenden :vogelzeig::blink: die Spuren ausgewertet, also nachgemessen, Fotos angefertigt, Lackpartikel gesucht (und vielleicht auch gefunden) und diese dann mit Deinem Fahrzeug verglichen?

 

Wenn nicht, dann war das wohl eine schlechte Arbeit, die die Herren da gemacht haben.

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Hallo,

 

vielleicht kann mir jemand kurz erklären, wie die "Kette" abläuft. Damit ich endlich wieder ruhig schlafen kann

 

Wie gesagt, die Grünen waren da, nach deren Aussage ist es "eher unwahrscheinlich"

An wen wird das weitergeleitet, wer entscheidet, ob ich es wirklich war?

Ich habe ja eine 2t Wohnung in der Nähe (Nachbarstrasse) und bin dort auch ordnungsgemäß gemeldelt. Bekommt die Behörde das spitz, suchen die nach solchen Anhaltspunkten? (das würde eben den Verdacht um einiges erhärten).

Die Nachbarwohnung ist von meiner elterlichen Wohnung ein gutes Stück weg (ca 200km), ich habe das Kennzeichen vom Wohnort meiner Eltern auf meinem Auto, sowas "fällt auf", gerade in einer fremden Stadt.

 

 

Gruß

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Zunächst wird die Polizei ermitteln wer als Verursacher in Frage kommt.

 

Wenn sie damit fertig sind, werden die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dort wird entschieden ob hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 StPO).

 

Entweder Einstellung oder es wird ein Strafbefehl erlassen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens vor Gericht beantragt.

 

----------

Dies muß sich aber nicht gegenüber dir abspielen. genauso könnte ein andere Halter des gleichen Autotyps diesem unterworfen sein.

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  • 3 weeks later...
Nochmals ich:

 

Wie lange dauert es normalerweise, bis man Post bekommt?

 

Morgen ist es 3 Wochen her, dass die Polizei da war und bis jetzt kam nichts (ok, es waren noch die Ostertage dazwischen, aber das waren auch nicht so viele)

 

 

Ab wann kann ich wieder richtig ruhig schlafen?

 

Markus

cool down. erstmal muss der zeuge dich eindeutig erkennen. und das läuft dann nicht ab nach dem motto "das steht der sohn des halters, erkennen sie ihn?". also mal ruhig blut.

 

was ist dein ziel? den schaden ersetzen, aber keine strafrechtlichen folgen erwarten?

 

ganz aus der sache rauskommen, egal ob du es warst oder nicht?

 

idefiiiiix

 

PS: ich halte ABSOLUT nichts von unfallflucht, ist hochgradig assozial, aber wenn man nicht mal was bemerkt hat, ist die sache schon sehr ärgerlich.

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erstmal ganz rauskommen aus der Sache.

Ich habe keine Lust meine Pappe für längere Zeit abzugeben und kein Geld eine Strafe zu zahlen

Deswegen würde mich interessieren, ob da noch was kommen wird

 

Über den Schaden kann man dann immer noch reden, wie gesagt, ich habe es nicht gemerkt und weiß auch nicht, ob ich es wirklich war.

Außerdem ist doch das "Zahlen" in gewisser Weise auch ein Schuldeingeständniss (was ich nicht voreilig abgeben will)

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  • 2 months later...

Hallo,

 

es ist jetzt mehr als 3 Monate her (1.März soll das passiert sein) und heute liegt Post vom Polizeipräsidium im Briefkasten meiner 2t Wohnung.

Ich bin nicht in meiner Wohnung, bin bei meinen Eltern, die zu allem Überfluß noch im Urlaub sind

Angerufen hatte mich mein Vermieter. Der Breif kam NICHT per Einschreiben, also ein normaler Brief. Kommen Vorladungen nicht eigentlich per Einschreiben? Wenn da eine Vorladung drin steht, muß ich da kommen? Was passiert, wenn nicht? Auto läuft ja immer noch auf meinen Vater, und die Adresse meiner Eltern. Rein theoretisch kann ich davon ja gar nichts wissen.

 

 

Oh man, das ist alles so zum K...,

 

Kann ich nach so einer langen Zeit nicht sagen, "puh, das ist schon lange her, was weiß ich, ob ich da überhaupt da war oder wer gefahren ist"?. Mit dem Ziel eben, es auf eine Halterhaftung umzubiegen?

 

Wie gesagt, ich bestreite nach wie vor den Vorfall und habe mittlerweile die Nachbarn im Auge, die mich nicht wirklich mögen (Student, großes Auto (wenn auch alt und nichts mehr wert) nimmt immer die Parkplätze weg etc...) Kann ich rausfinden, wer der "Zeuge" gewesen ist?

 

 

Gruß

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Bei einer Straftat beträgt die Verjährung mehr als drei Monate.

 

Vorladungen besser Einladungen kommen idR mittels formloser Zustellung.

Einladungen der Polizei braucht man nicht anzunehmen.

 

Bei Straftat ist nichts mit Halterhaftung, es braucht zumindest in D einen Täter.

 

An den Zeugennamen kommst du nur mittels Akteneinsicht als Beschuldigter mittels RA.

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1.) Der Breif kam NICHT per Einschreiben, also ein normaler Brief.

 

2.) Wenn da eine Vorladung drin steht, muß ich da kommen? Was passiert, wenn nicht?

 

3.) Kann ich nach so einer langen Zeit nicht sagen, "puh, das ist schon lange her, was weiß ich, ob ich da überhaupt da war oder wer gefahren ist"?. Mit dem Ziel eben, es auf eine Halterhaftung umzubiegen?

 

4.) Kann ich rausfinden, wer der "Zeuge" gewesen ist?

zu 1.)

Die Behörden vermerken doch den Postausgang. Außerdem kannst Du ja nicht wissen, wer den Brief eingeworfen hat (unwahrscheinlicherweise vielleicht ein MA der Behörde selbst)

 

zu 2.)

Polizeilichen Vorladungen mußt Du nicht Folge leisten (würde ich auch nicht tun); ABER Vorladungen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Folgen des unentschuldigten Fehlbleibens bei Gericht oder StA können ziemlich unangenehm sein: entstandene Kosten durch Dein Fehlen, Ordnungsgeld bis hin zur Ordnungshaft. Wenn Du nicht auftauchst, wirst Du von Amts wegen zwangsvorgeführt (Sowas geht im Strafverfahren ruckzuck. Ich warte noch auf meinen nächsten Zeugentermin, weil der Angeklagte nicht erschienen ist. Sofort beim ersten Termin hat der Staatsanwalt eine Zuführung von Amts wegen beantragt. Jetzt ist der Typ allerdings erst mal untergetaucht.)

 

zu 3.)

Wieso denn Halterhaftung? Das wäre ja dasselbe, wenn Du jemanden umbringst und nach ein paar Monaten muß Deine Mutter sich dafür verantworten, weil sie Zwillinge oder Drillinge hat und die Behörden nicht genau ermitteln können, wer es war. Nee nee.

 

zu 4.)

Akteneinsicht durch Anwalt oder auf Hauptverhandlung warten; da wird Dir der Zeuge präsentiert und Du darfst ihn zum Tathergang befragen.

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Halterhaftung sollte imho schon gehen.

Wenn das Auto definitiv bekannt ist, nur der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann, was dann?

 

Eingeworfen hat den Brief die Post, hat mir mein Vermieter gesagt gehabt. Also kein Mitarbeiter des Gerichtes. Außerdem kommt doch so eine Ladung vor Gericht nicht so plötzlich, es ist ja z.B: noch niemand wirklich befragt worden

Außerdem, es ist doch unwahrscheinlich, dass direkt an meine 2t Wohnung geschrieben wird, das Auto wie gesagt aber auf meinen Vater läuft?

 

Klar könnte ich jetzt einfach hinfahren und nachschauen, aber das sind wieder 400km und so locker sitzt mir das Geld momentan leider auch nicht :D

 

 

Gruß

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Wie wäre es denn z. B., wenn der Vermieter Dir den Brief zuschickt. Das Porto kannst Du ihm ja sicherlich später noch erstatten. Zur Not schickst Du ihm nen 5er, dann geht sie ab, die Post (per Einwurfeinschreiben).

 

Wenn hierbei die Halterhaftung greifen sollte, dürfte man ja keinem mehr trauen und sein Auto verleihen. Dann fährt der Autoausleiher eine Oma platt und ich bin dran, weil er die Lady gekillt hat? Wie soll ich denn dann bestraft werden? KV mit Todesfolge, Totschlag, Mord - je nachdem wie derjenige vorgegangen ist? Das kann es ja irgendwie nicht sein.

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Die Kosten aus § 25a Abs. 1 StVG gelten aber nur für Halte- und Parkverstöße, nicht aber für den fließenden Verkehr. Hier das Zitat:

(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

 

Es wurde wohl beim Deutschen Verkehrsgerichtstag 2005 angedacht, eine Halterhaftung für geringe Geschwindigkeitsverstöße im Verwarnungsgeldbereich einzuführen, aber eben nur angedacht. :D Und das ist auch gut so.

 

Das wäre ja wohl noch schöner....

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So, in dem Schreiben steht nun folgender Wortlaut

 

Sehr geehrter Herr ....,

 

Sie werden beschuldigt, zu o.g. Tatzeit als Lenker des Typs xxx (seltsamerweise nur der Markenname, kein Typ) mit dem amtlichen Kennzeichen xx-xx 123 an der o.g. Örtlichkeit aufgrund von Schneeglätte ins Rutschen gekommen zu sein (wie auf einer kerzengeraden Straße) und hierbei ein parkendes Fahrzeug beschädigt zu haben

Es sei ein Gespräch mit mir in dieser Sache nötig, wobei ich gegenüber der Polizei nichts sagen muß

Der zuständige Staatsanwalt hat eine erkennungsdienstliche Behandlung, in Form von Lichtbildaufnahmen, bei ihnen angeordnet, die sie dulden müssen

 

Ich solle doch bitte einen Termin ausmachen

Weiters steht noch, diese Maßnahme dient eventuell auch zu ihrer Entlastung und ich wegen Terminabsprache abrufen soll

 

 

So, nun folgendes:

Das Auto läuft nicht auf mich, der Brief ging aber an mich und sogar an meine 2t Wohnungsadresse! Haben die mich nun?

Ich bin aber nicht ins Rutschen gekommen!

Ich vermute, die wollen ein Foto machen, um es dann dem Zeugen vorzulegen, gehe ich da richtig? Werden noch weitere Vergleichsfotos präsentiert? (wäre ja unfair, wenn nur einer in Frage kommt, dann kanns ja nur der gewesen sein)

Was, wenn ich sage, das ist nicht mein Auto (stimmt ja auch) und ich weiß nicht, was damit an fraglichem Tag passiert ist?

 

 

Shit nochmal

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Ich bin aber nicht ins Rutschen gekommen!

...

Was, wenn ich sage, das ist nicht mein Auto (stimmt ja auch) und ich weiß nicht, was damit an fraglichem Tag passiert ist?

Hallo,

 

Wenn du dir sicher bist, daß es so nicht passiert ist, dann warst du es auch nicht! In diesem Fall versuche es doch mal mit der Wahrheit (War unterwegs - bin nicht ins rutschen gekommen - Unfallspuren passen ja auch nicht (das einfach mal behaupten und gucken wie die Polizei reagiert)).

 

Wenn du es warst, dann halte dich bedeckt. Du hast es nicht bemerkt und bedauerst es zutiefst. Versuche dich in die Situation "reinzufühlen" und verhalte dich entsprechend. Lüge nicht - sei dir unsicher.

 

Für welche der beiden Fälle du dich entscheidest, mußt du wissen. Wenn du dich entschieden hast, dann ziehe es bis zum Ende durch.

 

Noch ein paar Kommentare zu deinem Posting:

Ich vermute, die wollen ein Foto machen, um es dann dem Zeugen vorzulegen, gehe ich da richtig?
Ja! - zudem könnte der Termin mit dem Zeugen koordiniert werden.
...habe mittlerweile die Nachbarn im Auge, die mich nicht wirklich mögen...
Mißtraue nicht der ganzen Welt. Versuche deine Probleme zu lösen.

 

Gruß

Pizza

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Ich vermute, die wollen ein Foto machen, um es dann dem Zeugen vorzulegen, gehe ich da richtig?
Davon ist auszugehen.

 

Werden noch weitere Vergleichsfotos präsentiert?
Ja, Es wird wohl eine Wahllichtbildvorlage durchgeführt. Hier werden dem Zeugen 10 Bilder von Personen gleichen Alters, gleichen Geschlechts und augenscheinlich gleicher Abstammung vorgelegt. Aus diesen muß er dann das Bild des vermeindlichen Beschuldigten auswählen.

 

Gruß

Goose

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Na dann werde ich wohl die Masche mit dem "ich habs nicht bemerkt" durchziehen!

 

Hat mir jemand vielleicht noch Tipps, wie man an so eine Foto-Session rangeht?

Am besten ne komplett andere Haarfrisur? Anderer Klamottenstil? Ich bin bis jetzt ein braver unbescholtener Bürger, ich habe von sowas keine Ahnung

Es soll halt zum Schluß daraus raus laufen, dass der Zeuge mich nicht erkennt

 

 

Ich muß eh erstmal 2 Wochen warten, bis ich da anrufe, meine Eltern sind ja im Urlaub und ich weiß von nichts :D

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Hallo,

 

Na dann werde ich wohl die Masche mit dem "ich habs nicht bemerkt" durchziehen!

 

Hat mir jemand vielleicht noch Tipps, wie man an so eine Foto-Session rangeht?

Am besten ne komplett andere Haarfrisur? Anderer Klamottenstil? Ich bin bis jetzt ein braver unbescholtener Bürger, ich habe von sowas keine Ahnung

 

Irgendwie habe ich das Gefühl, du weißt ganz genau wer es war!

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Nochmal ne kurze Frage:

 

Ist das nun ein anwaltliches oder polizeiliches Schreiben?

Einerseits will die Polizei mit mir reden, das muß ich ja nicht machen.

Andererseite will der Staatsanwalt Fotos, das allerdings muß ich machen?

 

Oder kann ich das getrost in die Tonne kloppen, frei nach dem Motto, sollen die doch ein Foto von irgendeiner Behörde holen? Warum machen die das eigentlich nicht gleich so?

 

Markus

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Nochmal ne kurze Frage:

 

Ist das nun ein anwaltliches oder polizeiliches Schreiben?

Einerseits will die Polizei mit mir reden, das muß ich ja nicht machen.

Andererseite will der Staatsanwalt Fotos, das allerdings muß ich machen?

 

Oder kann ich das getrost in die Tonne kloppen, frei nach dem Motto, sollen die doch ein Foto von irgendeiner Behörde holen? Warum machen die das eigentlich nicht gleich so?

 

Markus

Die erkennungsdienstliche Behandlung wirst du dulden müssen, zu diesem Zweck kannst du notfalls auch zwangsweise vorgeführt werden.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...

Nun, ich gehe wie gesagt davon aus, dass ich es war. Es gibt Fakten, die gegen mich sprechen (Tatort und -zeit, Kennzeichen (wenn auch nur sehr vage))

 

Aufgrund der winterlichen Situation habe ich von dem Unfall aber nichts mitbekommen. An meinem Auto sind auch keinerlei Schäden zu erkennen, die auf 1000€ beim Gegner schließen lassen würden (hat mir ja auch indirekt die Polizei bestätigt, auch wenn das nicht viel Gewicht hat)

 

Ich habe mich nun entschloßen, einen RA zu Rate zu ziehen.

Möglicherweise versuchen wir das ganze schon im Keim zu ersticken, weil

- ich bin Anfang 20, der Zeuge hat einen deutlich älteren Fahrer erkannt

- er kennt nicht einmal das Kennzeichen komplett

- er war sich nicht des Autotyps bewußt (nur BMW, mehr nicht)

 

Die Beweislage ist also mehr als dünn. Bin mal gespannt, was da raus kommt

Mir ist aber wohl auch klar, dass die Nummer "ich habe es nicht bemerkt" so gut wie nie zieht (außer vielleicht bei LKW-Fahrern)

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

Hallo zusammen,

 

 

war nun beim RA, allerdings sind mir ein paar Fragen erst im Nachhinein gekommen, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen

 

RA meinte, gegen das Fotomachen kann man nicht vorgehen, wenn das mal durch ist, gibts da nichts mehr zu rütteln. (im Zuge auf "hinreichenden Tatverdachts"). D.h. ich muß jetzt warten, wann die Vorladung zum Fotoshooting kommt.

Ich bin im August nicht abkömmlich, setzt der SA einfach einen Termin oder habe ich da ein Mitspracherecht?

Kommt der Brief per Einschreiben? Den kann ich nicht annehmen, weil s.o.

 

Dann die Frage, die mir am meisten Sorgen macht:

Gibt es ein Grenze, ab der sog. "bedeutende Sachschaden" beginnt? Früher waren das mal 2000DM, das ist aber das einzige, was ich gefunden habe. Die ist doch mittlerweile sicher höher?

Wenn die 1000€ stimmen, wäre es natürlich super, wenn es im Falle einer Verurteilung unter der Grenze bleiben sollte, dann kommt doch nur ein Fahrverbot in Frage und kein Führerscheinentzug?

Oder liege ich da komplett falsch?

 

Gruß

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Die Wertgrenze liegt nach dem neusten Kommentar derzeit bei 1.300 Euro.

 

Wenn du gute Gründe für ein Fernbleiben hast, dann sollte dies von der Behörde akzeptiert werden.

 

Hat dein RA kein Telefon?

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  • 3 weeks later...

So, muß doch noch im August hin

 

Und zwar in 3h

 

Glaubt ihr, es hilft was, Kontaktlinsen anstelle meiner Brille zu tragen? Rasiert habe ich mich auch schon seit ein paar Tagen nicht mehr :boxed:

 

Obendrein könnte ich mich gerade sowas von aufregen.

 

Der ermittelnde Polizist steht wohl kurz vor einer Beförderung und muß einen Erfolg präsentieren

Angeblich muß das Foto "zeitnah" erfolgen (Straftat war am 01. März) und dulde keinen Aufschub!

Er hat den Fall postwendend an das Polizeirevier hier weitergegeben (hat er gesagt), ich solle doch am Dienstag vorbeikommen. Dienstag hier angerufen: "Wir wissen von nichts! Wir rufen Sie zurück"

Dienstag abend Anruf von o.g. Polizisten: "Wo ist das Foto?" Sackunfreundlich, ein richtiges A.. in meinen Augen

Fall geschildert, Zitat: "Das glaube ich nicht!" Heute nochmal in hier angerufen, Akten sind Dienstag ABEND angekommen.

Hatte ich schon erwähnt, dass der Mensch ein Vollidiot sondersgleichen ist? :rolleyes:

Die Kollegen hier sind super nett und finden es auch mehr als verwunderlich, dass nach so einer Zeit überhaupt was kommt

 

 

Gruß

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