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Kurz Vor 70 Kmh-schild Geblitzt


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Hallo,

 

ich war auf einer Straße ausserhalb einer geschlossenen Ortsschaft unterwegs. Dort waren 50 km/h :50: vorgeschrieben. Etwa 10 Meter vor einem 70-km-Schild :nolimit: stand der Blitzer und erwischte mich mich 71 km/h.

Meine Frage: Darf das Radargerät so knapp platziert werden?

 

Gruß Bonny

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Guest Nichtschleicher

Was ähnliches ist mir passiert, geblitzt 2004-11-24 B292 Ende Aglasterhausen Richtung MOS, hinter Einm. Daudenzell - 70 km/h zulässig, 97 km/h festgestellt.

Auf der anderen Seite ist ein Altenheim, doch dazwischen nochmal eine parallele Seitenstraße - insgesamt ist die B292 an dieser Stelle gut ausgebaut und vorwiegend ohne Fußgängerverkehr.

Max. 15m hinter der Abzweigung wird die 70 km/h Beschränkung aufgehoben, es geht buckelhoch zur zweistreifig ausgebauten Strecke.

10m hinter derAbzweigung wird geblitzt. :cop01: Man möge mir erklären wieso an dieser Stelle noch eine Gefährdung besteht - ortsauswärts!. :lol:

Vom Standpunkt der Verkehrsgefährdung her würde, wenn überhaupt (durch bisherige Unfälle IMO nicht angezeigt), die andere Seite in Frage kommen (lange gerade Strecke, gut einsehbar, ca. 100m vorher 70 km/h, Altenheim).

 

Heute ist die Anhörung gekommen. Kann/sollte ich da die Zulässigkeit der Messung anfechten? Wie?

 

Rechtsschutz habe ich keine, die 50¤ machen mich nicht arm und 3 Punkte verkraftet mein Konto, aber ich finde die Kontrollstelle außerordentlich ungeeignet, die Verkehrssicherheit zu steigern. Eher geeignet, Kassen zu füllen, weil die Stelle übersichtlich ist und viele Fahrer den Buckel hoch zeitig beschleunigen.

 

Kann ich sonst noch was konkretes tun?

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Kann/sollte ich da die Zulässigkeit der Messung anfechten?

 

Nein. Du kannst lediglich versuchen, die Messung aufgrund von Bedienfehlern des Messpersonals anzufechten. Dieser Weg steht Dir natürlich frei.

 

Generell merken: Überall dort, wo die StVO gilt, darf deren Einhaltung selbstverständlich auch überwacht werden.

 

Und in Deinem Fall (Altenheim in unmittelbarer Nähe = besonders schutzwürdige Personen) kollidiert diese Messung auch nicht mit den erlassmäßig festgelegten Sollbestimmungen was den Abstand zum VZ angeht. In jedem Fall bliebe die Messung auch bei einem "Verstoß" gegen diese Sollbestimmungen gültig, allein dies wäre kein Anfechtungsgrund.

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Guest Nichtschleicher
"Gibt der Klügere immer nach, regieren die Dummen die Welt !"

Gutes Motto. :lol:

 

Über "unmittelbare Nähe" ließe sich streiten (schließlich ist da noch die Parallelstraße), das muß aber nicht sein.

 

Nach meiner Einschätzung widerspricht die Meßstelle den Grundsätzen der Richtlinie ("Verkehrssicherheitsaspekte (keine fiskalischen Erwägungen) - Unfallschwerpunkte - gefahrenträchtige Stellen - schutzwürdige Straßenabschnitte (z. B. Schulen, Kindergärten u. Altenheime)") - wer dort am Ortsausgang rausbeschleunigt, hat alle besonderen Gefährdungen hinter sich gebracht und offensichtlich seine Geschwindigkeit hinreichend gut gewählt. Einen verkehrserzieherischen Wert kann ich darin nicht erkennen, dort zu kontrollieren, eher das Gegenteil.

 

Nun maße ich mir nicht an, den Einzig Wahren Standpunkt[TM] zu haben. In meinem Fall lohnt auch kein großer Aufstand.

 

Kann ich trotzdem mehr tun als meinen Unmut in diesem Forum zu äußern und zähneknirschend zu zahlen?

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Leute, warum mokiert ihr Euch nicht über Messungen, wenn ihr mal nicht gemessen werdet?

Ich wende mich in unserer Region seit Jahren erfolgreich gegen unzulässige Geschwindigkeitsmessungen. Rechtzeitig erkannt, rassle ich nicht hinein und kann mich dann unbefangener und unbeteiligter beschweren. Manch eine Messung wird verlegt, manch eine bleibt wo sie ist. Erfolg hat man nicht immer, aber manchmal.

Es kommt doch viel glaubwürdiger rüber, wenn Du eine Messung in Frage stellt, wenn Du selbst nicht abgelichtet oder gelasert wurdest, als wenn Du ein Betroffener bist!

Daher meine Aufforderung: Jeder der eine Messung sieht, die unzulässig oder zumindest zweifelhaft erscheint, geht dagegen vor oder fragt hier vorher sicherheitshalber nach. Am besten n Foto von der ganzen Sache und ab damit zur zuständigen Behörde!

 

Viel Erfolg!

 

MfG

emhazett

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