Blitzerfeind 0 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Hallo Jetzt ist Sie da , die LKW-Maut auf deutschen Autobahnen , und es funktioniert sogar , bisher .Dienstlich muss ich mich jetzt auch mit diesem Thema beschäftigen, Dabei fiel mir folgendes auf :Es besteht die Möglichkeit sich von der Maut befreien zu lassen. siehe auch hier : http://www.toll-collect.de/pdf/de/formular...tbefreiung.pdf;jsessionid=DDC9C3256B6747C176228C39981D7EE4 Achtung durch den Filter wird die Adresse vestümmelt dargestellt, weiß gar nicht warum ?die drei punkte sind durch _mau zu ersetzen, den unterstrich vor dem mau nicht vergessen . Also Punkt 1 bis 7 sind ja klar. Polizei, Bund, Winterdienst , Feuerwehr, Notdienste usw. aber jetzt meine Frage zu Punkt 8 , welche nicht gütertransportierenden LKW über 12 t sind ausgenommen.Wie sieht es mit Ladekranen, Saugwagen, Spezialaufbauten mit Bohrgestänge usw. aus ? Wer hat daKenntnisse ? Lohn sich ein diesbezüglicher Antrag ? Und wo ist die Grenze ? Also ein Saugwagen zB. transportiert die abgesaugte Gülle , ein Ladekran kann je nach Bauart zum Lastenheben allein und /oder Lastenheben und abtransportieren ausgelegt sein , oder einen Anhänger mitführen . Also wo ist die Grenze, wie weit kann man Mautbefreiung beantragen ohne gleich Betrug unterstellt zu bekommen? Vielen Dank im vorraus . Grüße aus Berlin , Der Blitzerfeind Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Hast dir das PDF mal durchgelesen?Auf Seite 7 steht doch alles dazu... Grüße auch aus BerlinPrickelpitt Quote Link to post Share on other sites
Frankenstein2 0 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Hast dir das PDF mal durchgelesen?Auf Seite 7 steht doch alles dazu... Dto. Wenn danach wirklich noch Bedenken bestehen sollten, bitte direkt an Toll-Collect wenden . Quote Link to post Share on other sites
Guest andy2 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Autokrane ect. sind laut Zulassung "selbsfahrerde Arbeitsmaschinen" und damit nicht Mautpflichtig,da diese bauartbedingt keine Güter befördern können Müllwagen und Saugwagen mit Kessel sind unterliegen der Mautpflicht. Beim Eintrag "selbstfahrene Arbeitsmaschine" ist keine Sondergenehmigung / Mautbefreiung erforderlich,da diese nicht der Mautpflicht unterliegen. Quote Link to post Share on other sites
Blitzerfeind 0 Posted January 5, 2005 Author Report Share Posted January 5, 2005 Hallo Guten AbendNatürlich habe ich mir das PDF durchgelesen, sogar gespeichert und ausgedruckt.Es stehen einige konkret genannte Fahrzeugaufbauten bei den Punkten 1-7 und bei 8 a - maber unter n kann man noch weitere Aufbautypen anführen . Was ist zum Beispiel mitAbschlepp- Fahrzeugen und Saugwagen . Kranwagen sind ja bei Unterpunkt g angeführt aber nur wenner mit dazugehörigen Arbeitsgerät auf Anhänger versehen ist . Aber was ist wenn der Kran auch noch einen Kasten oder Kipp- Aufbau hat. Oder eine Semimobile Brecheranlage .Mir scheint das alles sehr schwammig formuliert . Wer sich mit der Materie auskennt wird Lücken imRegelwerk entdecken . Und diese versuche ich gerade herrauzufinden . Ubrigens von Autokran steht nichts drin , sondern nur Kranwagen , was ist mit einem Ladekran? Der Blitzerfeind Quote Link to post Share on other sites
Guest andy2 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Ein Ladekran ist meißt auf einem Kipper oder Pritsche - und damit, bei über 12t zul. GG Mautpflichtig. Was steht unter "Ziffer 1" in der Zulassung ( z.B. LKW Kipper, offener Kasten mit Ladekran - Mautpflichtig). Bei dem Antrag auf Mautbefreiung ist nicht die Aufbauart - sondern der Nutzer entscheident. Grundsatzlich gilt: Wenn mit dem Fahrzeug Güter befördert werden KÖNNEN besteht Mautpflicht, auch ohne Ladung auch für den privaten Bedarf! Egal welches Kennzeichen daran ist! (also auch mit roter Nummer bei Überführungsfahrten!) Ach ja - rote Nummer : Da gibt es evtl. einen Trick! Bei Interesse bitte "PM" mit Telefon und Faxnummer an mich! Quote Link to post Share on other sites
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