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parkplatz vor mehrfamilienhaus


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Guest Robbi

Hi!

Ich wollte mal fragen, ob der o.g. Parkplatz, der mit einem "Kennzeichen" X-Y 000 markiert ist (auf dem jedoch ein Fahrzeug mit anderem "richtigen" Kennzeichen steht), öffentlicher Verkehrsraum ist.

Der Parkplatz ist von einer öffentlichen Straße aus einfahrbar und mit keiner Schranke oder Beschilderung (bis auf das genannte "Kennzeichen") versehen.

Es handelt sich in dem Wohnhaus um Mietwohnungen, so dass auch die Parkplätze verpachtet (bzw vermietet) sind.

Thx im Voraus

Robbi

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Ohne diese Örtlichkeit jetzt genau zu kennen, kann man keine hunderprozentige Auskunft geben.

 

Ich denke mal, dass die Parkplätze auf dem Grundstück des Hauses liegen und von den Hausbewohnern oder anderen Personen gemietet worden sind. Es dürfte sich hier wohl um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handeln.

 

Wer jedoch unberechtigter Weise auf einem dieser Parkplätze parkt, muss damit rechnen, dass der Mieter oder Eigentümer das Fzg. abschleppen lässt. Nur weil der Parkplatz von der Straße aus ohne Probleme zu befahren ist, heisst das noch lange nicht, dass man auch dort parken darf.

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Grundsätzlich handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, wenn die Benutzung nicht durch bauliche Mittel für alle anderen Verkehrsarten gesperrt ist. Ist Dir aber bekannt, dass dieser Platz vermietet wurde, darfst Du ihn nicht benutzen. Dann ist der Mieter berechtigt, Dich abschleppen zu lassen. Voraussetzung ist aber, dass Du die Situation kennst. Deine Besucher werden dies nicht wissen, daher können sie auch nicht abgeschleppt werden.

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Wenn ein Eigentümer eines solchen Parkplatzes verhindern will, das dort unberechtigte Fzg. abgestellt werden, dann empfiehlt es sich, an der Einfahrt ein Kette, ein Tor oder abschließbare Sperrpfosten anzubringen.

 

Solange die Zufahrt offen ist, muss man jederzeit damit rechnen, dass dort unberechtigt geparkt wird. Ist aber schon dreist dort zu parken, wenn es augenscheinlich nicht gestattet ist. Aber solche Leute gibt es ja nun mal auch und die wundern sich dann, wenn der Wagen weg ist und beim Abschleppunternehmen steht.

 

 

 

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Wir kriegen sie alle irgendwann !!! :blink:

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Ist Dir aber bekannt, dass dieser Platz vermietet wurde, darfst Du ihn nicht benutzen. Dann ist der Mieter berechtigt, Dich abschleppen zu lassen. Voraussetzung ist aber, dass Du die Situation kennst. Deine Besucher werden dies nicht wissen, daher können sie auch nicht abgeschleppt werden.

Mit dem letzten Satz stimme ich nicht ganz ueberein. Auch ein Besucher sieht das dort angebrachte Schild und weiss damit, dass dieser Platz nicht fuer jeden ist sondern einem anderen gehoert.

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Ist Dir aber bekannt, dass dieser Platz vermietet wurde, darfst Du ihn nicht benutzen. Dann ist der Mieter berechtigt, Dich abschleppen zu lassen. Voraussetzung ist aber, dass Du die Situation kennst. Deine Besucher werden dies nicht wissen, daher können sie auch nicht abgeschleppt werden.

Mit dem letzten Satz stimme ich nicht ganz ueberein. Auch ein Besucher sieht das dort angebrachte Schild und weiss damit, dass dieser Platz nicht fuer jeden ist sondern einem anderen gehoert.

Ich denke das dieses Nummernschild allein nichts aussagt. Dann könnte sich ja jeder eins vor sein Haus stellen. Es kommt immer noch auf die Örtlichkeit an. Besser ist noch wenn der Parkplatz als Privat beschildert ist.

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