Jump to content

In Der Kurve Parken?


Recommended Posts

Folgendes:

 

Eben wollte ein Tankwagen unser Haus betanken kommen. Also mit Öl für die Heizung. Aber er kam nicht durch, weil es eine kleine Kurve gibt und rechts autos geparkt haben. Er hat zwei Autos geschrammt als er versuchte sich durchzuquetschen. Frage nun, Dürfen die Autos dort parken? ist ne 30er zone, kein parkverbotsschild, aber wie gesagt ne kleine kurve und sehr uneinsehbar. wer hat die schuld an dem unfall nun ? Teilschuld durch falschen parken ? oder hat der lkw fahrer allein schuld weil er die autos berührt hat???

 

Gruß

digi

Link to post
Share on other sites

StVO § 12 Halten und Parken

 

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

(.....)

 

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den

Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen

gegenüber,

4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

5.

6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5

m,

b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,

7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder

eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen

erlaubt ist,

8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

a) Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,

b) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige

Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

c) Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,

9. vor Bordsteinabsenkungen.

 

So.....und was nun?

 

Halten darf man dort nicht, parken schon...... :rolleyes:

 

 

 

Ich würde mich im Übrigen mal mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, auch die Feuerwehr kommt nicht mit dem Handwagen....... ;)

Link to post
Share on other sites

hm komisch halten nicht, parken schon :rolleyes:

Ja die Feuerwehr würde auch nicht durch kommen das stimmt. Habe versucht den Stadtrat anzurufen, war aber nur seine Frau dran und die konnte dazu nichts sagen ;) Weiteres Problem, hinter der Kurve ist ein Restaurant, das, was auch sonst, dem Sohn oder so vom Stadtrat gehört und die Besucher davon parken halt die komplette Straße inkl der Kurve zu :koch:

Hab gerade mim Amt für verkehrsüberwachung und gefahrenabwehr telefoniert. der nette herr sagte er schreibt es sich auf, wollte wissen wo des is und nun werden da hoffentlich nen paar knollen verteilt ;)

Das erste mal das ich für sowas bin ;)

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Folgendes:

 

Eben wollte ein Tankwagen unser Haus betanken kommen. Also mit Öl für die Heizung. Aber er kam nicht durch, weil es eine kleine Kurve gibt und rechts autos geparkt haben. Er hat zwei Autos geschrammt als er versuchte sich durchzuquetschen. Frage nun, Dürfen die Autos dort parken? ist ne 30er zone, kein parkverbotsschild, aber wie gesagt ne kleine kurve und sehr uneinsehbar. wer hat die schuld an dem unfall nun ? Teilschuld durch falschen parken ? oder hat der lkw fahrer allein schuld weil er die autos berührt hat???

 

Gruß

digi

Der Tankwagenfahrer.

 

Wenn das Fahrzeug nciht gerade auf einer schnell befahrenen Straße nciht sichtbar geparkt wurde, (so dass einer reinfahren muss), dann gilt erstmal, dass stehende Fahrzeug nie Schuld sind, weil sie sich nicht bewegen und somit keinen Unfall verursachen können.

Wobei eigentlich auhc keiner schneller in eine Kurve reinfahren darf, als er diese einsehen kann, usw.

 

Aber, wenn nun ein Tankwagenfahrer schon sieht, dass er da nciht durchkommt und sich dann "durchquetscht", also langsam und überlegt diese Autos erwischt und evtl. sogar in Kauf nimmt, dass dort beschädigungen auftreten, ist er Schuld. zu 100%.

 

Du darfst dein Fahrzeug auch ins Halteverbot stellen und wer rein fährt ist schuld...

 

mfg, Mark

Link to post
Share on other sites

Da der Tanklastzugfahrer fahrlässig gehandelt hat (indem er versucht hat sich >durchzuquetschen<) könnte für ihn noch ein ganz anderes Problem auftauchen: Wer Gefahrgüter transportiert sollte eine besondere Sorgfaltspflicht und Verantwortung zeigen. :D

Ein Herbeirufen der örtlichen :100: um eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen, wäre hier sicherlich hilfreicher gewesen. :80:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...