dotbot 0 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Hallo, hab hier ein Problem und zwar musste ich meinen Führerschein für 1 Monat abgeben weil ich zu schnell gefahren bin und geblitzt wurde. Nun bin ich heute früh (morgen wäre der Monat übrigends um gewesen) wieder geblitzt worden. Meine Frage nun, kann ich "rein Theoretisch" meine Aussage wegen Selbst Belasten etc verweigern und behaupten dass ein Freund von mir gefahren ist?! Selbst mit dem Foto kann die Polizei ja kaum felsenfest behaupten dass ich gefahren bin wenn ich es nicht zugebe, oder?! Wir hatten einen ähnlichen Fall neulich in unserer Firma mit einem Firmenwagen der eigentlich nur von 1 Person genutzt wird, der geblitzt wurde, die Aussage verweigert hat (nach dem Motto keine Ahnung wer gefahren ist) und nun hat er ein Fahrtenbuch und eine Geldstrafe bekommen, mehr aber nicht. Das ganze ist natürlich nur rein theoretisch gefragt, nech! Vielen Dank schonmal, dotbot Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Du bist nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten, du kannst also schweigen oder lügen. Wenn du aber jemanden fälschlich beschuldigst, machst du dich strafbar (§ 164(2) Stgb). Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Du hast eine Straftat nach § 21 StVG begangen, diese verjährt erst nach drei Jahren. Wenn also die Behörde erst einmal den Verdacht hat, daß du gefahren bist hat sie eine Menge Zeit. Wenn du einen Freund als Fahrer benennst begehst du im übrigen eine Straftat nach § 164(2) StGB. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß unter 21 km/h kannst du jedoch Glück haben, daß die Straftat nicht erkannt wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Zunächst mal: musste ich meinen Führerschein für 1 Monat abgeben weil ich zu schnell gefahren bin und geblitzt wurde. Nun bin ich heute früh (morgen wäre der Monat übrigends um gewesen) wieder geblitzt worden. Ohne Worte. Wieviel war es denn schätzungsweise ?? Ist das Auto auf dich gemeldet ?? Vieleicht war es ja nur im Owi-Bereich, dann zahlste es und gut. Klugscheissmodus an: Das nächste mal das Auto stehen lassen oder sich zumindestens nicht erwischen lassen. Klugscheissmodus aus. Quote Link to post Share on other sites
dotbot 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 ich würde natürlich nichts sagen ausser dass ich nicht gefahren bin, die Aussage macht der Freund schon selbst. Zu schnell war ich ca. 10 kmh, 50 waren erlaubt und ich war mit knapp 60 unterwegs! Das Auto ist auf mich gemeldet! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Dann kommt ein Verwarngeldangebot. Unbedingt sofort zahlen und in Zukunft zusammenreisssen ! Quote Link to post Share on other sites
dotbot 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 wenn die örtlichen Behörden hier aber nen automatischen Abgleich zwischen den verschiedenen Straftaten (?!) haben bin ich am A****, oder?! Weil dann kommts ja auf jeden Fall raus dass ich ohne Lappen gefahren bin! Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 wenn die örtlichen Behörden hier aber nen automatischen Abgleich zwischen den verschiedenen Straftaten (?!) haben bin ich am A****, oder?! Weil dann kommts ja auf jeden Fall raus dass ich ohne Lappen gefahren bin!Bei Verstößen im Verwarnungsgeldbereich ist es den Behörden meistens (Achtung: nicht immer!) egal, wer gefahren ist, solange das Verwarnungsgeld sofort bezahlt wird. Du hast bei einer solch niedrigen Überschreitung eine sehr große Chance, daß die Behörde nichts bemerkt. Aber bitte nicht vergessen: Verwarnungsgeld sofort zahlen! Quote Link to post Share on other sites
dotbot 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 und wie ist das mit bezahlen und zugeben?! Sobald man den Betrag gezahlt hat hat man die Schuld doch anerkannt, oder?! Und wenn es dann nachträglich rauskommt bin ich dann ja trotzdem dran. Wäre es so gesehen nicht schlauer vorschausschauend den Freund zahlen zu lassen bzw das irgendwie zu melden dass er gefahren ist?! Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Wenn das Verwarngeld gezahlt wird, wird idR nicht überprüft, ob der Fahrer einen Führerschein hat. Deshalb unbedingt sofort zahlen! Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 und wie ist das mit bezahlen und zugeben?! Sobald man den Betrag gezahlt hat hat man die Schuld doch anerkannt, oder?! Und wenn es dann nachträglich rauskommt bin ich dann ja trotzdem dran. Wäre es so gesehen nicht schlauer vorschausschauend den Freund zahlen zu lassen bzw das irgendwie zu melden dass er gefahren ist?! Bei einem Verwarnungsgeld kommt kein AB oder ZBB, bei dem Du irgend etwas zugeben mußt. Das einzige, was erledigt werden muß, ist, den Überweisungsschein auszufüllen und schnell abzugeben.Die Behörde achtet nicht einmal darauf, von welchem Konto das Geld überwiesen wurde. Wenn Du sichergehen willst, laß das Geld vom Konto eines Angehörigen überweisen. Quote Link to post Share on other sites
dotbot 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 Super, dass ist eine gute Idee! Ich danke dir vielmals für deine Hilfe, war echt schon ein bisschen am Verzweifeln!! Einen Schönen Tag noch, Gruss dotbot Quote Link to post Share on other sites
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