da-ph!l 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 hiich hab die suche benutzt und bin im prinzip nur auf ein paar threads gestoßen, wo gesagt wurde, dass es nicht stimmt. kann mir jemand vielleicht einen link oder paragrafen geben wo das definitv bestätigt wird, dass zumindest beim alkohol probezeit und nicht probezeit keine rollen spielen. es geht nich darum, dass ich betrunken oder mit alkohol auto fahren will, aber mir wollen immer wieder alle weiß machen (beim kumpel war wohl sogar ein polimanzist in der schule der das gemeint hat und auch sein fahrschullehrer auch), dass mein führerschein weg wäre, wenn man mir 0,1 oder gar 0,01 nachweisen würde. nur habe ich auf der anderen seite auch schon gelesen, dass durch fruchtstückchen im joghurt auch ein bissl alkohol in den körper kommt oder z.b. durch apfelsaft, der evtl. schon 2-3 tage stand. wie siehts nun aus? p.s. einfach nur es stimmt nicht, reicht mir nicht wirklich! edit: oder anderes bsp, ich habe am abend bissl was getrunken und fahr nächsten morgen und dann hab ich vielleicht noch 0,1 drin! Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Es gelten immer die gleichen Grenzwerte und Strafen, egal ob bei Alkohol oder Geschwindigkeit. Diese sind nicht von der Probezeit abhängig. Bei Verstößen in der Probezeit kommt eben noch Nachschulung etc dazu. Quote Link to post Share on other sites
Der Düsseldorfer 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 aber mir wollen immer wieder alle weiß machen (beim kumpel war wohl sogar ein polimanzist in der schule der das gemeint hat und auch sein fahrschullehrer auch), dass mein führerschein weg wäre, wenn man mir 0,1 oder gar 0,01 nachweisen würde. Der hat seinen Beruf verfehlt, da "NULL AHNUNG" Quote Link to post Share on other sites
Der Düsseldorfer 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Es gelten immer die gleichen Grenzwerte und Strafen, egal ob bei Alkohol oder Geschwindigkeit. Diese sind nicht von der Probezeit abhängig. Bei Verstößen in der Probezeit kommt eben noch Nachschulung etc dazu. Dem ist nichts hinzuzufügen Quote Link to post Share on other sites
da-ph!l 0 Posted December 21, 2004 Author Report Share Posted December 21, 2004 ok danke, also sollte ich mir von denen die das behaupten (der besagte, will jetzt seinen vater noch mal fragen, der aber bei der kripo ist ) einfach einen gesetzestext raussuchen lassen, wo das ganze drin steht. (sie werden sich ja dann halt kaputt suchen) oder gibt es sogar eine zeile wo steht, dass bei den grenzwerten kein unterschied gemacht wird, ob probezeit oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 M.W. gibt es das nicht, aber - und das zählt - auch nichts Gegenteiliges. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 oder gibt es sogar eine zeile wo steht, dass bei den grenzwerten kein unterschied gemacht wird, ob probezeit oder nicht?Diese gibt es explizit nicht.Es ist lediglich geregelt, daß für "Probezeitler" dieselben Regeln gelten wie für "normale Verkehrsteilnehmer".Laß sie mal eine Vorschrift suchen, die behauptet, es wäre die 0-Promille-Grenze für Probezeitler, da suchen sie sich dusselig Aber mal im Ernst: da dürfte man ja keine Medizin nehmen und kein Stück Schwarzwälder essen Quote Link to post Share on other sites
da-ph!l 0 Posted December 21, 2004 Author Report Share Posted December 21, 2004 Das meine ich ja auch...! Oder wenn ich ein sogenanntes alkoholfreies Bier trinke, habe ich auch bissl was drin. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Das meine ich ja auch...! Oder wenn ich ein sogenanntes alkoholfreies Bier trinke, habe ich auch bissl was drin. Ganz genau so siehts nämlich aus! Daher auch die 0,5-Promille-Grenze!Aber Vorsicht, ab 0,3 Promille wird es versicherungstechnisch schwierig.. MfGemhazett Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Das meine ich ja auch...! Oder wenn ich ein sogenanntes alkoholfreies Bier trinke, habe ich auch bissl was drin. Ganz genau so siehts nämlich aus! Daher auch die 0,5-Promille-Grenze!Aber Vorsicht, ab 0,3 Promille wird es versicherungstechnisch schwierig.. MfGemhazett Versuch mal mit alkoholfreiem Bier auf 0,1‰ zu kommen. Das bisschen Alkohol baut der Körper schneller ab, als du neuen zuführen kannst. Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Die Idee einer null Promille war mal angedacht ist aber (bisher) nicht umgesetzt worden. 79% der befragten Fahranfänger befürworten eine derartige reglung. Quelle Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Das meine ich ja auch...! Oder wenn ich ein sogenanntes alkoholfreies Bier trinke, habe ich auch bissl was drin. Ganz genau so siehts nämlich aus! Daher auch die 0,5-Promille-Grenze!Aber Vorsicht, ab 0,3 Promille wird es versicherungstechnisch schwierig.. MfGemhazett Nicht nur versicherungstechnisch. Bei 0,3‰ liegt die Grenze zur relativen Fahruntüchtigkeit. Kommen hier noch Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu, befindest du dich im Bereich der §§ 315c, 316 StGB, es liegt also eine Straftat vor. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Der hat seinen Beruf verfehlt, da "NULL AHNUNG" Oder auch nicht. Angst ist kein schlechter Beifahrer. Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Oder auch nicht. Angst ist kein schlechter Beifahrer. Doch! Vorsicht und Respekt ist etwas anderes als Angst. Angst kann lähmen und beansprucht sowieso die Psyche, läßt schneller ermüden und kanalisiert die Gedanken auf das naheliegende. Man kann durch Angst regelrecht Scheuklappen kriegen.Ich dulde Angst nicht einmal auf dem Beifahrersitz. Der/die kann aussteigen und zu Fuß gehen. Ist aber - vor diese Wahl gestellt - noch nie passiert. Quote Link to post Share on other sites
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