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0 Promille In Der Probezeit?!


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hi

ich hab die suche benutzt und bin im prinzip nur auf ein paar threads gestoßen, wo gesagt wurde, dass es nicht stimmt. kann mir jemand vielleicht einen link oder paragrafen geben wo das definitv bestätigt wird, dass zumindest beim alkohol probezeit und nicht probezeit keine rollen spielen.

 

es geht nich darum, dass ich betrunken oder mit alkohol auto fahren will, aber mir wollen immer wieder alle weiß machen (beim kumpel war wohl sogar ein polimanzist in der schule der das gemeint hat und auch sein fahrschullehrer auch), dass mein führerschein weg wäre, wenn man mir 0,1 oder gar 0,01 nachweisen würde.

 

nur habe ich auf der anderen seite auch schon gelesen, dass durch fruchtstückchen im joghurt auch ein bissl alkohol in den körper kommt oder z.b. durch apfelsaft, der evtl. schon 2-3 tage stand.

 

wie siehts nun aus?

 

p.s. einfach nur es stimmt nicht, reicht mir nicht wirklich!

 

edit: oder anderes bsp, ich habe am abend bissl was getrunken und fahr nächsten morgen und dann hab ich vielleicht noch 0,1 drin!

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ok danke, also sollte ich mir von denen die das behaupten (der besagte, will jetzt seinen vater noch mal fragen, der aber bei der kripo ist :cop01: ) einfach einen gesetzestext raussuchen lassen, wo das ganze drin steht. (sie werden sich ja dann halt kaputt suchen)

 

oder gibt es sogar eine zeile wo steht, dass bei den grenzwerten kein unterschied gemacht wird, ob probezeit oder nicht?

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oder gibt es sogar eine zeile wo steht, dass bei den grenzwerten kein unterschied gemacht wird, ob probezeit oder nicht?

Diese gibt es explizit nicht.

Es ist lediglich geregelt, daß für "Probezeitler" dieselben Regeln gelten wie für "normale Verkehrsteilnehmer".

Laß sie mal eine Vorschrift suchen, die behauptet, es wäre die 0-Promille-Grenze für Probezeitler, da suchen sie sich dusselig :cop01:

Aber mal im Ernst: da dürfte man ja keine Medizin nehmen und kein Stück Schwarzwälder essen :)

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Das meine ich ja auch...! Oder wenn ich ein sogenanntes alkoholfreies Bier trinke, habe ich auch bissl was drin. :cop01:

Ganz genau so siehts nämlich aus! Daher auch die 0,5-Promille-Grenze!

Aber Vorsicht, ab 0,3 Promille wird es versicherungstechnisch schwierig..

 

MfG

emhazett

Versuch mal mit alkoholfreiem Bier auf 0,1‰ zu kommen. Das bisschen Alkohol baut der Körper schneller ab, als du neuen zuführen kannst.

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Das meine ich ja auch...! Oder wenn ich ein sogenanntes alkoholfreies Bier trinke, habe ich auch bissl was drin. :cop01:

Ganz genau so siehts nämlich aus! Daher auch die 0,5-Promille-Grenze!

Aber Vorsicht, ab 0,3 Promille wird es versicherungstechnisch schwierig..

 

MfG

emhazett

Nicht nur versicherungstechnisch. Bei 0,3‰ liegt die Grenze zur relativen Fahruntüchtigkeit. Kommen hier noch Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu, befindest du dich im Bereich der §§ 315c, 316 StGB, es liegt also eine Straftat vor.

 

Gruß

Goose

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Oder auch nicht. Angst ist kein schlechter Beifahrer.  :cop01:
Doch! Vorsicht und Respekt ist etwas anderes als Angst. Angst kann lähmen und beansprucht sowieso die Psyche, läßt schneller ermüden und kanalisiert die Gedanken auf das naheliegende. Man kann durch Angst regelrecht Scheuklappen kriegen.

Ich dulde Angst nicht einmal auf dem Beifahrersitz. Der/die kann aussteigen und zu Fuß gehen. Ist aber - vor diese Wahl gestellt - noch nie passiert.

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