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Verwarnung Wegen Hu/au


Guest der Dirk

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Guest der Dirk

Hallo zusammen,

 

ich versuche mich kurz zu fassen, ein bisschen bin ich ja selber schuld, aber ich habe 3x Verwarnungen wegen überfälligen HU und AU. Die erste bekam ich am 03.12.2004 genauer Wortlaut "HU und AU um mehr als 2 Monate überschritten". Ich bin dann nach ner Woche zum TÜV, diesen bekam ich nicht mehr auf Grund diverser Mängel. Nun wollte ich mir erstmal Zeit nehmen und genau überlegen was ich als nächstes tue, reparieren oder verkaufen.

 

Am 14.12.2004 war dann wieder ne Verarnung an der Windschutzscheibe "HU und AU um mehr als 2 Monate überschritten", da die bestehende Verwarnungen an dem Tag nur auf dem Beifahrersitz lagen, dachte ich es handelt sich hier um ein Missverständniss(habens net gesehen), naja wollte dann auf den Bescheid warten und Widerspruch erheben.

 

Am 03.01.2005 wurde ich dann ein drittes mal aufgeschrieben "HU und AU um mehr als 2 Monate überschritten".

 

 

Mittlerweile weiss ich das eine 10 Tages Frist gibt, innerhalb welcher man dann HU und AU machen muss, allerdings wurde diese Frist nicht genannt auf den Verwarnungen, weder im geschriebenen noch gedruckten Text, per Post kam auch nix bis zum heutigen Tag.

 

Was meint Ihr lohnt sichs überhaupt Widerspruch einzulegen?

Sind die nicht verpflichtet mich von der Frist in Kenntniss zu setzen(vorallem würde mich das interessieren)?

Und wieso bezieht sich in der Verwarnung 2 und 3 keiner auf die 1, schon komisch irgendwie...

 

 

Mercie im vorraus!

 

 

P.S.: Ich hab keine Lust schon wieder sinnlos Widerspruch einzulegen, hab ich dieses Jahr schon mal bei einer teureren Geschichte(abschleppen) gemacht, nur leider wurde der "abgelehnt", Anwalt kann ich mir beim besten Willen nicht leisten und naja Pech gehabt + 20,- Euro Bearbeitungsgebühr und hab nicht mal nen richtigen Grund genannt bekommen, wieso der abgelehnt wurde. Also hat wahrscheinlich wieder jemand für einmal "Abgelehnt" Stempel verwenden, 20,- Euro kassiert....... Klasse!

:lol:

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Sind die nicht verpflichtet mich von der Frist in Kenntniss zu setzen(vorallem würde mich das interessieren)?
Du hast eine Frist, von der du bereits Kenntnis hast. Diese ergibt sich aus den Aufklebern auf deinem Kennzeichen.

 

Gruß

Goose

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das meinte ich nicht, das ist schon klar, wäre aber trotzdem nen feiner Service wenn die mich im vorhinein draufaufmerksam machen würden :cop01:

 

Ich meinte die "10-Tage Frist" nach der Verwarnung, die müsste mir doch eigentlich mitgeteilt werden oder?

Jaaa und weil das so ist hat natürlich jeder Polizist und jeder städt. Mitarbeiter und .... ne Liste in der Tasche, auf der steht, wer noch in der 10-Tages-Frist ist :lol:

 

Hömma: wozi gibbet Telefonapparate? Ruf an und erklär denen das - die können dir schon sagen, ob es sich lohnt, sich auf die Verwarnung zu äußern, so dass du nur eine zahlen musst.

Abba: versuch, dabei höflich zu sein ;)

 

Gruß

HaWeThie

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eine Liste nicht, aber in der Verwarnung, die im Auto(Windschutzscheibe) lag, steht ja das Datum, von dem her können Sie erkennen, das ich diese Frist nicht eingehalten habe und haben mich entsprechend erneut verwarnt ohne aber darauf einzugehen, dass ich die 10 Tage Frist nicht eingehalten habe, von welcher ich nichts wusste.

 

Es geht ja wirklich nur darum, ob die mich nicht über die 10 Tage-Frist hätten aufklären müssen, es steht ja z. B auch auf den Zetteln, dass ich innerhalb von 2 Wochen zahlen muss.

 

Angerufen habe ich, da kam am Ende aber auch nichts wirklich sinnvolles raus, ausser das mir mitgeteilt wurde, dass ich nach der Verwarnung 10 Tage Zeit habe(da musste ich aber auch 3x fragen, bis ich dazu ne klare Aussage bekam), die Dame hat sich aber gewundert das mir das nicht mitgeteilt worden ist auf der Verwarnung oder per Post und ich ja mal Widerspruch einlegen kann, die war sich aber nicht sicher und ich war hinterher auch nicht schlauer.

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Also mal ganz unter uns:

Wenn du etwas machst bist du dafür verantwortlich.

Es ist nicht nötig, dass die Behörde dir sagt, dass das falsch ist, bevor sie es ahndet.

Über die Gesetze und Verordnungen musst du dich selbst informieren und auf dem Laufenden halten.

 

Und: steht nicht auf dem HU-Bericht drauf, wie lange du jetzt Zeit hast?

Auch hättest du selbst auf den HU-Ablauf achten müssen, dafür sind die Plaketten ja da.

Alles Andere ist ein Entgegenkommen der Behörde.

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Bei uns schreibt der TÜV uns an, wenn mal wieder die HU fällig ist.

Finde ich mal eine sinnvolle Werbung.

So etwas habe ich noch nie gehört. Woher haben die denn die Daten? Grundsätzlich müssten die doch gelöscht werden, nach dem die Untersuchung beendet und bezahlt ist.

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Die Daten müssen ja gespeichert werden. Ich kann ja jederzeit damit nachweisen das die HU gemacht wurde.

Firmen müssen sowieso Rechnungskopien aufbewahren. Buchführung nennt sich das. Rechnungen einfach verschwinden lassen, davon träumen viele.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Daten müssen ja gespeichert werden. Ich kann ja jederzeit damit nachweisen das die HU gemacht wurde.

Als Nachweis dient der Stempel im Fahrzeugschein, die Plakette am Nummernschild und der Prüfbericht.

 

Diese Datensammelei an allen möglichen Stellen geht mir langsam auf den Zeiger. Grundsätzlich dürfen nur unvermeibare Daten gespeichert werden. Datensparsamkeit nennt sich das.

 

Aber bei der uns ständig eingeredeten Gefahr von Terror-Anschlägen muss dieses Recht auf informelle Selbstbestimmung natürlich an allen möglichen Stellen aufgeweicht werden.

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@ der Dirk

 

Nur mal zum Verständnis, an deinem Fzg. wurde von der Polizei / Politesse eine Zahlkarte / Überweisungsträger über ein Verwarngeld in Höhe von X Euro angebracht, da die Frist für HU / AU um 2 Monate überschritten war?

 

Wie kommst dann die 10 Tage Frist zustande? War auch noch eine Mängelkarte dabei? Bei einer Mängelkarte hast du eine Frist von 10 Tagen, den Mangel zu beseitigen. Auf unseren Mängelkarten in NRW steht dies unten drauf. Wenn du diese Mängelkarte nicht bekommen hast, muss dich auch keiner auf irgendeine Frist hinweisen.

 

Weisst du denn, wer die zweite / dritte Verwarnung ausgestellt hat. Die selbe Person wie bei der ersten? Es kann ja auch sein, dass irgendein anderer Polizeibeamter, etc. die abgelaufene Plakette festgestellt hat, von der ersten nichts wusste und daraufhin eine Verwarnung an deinem Fzg. hinterlassen hat.

 

So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du zwischen den einzelnen Verwarnungen genug Zeit gehabt hast, den Mangel zu beseitigen und daher alle Verwarnungen zu zahlen hast. Genauer nachgeschaut habe ich nicht, von daher ohne Gewähr.

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Das bedeutet aber nicht, daß man nun noch 10 Tge mit diesem Mangel herumfahren kann, sondern nur, daß, wennd ie Mängelkarte nicht binnen 10 Tagen gestempelt eingereicht wird, das StVA ggf. weitere Maßnahmen einleiten wird.

Treffe ich jemanden nach 9 Tagen mit einer Mängelkarte an, so könnte ich auch schon von einer vorsätzlichen Begehung ausgehen. Er weiß seit 9 Tagen um diese Ordnungswidrigkeit und fährt trotzdem noch mit dem Fahrzeug.

 

Gruß

Goose

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@hartmut

Bei uns schreibt der TÜV uns an, wenn mal wieder die HU fällig ist.

 

Macht der TÜV hier mittlerweile auch. Und Werbung in eigener Sache ist es im wahrsten Sinne des Wortes. Scheint sich wohl rumgesprochen zu haben, das DEKRA und all die anderen durchaus auch mal günstiger sein können.

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@ der Dirk

 

Nur mal zum Verständnis, an deinem Fzg. wurde von der Polizei / Politesse eine Zahlkarte / Überweisungsträger über ein Verwarngeld in Höhe von X Euro angebracht, da die Frist für HU / AU um 2 Monate überschritten war?

 

Wie kommst dann die 10 Tage Frist zustande? War auch noch eine Mängelkarte dabei? Bei einer Mängelkarte hast du eine Frist von 10 Tagen, den Mangel zu beseitigen. Auf unseren Mängelkarten in NRW steht dies unten drauf. Wenn du diese Mängelkarte nicht bekommen hast, muss dich auch keiner auf irgendeine Frist hinweisen.

 

Weisst du denn, wer die zweite / dritte Verwarnung ausgestellt hat. Die selbe Person wie bei der ersten? Es kann ja auch sein, dass irgendein anderer Polizeibeamter, etc. die abgelaufene Plakette festgestellt hat, von der ersten nichts wusste und daraufhin eine Verwarnung an deinem Fzg. hinterlassen hat.

 

So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du zwischen den einzelnen Verwarnungen genug Zeit gehabt hast, den Mangel zu beseitigen und daher alle Verwarnungen zu zahlen hast. Genauer nachgeschaut habe ich nicht, von daher ohne Gewähr.

ja so einen Zahlkarte / Überweisungsträger habe ich insgesamt 3x gekriegt.

 

Eine Mängelkarte oder ein Hinweis auf eine 10-Tages Frist war in keinem der 3 Fälle vorhanden, desweiteren lag die alte Verwarnung gut sichtbar im Auto aus, es wurde auch bei den neuen Verwarnungen, nicht auf die alte Verwarnung eingegangen. Somit hatte es den Anschein, als ob die alte Verwarnung einfach ignoriert oder nicht gesehen wurde.

 

Bei der 2ten Verwarnung dachte ich es handelt sich um ein Missverständniss (Polizei hat die Verwarnung nicht gesehen) und wollte auf den Brief(erneuten Zahlungbescheid, was auch immer) warten und dann Widerspruch einlegen. Dann kam aber schon die dritte Verwarnung und ich wurde stutzig, rief bei der Polizei an, welche mir die oben genannten Informationen zukommen liess, woraufhin ich noch mehr verwirrt bin und auch nicht mehr weiss an wen ich mich kostenlos wenden kann um eine klare Aussage zu dem Thema zu bekommen.

 

Von der bestehenden Verwarnung müssen die Beamten Kenntniss genommen haben, die waren immer zu zweit und hätten wirklich blind sein müssen, vorallem beim dritten mal, da hab ich auch noch nen Foto mit der Digicam gemacht, da wurde die neue Verwarnung 5cm neben der alten angebracht.

 

Also heisst ist Frage wieder:

Ist die Polizei oder Stadt verpflichtet mich über diese 10-Tage Frist, welche ich nach der Verwarnung habe, aufzuklären?

 

Wenn sie verpflichtet sind, kann ich gegen Verwarnung Nr.2 und Nr.3 Widerspruch einlegen, wenn Sie mir die nicht nennen müssen, dann muss natürlich ich zahlen.

Wobei ich das schon komisch finden würde, normalerweise wird ja jede Frist genannt, zumindest wenns ums zahlen geht, desweitere hätte man in Verwarnung 2 und 3 ruhig mal erwähnen können, dass ich die Frist von Verwarnung 1 oder 2 nicht eingehalten habe.

 

Ziemlich seltsame und undurchsichtige Situation, ich weiss...mich würds auch nicht so aufregen, wenn mich diese Bussgelder nicht letztes Jahr meinen Urlaub(nicht die Urlaubstage sondern die Reise) gekostet haben und so wie des dieses Jahr schon wieder losgeht, wahrscheinlich in 2005 auch.

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Tja, genau so würde ich den Einspruch begründen.

Die Behörde nimmt dann die Bescheid zurück und erlässt neue mit gleichem Tatvorwurf jedoch in der Schuldform: Vorsatz

 

spätestens nach dem ersten Schreiben wusstest du, dass der TÜV überzogen ist, danach kannst du dich auf ein nichtwissen nicht mehr beziehen.

 

Gruß

haWeThie

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Als Nachweis dient der Stempel im Fahrzeugschein, die Plakette am Nummernschild und der Prüfbericht.

 

Diese Datensammelei an allen möglichen Stellen geht mir langsam auf den Zeiger. Grundsätzlich dürfen nur unvermeibare Daten gespeichert werden. Datensparsamkeit nennt sich das.

 

Aber bei der uns ständig eingeredeten Gefahr von Terror-Anschlägen muss dieses Recht auf informelle Selbstbestimmung natürlich an allen möglichen Stellen aufgeweicht werden.

Mir hat es einmal sehr geholfen, daß der TÜV die Daten der HU/AU speichert bzw. in Papierform archiviert. Das Original hatte ich verlegt. Ein Anruf genügte und ich bekam eine Kopie zugefaxt, womit ich wiederum zum StVA gehen konnte. Denn die hatten sich zuvor strikt geweigert, nur anhand meiner gültigen Plakette einen neuen Fz.-Schein (den ich leider verloren hatte) mit dem auf der Plakette vermerkten Datum der HU/AU auszustellen. Ich hätte also eine teure TÜV-Untersuchung machen müssen. So aber waren es nur ein paar Cent für's Telefonieren.

 

Die Plakette auf dem Nummernschild dient also nur bedingt als Nachweis. Und gegen Datenerhebungen und -speicherungen in dieser Form habe ich nun wirklich nichts einzuwenden.

 

Datenschutz gut und schön, aber übertreiben sollte man es auch nicht.

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Tja, genau so würde ich den Einspruch begründen.

Die Behörde nimmt dann die Bescheid zurück und erlässt neue mit gleichem Tatvorwurf jedoch in der Schuldform: Vorsatz

 

spätestens nach dem ersten Schreiben wusstest du, dass der TÜV überzogen ist, danach kannst du dich auf ein nichtwissen nicht mehr beziehen.

 

Gruß

haWeThie

das TÜV und AU überzogen sind, wusste ich auch nach der 1ten Verwarnung, aber ich weiss nicht das ich nur 10 Tage Zeit habe, diesen Mängel zu beheben.

 

Wäre auch überhaupt kein Problem gewesen, das Ganze ein bisschen schneller zu machen, nur so liess ich mir halt 2 Wochen Zeit, bekam kein TÜV...stellte den Wagen ab und hab halt erstmal nach Möglichkeiten(Reparieren oder Verkaufen) ausschau gehalten, was ein bisschen Zeit in Anspruch nahm und immer noch nimmt(wenn man beim TÜV war, hat man ja unter normalen Umständen auch einen Monat Zeit die Mängel zu beheben). Ich fahre den Wagen nicht, er steht nur noch bei mir vor der Haustüre rum...leider wohne ich in der Innenstadt von München und habe keine Möglichkeit den Wagen auf einem privaten Gelände oder Garage abzustellen.

Ich bin kurz davor den Wagen zum Schrottplatz zu fahren, weil mir der Parkplatz, auf Grund der ständigen Verwarnungen, zu teuer wird. Und das ist nicht so lustig, wenn man bedenkt das, das Auto mal meine Ersparnisse dargestellt hat.

 

Wie auch immer, geht echt nur um den einen Punkt, müssen die mich, wenn Sie mich verwarnen, von der Frist in Kenntniss setzen?

*kann doch nicht sein, das mir nicht mal die Polizei dazu ne klare Aussage geben kann*

 

Wenn ich davon nicht in Kenntniss gesetzt werden muss, bin ich ruhig und akzeptiere es.

Nur finde ich es komisch, das mir dazu keiner eine klare Aussage machen kann, weder hier noch die Polizei, naja am Ende bin ich eh der Dumme <_<. Aber wenn ich schon so viel Geld zahle würde ich wenigstens gerne wissen, was laut Gesetz Stand der Dinge ist, nur für mein Gewissen.

 

Man kann ja auch keinen Rechnung ohne Zahlungsfrist schreiben, und dann nach 2 Tagen Mahngebühren erheben, weil noch nicht gezahlt wurde.

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Ich fahre den Wagen nicht, er steht nur noch bei mir vor der Haustüre rum...leider wohne ich in der Innenstadt von München und habe keine Möglichkeit den Wagen auf einem privaten Gelände oder Garage abzustellen.

Ich bin kurz davor den Wagen zum Schrottplatz zu fahren, weil mir der Parkplatz, auf Grund der ständigen Verwarnungen, zu teuer wird. Und das ist nicht so lustig, wenn man bedenkt das, das Auto mal meine Ersparnisse dargestellt hat.

Dann aber schnell weg damit, denn nicht zugelassene Fahrzeuge haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

 

Dies wird dann erst recht teuer.

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Dann aber schnell weg damit, denn nicht zugelassene Fahrzeuge haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

 

Dies wird dann erst recht teuer.

Das Fahrzeug ist doch noch zugelassen, oder habe ich etwas überlesen.

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@ der Dirk

 

Du hast die Verwarnung erhalten, da du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Meines Wissens gibt es (zumindest in NRW) mit Erhalt der Verwarnung keine 10-Tages-Frist zur Mängelbeseitigung. Mit der Verwarnung wird dir verdeutlicht, dass der Mangel besteht. Beheben musst du ihn natürlich sofort.

 

Wenn du bei uns (NRW) eine Mängelkarte bekommst, muss der Mangel trotzdem sofort behoben werden. Wie @goose schon geschrieben hat, wird die Behörde innerhalb der 10 Tage nur keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

 

Die 10 Tage hast du aber nun mal überschritten und eventuell hat der gleiche Beamte die 2. Verwarnung ausgestellt, um dich erneut auf die Sache hinzuweisen.

 

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, meld dich mal bei der zuständigen Bußgeldstelle und schildere ihnen den Sachverhalt. Vielleicht hast du Glück und musst nicht alle Verwarnungen bezahlen, wenn die Behörde dir entgegen kommt. Ansonsten wird es wohl heißen, alle bezahlen.

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Dann aber schnell weg damit, denn nicht zugelassene Fahrzeuge haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

 

Dies wird dann erst recht teuer.

Das Fahrzeug ist doch noch zugelassen, oder habe ich etwas überlesen.

Da muß ich wohl was überlesen haben.

 

Dennoch können jeden Tag weitere Knöllchen eintreffen. ;)

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dann könnte ich doch ohne Licht noch 10 Tage durch die Nacht düsen, weil auf der Mängelkarte ja steht, dass ich 10 Tage Zeit habe... ;)

Nein. Dieser Rückschluß ist falsch. Dir wird lediglich eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, den Mangel zu beheben, nicht aber um noch so lange damit durch die Gegend zu fahren. Solltest Du also z.B. einen Tag später nochmals mit defekter Lampe angetroffen werden, so könnte es durchaus sein, daß Du ein weiteres Mal zahlen darfst. Und solltest Du dem Kollegen auch noch die Mängelkarte zeigen, so wird dieser sicherlich "erfreut" sein, Dir Vorsatz unterstellen zu können.

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aber er war doch gerade auf den weg zur tanke, um sich eine neue lampe zu kaufen :geil:

Die Zeiten, wo es noch Autozubehör auf Tankstellen zu kaufen gab, sind doch schon lange vorbei. Schlechte Ausrede! :(

 

Gruß

 

faun98

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dann könnte ich doch ohne Licht noch 10 Tage durch die Nacht düsen, weil auf der Mängelkarte ja steht, dass ich 10 Tage Zeit habe... :geil:

Nein. Dieser Rückschluß ist falsch. Dir wird lediglich eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, den Mangel zu beheben, nicht aber um noch so lange damit durch die Gegend zu fahren. Solltest Du also z.B. einen Tag später nochmals mit defekter Lampe angetroffen werden, so könnte es durchaus sein, daß Du ein weiteres Mal zahlen darfst. Und solltest Du dem Kollegen auch noch die Mängelkarte zeigen, so wird dieser sicherlich "erfreut" sein, Dir Vorsatz unterstellen zu können.

Oh man - ich hatte nur die Argumentation des TE etwas übertrieben -

muss ich denn alles in <Ironie>-Tags setzen??

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Danke nochmal für eure Antworten und Tips!

 

Um nochmal die Infos zu vervollständigen, angemeldet ist der Wagen noch und ich war zwischen erster und zweiter Verwarnung beim TÜV und hab auch noch die Rechung etc..

 

D. h. ich werds mal probieren, nochmal mit denen zu sprechen, weil ich hab mich ja drum gekümmert und eine Frist nicht eingehalten, von der ich nichts wusste, und die auch nicht auf den Verwarnungen stand, von dem her wäre ein Entgekommen der Polizei eigentlich schon angebracht um das Vertrauen eines jungen Mitbürgers in unser Rechtssystem wiederherzustellen :geil:.

 

Sofern was positives für mich bei der Sache herauskommt, werde ich hier nochmal bescheid geben!

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