faun98 55 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Eine Frage an die Sheriffs........ Heute morgen hat sich einer meiner Fahrer einen 4 achser Baustellenkipper ausgeliehen. In seinen Urlaubstagen - über Weihnachten / Silvester - hat er die Pflasterung der privaten Hofeinfahrt zu Hause erneuern wollen. Nachdem er um 8 Uhr vom Hof gerollt ist, hat er einen befreundeten Steinbruch aufgesucht und sich den Kipper mit Mineralbeton füllen lassen, einen gewissen Obulus in die Kaffeekasse gespendet und sich auf den Nachhauseweg gemacht. Man muss noch dazusagen, das es selbstverständlich keine Wiegekarte gab, weil " Kollegenhilfe ". Nach einigen Kilometern wurde er von 2 angehalten und kontrolliert. Diese beiden fragten natürlich auch nach der Wiegekarte, die natürlich nicht vorhanden war. Deshalb, zurück zum Steinbruch, nachwiegen. Nun ist mein Mitarbeiter normalerweise nicht im Baustellenbereich eingesetzt, kennt sich also nicht so genau mit den Gewichten aus, die ein Kipper so laden kann und hat dementsprechend ein schlechtes Gewissen. Nach der Einfahrt zum Steinbruch - von der Bundesstraße aus - geht es noch ca. 400 m geradeaus durch den Wald auf einer Privatstr. Die beiden fuhren vorneweg. Nachdem der Kipper nicht mehr umdrehen konnte, fuhren sie schon voraus, stellten ihren Streifenwagen neben das Wiegehäuschen, stiegen aus und warteten auf die Ankunft des Kippers, den sie ja schon von weitem sehen konnten. Zufällig, kam nun mein Mitarbeiter an den Schalter der Kipperpumpe, sodass sich langsam, während der Fahrt, der Kipper aufstellte und sich der ganze schöne Mineralbeton auf den 400 m Privatstr. verteilte. Als er an der Waage ankam, konnte nur noch das Leergewicht festgestellt werden. Die beiden waren vollkommen aus dem Häuschen und stellten eine Anzeige in Aussicht, wegen " Vernichtung von Beweismaterial ", dabei war doch noch alles da, nur nicht mehr auf dem LKW. Jetzt sind wir alle gespannt, was kommt, oder verläuft die Sache im Sand? Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 eine fahrlässige Vernichtung von Beweismaterial wird wohl nicht starfbar sein Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Als hätte ich dem Fahrer ne Schaufel und 5 Minuten Zeit gegeben...... Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Ne Schaufel? Beim Bund nimmt man für sowas den Klappspaten - oder für die ganz Harten den Löffel des Essbestecks Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 27, 2004 Author Report Share Posted December 27, 2004 Nachdem alles vorbei war sind die Jung´s ein paar mal mit der Kehrmaschine und einem Radlader hin- und hergefahren, von wegen Schaufel. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Jetzt sind wir alle gespannt, was kommt, oder verläuft die Sache im Sand? Was soll kommen? Mir fällt spontan nichts ein. Der Mitarbeiter könnte sich höchstens auf vermehrte Verkehrskontrollen in der nächsten Zeit einstellen. Wenn die Kollegen ihm die Sache übel nehmen, wollen sie ihn vielleicht auch etwas "ärgern". Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 28, 2004 Report Share Posted December 28, 2004 @faun98 Glückwunsch, solche Mitarbeiter wünscht man sich: Geschäftstüchtig, findig und keinen Respekt vor Uniformen ! Der Junge bietet sich förmlich für Führungsaufgaben an. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 28, 2004 Author Report Share Posted December 28, 2004 Der Mitarbeiter könnte sich höchstens auf vermehrte Verkehrskontrollen in der nächsten Zeit einstellen. Wenn die Kollegen ihm die Sache übel nehmen, wollen sie ihn vielleicht auch etwas "ärgern". na, na, na, .....man könnte den Eindruck gewinnen, das Verkehrsteilnehmer, die mit einer gewissen Bauernschlauheit, Maßnahmen unmöglich machen, in der Zukunft gewissen Schikanen unterziehen, denen sie sich natürlich erst mal nicht entziehen können. Das nennt man allgemein " Machtmißbrauch " Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 28, 2004 Report Share Posted December 28, 2004 Gelten die Vorschriften (Wiegekarte etc.) überhaupt für private Fahrten? Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 28, 2004 Author Report Share Posted December 28, 2004 Und ob!!!! Im Frankfurter Osthafen werden mit schöner Regelmäßigkeit private PKW mit Anhänger angehalten und gewogen. Das geschieht wie folgt: Polizei steht gelangweilt am Straßenrand und beobachtet den Verkehr. Ein Rentner mit Pkw + Anhänger ( so einer aus dem Baumarkt mit Schubkarrenreifen ) fährt die Einfahrt zum Sand + Kies Vertrieb hinein um für den Sandkasten seines Enkelkindes Sand abzuholen. Nach ca. 15 Minuten kommt er mit vollgeladenem Anhänger wieder herausgefahren und wird sofort angehalten. Natürlich hat der alte Mann keine Wiegekarte - wozu auch, für 30 Schaufeln voll Sand?. Anschließend nimmt das Unheil seinen Lauf, Wiegen, Anzeige kassieren, abladen, nach einigen Wochen den Führerschein auf dem Ordnungsamt abgeben, Bußgeld überweisen und die Welt nicht mehr verstehen. Ein normaler Kieskutscher wird hier überhaupt nicht mehr kontrolliert, weil keine Erfolgsaussichten. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 28, 2004 Report Share Posted December 28, 2004 man könnte den Eindruck gewinnen, das Verkehrsteilnehmer, die mit einer gewissen Bauernschlauheit, Maßnahmen unmöglich machen, in der Zukunft gewissen Schikanen unterziehen, denen sie sich natürlich erst mal nicht entziehen können. Das nennt man allgemein " Machtmißbrauch " Ich denke, daß das Cop nicht ganz wörtlich verstanden wissen wollte. Wie dem auch sei: wenn mir sowas passieren würde, hätte ich sicherlich ein etwas intensiveres Auge auf diesen Herren. War's ne Eintagsfliege mit dem Transport, o.k.. Wenn nicht, würde ich ihn im Auge behalten und sicherlich auch ab und an kontrollieren. Das ist kein Machtmißbrauch, daß ist völlig legitim, nämlich um zu vermeiden, daß soetwas noch einmal passiert. Wer meint, schlauer zu sein als wir oder uns verars....n zu wollen, der muß auch mit den möglichen (legalen) Folgen leben. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Das die Fahrer mit ihren Hasenfutterwägelchen überprüft werden ist nicht verkehrt.Gerade bei Kies oder Sand passt doch erheblich mehr drauf als man glaubt und gerade diese Baumarkhänger haben ja oft eine mehr als abenteuerliche Achskonstruktion.Auf unseren,kleinen,650kg Hänger reicht eine gute Schaufel vom Radlader um ihn gewaltig zu überladen.Beladen bis rund 2cm unter den Rand sind da fast eine Tonne Sand drauf,wer rechnet schon mit einer solchen Überladung?Mal ehrlich,wer würde einen Hänger nur zu einem Drittel beladen und dafür dreimal fahren. Vermutlich nicht mal die Herren in Grün.Dafür kommt unser Hänger von einer regionalen Firma deren Kunden überwiegend gewerblich sind oder Landwirte,entsprechend stabil sind sie. Was die Kieskutscher angeht, warum hat ein Kieswerk bei uns in der Nähe eine Waage die bis über 70 Tonnen anzeigt?Es hat aber schon mal ein zwangsgewogener geschafft das sogar die nicht ausreichte.Dürfte heftigen Ärger gegeben haben. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Eine Wiegekarte habe ich auch noch nie bekommen. Wenn ich Sand / Erde hole werde ich vom Fahrer des Radladers gefragt wieviel ich brauche und bekomme pauschal 5 € abgeknöpft. Im Radlader selbst ist ein Gewichtsmesser, mit dem die abgegebene Menge berechnet wird. Eine Karte habe ich aber noch nie bekommen und eine Waage gibt es in der Kieskuhle nicht. Wie soll denn da verfahren werden? Grobi Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 29, 2004 Author Report Share Posted December 29, 2004 Wer meint, schlauer zu sein als wir oder uns verars....n zu wollen, der muß auch mit den möglichen (legalen) Folgen leben. Falsch, kein Mensch will schlauer sein, oder einen verars...en. Dein Kollege hätte ganz einfach in den Kipper hineinschauen können, wenn er dann in LKW Kontrollen versiert gewesen wäre, hätte er sehen müssen, das ist zuviel - oder nicht. Wie ich Eingangs schon bemerkt habe, hat dieser Mitarbeiter mit der Baustellenabteilung nichts zu tun, war sich also selbst nicht sicher, was er nun tatsächlich an Ladung an Bord hatte. Und wo steht, das sich einer selbst der Bestrafung zuführen muss. Hier ist einfach mal die Notbremse gezogen worden, wenn auch unter Umständen, die, die im nachhinein nicht gutaussehen ließen. Selbstverständlich hatten die beiden das Gefühl, das sie schwer auf die Schippe genommen wurden, nicht zu Unrecht übrigens, zumal ja genügend " Fachpublikum " drumrum stand, das sich einer gewissen Schadensfreude nicht verschliessen konnte. Hier im Betrieb wird peinlichst darauf geachtet, das solche Dinge - wie z. B. Überladen, Lenkzeitüberschreitungen, Geschwindigkeitsverstöße usw. - vermieden werden, damit es nicht zu unliebsamen Begegnungen kommt, ganz zu vermeiden ist es natürlich nicht. In den Fällen des Überladens wäre es mit Sicherheit besser, sich vor Baumärkten zu postieren und die dort ausfahrenden Kunden mal zu wiegen. Immer wieder ist zu beobachten, das sich Hobbyhandwerker z. B. 40 Waschbetonplatten und 10 Sack Zement in einen Golf laden und dann nach Hause fahren. Von den 4 m langen Dachlatten, die aus dem Beifahrerfenster 2,5 m herausschauen ganz zu schweigen. Ebenso sollten mal Wohnwagengespanne in den Sommerferien nachgewogen werden, ich denke mir, das da so mancher Urlaub auf dem Rastplatz endet. Bierbüchsen, Konservendosen, Klamotten, Fernseher und sonstige Utensilien werden Gewichtsmäßig einfach unterschätzt. Es ist aber offensichtlich, das Private Überladungen, sofern sie sich nicht in Gewerbegebieten zutragen, einfach nicht zu Kenntnis genommen und geahndet werden. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Ebenso sollten mal Wohnwagengespanne in den Sommerferien nachgewogen werden,... Es ist aber offensichtlich, das Private Überladungen, sofern sie sich nicht in Gewerbegebieten zutragen, einfach nicht zu Kenntnis genommen und geahndet werden. Finde ich nicht schlimm, solange es sich nicht um offensichtlich brutalste Überladungen handelt. Wer schon mal am Baumarkt überladen oder das zumindest gesehen hat, weiß, daß die Missetäter meist auch entsprechend schuldbewußt sprich langsam davon fahren. Damit kann ich leben. Ich selber habe mehrfach einen Vito bis Anschlag geladen, manchmal auch etwas drüber. Schon allein das befremdliche Fahrgefühl läßt einen ruhiger fahren. Die wirkliche Gefahr des Überladens sehe ich eher bei Anhängern mit Uraltreifen, die sich bei solchen Gelegenheiten gerne mal auflösen. Das aber sollte man sich vorher klar machen. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Und ob!!!! Im Frankfurter Osthafen werden mit schöner Regelmäßigkeit private PKW mit Anhänger angehalten und gewogen. Das geschieht wie folgt: Polizei steht gelangweilt am Straßenrand und beobachtet den Verkehr. Ein Rentner mit Pkw + Anhänger ( so einer aus dem Baumarkt mit Schubkarrenreifen ) fährt die Einfahrt zum Sand + Kies Vertrieb hinein um für den Sandkasten seines Enkelkindes Sand abzuholen. Nach ca. 15 Minuten kommt er mit vollgeladenem Anhänger wieder herausgefahren und wird sofort angehalten. Natürlich hat der alte Mann keine Wiegekarte - wozu auch, für 30 Schaufeln voll Sand?. Anschließend nimmt das Unheil seinen Lauf, Wiegen, Anzeige kassieren, abladen, nach einigen Wochen den Führerschein auf dem Ordnungsamt abgeben, Bußgeld überweisen und die Welt nicht mehr verstehen. Ein normaler Kieskutscher wird hier überhaupt nicht mehr kontrolliert, weil keine Erfolgsaussichten. Gruß faun98 Bezgl. des maximalen Gewichts ist das schon klar. Mir ging es nur darum, ob eine Wiegekarte mitgeführt werden muß, wenn man privat unterwegs ist. PS: Wohnmobile werden im Sommer recht gern gewogen, vor allem wenn sie Frischwasser und jede Menge Konservendosen mitgenommen haben. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 PS: Wohnmobile werden im Sommer recht gern gewogen, vor allem wenn sie Frischwasser und jede Menge Konservendosen mitgenommen haben. Ist mir zum Glück noch nie passiert^, obwohl das alte Möhrchen dank 2 Tonner Anhänger immer ganz schön kläglich hinten tiefer lag. Dafür aber keine Bum Bum Musik . Mfg Kaimann Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 29, 2004 Author Report Share Posted December 29, 2004 Mir ging es nur darum, ob eine Wiegekarte mitgeführt werden muß, wenn man privat unterwegs ist. Mir ist jedenfalls keine Bestimmung bekannt, das eine Wiegekarte mitgeführt werden muss. Besser ist jedoch, man hat eine dabei, zum Nachweis dessen, was an Ladegewicht auf dem Auto ist. IdR. sind diese Wiegekarten fortlaufend nummeriert und mit der Uhrzeit versehen. Wer aber nun an einen Verlader kommt, wo nicht nummeriert wird, bzw. auch keine Uhrzeit drauf steht, kann sich, sofern er am Tag mehrmals laden muss, morgens eine " gute " Karte machen. D. h., er macht exakt das zulässige Ladegewicht und behält diese Karte den ganzen Tag bei sich im Auto. Bei den nächsten Ladevorgängen muss er dann nicht so genau auf´s Gewicht schauen, denn er hat ja seine " gute " Karte zum vorzeigen dabei. Aber Vorsicht, keiner sollte denken, das er jetzt Berge spazieren fahren kann, bereits bei 2 - 5 % Überladung drohen € 30,00.-, bei mehr als 5 % gibts einen Punkt ( LKW über 7,5 to ), bei Pkw - oder LKW unter 7,5 to bei mehr als 20 % Überladung € 50 und 3 Punkte. Also, bei 25 Ladetonnen sind nur 500 kg frei ( 2 % ) dann wird´s teuer und 500 kg sind schnell drauf. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Blitzerfeind 0 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Also , Wiegekarten sind grundsätzlich nicht vorgeschrieben, selbst wenn der Fahrer eine bei hat , sind die Fahrer nicht verpflichtet die auf Anfrage vorzuweisen. Wird sicher gerne gemacht, ist aber keine gesezliche Grundlage.Mathias der Blitzerfeind Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Dein Kollege hätte ganz einfach in den Kipper hineinschauen können, wenn er dann in LKW Kontrollen versiert gewesen wäre, hätte er sehen müssen, das ist zuviel - oder nicht. Wow. Ich betrachte mich eigentlich auch als rel. versiert in Sachen Schwerlastverkehr. Aber weder ich noch irgendein anderer Kollege, den ich in bis Dato kennenlernen durfte, hatte diese Fähigkeiten. Bis jetzt mußte noch jeder eine Waage bemühen, um sicher gehen zu können. BTW: einen Richter interessiert meine MEINUNG (das war zu viel) recht wenig. Der braucht Fakten in Form einer Wägebescheinigung. Und wo steht, das sich einer selbst der Bestrafung zuführen muss. Nein, daß muß er nicht. Aber er darf Beweismittel auch nicht vernichten. Wobei ich mich hier @Cop anschließen würde. Hier ist einfach mal die Notbremse gezogen worden, wenn auch unter Umständen, die, die im nachhinein nicht gutaussehen ließen. Selbstverständlich hatten die beiden das Gefühl, das sie schwer auf die Schippe genommen wurden, nicht zu Unrecht übrigens, zumal ja genügend " Fachpublikum " drumrum stand, das sich einer gewissen Schadensfreude nicht verschliessen konnte.Solche Dinge passieren ....... das nächste Mal nicht mehr. Jeder sammelt so seine Erfahrungen. No Problem. In den Fällen des Überladens wäre es mit Sicherheit besser, sich vor Baumärkten zu postieren und die dort ausfahrenden Kunden mal zu wiegen. Immer wieder ist zu beobachten, das sich Hobbyhandwerker z. B. 40 Waschbetonplatten und 10 Sack Zement in einen Golf laden und dann nach Hause fahren.Jaja, diese Sprüche kenne ich. Höre ich bei Geschwindigkeitsmessungen auch entsprechend: "DA müßten Sie mal messen, da wird gerast. Aber hier?!" Immer so, wie es einem gerade paßt. Von den 4 m langen Dachlatten, die aus dem Beifahrerfenster 2,5 m herausschauen ganz zu schweigen.Einzelfälle. Und wenn man es sieht (man kann nunmal unmöglich überall zur gleichen Zeit sein), wird auch dagegen eingeschritten. Es ist aber offensichtlich, das Private Überladungen, sofern sie sich nicht in Gewerbegebieten zutragen, einfach nicht zu Kenntnis genommen und geahndet werden.Da liegst Du völlig falsch. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 29, 2004 Report Share Posted December 29, 2004 Also , Wiegekarten sind grundsätzlich nicht vorgeschrieben, selbst wenn der Fahrer eine bei hat , sind die Fahrer nicht verpflichtet die auf Anfrage vorzuweisen. Wird sicher gerne gemacht, ist aber keine gesezliche Grundlage. Dann sollte er sie aber auch tunlichst nicht im Sichtbereich liegen lassen. Was ich sehe, muß er mir auf Verlangen auch aushändigen. Wenn er keine dabei hat, was er ja nicht muß, dann wird bei konkretem Verdacht eben auf seine Kosten nachgewogen. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Wer's haben will, bekommt's auch. Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 Von den 4 m langen Dachlatten, die aus dem Beifahrerfenster 2,5 m herausschauen ganz zu schweigen. Hmmm... hatte mal mit meinem Fiat 126 eine knapp 3m lange Dachlatte oben zum Schiebedach rausgucken lassen, das dürfte doch unproblematisch gewesen sein, oder? 4m Höhe ist doch erlaubt. Oder liege ich jetzt ganz schief? Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 Aber Vorsicht, keiner sollte denken, das er jetzt Berge spazieren fahren kann, bereits bei 2 - 5 % Überladung drohen € 30,00.-, bei mehr als 5 % gibts einen Punkt ( LKW über 7,5 to ), bei Pkw - oder LKW unter 7,5 to bei mehr als 20 % Überladung € 50 und 3 Punkte. Habe dazu nochmal im Bußgeldkatalog nachgelesen: Fahrzeuge mit über 2 Tonnen Gesamtgewicht + Anhänger werden danach wie LKW behandelt, also 30 Euro bei einer Überladung von 2 - 5 %. Darüber gibt es Punkte ! Das gilt demnach auch für Wohnmobile + Hänger. Werde also nochmal wiegen und rechnen. War bisher immer von 10 % Überladung straffrei ausgegangen. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Blitzerfeind 0 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 Moin moinDas unangenehme dabei ist dann auch noch, das bei einer gewerblichen übertretung meist doppeltbestraft und kassiert wird. . Also einmal muss der Fahrer blechen und einmal der Halter. Das ist so beiÜberladung und bei technischen Mängel.Auch abgefahrene Reifen und so.Habe da schon sehr unangenehme Erfahrungen gemacht. Man kann als Halter da sehr schnelldas Punktekonto vollbekommen. Große Firmen haben deshalb meist Fuhrparkleiter oder Disponenten die dafür verantwortlich sind. Oder sie Fahrer werden einfach als (Schein)-selbstständige mit Ihrem eigenenLKW angestellt. Dann sind die nämlich die verantwortlichen. Thema nochmal Wiegekarte. Wie gesagt nie und nicht vorgeschrieben. Wenn der Fahrer eine hat sollte er natürlich nicht der Polizei vor die Nase rumwedeln und nicht zeigen. Wenn er eine hat die ok ist , kann er die ja zeigen, wenn er keine hat oder nicht zeigt kann die Polizei natürlich die Wägung anweisen, wenn sie keine Waage dabeihaben. Aber die Polizei muss der wiegekarte ja nicht unbedingt glauben .Eine zusätzliche wiegung bezahlt die polizei wenn keine Überladung vorliegt und der Halter/Fahrer wenn eine nachgewiesen ist. Deshalb wird eine zusätzliche Wiegung bei vorhandensein einer Wiegekarte meist nicht angewiesen. Blitzerfeind Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 30, 2004 Author Report Share Posted December 30, 2004 1.) Wow. Ich betrachte mich eigentlich auch als rel. versiert in Sachen Schwerlastverkehr. Aber weder ich noch irgendein anderer Kollege, den ich in bis Dato kennenlernen durfte, hatte diese Fähigkeiten. Bis jetzt mußte noch jeder eine Waage bemühen, um sicher gehen zu können. 2.) Solche Dinge passieren ....... das nächste Mal nicht mehr. Jeder sammelt so seine Erfahrungen. No Problem. 1.) Als versierter Beamter kannst Du doch schon von den äußeren Umständen darauf schließen, der hat aber zuviel, sonst müßte der ja nicht angehalten werden. Im Umkehrschluss wird vom Fahrer erwartet, das es z. B. beim Aushub / Abbruch fahren nicht zu einer Überladung kommt. Dies kann er aber nur schätzen, eine Waage gibt es hier nicht, selbst beim Abladen auf verschiedenen Erddeponien wird nicht gewogen, weil keine Waage. Die Bezahlung der Touren wird hier nach dem Wassermaß des Kipperinhaltes berechnet. Bei der alljährlichen Zuckerrübenkampagne, wird auf einem Feldweg, mittels einer Maschine ( genannt Maus ) mit Förderband der Kipper vollgeladen. Waage - Fehlanzeige. Bei der Ankunft in der Zuckerfabrik wird gewogen, sehr oft auch im Beisein der Polizei. Die Beamten stellen sich in´s Wiegehäuschen und machen ein schlaues Gesicht. Wenn dann einer kommt, der über 5% hat, haben sie ihn gleich am Kanthaken. Die vorgebrachten Einwände - keine Waage, unterschiedliche Größe der Rüben, nasse Rüben etc. - werden mit schöner Regelmäßigkeit abgeschmettert mit der Begründung: " als Fahrer haben Sie Erfahrungswerte und können die geladenen Gewichte schätzen ". 2.) Keiner kann verhindern, das ein Fahrer unterwegs die Kipperppe. einschaltet und kippt. Wie soll das gehen ? Aber Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Spaß beiseite, das dies sicherlich eine einmalige Sache war, da sind wir einer Meinung. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 Keiner kann verhindern, das ein Fahrer unterwegs die Kipperppe. einschaltet und kippt. Ich bin erstaunt, dass das technisch überhaupt möglich ist. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 Bei der Ankunft in der Zuckerfabrik wird gewogen, sehr oft auch im Beisein der Polizei. Die Beamten stellen sich in´s Wiegehäuschen und machen ein schlaues Gesicht. Wenn dann einer kommt, der über 5% hat, haben sie ihn gleich am Kanthaken. Die vorgebrachten Einwände - keine Waage, unterschiedliche Größe der Rüben, nasse Rüben etc. - werden mit schöner Regelmäßigkeit abgeschmettert mit der Begründung: " als Fahrer haben Sie Erfahrungswerte und können die geladenen Gewichte schätzen ". Das scheint mir ein Grundübel zu sein : Sie haben, sie müssen usw. Und nun müssen Sie zahlen. So macht man sich keine Freunde! Jaja, muß man auch nicht usw usw.. Sollte man aber . MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 30, 2004 Author Report Share Posted December 30, 2004 Das gilt demnach auch für Wohnmobile + Hänger. Werde also nochmal wiegen und rechnen. War bisher immer von 10 % Überladung straffrei ausgegangen. MfG Kaimann Was kann denn ein Wohnmobil so zuladen ? Und ist es möglich eine Auflastung vorzunehmen - stärkere Federn z. B. ! Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 30, 2004 Author Report Share Posted December 30, 2004 Keiner kann verhindern, das ein Fahrer unterwegs die Kipperppe. einschaltet und kippt. Ich bin erstaunt, dass das technisch überhaupt möglich ist. Kupplung treten, Nebenantrieb einschalten und los geht´s, bevor das einer richtig mitbekommt, liegen die Tonnen während der Fahrt verteilt im Straßengraben, vorausgesetzt, die Kipperbolzen sind in der richtigen Seite - also rechts. Wenn nicht, geht´s halt nur nach links oder hinten, aber runter geht es allemal. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 @faun Das ist ein Riesenproblem: Habe ein Womo bestellt, für den Motoorsport. Groß soll es sein, guten Komfort, gute Ausstattung, viele PS, Heckgarage, Anhängerkupplung, Vorzelt. Wiegen möglichst nichts, Gesamtgewicht 3,5 Tonnen, damit man den Zug auf 100 zulassen kann. Nun geht das Rechnen los: Das gewicht des Womos wird heute mit Fahrer, Frischwasser, Gas und Kabeltrommel berechnet: Also Wasser und Fahrersollgewicht raus. Zuladung des nackten Womos nun etwa 520 kg. Baut man Zubehör / Sonderausstattungen ein, bleiben vielleicht noch 285kg ! 285 kg minus Fahrer, Beifahrer, Klamotten, Futter, Moped, Stühle ergibt schon etwa 50 kg Überladung. Bleiben 125 kg bis zur Punktegrenze. Für´s Werkzeug, Stromaggregat.... Klar kann man auflasten, bis über 5 Tonnen, soweit ich weiß. Nur ist dann nichts mehr mit Anhänger und 100 fahren. Also Gewicht auf den Hänger (2 Tonner) und im Womo gut stauen (natürlich wird eine zusätzliche Luftfeder eingebaut, damit die Karre nicht auffällig hängt ). Trotzdem ist das unsinnig. Ob im Womo (was 5 t abkann) oder auf dem sonst nicht voll beladenen Hänger, das Gewicht des Zuges bleibt gleich. Nur weil der Hänger dranhängt, wird die Überladung des Womos härter bestraft als ohne. Es geht hier ausschließlich um die Lastverteilung. In meinen Augen Unsinn, übrigens auch aus technischer Sicht. MfG Kaimann (in drei Jahren nie gewogen) Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 Hallo Kaimann, sicher ist das Blödsinn, nur muß der Gesetzgeber irgendwo Grenzen setzen. Kommerziell genutze Fahrzeuge werden üblicherweise vom Gewicht maximal ausgenutzt, und nur mit den minimal vorschriebenen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet. Klar kann man für 100T€ sichere 4 Tonnen Sprinter bauen die auch bei 200 ein gutes Handling haben. Gekauft und mit 100Tkm/Jahr genutzt werden oft die Karren in Minimalausstattung für <20T€ mit Trommelbremsen und ohne ABS... Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 30, 2004 Author Report Share Posted December 30, 2004 @ Kaimann Die Gewichte bei Womo sind ja scheußlich !!! Hast Du schon mal dran gedacht eine ehemalige Feuerwehrzentrale auf Rädern anzuschaffen ? Bei den einschlägigen Händlern gibt es immer wieder ehemalige Kommandowagen, zwar schon 20 Jahre alt, aber tip top in Schuß, weil die Dinger immer nur in einer beheizten Garage gestanden haben. Ich selbst habe mir vor Jahren schon einen DB 1113 zugelegt, der einem Omnibus ähnlich ausgestattet ist. Stromaggregat / Klima / Standheizung alles schon drin, für kleines Geld. Der Knaller dabei ist, ich habe das Fz. weiterhin als Feuerwehrfahrzeug zugelassen, unterliege also keinerlei Beschränkungen hinsichtlich den LKW Beschränkungen der StVO. Äußerlich immer noch mit Blaulichtern ausgestattet ( Ausnahmegenehmigung des RP ), weil Oldtimer und Kulturgut fahre ich so munter durch die Gegend. Bis auf einmal hat sich noch nie ein um mich gekümmert. Hinsichtlich der Gewichte gibt es hier keinerlei Probleme. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 30, 2004 Report Share Posted December 30, 2004 @ Faun Habe einen Reisebus , umgebaut zum Renntransporter von 1955. Der Innenausbau ist noch nicht ganz fertig. Hat aber einen Riesennachteil. Damit kannst Du nicht mal eben in eine Innenstadt fahren. Deswegen das Womo. Gäbe es diese Anhängerklausel nicht, könnte man laden, bis zum geht nicht mehr. Wie man es ja auch tun kann, wenn man keinen Anhänger mitführt. Was für ein Unsinn! MfG kaimann Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 30, 2004 Author Report Share Posted December 30, 2004 In die Innenstadt fahre ich damit auch nur sehr selten bis nie, aber die Vorteile - unbezahlbar. Vor allen Dingen, das offizielle äußere Erscheinungsbild, kannst überall in die erste Reihe fahren............. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 4, 2005 Author Report Share Posted January 4, 2005 Heute morgen wurde die zweite Runde mit den Herren vom Trachtenverein eingeläutet, leider wieder mit einer Niederlage auf ganzer Linie. Besagter Mitarbeiter ist heute morgen wieder zum Steinbruch gefahren um sich jetzt Splitt laden zu lassen, für die Einfahrt zu Hause. Während der Fahrt, auf dem Weg dorthin, ist er seinen beiden Polizeibeamten begegnet, die sofort kehrt gemacht haben und ihm in gebührenden Abstand gefolgt sind. ( Hat er alles im Rückspiegel beobachtet ) Im Steinbruch selbst wurde eine wunderschöne Wiegekarte ausgestellt mit Gewichten, die weit unterhalb jeder Beanstandungsmöglichkeit war. Während des Ladevorgangs - und auch noch danach - hat sich mein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Menge Hundesch.....se eingedeckt, aus dem Hundezwinger des Wachschäferhundes. Damit hat er beide Trittbretter des LKW - links und rechts - dick eingeschmiert sowie links und rechts beide Rückspiegelhalter. Grund hierfür: Die beiden Beamten haben sich bei der ersten Kontrolle jeweils links und rechts am Führerhaus auf die Trittbretter gestellt und mit den Händen am jeweiligen Rückspiegelhalter festgehalten und dann von beiden Seiten in das Führerhaus geschaut, damit niemand was verschwinden lassen kann. ( Tachoscheibe, Wiegekarte ) Nach der Ausfahrt aus dem Steinbruch traten die beiden Ordnungshüter sofort auf den Plan und hielten den LKW an. Dieser stoppte, die beiden verließen ihren Streifenwagen, links / rechts auf die Trittbretter, in die Hundesch....se reintreten und jeweils beide Hände an den Rückspiegelhaltern mit großen Mengen mit Hundesch...se einzuschmieren war eins. Mit bebender Stimme und dem entsprechenden Gesichtsausdruck wurde um eine Erklärung für die Sauerei gefragt, diese war selbstverständlich nachvollziehbar: " Beim Parken über Nacht, bei mir vor der Haustür, werden von einem Spaßvogel immer die Rückspiegel verstellt " Anschließend hat er seine Wiegekarte aus dem Fenster gehalten, mit der Bemerkung: " Ich habe nur 12 Tonnen drauf, wollen Sie mal sehen ? " Die Kontrolle war innerhalb kürzester Zeit erledigt, die Herren hatten andere Sorgen. ( Hände waschen, Schuhe sauber machen ) Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Frohlocke, wie schön. Freunde für´s Leben. Warum muß er die Exkremente denn erklären? Ist doch sein Privatvergnügen ! Arme Kerle Kaimann Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Und dann das nächste Mal Sekundenkleber. Wer hat schon ne eigene Polizeieskorte. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 4, 2005 Author Report Share Posted January 4, 2005 Ein alter Fuchs, der seit 40 Jahren auf dem Bock im Fernverkehr sitzt, läßt sich halt nicht von zwei jungen Burschen vorführen. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Na, so sehr kann mich aber keiner ärgern, daß ich meine eigene Karre mit Scheiße einschmiere. Aber wer's mag. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Freunde für´s Leben. Das denke ich auch. Fragt sich nur, wer hier zuletzt lacht. Ich pers. sehe da noch kein Ende. Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Na, so sehr kann mich aber keiner ärgern, daß ich meine eigene Karre mit Scheiße einschmiere. Kotfetischismus soll ja eine gar nicht sooo ungewöhnliche Spielart unter den Perversen sein ... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Kotfetischismus soll ja eine gar nicht sooo ungewöhnliche Spielart unter den Perversen sein ... Eines muß man Dir lassen, Dir ist nichts fremd. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 Das mag sein. Ich würde es schon ekelhaft finden, da ungewollt reinzupacken, aber wenn ich mir überlege, ich müsste die Scheiße (meinetwegen auch mit Handschuhen) bewusst anpacken und auf meiner Karre verteilen ... da würde ich wohl zeitgleich auf das Trittbrett kotzen. Aber wer's mag, es gibt halt Leute, die kennen keinen Ekel. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted January 4, 2005 Report Share Posted January 4, 2005 @hartmut Eines muß man Dir lassen, Dir ist nichts fremd. Als wir Halbwüchsige waren, galt immer der als besonders cool, der zu Geburtstagsfeiern die derbesten aller derben Videos hinter dem dicken schwarzen Vorhang ausleihen konnte, ohne an der Alterskontrolle zu scheitern ... die wurden dann natürlich auch kollektiv gesichtet - das hat abgehärtet. *g* Ansonsten ganz normal sexuell veranlagt und auch keine Spätfolgeschäden davon getragen, keine Angst ... ;-) Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Freunde für´s Leben.Das denke ich auch. Fragt sich nur, wer hier zuletzt lacht. Ich pers. sehe da noch kein Ende. Das ist leider bei aller momentanen Freude zu befürchten. Ich wüßte da auch keine allseits befriedigenden Lösungsangebote (außer ordentliches Verhalten, aber wer kann das schon). Im übrigen ist mir aus eigener Erfahrung durchaus geläufig, daß sich Polizisten durchaus auch einmal gemeinschaftlich zum Nachteil des Verkehrsteilnehmers, ---nun sagen wir mal --- irren können. Umso mehr freut es dann den nachtragenden Vt, wenn dann mal die andere Seite vorgeführt wird. In der obigen Situation wäre jetzt aber sicher Deeskalation angesagt. @ Goose Dafür hätte ich mein Fahrzeug auch gerne mit Kot eingeschmiert. Der Schlauch löst das schließlich zuhause, während die Benachteiligten hier sicher eine Weile das umliegende Gras geschändet haben . MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Also auf der Feuerwache haetten wieder alle Lampen ob dieser Geschichte gewackelt....... Es ist aber immer wieder schoen mitanzusehen, mit welch' einfachen Geschichtchen die Gemeinde der Schnellfahrer aufzuheitern ist.... Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 @ Harry Sind halt helle Kerlchen, diese Feuerteufel. Oder notorische Infragesteller. Oder beides. Wahr oder unwahr, mir egal, es hat mir frohe Minuten beschert. (Vielleicht trolle ich mal extra für Dich : Polizei locht Kaimann´s Karte usw. Deiner spontanen Befriedigung wird der Wahrheitsgehalt sicher auch erstmal keinen Abbruch tun... Und würde es stimmen, um so besser, nicht wahr?). MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 @ Harry Sind halt helle Kerlchen, diese Feuerteufel. Da hast du wohl recht... Oder notorische Infragesteller.Ich wuerde eher sagen: Skeptiker, weil mit beiden Beinen mitten im Leben stehend.... Mal nachgefragt: In welchem Hundezwinger liegt soviel von den Nachlassenschaften der/des Hunde/s herum (mal abgesehen von der Konsistenz), dass man beide Trittbretter plus Spiegelhalter links und rechts dick damit einschmieren kann? Wenn denn da zwei, drei, oder mehr (Wach-)Hunde drin sind, wer geht da 'rein, um die Nachlassenschaften heraus zu holen? Wahr oder unwahr, mir egal, es hat mir frohe Minuten beschert.Na siehste. Herz, was willste mehr? (Vielleicht trolle ich mal extra für Dich : Polizei locht Kaimann´s Karte usw. Deiner spontanen Befriedigung wird der Wahrheitsgehalt sicher auch erstmal keinen Abbruch tun... Und würde es stimmen, um so besser, nicht wahr?)Jetzt aber mal wirklich ernsthaft: Warum unterstellst Du mir, dass ich Freude daran haette, wenn man dir die Pappe lochen wuerde? Mir scheint, Dir wurde zu viel eingefluestert.... Nein, ich haette keine Freude daran, auch keinerlei Befriedigung. Ganz ehrlich! Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Oder notorische Infragesteller. Seit wann sind denn alle Feuerwehrmänner in der SPD oder bei den Grünen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 5, 2005 Report Share Posted January 5, 2005 Oder notorische Infragesteller. Seit wann sind denn alle Feuerwehrmänner in der SPD oder bei den Grünen? Es gibt doch auch außer halb der SPD oder den Grünen selbstständig denkende Menschen. Das will ich doch mal festhalten. Sind ja nicht alle so liberal konservativ wie Horst Mahler. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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